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Örtliches Planungsrecht

Örtliches Planungsrecht. Rechtliche Aspekte bei Betriebsansiedlungen, Einkaufs- und Fachmarktzentren. Institut für Rechtswissenschaften. Brunner Stefan, 0005787 Lebesmühlbacher Johannes, 0126636 Maier Myriam, 0026376 Reisner Martin, 9827172 Weberndorfer Ronald, 0125493.

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  1. Örtliches Planungsrecht Rechtliche Aspekte bei Betriebsansiedlungen, Einkaufs- und Fachmarktzentren Institut für Rechtswissenschaften Brunner Stefan, 0005787 Lebesmühlbacher Johannes, 0126636 Maier Myriam, 0026376 Reisner Martin, 9827172 Weberndorfer Ronald, 0125493

  2. Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ NÖ-ROG § 17 Einkaufs- und Fachmarktzentrum Als Einkaufszentren bzw. Fachmarktzentren gelten: 1. Bauwerke für Handelsbetriebe und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungseinrichtungen, in denen Güter Letztverbrauchern angeboten werden und die auf einem Bauplatz nach einem wirtschaftlichen Gesamtkonzept eine bauliche, funktionelle und/oder organisatorisch in sich geschlossene Einheit bilden, gelten als Fachmarktzentren, wenn die Bruttogeschoßfläche (§ 1 Abs. 1 Z. 10)) über 1000 m² beträgt. Werden auch Lebensmittel angeboten, gelten diese Bauwerke als Einkaufszentren. Definition von EKZ bzw. FMZ

  3. Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ • Güterangebot für Letztverbraucher • Geschlossene Einheit nach wirtschaftlichem Gesamtkonzept • Bruttogeschoßfläche über 1000 m² •  Widmung: Einkaufszentrum (Sortiment beinhaltet Lebensmittel) Fachmarktzentrum (Sortiment ohne Lebensmittel) •  Vereinbarkeit mit dem örtlichen Raumordnungsprogramm •  Vereinbarkeit mit überörtlichen Vorgaben Kernpunkte

  4. „.. Bauplatz nach einem wirtschaftlichen Gesamtkonzept…“ „..Verkehr von Personen und Waren ohne Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen…“ Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ Betrieb Betrieb Betrieb P Strasse Strasse Betrieb Betrieb Betrieb P P P Strasse

  5. Flächengrenze Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ Flächengrenze Ab der Untergrenze von 1000 m² > FMZ bzw. EKZ Gemäß § 1 Abs. 1 Z. 10 „…Summe der Grundrissflächen der Voll- und Nebengeschoße eines Gebäudes mit Ausnahme der für Garagen und Haustechnik verwendeten Bereiche. Die Bruttogeschoßfläche ist von den äußeren Begrenzungen der Umfassungswände zu berechnen;“ Dies beinhaltet somit : Verkaufsflächen Lagerflächen Büroflächen Aufenthaltsräume Nicht hinzugezählt werden Kfz-Abstellanlagen!

  6. Rechtliche Aspekte bei EKZ/FMZ Flächengrenze Flächenwidmung • Bei der Festlegung der Baulandwidmungsart ist zu definieren: • die maximal zulässige Bruttogeschoßfläche • der Typus: - Bauland-Einkaufszentrum für EKZ • - Bauland-Fachmarktzentrum oder Bauland Einkaufszentrum für FMZ • Voraussetzung: positiver Abschluss einer Raumverträglichkeitsprüfung!!

  7. Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) • wichtige Rolle bei EKZ/FMZ • ROG schreibt RVP verpflichtend vor • Bestandteil der Grundlagenforschung  Gemeinde muss den Nachweis der Raumverträglichkeit bringen

  8. Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) Was heißt raumverträglich? ROG: Verträglichkeit der abschätzbaren Auswirkungen einer Maßnahme mit: • Naturraum • Siedlungsstrukturen • Wirtschaft • Verkehr • Erholung u. dgl.

  9. Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) Was wird geprüft? ROG: bei der Prüfung der Raumverträglichkeit vor allem Bedachtnahme auf: • den Verkehr • die Zentrenstruktur • die Wirtschaftsstruktur • die Inanspruchnahme des Bodens für bauliche Nutzungen

  10. Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) Schwachpunkte: • keine einheitlichen Standards und Regelungen • keine gültigen Analysemethoden • keine normierten (Grenz-) Werte

  11. Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) In der Praxis sind 2 Kriterien ausschlaggebend: • der motorisierte Individualverkehr • die Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur (Killerkriterium Nr.1)

  12. Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) Aufgabe des Landes (Landesregierung): • Aufsichtsbehörde für örtliche Planungen  Kontroll- und Planungsinstanz

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