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5.4.1.2.1 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme

5.4.1.2.1 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Kohle, Koks einschließlich Petrolkoks, Kohlebriketts, Torfbriketts, Brenntorf oder naturbelassenem Holz mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als

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5.4.1.2.1 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme

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  1. 5.4.1.2.1 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Kohle, Koks einschließlich Petrolkoks, Kohlebriketts, Torfbriketts, Brenntorf oder naturbelassenem Holz mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW BEZUGSGRÖßE Die Emissionswerte beziehen sich bei Feuerungen für den Einsatz von Kohle, Koks, einschließlich Petrolkoks, oder Kohlebriketts auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 7 vom Hundert und bei Feuerungen für den Einsatz von Torfbriketts, Brenntorf oder naturbelassenem Holz auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 11 vom Hundert. MASSENSTRÖME Die in Nummer 5.2 festgelegten Massenströme finden keine Anwendung. Nummer 5.2 ? 5.2 Allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung 5.2.1 Gesamtstaub, einschließlich Feinstaub Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.

  2. 5.4.1.2.1 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Kohle, Koks einschließlich Petrolkoks, Kohlebriketts, Torfbriketts, Brenntorf oder naturbelassenem Holz mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW • GESAMTSTAUB • Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen folgende Massenkonzentrationen nicht überschreiten: • bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 5 MW oder mehr • 20 mg/m3, • b) bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 5 MW • 50 mg/m3, • c) bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als • 2,5 MW, die ausschließlich naturbelassenes Holz einsetzen • 100 mg/m3 KOHLENMONOXID Die Emissionen an Kohlenmonoxid im Abgas dürfen die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschreiten.

  3. 5.3 Messung und Überwachung der Emissionen Auswahl des Messverfahrens TA Luft 5.3.2.3 Auswahl von Messverfahren Messungen zur Feststellung der Emissionen sollen unter Einsatz von Messverfahren und Messeinrichtungen durchgeführt werden, die dem Stand der Messtechnik entsprechen. Die Nachweisgrenze des Messverfahrens sollte kleiner als ein Zehntel der zu überwachenden Emissionsbegrenzung sein. Die Emissionsmessungen sollen unter Beachtung der in Anhang 6 aufgeführten Richtlinien und Normen des VDI/DIN– Handbuches "Reinhaltung der Luft" beschriebenen Messverfahren durchgeführt werden. Die Probenahme soll der Richtlinie VDI 4200 (Ausgabe Dezember 2000) entsprechen. Anhang 6 ?

  4. Messverfahren a) Gravimetrische Verfahren Manuelle Probenahme aus Abgaskanälen Filterkopf nach VDI 2066 Blatt 7 Bild 1 Folgende Forderungen muss ein geeignetes Filter erfüllen: - Abscheidegrad für alle technisch wichtigen Partikelgrößen ausreichend - Druckverlust nicht zu hoch -Temperaturbeständigkeit bis zur maximalen Betriebstemperatur - Chemische Beständigkeit - Mechanische Stabilität - Gute Wägbarkeit, Taragewicht nicht zu hoch Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Forderungen am besten durch Faserfilter erfüllt werden können, die aus sehr feinen Cellulose-, Glas- oder Kunststofffasern bestehen.

  5. Isokinetische Probenahme wA= w0 B = w0wf / gDA wf = Partikelsingeschwindigkeit DA = Sondendurchmesser ε = relativer Staubgehalt wA = Teilstromgeschwindigkeit w0 = Hauptstromgeschwindigkeit

  6. Messung der Strömungsgeschwindigkeit mit dem Prandtl-Rohr Darstellung der Druckverhältnisse: b = Barometerdruck p = Gesamtdruck pst = statischer Über- bzw. Unterdruck pdyn = dynamischer Druck Messung von pdyn mit Schrägrohrmanometer pdyn=ρ*g*l*sinα

  7. Teilstrommessung mit Schwebekörperdurchflussmesser Masse des Schwebekörpers Dichte des Schwebekörpers Dichte des Gases Durchmesser des Schwebekörpers Durchlasszahl (Viskositätseinfluss) Schwebekörperdurchflussmesser werden für die Gasart (Viskosität) und einen Bezugszustand (p,T --> Dichte) kalibriert Die Umrechnung auf den Betriebszustand erfolgt mit

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