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Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes

Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Definition: Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten.

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Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes

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Presentation Transcript


  1. Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes

  2. Definition: • Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten. • Diagnose: • - Erfüllung der Voraussetzungen, • - Feststellung der klinischen Symptome (Bewusstlosikeit, Hirnstamm-Areflexie, Atemstillstand), • - Nachweis der Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome • sind erforderlich.

  3. 1. Voraussetzungen 1.1. akute schwere primäre oder sekundäre Hirnschädigungen 1.2. Ausschluss von Intoxikation (Vergiftung), dämpfender Wirkung von Medikamenten, neuromuskulärer Blockade, primärer Unterkühlung und Kreislaufschock Praktische Entscheidungsgrundlagen

  4. Bewusstlosigkeit Lichtstarre beider Pupillen Fehlen des okulozephalen Reflexes Fehlen des Lidschlussreflexes (Kornealreflex) Fehlen von Reaktionen auf Schmerzreize Ausfall der Spontanatmung >>> 2 qualifizierte Ärzte müssen diese Symptome festlegen und dokumentieren. Klinische Symptome des Ausfalls der Hirnfunktion

  5. Nachweis der Irreversibilität der klinischen Aussfallsymptome durch: • Weitere klinische Beobachtungen • Ergänzende Untersuchungen

  6. Zeitdauer der Beobachtung • Bei Erwachsenen und bei Kindern ab 3. Lebensjahr: • > mit primärer Hirnsschädigung nach mindestens 12 Stunden • > mit sekundärer Hirnschädigung nach mindestens 3 Tagen • Ergänzende Untersuchungen • > Null-Linien-EEG (Elektroenzephalogram) • > Erlöschen evozierter Potentiale • > zerebraler Zirkulationsstillstand

  7. Null-Linien-EEG • Ergibt die EEG-Ableitung über einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten eine hirnelektrische Stille, also ein sogenanntes Null-Linien-EEG, so ist die Irreversibilität des Hirnfunktionsausfalls ohne weitere Beobachtungszeit nachgewiesen.

  8. Erlöschen der evozierten Potentiale • Der Aussfall der evozierten Potentiale bei einer primären Verletzung des Großhirns und bei einer sekundären Hirnchädigung (Sauerstoffmangel des Gehirns). Dabei ist die Reizantwort de Gehirns auf einen peripheren Nervenreiz unumkehrbar aufgehoben.

  9. Zerebraler Zirkulationsstillstand (Durchblutungsstopp) • Hierbei wird eine schwach radioaktiv markierte Substanz injiziert und ihre Verteilung im Gehirn verfolgt. Bei intakter Hirndurchblutung lässt sich die Markierungssubstanz über Stunden in den durchbluteten Hirnregionen nachweisen. Bei einem Hirntoten dagegen stellt sich die Schädelhöhle infolge eines Abbruchs der gesamten Hirndurchblutung „leer“ dar.

  10. Besonderheiten bei Kindern vor dem dritten Lebensjahr • Bei Frühgeborenen (unter 37 Wochen) ist das Konzept zur Hirntodfeststellung nicht anwendbar • Für reife Neugeborene (0-28 Tage), Säuglinge (29-365 Tage) und Kleinkinder (366-730 Tage) gelten die Voraussetzungen und Symptome • (besondere Kenntnis und Erfahrung der Ärzte sind erforderlich) • Beobachtungszeit: • Für reife Neugeborene mind. 72 Stunden • Für Säuglinge und Kleinkinder mind. 24 Stunden

  11. Arten der Hirnschädigung • Primäre Hirnschädigung: • > Hirnverletzungen • > Hirnblutungen • > Hirninfarkte • > Hirntumore • >>> Nachweis eines Null-Linien-EEGs und eines Zirkulationsstillstandes ist erforderlich • Sekundäre Hirnschädigungen (über Stoffwechsel)

  12. Qualifikationsanforderungen an die zwei Untersucher • Mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen • Aber: indirekter Nachweis des Hirntods durch endgültigen, nicht behebbaren Stillstand von Herz und Kreislauf von jedem approbierten Arzt durch äußere sichere Todeszeichen (Totenfleck, Totenstarre)

  13. Todeszeitpunkt • Nicht der Zeitpunkt des eintretenden, sondern der Zustand des bereits eingetretenen Todes • Todeszeit = Uhrzeit, zu der Diagnose und Dokumentation des Hirntodes abgeschlossen sind

  14. Geltungsbereich und Protokollierung • Untersuchungsbefunde und Umstände müssen mit Datum, Uhrzeit und den Namen der untersuchenden Ärzte dokumentiert werden.

  15. Hirntod: Patient wird am Leben erhalten, wenn ihm Organe entnommen werden sollen. Er spürt nichts mehr, das EEG hat eine Nulllinie und er hat keine Spontanatmung. • Koma: Patient zeigt eindeutig Reaktionen, kann fühlen und eventuell mit den Menschen in seiner Umgebung kommunizieren. Außerdem gibt es die Möglichkeit, zum Leben zurückzufinden. Unterschiede zwischen Hirntod und Koma

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