1 / 20

Immobilienverband IVD

Immobilienverband IVD. Die Veräußerung von Grundstücken im Einkommensteuerrecht 6. November 2013 Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband. Koalitionsvereinbarung vom 4. Nov. 2013. Kappungsgrenze von 15 % gilt für vier Jahre

takara
Télécharger la présentation

Immobilienverband IVD

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Immobilienverband IVD Die Veräußerung von Grundstücken im Einkommensteuerrecht 6. November 2013 Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband

  2. Koalitionsvereinbarung vom 4. Nov. 2013 • Kappungsgrenze von 15 % gilt für vier Jahre • Wie bisher durch Verordnungen der Länder in angespannten Märkten

  3. Koalitionsvereinbarung vom 4. Nov. 2013 Mietpreisbremse • Bei einer Wiedervermietung darf die neue Miete nur bis zu 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. • Lag die bisherige Miete darüber, muss sie nicht abgesenkt werden, sie kann jedoch erst erhöht werden, wenn sie von der ortüblichen Miete eingeholt worden ist.

  4. Koalitionsvereinbarung vom 4. November 2013 Mietpreisbremse • Durch Verordnungen der Länder in den angespannten Märkten

  5. Koalitionsvereinbarung vom 4. November 2013 • Einführung einer degressiven AfA für den Neubau von Wohnungen

  6. Koalitionsvereinbarung vom 4. Nov. 2013 Bestellerprinzip

  7. Gebäude-AfAAufteilung der Anschaffungskosten Nicht: Bodenwert Abzüglich Verkehrswert Gebäude Sondern: Verhältnis • Verkehrswert Boden zu • Verkehrswert Gebäude In vielen Gemeinden: Tabellenwerteermittelt anhand statistischer Zahlen 7 Hans-Joachim Beck

  8. Aufteilung Kaufpreis Das Finanzamt erkennt die die Vereinbarung der Parteien im Kaufvertrag an, wenn als Bodenwert mindestens der Bodenrichtwert angesetzt wird. • Das entspricht im Ergebnis der Restwertmethode • und ist günstiger, wenn der Käufer einen Überpreis zahlt. Hans-Joachim Beck

  9. Gebäude-AfAAufteilung der Anschaffungskosten Wenn der Käufer einen „Unterpreis zahlt, ist die Aufteilungsmethode sogar günstiger 9 Hans-Joachim Beck

  10. Gebäude-AfAAufteilung der Anschaffungskosten Falsch ist die Restwertmethode Wenn der Käufer einen „Unterpreis“ zahlt, ist die Restwertmethode ungünstiger. 10 Hans-Joachim Beck

  11. Gebäude-AfAAufteilung der Anschaffungskosten Zahlt der Verkäufer einen „Überpreis“, ist die Restwertmethode günstiger. 11 Hans-Joachim Beck

  12. Immobilienverband IVD Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Grundstück gehört zum Privatvermögen Selbstnutzung oder Vermietung und Verpachtung Gewerbliche Grundstückshandel Veräußerungsgewinn stets steuerpflichtig Veräußerungsgewinn nur steuerpflichtig, wenn Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren

  13. Die Drei-Objekt-Grenze • Ein gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft werden, die jeweils nicht mehr als 5 Jahr/10 Jahre gehalten worden sind. • Wurden nicht mehr als drei Zählobjekte verkauft, liegt ein gewerblicher Grundstückshandel nur vor, wenn das Grundstück mit der unbedingten Absicht der alsbaldigen Veräußerung gekauft/bebaut worden ist.

  14. Immobilienverband IVD Spekulationsgeschäft Wird das Grundstück innerhalb von 10 Jahren angeschafft und verkauft , ist der Gewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist das Datum der schuldrechtlichen Kaufverträge.

  15. Immobilienverband IVD Veräußerungsgewinn A. hat am 27. April 2002 ein mit einem Neubau bebautes Grundstück zu Anschaffungskosten von 1 Mio. € erworben und dieses im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung genutzt. (Lastenwechsel: 1.7.1999). Der Gebäudewertanteil betrug 80%. Mit Kaufvertrag vom 1. April 2012 hat er dieses Grundstück für 1,1 Mio. € wieder verkauft (Lastenwechsel 1. Juni 2009). Fragen: 1. Ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig? 2. Wie errechnet sich der Veräußerungsgewinn?

  16. Immobilienverband IVD Veräußerungsgewinn • Gewinn ist der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten. • Davon dürfen als Werbungskosten diejenigen Kosten abgezogen werden, die zum Zwecke der Veräußerung aufgewendet wurden, wie etwa Kosten für einen Makler oder für Anzeigen. (Transaktionskosten) • Die Anschaffungskosten sind um die Gebäude-AfA(sowie erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen) zu mindern, die bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen worden sind.

  17. Immobilienverband IVD Veräußerungsgewinn, § 23 EStG

  18. Immobilienverband IVD • Maklerprovision • Verkäufer trägt die Maklerprovision und erhöht den Kaufpreis • Einkommensteuer • wenn der Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig ist, • Erhöhung des Veräußerungserlöses • Werbungskosten (Transaktionskosten) • Grunderwerbsteuer • Erhöhung der Bemessungsgrundlage

  19. Immobilienverband IVD • Maklerprovision • Verkäufer trägt die Maklerprovision und • wälzt diese im Kaufvertrag auf den Käufer ab. • Der Käufer übernimmt die Verpflichtung des Verkäufers • Einkommensteuer • wenn der Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG steuerpflichtig ist, • Erhöhung des Veräußerungserlöses • Werbungskosten (Transaktionskosten) • Grunderwerbsteuer • Erhöhung der Bemessungsgrundlage

  20. Immobilienverband IVD • Maklerprovision • Verkäufer erstattet dem Käufer die Maklerprovision. • Einkommensteuer • Minderung des Veräußerungsgewinns • Erhöhung der • Werbungskosten (Transaktionskosten) • Grunderwerbsteuer • Minderung der Bemessungsgrundlage

More Related