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3 Gr ndung der Kapitalgesellschaft

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3 Gr ndung der Kapitalgesellschaft

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Presentation Transcript


    1. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft I. Gemeinsamkeiten bei GmbH und AG (Vgl. Vorlesung Gesellschaftsrecht im vorherigen Semester) 1.Grndungsstadien: a. Vorgrndungsgesellschaft als BGB-G oder OHG b. Vorgesellschaft mit notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ( 2 ff. GmbHG) bzw. Feststellung der Satzung (23 ff. AktG) c. Entstehung von GmbH bzw. AG durch Eintragung ins Handelsregister ( 11, 13 GmbHG, 41, 1 AktG)

    2. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft 2. Grndung und Sicherung der Kapitalaufbringung bernahme der Geschftsanteile bzw. Aktien als Verpflichtungsgrund ( 3 I Nr. 4 GmbHG, 23 II Nr. 2, 29 AktG) Differenzierung zwischen Bar- und Sachgrndung nach 5 ff. GmbHG, 27 ff. AktG c. Haftungsregime fr korrekte Grndung 9-9b GmbHG, 46 ff. AktG d. Haftung beim Handeln (Geschftsfhrer) vor Eintragung 11 II GmbHG bzw. 41 I 2 AktG e. Haftung der Gesellschafter (Grnderhaftung) fr Kapitaldefizit bei Eintragung (BGHZ 134, 333, 339 - zur GmbH) als Verlustdeckungshaftung bzw. Vorbelastungshaftung f. fr Mngel bei der Grndung gelten bis zur Eintragung die Grundstze ber die fehlerhafte Gesellschaft danach besondere gesetzliche Vorschriften 75 ff. GmbHG, 275 ff. AktG

    3. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft 3. Einzelfragen a. Vorsorge gegen (Fhrungslosigkeit) Firmenbestattung 8 IV, 35 I 2 GmbHG 37 III 1, 78 AktG b. Haftung der Gesellschafter/des Aufsichtsrats fr Bestellung ungeeigneter Geschftsfhrer 6 V GmbHG 76 III, 93, 116 AktG c. nur Satzungssitz muss im Inland liegen ( 4 a GmbHG, 5 AktG), so dass der (tatschliche) Verwaltungssitz im Ausland gelegen sein kann (berseering, Inspire Art!) aber inlndische Adresse (s.o. zu a.) d. keine behrdliche Genehmigung mehr ntig (vgl. 8 I Nr. 6 GmbHG, 37 IV Nr. 5 AktG a.F.) 4. Bedeutungsverlust der Entstehung durch Grndung: Entstehung durch Umwandlung (s. spter) Verwendung eines (GmbH-) Mantels: Nutzung gebrauchter Mantel: wirtschaftliche Neugrndung (BGHZ 155, 318: falls diese dem Registerrichter nicht als solche angezeigt wird, tritt auch Haftung fr Altschulden ein! satzungsmiges Stammkapital muss jedenfalls erbracht werden); sog Vorratsmantel ist weniger problematisch.

    4. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft II. Unterschiede 1. Regelung fr AG wesentlich eingehender: eingeschrnkte Vertragsfreiheit 23 V AktG Bestellung von Aufsichtsrat, Abschlussprfer und Vorstand durch Grnder 30 AktG weitgehend externe Grndungsprfung 33 ff. AktG Ausgabe von Aktien 41 IV AktG 2. besondere Erleichterungen bei GmbH-Grndung Mglichkeit der Grndung mit Musterprotokoll 2 I a GmbHG mit Anlage Unternehmergesellschaft (haftungsbeschrnkt) 5 a GmbHG 3. Kapital und Terminologie 25.000 Euro Stammkapital/Stammeinlage/ Geschftsanteil 50.000 Euro Grundkapital/Aktie

    5. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft III. Besonderheiten der KGaA 278 ff. AktG persnlich haftende Gesellschafter und Kommanditaktionre sind an der Grndung beteiligt sonst weitgehend wie AG Besonderheit der Firmierung Besonderheiten bei Unternehmensmitbestimmung IV. Besonderheit der Societas Europaea (SE) VO EG Nr. 2157/2001 Grndung durch AG bzw. GmbH verschiedener Nationalitt vor allem auf dem Wege der Verschmelzung Art. 2, 15 ff. 1 ff. SE-Ausfhrungsgesetz (daneben Grndung durch Bildung einer Holding, Grndung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft, Umwandlung bei auslndischer Tochtergesellschaft)

    6. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft V. Sachgrndung und verdeckte Sacheinlage 1. Sachgrndung bei der GmbH Kontrolle der gefhrlichen Sachgrndung durch Regelung in Satzung 5 IV Sachgrndungsbericht 5 IV Einbringung (auf Vor-GmbH) vor Eintragungsantrag 7 III, 19 I Aufrechnung nur begrenzt mglich 19 II Kontrolle durch Registergericht 8 I Nr. 4, 5, II, 9c Differenzhaftung 9 Haftung fr Verletzung von Grndungspflichten 9a, b ? ggf. Fortbestand des Anspruchs auf Leistung der Einlagen nach Eintragung z.B.: A und B grnden GmbH zum Betrieb eines elektronischen Reservierungssystems fr Kinokarten, wobei jeder Geschftsanteil von 50 000 Euro bernimmt. Davon zahlen beide je 25 000 Euro bar ein. Darber hinaus bringt laut Gesellschaftsvertrag A Rechte an der insoweit bentigten Software ein, die mit 25 000 Euro korrekt bewertet wird. B verpflichtet sich darin, in der Anfangszeit fr die GmbH ein Jahr lang ttig zu sein, was ebenfalls mit 25 000 Euro angemessen wre. Die GmbH wird eingetragen und beginnt ihre Geschfte. Nach einem Jahr ist die GmbH insolvent und der Verwalter verlangt von A und B die Zahlung von je 25 000 Euro. Zu Recht? 80 InsO, 19 I GmbHG? Einlage von A ist wirksam erbracht, die von B nicht (vgl. BGHZ 180, 38 Rn. 9, 27 II AktG). Stand 25. 10. 2011

    7. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft V. Sachgrndung und verdeckte Sacheinlage 2. verdeckte Sacheinlage: Vereinbart ist eine Geldeinlage; diese steht aber im Zusammenhang damit, dass die GmbH von dem Inserenten etwas kauft: z.B.: fr A ist Bareinlage von 50 000 vereinbart; die GmbH kauft von ihm alsbald Software im Wert von 25 000 Euro. Die GmbH ist eingetragen und insolvent geworden. Vor Inkrafttreten des MoMiG (1. 11. 2008) mit 19 V GmbH a.F. hchst problematisch: A wre weiter auf Zahlung von 25 000 Euro verpflichtet gewesen heute 19 IV n.F. (und ebenso 27 III AktG n.F.): verdeckte Sacheinlage verhindert an sich Eintragung! aber: ist die Geldeinlage eingetragen, dann wird die erbrachte Sacheinlage mit ihrem realen Wert zur Zeit der Anmeldung (oder der spteren Einbringung) angerechnet. A ist hier frei geworden.

    8. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft V. Sachgrndung und verdeckte Sacheinlage 3. Hin- und Herzahlung 19 V GmbHG (ebenso 27 IV AktG) Praktische Bedeutung bei Konzernen, Ermglichung eines Cash-Pools: (Mutter-)Gesellschafter ttigt Bareinlage und vereinbart zugleich mit der GmbH, dass diese den Betrag an ihn zurckzahlt. GmbH hat damit statt Bargeld nur einen Darlehensrckzahlungsanspruch: Rckzahlung der Einlage! Also Sacheinlage ohne Einhaltung der diesbezglichen Voraussetzungen! Seit MoMiG zulssig bei vollwertigem (alles oder nichts!) Rckzahlungsanspruch (Mutter ist liquide!) Rckzahlung erfllt aber Einlagenschuld (BGHZ 165, 113) jederzeit fllig in Anmeldung nach 8 angegeben ? Haftungsrisiko fr Geschftsfhrer nach 78, 8 II 1,9a!!

    9. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft VI. Grndungshaftung zwecks Kapitalaufbringung gesetzliche Regelung bei GmbH 19 ff. fr Einlagenpflicht 9 Differenzhaftung 9 a, b Pflichtverletzung 11 II Handelndenhaftung (Geschftsfhrer, nicht Gesellschafter) Grnderhaftung der Gesellschafter ? Problematik: Bei der Vor-GmbH ist deren Geschftsttigkeit schon vor Eintragung weitgehend blich und teilweise gar ntig (Unternehmen als Sacheinlage!). Geht vor der Eintragung Vermgen verloren, so dass das Stammkapital bei Eintragung nicht mehr voll vorhanden ist oder bei unterbleibender Eintragung (Insolvenz!) nicht zur Verfgung steht, ist Grundsatz der Kapitalaufbringung verletzt. 9 (Differenzhaftung) hilft nicht: Zeitpunkt der Anmeldung!

    10. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft Rechtsfortbildung durch die Judikatur in Anlehnung an 9 GmbHG: Es besteht einheitliche Grnderhaftung der Gesellschafter nach 19 GmbHG in den Varianten Vorbelastungshaftung (= Unterbilanzhaftung) nach Eintragung oder Verlustdeckungshaftung (falls GmbH nicht eingetragen wird) und zwar jeweils als anteilige Binnenhaftung ( 24) ? BGH Z 134, 333; 80, 129 Dazu folgendes Beispiel:

    11. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft Beispiel fr Grnderhaftung (aus Brauer, bungen im Kapitalgesellschaftsrecht, 2005): A und B wollen Zigarrenhandel aufziehen. Im August 2004 vereinbaren sie mndlich, dass sie eine GmbH mit einem Stammkapital von 25 000 Euro grnden wollen. A und B wollen jeweils 10 000 Euro in bar einbringen, daneben noch B einen PKW zum Wert von 5 000 Euro. Beide wollen gemeinsam die Geschfte fhren. Am 1. 9. 2004 erwerben sie namens der A-GmbH im Mbelhaus von H eine Ledergarnitur im Wert von 6000 Euro; der Kaufpreis wird bis Ende Oktober gestundet. Am 15. 9. wird der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet: der Notar stellt namens der Gesellschafter bei Handelsregister den Eintragungsantrag. Am 18. 9. bestellen A und B im Internet namens der A-GmbH i. Gr. Zigarren im Wert von 10 000 Euro bei I; die Lieferung erfolgt versehentlich, obwohl keine Zahlungssicherung vereinbart war. Die Eintragung im Handelsregister steht noch aus. Fragen: wer haftet gegenber dem Mbelhaus H bzw. dem Zigarren-Grohandel I? Gegenber H haften A und B als Gesellschafter der Vorgrndungsgesellschaft; gegenber I haften A und B nach 11 II GmbHG sowie die Vor-GmbH.

    12. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft Fortsetzung Beispiel fr Grnderhaftung Variante 1: Das Kapital ist verbraucht . A und B zerstreiten sich, nehmen den Eintragungsantrag am 1. 11. zurck und beenden die Geschfte. (Alternative: sie setzen die Geschftsttigkeit dann doch fort) Gegenber H bleibt es, wie gehabt Gegenber I haften A und B nach 11 II GmbHG und die Vor-GmbH - kein Vorbelastungsverbot! (wichtig, falls nicht schon Handelndenhaftung gengt): hat Vor-GmbH kein Geld, dann besteht Anspruch der Vor-GmbH gegen A und B aus Verlustdeckungshaftung (Innenhaftung! Kapitalaufbringung!). I msste gegen Vor-GmbH klagen und dann deren Anspruch gegen Gesellschafter pfnden und sich berweisen lassen ( 829,835 ZPO), was sehr umstndlich ist (bei Insolvenz macht das der Verwalter). (In der Alternative besteht Auenhaftung ber 128 HGB; aber: Altschulden?) Variante 2: Das Kapital ist verbraucht. Die GmbH wird trotzdem ins Handelsregister eingetragen. Gegenber H, wie gehabt Gegenber I entfllt Haftung aus 11 II GmbHG entfllt Haftung gegenber der Vor-GmbH haftet die GmbH mit Innenhaftung der Gesellschafter als Unterbilanzhaftung (mit praktischen Schwierigkeiten, s.o.).

    13. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft Fortsetzung Beispiel fr Grnderhaftung Variante 3: GmbH wird eingetragen. Es zeigt sich, dass der eingebrachte PKW einen zunchst unerkannten Motorschaden hatte und nur 500 Euro wert war. Am 1. 12. und damit kurz nach der Eintragung verkauft A der GmbH einen Schrank zum (realistischen) Preis von 7000 Euro. Inzwischen ist die GmbH insolvent. Welche Ansprche bestehen gegen A und B? Wer hat Ansprche gegen die Masse? Ansprche gegen A und B: B haftet wegen des PKW aus 9 I GmbHG ( 434 BGB kommt nicht in Betracht) A haftet insoweit nach Magabe des 24 GmbHG haftet A wegen des Schranks wegen verdeckter Sacheinlage? Nach 19 IV GmbH keine Haftung, wenn A beweist, dass der Kaufpreis angemessen war (anders die Rechtslage vor dem MoMiG) Ansprche gegen die Masse: Gegenber H bleibt es, wie gehabt; die Masse haftet nicht Gegenber I Anspruch war gegen GmbH begrndet; die Masse haftet.

    14. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft Fortsetzung Beispiel fr Grnderhaftung Variante 4 (Ergnzung) : D war alleiniger Geschftsfhrer. Das Kapital ist verbraucht . A und B zerstreiten sich, der Eintragungsantrag wird am 1. 11. zurckgenommen, und die Geschfte werden beendet. D wurde von I auf Zahlung von 10 000 Euro nach 11 II GmbHG in Anspruch genommen. Hat D Regressansprche ? D gegen Vor-GmbH aus 675, 670 BGB fr Verbindlichkeiten der Vor-GmbH haften A und B aus Verlustdeckungshaftung gegenber der Vor-GmbH. (Wre GmbH eingetragen worden, htte D nicht mehr aus 11 II GmbH gehaftet, sondern die GmbH! D.h. ob eingetragen wird oder nicht, bleibt sich fr D wie auch fr A und B grundstzlich gleich) ? einheitliche Wertung der Grnderhaftung!

    15. 3 Grndung der Kapitalgesellschaft VII. Besonderheiten der Grndung der Einmann-GmbH Aufgehoben durch das MoMiG sind die bis dahin bestehenden Sondervorschriften fr die Grndung ( 7 II 3, 8 II 2 GmbHG a. F.) Nach h. M. gibt es auch Einmann-Vor-GmbH (in der Lehre str.) 181 BGB spielt eine besondere Rolle (so die Klarstellung in 35 III GmbHG; zuvor str.); eine Gestattung des Selbstkontrahierens kann gegenber dem einzigen Geschftsfhrer und Gesellschafter nur durch die Satzung erfolgen und bedarf der Eintragung ins Handelsregister (BGHZ 87, 59: arg. 10 I 2 GmbHG; bestimmte Person!). In der Praxis erfolgt dies regelmig. Kann der Einmann-Gesellschafter/Geschftsfhrer die Leistung der Einlagen verlangen, falls eine solche Satzungsbestimmung fehlt? Beschlsse der Gesellschafterversammlung mssen schriftlich niedergelegt werden ( 48 III GmbHG). Es gilt das Trennungsprinzip des 13 II GmbHG (aber: zugleich Eigenverpflichtung?); zur Durchgriffshaftung spter.

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