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Aktuelle Gerichtsentscheide THK Sektion Aargau

Aktuelle Gerichtsentscheide THK Sektion Aargau. Referent: Karl Renggli, dipl. WP 18. September 2012. Inhalt. Übersicht Entscheide aufgrund Klagen der RAB Entscheide zur Berichterstattung Entscheide im Umfeld OR 725. Auszüge aus dem Lehrbuch . Zivilrecht OR und ZGB.

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Aktuelle Gerichtsentscheide THK Sektion Aargau

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Presentation Transcript


  1. Aktuelle GerichtsentscheideTHK Sektion Aargau Referent: Karl Renggli, dipl. WP 18. September 2012

  2. Inhalt • Übersicht • Entscheide aufgrund Klagen der RAB • Entscheide zur Berichterstattung • Entscheide im Umfeld OR 725 THK Sektion AG 18.9.2012

  3. Auszüge aus dem Lehrbuch ... THK Sektion AG 18.9.2012

  4. ZivilrechtOR und ZGB AufsichtsrechtRAG und RAV StrafrechtStGB VerbandsrechtPS und Regeln VersicherungVertrag Durchführung Prüfung nach den Grundsätzen des Berufsstandes –Konsequenzen von Pflichtverletzungen Reduktion Versicherungs-leistung Revisionshaftung Sanktionen bis Ausschluss Strafen bis Entzug Zulassung Strafen bis Gefängnis Übersicht Ansprüche gegenüber Revisionsgesellschaften haben sich in den letzten 10 Jahren verfünffacht – Schweiz liegt weltweit auf Platz 3  Ohne Pflichtverletzung keine Haftung! THK Sektion AG 18.9.2012

  5. Klagen der RAB Quelle: Tätigkeitsbericht 2011 • BVGer • 1 Ausbildung (ausländische Abschlüsse✓) • 8 Fachpraxis (interne Revision✓, Controlling, Beaufsichtigung) • Die beaufsichtigte Person gehört dem VR an; • Beaufsichtigung durch Person in ausländischer Muttergesellschaft • 7 unbescholtener Leumund (Integrität, Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt, Vertrauen etc.) • Verstösse gegen Unabhängigkeitsvorschriften • betrifft auch Mitglieder des Verwaltungsrates • betrifft auch Personen im Auftragsverhältnis • Revisionen ohne Zulassung • Straffrechtliche Verurteilungen gemäss Strafregisterauszug • Betreibungen und Verlustscheine in schwerwiegenden Fällen • Strafrechtliche Verurteilungen länger als 10 Jahre die Regel • Verweis auf E-RAV  VOSTRA-Register (längerer Eintrag) THK Sektion AG 18.9.2012

  6. Entscheide Berichterstattung • BG 6B.684 – Mehrfache Urkundenfälschung • Verletzung der Berufspflichten • Nichteinhalten der Prüfungsgrundsätze • Prüfung, dass Aktiven vorhanden sind und Passiven vollständig nicht standardgemäss • Stellt Sorgfaltspflichtverletzung dar • Berichterstattung • Bestätigung, dass Prüfungsstandards eingehalten sind • Abgabe eines Prüfungsurteils ohne entsprechende Prüfung • Herstellung einer Lugurkunde • Aus dem Urteil: ...wer im Revisionsbericht wahrheitswidrig bescheinigt vorschriftsgemässe Prüfungen vorgenommen zu haben, hat ohne Zweifel wissentlich und willentlich gehandelt ... • Strafrechtliche Verurteilung • Entzug der Zulassung THK Sektion AG 18.9.2012

  7. Entscheide im Umfeld OR 725 • BG – Erhöhte Sorgfaltspflicht bei Kombination Buchführung und Revision • Buchhaltungsstelle verbuchte Warenbezug des Aktionärs zulasten des rangrücktrittbelasteten Darlehens • Revisionsstelle hätte sofort Hinweis auf Verletzung OR 725.2 machen müssen • Kombination führt zu aktuellem Informationsstand (BGE 129 III) • Desolate Buchführung - interne Verweise auf Unklarheiten und fehlende Unterlagen – zusätzliche Abschreibungen verlangt • Abwahl als Revisionsstelle –Veruntreuung kam später zum Vorschein • Revisionsstelle hätte auf Mängel aufmerksam machen müssen • Erhöhte Sorgfaltspflicht infolge Buchführung und Revision (BGE 4C.506) THK Sektion AG 18.9.2012

  8. Entscheide im Umfeld OR 725 • BG – Revisionshaftung gegenüber Dritten • Käufer einer AG stützte sich auf eine geprüfte Jahresrechnung • Revisionsstelle war nicht in Verkauf involviert; keine Kontakt zu Käufer • Kaufpreis war zu hoch • Revisionsstelle bemerkte einen notwendigen Wertberichtigungsbedarf nicht – keine Einschränkung gemacht • Klagerecht des Käufers bejaht: ...die Revisionsstelle hat ihre Aufgaben nicht nur für die Interessen der Direktbeteiligten sondern auch für die Allgemeinheit zu erfüllen ... (BG 4C.13) THK Sektion AG 18.9.2012

  9. Entscheide im Umfeld OR 725 • Züricher Handelsgericht – fehlende Einschränkung • Die X-AG reichte keine Steuererklärungen ein • Die Einschätzungen von Amtes wegen waren höher als gerechtfertigt • X-AG klagt Revisionsstelle ein, dass sie Diskrepanz der zu hohen Einschätzungen hätte feststellen und eine Einschränkung anbringen müssen • Nichteinreichen einer Steuererklärung stellt keine Gesetzesverstoss i.S. des Aktienrechts dar • Abweisung der Klage, da Revisionsstelle nicht nach weiteren Gesetzesverstössen suchen muss • BG – fehlende Einschränkung • Unterlassene Rückstellung für ungewisse Verpflichtungen • VR schätzt Eintrittswahrscheinlichkeit unter 50 % ein • Es wird eine anteilige Rückstellung gemäss OR 669 verlangt (BG 4A.277) THK Sektion AG 18.9.2012

  10. Entscheide im Umfeld OR 725 • BG –Deckungsgarantien anstatt Rangrücktritt • Die X-AG ist überschuldet • Aktionär bringt Deckungsgarantie ein, die sich im Nachhinein als wertlos herausstellt • Deckungsgarantie ersetzt für die Nichtbenachrichtigung des Richters einen Rangrücktritt nicht (BGE publiziert in RJJ 2000) • BG – Offensichtliche Überschuldung seit 3 Jahren • Einschränkung seit 3 Jahren, für fehlende Abschreibungen/Rückstellungen • Bei Vornahme der Buchung wäre eine Überschuldung entstanden • Revisionsstelle hätte bereits im 1 Jahr eine offensichtliche Überschuldung feststellen müssen (BGE 4A.478) THK Sektion AG 18.9.2012

  11. Entscheide im Umfeld OR 725 • BG –Bewertungsunsicherheit • Der Revisionsstelle vorgelegte Jahresrechnung zeigt eine Forderung gegenüber der Muttergesellschaft, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet • Revisionsstelle verlangt eine Abschreibung, die zu einer Überschuldung führen würde • Verwaltungsrat verweigert weitere Unterlagen und die Deponierung der Bilanz. VR droht Schadenersatz bei Anzeige durch die Revisionsstelle an • Richter verlangt weitere Unterlagen, welche keine offensichtliche Überschuldung zeigen • BG hält fest, dass Revisionsstelle Überschuldungsanzeige zurecht gemacht hat (nicht publiziert) THK Sektion AG 18.9.2012

  12. Entscheide im Umfeld OR 725 • BG –Fristen – Auslegung April 2007 • Revisionsstelle stellt offensichtliche Überschulung fest und weist auf ungenügende Rangrücktrittsvereinbarungen hin • 15 Monate später findet die Konkurseröffnung statt • BG hält fest, dass Revisionsstelle mit der Überschuldungsanzeige zuwarten kann, solange der VR realistische Sanierungschancen habe • Es genüge den rechtlich und wirtschaftlich versierten VR auf seine Pflichten aufmerksam zu machen (BGE 4C.436) • BG – Fristen – Auslegung 2010 • Abgabe des Berichtes (mit Hinweis auf Überschuldung) erfolgte anfangs November • Konkurs hätte spätestens per Ende Jahr erfolgen müssen (BGE 4A.478) • Maximale Sanierungsfrist für VR beträgt 60 Tage (BGE 6B.492) THK Sektion AG 18.9.2012

  13. ...und zum Schluss ?! • BG –Klage durch die X-AG • Revisionsstelle begleitet Sanierungsbemühungen der überschuldeten X-AG über mehrere Jahre • Hauptgläubiger ist Verwaltungsrat und Alleinaktionär • Revisionsstelle erstattete keine Überschuldungsanzeige, weil VR in Sanierungsbemühungen und keine voreilige Anzeige durch die Revisionsstelle erwartet • BG hält fest, dass Einreden gegen Alleinaktionär nicht möglich sind, da X-AG als Klägerin auftritt – Revisionsstelle muss Schadenersatz von CHF 25 Mio. leisten (nicht publiziertes Urteil) THK Sektion AG 18.9.2012

  14. Haftung der Revisionsstelle OR 755 Pflichtverletzung • OR 729 – 729c; OR 730a – c; OR 699 Schaden • Differenz zwischen dem gegenwärtigen Vermögen und dem Stand des hypothetischen Vermögens ohne Pflichtverletzungen. AdäquaterKausalzusammenhang • Eine Pflichtverletzung (durch Unterlassung) gilt dann als Ursache eines Schadens, wenn ein Schaden unterblieben (oder gestoppt worden) wäre, wenn die Revisionsstelle pflichtgemäss gehandelt hätte. Verschulden und Solidarität • Persönliches Verschulden des verantwortlichen leitenden Revisors, das ihm auch subjektiv vorgeworfen werden kann. In der Gerichtspraxis genügt faktisch der Nachweis einer Pflichtverletzung, das Verschulden wird „automatisch“ angenommen. THK Sektion AG 18.9.2012

  15. Fazit Es gibt keine Alternative zur konsequenten Einhaltung der Berufs-und Standesregeln  Peer Review gemäss E-RAV auch bei eingeschränkter Revision 1.9.2016  QS mit ISQC-1 (neue PS) für ordentliche Revision bis 1.9.2013 eingeführt (mind. 2 zugelassene Revisionsexperten) THK Sektion AG 18.9.2012

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