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Das Neue an den neuen EPA . . .

Das Neue an den neuen EPA. . . . für die Unterrichtsfächer Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling u n d Volkswirtschaft Dienstbesprechung am 02. September 2003 in Hameln. 1. Fächerübergreifende Aspekte.

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  1. Das Neue an den neuen EPA . . . . . . für die Unterrichtsfächer Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling u n d Volkswirtschaft Dienstbesprechung am 02. September 2003 in Hameln

  2. 1. Fächerübergreifende Aspekte • Neben beruflicher Kompetenz und allgem. Studierfähigkeit (Doppelqualifi- kation) ist eine umfassende Handlungs- kompetenz zu vermitteln. • Es werden auch umfangreiche Aufgabenbeispiele für die mündliche Abiturprüfung angeführt. • Alle Aufgabenvorschläge sind mit einer aktuell gebräuchlichen Software zu erstellen.

  3. Fächerübergreifende Aspekte (Fortsetzung 1) • Den Prüflingen muss anhand von Angaben zur Aufgabenerstellung („Binnenpunkte“) eine Orientierung bei der Bearbeitung von Prüfungsaufgaben (mdl. und schriftl.!) gegeben werden. • Die Verwendung von Arbeitsplatzcom- putern ist zulässig. • Die Erstellung von Aufgaben darf nur noch gemäß dem „Aufgabentyp 1“ erfolgen.

  4. Fächerübergreifende Aspekte (Fortsetzung 2) • Es liegt eine Tendenz zur Verwendung von Binnenpunkten vor. • Vgl. verbindliche Umrechnungstabelle der „Binnenpunkte“ in KMK-Punkte... • Wie bisher: Einzureichende Unterlagen, Anforderungsbereiche sowie Ahndung von sprachlichen Normverstößen ....

  5. Vorgaben für die münd-liche Prüfung in BR/C und VW • Gruppenprüfungen sind derzeit (Abi 2004) noch nicht zulässig (es gelten die EB-AVO-GOFAK § 10 ...) • Die zulässigen Prüfungsformen sollen durch geeignet Medien un-terstützt werden.

  6. Vorgaben für diemünd-lichePrüfung(Fortsetzung 1) • Die Vorbereitungszeit soll grundsätzlich 30 Minuten be- tragen. • Diemündliche Prüfung soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten betragen.

  7. Vorgaben für die mündliche Prüfung(Fortsetzung 2) • Angaben zur Aufgabengewichtung sind beizufügen. • Inhalte des Lerngebietes „Fach- übergreifendes Lernen“ sind an- zuwenden.

  8. Vorgaben für die mündliche Prüfung(Fortsetzung 3) • Bei der Gewichtung von Fach- und Methodenkompetenz soll ein Ver- hältnis von 70% zu 30% zugrunde gelegt werden. • Die Verwendung eines Beurtei-lungsbogens wird empfohlen (vgl. Muster ...).

  9. Grundsätze zurschriftlichen Aufgabenerstellung in BR/C 3.1 Allgemein gilt: • Als Ausgangspunkt sind komplexe, auf die betriebliche Praxis bezogene Ausgangssituationen zu wählen. • Durchgängige Fallbezogenheit ist herzustellen. • Die Vorschläge sind in Teilaufgaben zu untergliedern.

  10. Grundsätze zur schriftlichenAufgabenerstellung . . .(Fortsetzung 1) • Teilaufgaben dürfen grundsätzlich nicht ohne Ausgangssituation(en) und beigefügte Materialien lösbar sein. • Die Aufgabenstellungen sollen aufeinander aufbauen und Zwischenergebnisse ermöglichen.

  11. Grundsätze zurschriftlichen Aufgabenerstellung ... (Fortsetzung 2) • Ausgangssituationen und Aufga- benstellungen sind mehrspektivisch anzulegen. • Bezüge zu verschiedenen thema- tischen Schichten sind herzustellen. • Das Problem durchgängiger Folgefehler ist zu vermeiden.

  12. Grundsätze zur schriftlichenAufgabenerstellung . . . (Fortsetzung 3) 3.2 Bezüglich der Einbeziehung des Rechnungswesens gilt: • In jedem Aufgabenvorschlag müs- sen(unbeschadet einer Schwer- punktbildung) betriebswirtschaft- liche und rechnungswesenbezoge- ne Aspekte behandelt werden.

  13. Grundsätze zur schriftlichen Aufgabenerstellung . . . (Fortsetzung 4) • Ausgangspunkt sind entweder konkreteDatenkonstellationen oder konkret vorgegebene betriebliche Problemstellungen. • Analyseergebnisse und Lösungs- vorschläge sind auf unternehmeri- sche Zielsetzungen zu beziehen.

  14. Grundsätze zur schriftlichen Aufgabenerstellung . . . (Fortsetzung 5) • Nicht zulässigsind Vorschläge, in denen Problemstellungen der Betriebswirtschaft und des RW/C unabhängig voneinanderbehandelt werden.

  15. Grundsätze zur schriftlichenAufgabenerstellung . . . (Fortsetzung 6) 3.3 Einbeziehung fächerübergrei- fender Aspekte • In jedem Vorschlag sind Inhalte aus dem Lerngebiet „Fächerübergreifendes Lernen“ zu berücksichtigen. • Mindestens eine der ausgewiesenen Methoden od. Arbeitstechniken ist je Aufgabenstellung von den Prüflingen anzuwenden.

  16. Grundsätze zur schriftlichen Aufgabenerstellung (Fortsetzung7) • Neben einzelwirtschaftlichen Aspekten sollen auch gesamtwirtschaftliche Aspekte einbezogen werden. • Inhalte und Methoden aus dem Fach Informationsverarbeitung sollen berücksichtigt werden.

  17. Grundsätze zur schriftlichen Aufgabenerstellung (Fortsetzung 8) • Pro Vorschlagmind. 2 LG erfassen; Bezug muss schuljahresübergreifend sein. • Pro Prüfungsgruppe einzureichende Vorschläge müssen insgesamt mind. 3 LG berücksichtigen.

  18. Grundsätze zur schriftlichen Aufgabenerstellung in VW • Die Aufgabenstellung besteht aus einem komplexen Thema, das in Teilaufgaben zu gliedern ist. • Die Teilaufgaben sollen unabhängig voneinander bearbeitet werden können.

  19. Grundsätze zur schriftlichen Aufgabenerstellung in VW (Forts. 1) • Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass sie aufeinander aufbauen und Zwischenergebnisse ermöglichen. • Das Problem durchgängiger Folgefehler ist zu vermeiden.

  20. Grundsätze zur schriftlichen Aufgabenerstellung in VW (Forts. 2) • Es ist materialbezogen zu konzipieren. • Die Funktion der Materialien muss deutlich erkennbar sein. • Theoretisches Grundwissen ist mit konkreten aktuellen Sachverhalten zu verknüpfen.

  21. Grundsätze zur schriftlichen Aufgabenerstellung in VW (Forts. 3) • In den Vorschlägen ist sicherzustel- len, dass die Prüflinge auch metho-dische Kompetenzen nachweisen müssen. • Es sind Bezüge zu mehreren the- matischen Dimensionen herzustel- len. • Der PC ist als Hilfsmittel zur Aufga- benbearbeitung zulässig.

  22. Grundsätze zur schriftlichen Aufgabenerstellung in VW (Forts. 4) • Pro Vorschlagmind. 2 LG erfassen, dabei nicht nur auf ein Schulhalbjahr beziehen • Pro Prüfungsgruppe einzureichende Vorschläge müssen insgesamt mind. 3 LG berücksichtigen.

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