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Tagesordnung

Jahreshauptversammlung Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Donnerstag, 21. März 2013 www.haus-und-grund-roth.de. Tagesordnung. Formelles Bericht des Vorstandes Kassenbericht Entlastung und Wahlen Fachreferate. Kassenbericht 2012. Einnahmen …………. Ausgaben ………….

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Presentation Transcript


  1. JahreshauptversammlungHaus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Donnerstag, 21. März 2013www.haus-und-grund-roth.de

  2. Tagesordnung Formelles Bericht des Vorstandes Kassenbericht Entlastung und Wahlen Fachreferate

  3. Kassenbericht 2012 Einnahmen …………. Ausgaben …………. Vermögen 31.12.2012 ………….. Mitglieder 1615

  4. Fachreferate Mietrecht, Änderungen und Aktuelles durch Rechtsanwalt Dietrich Niederalt Steuertipps zu Haus & Grundbesitzdurch Steuerberater Helmut Lorenz Energetische Sanierung im Bestand durch Vorstand und Architekt Wolfgang Held

  5. Steuertipps zu Haus- und Grundbesitz Helmut Lorenz Steuerberater, Rechtsbeistand, vereidigter Buchprüfer

  6. Eltern überlassen Haus an Sohn für 50 % der MarktmieteFinanzamt erkennt nur 50 % der Werbungkosten an Tipp: mehr als 66 % der Marktmiete sichert 100 % des Werbungskostenabzugs aktuellen Mietenspiegel prüfen verbilligte Überlassung Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  7. Vermietung an MutterVertrag nicht wie unter fremden Dritten durchgeführt. Finanzamt erkennt Verluste nicht an und geht von einer Steuerhinterziehung aus Tipp: Klar und eindeutige Verträge schließenwie unter fremden Dritten und durchführenauch Nebenkostenabrechnung, etc. Verträge mit Angehörigen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  8. Hausbau 2004 + Verkauf 2012 mit Verlust Verkaufspreis reicht nicht um Schulden zu zahlen. Finanzamt erkennt nachträgliche Schuldzinsen nicht an Tipp: Einspruch es gibt nun auch nachträgliche Werbungskosten nachträgliche Werbungskosten Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  9. Wohnung in Zweifamilienhaus zu vermietenMieter genügen Anforderungen des Vermieters nicht. Die Absicht Einkünfte erzielen zu wollen wird trotz häufiger Vermietungsanzeigen wird vom FA verneint Tipp: Verhalten anpassen umbauen, Makler beauftragen, geringere Miete verlangen, Reparaturen durchführen, etc. spätestens bei längerem Leerstand um Werbungskostenabzug zu erhalten Vermietungsabsicht Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  10. Kauf altes Haus und RenovierungAnschaffungskosten Grund und Boden 50.000Anschaffungskosten Gebäude 150.000 Reparaturen in ersten 3 Jahren 40.000Finanzamt geht von Afa-Bemessungsgrundlage 190.000 aus und erkennt keine Werbungskosten an Tipp: Reparaturen > 15 % der AK Gebäude erst nach 3 Jahren oder vom Mieter durchführen lassen ? anschaffungsnaher Aufwand Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  11. Reparaturen im selbst genutzten Eigenheim sind grundsätzlich nicht absetzbaraußer handwerkliche Dienstleistungen Tipp: außergewöhnliche Belastung prüfen bei z.B. AsbestsanierungHausschwamm Holzschutzmittel außergewöhnliche Belastung Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  12. Reparaturen im selbst genutzten Eigenheim sind nur bezüglich der Arbeitsleistung absetzbar auch Gartenanlagen, Kachelofeneinbau, GebäudesanierungEntnahmen aus Rücklagen hierfür, etc. 20 % maximal 1.200,00 € auf Steuerschuld anrechenbar. Tipp: Dienstleistungsanteil auf Rechnung ausgewiesen und Überweisungsbelegbei WEG genügt Abrechnung Verwalter Handwerkerleistung Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  13. Kauf Grundstück von Stadt 75.000und Bauauftrag an Bauträger 225.000Finanzamt will Grunderwerbsteuer aus 300.000 Tipp: Einspruchwenn zwei voneinander unabhängige Verträge vorliegen Grunderwerbsteuer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  14. Kauf PV-Anlage für eigenes BüroNutzung ergibt 67 % Eigenverbrauch umgelegt auf 25 Jahre ND und erzeugte Strommenge kostet die kwh nur noch ca. 14 ct. Tipps: wer investiert? IAB beantragen, SonderabschreibungVorsteuern sichern; nach 5 Jahren Kleinunternehmer? = alleine durch die ersparten Stromkosten rechnet sich bei uns die PV Anlage selbst ohne Einspeisevergütung Sonnenstrom lohnt Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  15. Krankenversicherung – Ehegatte mitversichert Vermietung Haus + PV Anlage schafft anteiliges Einkommen Ehegatte von 500,-- € mtl. Krankenversicherung verlangt eigenen Beitrag Tipp: Einkommen von < 385 € mtl. sichert Familienhilfeanspruch.+ spart mind. 150 € KV/PflV (14,9 % aus Mindestbemessungsgrundlage 899,33 = 133,85 + PflV) Einkünfte können verlagert werden Steuerberater fragen Familienhilfe Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  16. Verkauf – Schenkung - Nutzungsänderungenhaben oft erhebliche Konsequenzen hinsichtlich Vorsteuerabzug und Berichtigungsvorschriftenlösen oft unerwartete und hohe Steuern auch bei der Umsatzsteuer aus Tipp: wenn Vorsteuer und Umsatzsteuer relevant sind„nicht ohne meinen Steuerberater!“ Umsatzsteuer Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  17. Basiszins zum 1.1.2013 unter NULLVerzugszinsen § 288 BGBunter Privatleuten + 5 % = 4,87 % unter Geschäftsleuten + 8 % = 7,87 € Tipp: Immobilien kaufen ?Langfristzins sichern Zinsen so niedrig wie nie Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  18. drei GeberländerBayern gibt 3,9 Mrd. soviel wie Hessen und Baden Württemberg zusammenalle anderen nehmen davon Geld in Anspruch Bundmacht 2012 bei 284 Mrd. Einnahmen 306 Mrd.€ Ausgaben, also 22 Mrd. neue Schulden bei 2.070 Mrd€ Schuldenstand Deutschlandist stark ? und bürgt für ESM 700 Mrd€ und ganz Europa mit dem Geldvermögen der Deutschen von ca. 5.000 Mrd€ = wir Bayern stützen den Euro und ganz Europaich bin stolz auf Euch! 40 % Zwangsabgabe wie Zypern und Deutschland ist schuldenfrei ! Länderfinanzausgleich in Fakten Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  19. Zypernwir schließen erst mal die Banken Spanien Steuerrecht wird strenger Vermögensteuer / Grunderwerbsteuer / Angabe Auslandsvermögen was machen andere Länder? Empfindliche Strafen Wer die Erklärung nicht einreicht, obwohl er zu einer solchen verpflichtet ist, oder dies nicht komplett oder nicht genau oder mit falschen Angaben tut, kann mit 5.000 Euro Strafe für jede falsche Angabe bzw. jeden Satz an falschen Angaben bestraft werden, wobei die Mindeststrafe mit 10.000 Euro festgelegt ist. Darüber hinaus werden alle nicht deklarierten, die genannte Obergrenze übersteigenden Vermögenswerte, die das Finanzamt nachträglich entdeckt, als Vermögensgewinn dem Einkommen des entsprechenden bzw. des ältesten noch nicht verjährten Veranlagungszeitraums zugeschlagen, in dem das Gesetz gültig war (d.h. 2012 oder später), was neben einem Steuersatz von bis zu 52 Prozent auch hohe Strafzahlungen Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

  20. Danke für Ihre Aufmerksamkeit Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft

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