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Informationsveranstaltung über die Wahlmöglichkeiten zur Qualifikationsphase in der Jahrgangsstufe 11

Informationsveranstaltung über die Wahlmöglichkeiten zur Qualifikationsphase in der Jahrgangsstufe 11. Vorschlag zum Ablauf. Versetzungsbedingungen Pflichtbelegungen Bedingungen für die Qualifikationsphase Bedingungen für die Wahl der Leistungskurse und der Abiturfächer

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Informationsveranstaltung über die Wahlmöglichkeiten zur Qualifikationsphase in der Jahrgangsstufe 11

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Presentation Transcript


  1. Informationsveranstaltung über die Wahlmöglichkeiten zur Qualifikationsphase in der Jahrgangsstufe 11

  2. Vorschlag zum Ablauf • Versetzungsbedingungen • Pflichtbelegungen • Bedingungen für die Qualifikationsphase • Bedingungen für die Wahl der Leistungskurse und der Abiturfächer • Belegungsverpflichtungen • Schullaufbahnbeispiele • Schullaufbahnkontrolle • Hinweise zur Facharbeit • Gruppen- und Einzelberatung • Bestimmungen zu Fehlstunden

  3. Die gymnasiale Oberstufe Die gymnasiale Oberstufe Einführungsphase in der Jgst. 11 Versetzung Die Leistungsbewertungen für die Kurse gehen in das Abiturzeugnis ein Qualifikationsphase in der Jgst. 12 Qualifikationsphase in der Jgst. 13 Abiturprüfung Zulassung

  4. Welche Fächer soll ich in der Jgst.12 belegen?

  5. Versetzungsordnung von Jgst. 11 nach 12

  6. FHR – schulischer Teil Anerkennung jeweiliger Vereinbarungslage der Kultusminister der Länder nach Jgst. 11 Versetzung in die Jgst. 12 = FHR Die Durchschnittsnote ergibt sich aus den 10 versetzungswirksamen Fächern. nach Jgst. 12 je 2 Kurse in D, Fremdsprache, M Gesellschaftswissenschaft, Naturwissenschaft FHR

  7. Rücktritt und Wiederholung Rücktritt auf Antrag Verlust der Versetzung Verpflichtung zum Rücktritt §§ 19 und 28 11/I 11/II 12/I 12/II 13/I 13/II Der Rücktritt oder die Wiederholung ist nicht möglich bei der Überschreitung der Höchstverweildauer.

  8. Bedingungen für die Qualifikationsphase • In den Jahrgangsstufen 12 und 13 beträgt Ihre Wochenstundenzahl je nach Schullaufbahn in der Regel 28 bis 31 Unterrichtsstunden. • Aus den Fächern, die Sie in der Jahrgangsstufe 11 belegt haben, wählen Sie zwei Fächer als Leistungskurse und mindestens sechs als Grundkurse. Nur Grundkurse, die bereits in der Jahrgangsstufe 11 belegt wurden, können als Leistungsfächer gewählt werden. • Die Leistungsfächer können Sie in der Regel nicht umwählen. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann eines der beiden Leistungsfächer innerhalb der ersten zwei, spätestens drei Wochen des Halbjahres 12/I getauscht werden. • Die Pflichtbelegungen für einzelne Fächer können durch Grundkurse oder Leistungskurse erfüllt werden. • Die Bedingungen für die Abiturfächer sind zu beachten.

  9. LK-Wahlen/GK-Wahlen für die Jgst. 12/13 Aus den Kursen der Jgst.11 Ein LK muss sein: Deutsch Fremdsprache aus SI Mathematik Naturwissenschaft 2 LK 6 – 7 Kurse (Pflichtkurse und weitere GK) 24 Grundkurse gem Pflichtbedingungen und weitere Kurse 2 LK in 4 Halbjahren = 8 Leistungskurse 8 LK + 24 GK Gesamtqualifikation

  10. § 12 Wahl der Abiturfächer Unter den Abiturfächern ist eines der Fächer : D,M oder fortgeführte Fremdsprache. Ist Deutsch 1. LK, dann muss Mathematik oder eine Fremdsprache unter den Abiturfächern sein. Die 4 Abiturfächer müssen die 3 Aufgabenfelder abdecken. (Aufgabenfeld I kann nur durch D oder eine Fremdsprache repräsentiert werden.) 1. Fach = LK 2. Fach = LK 3. Fach = GK 4. Fach = GK mündl. Prüfung 1. Aufgabenfeld • Religion kann das 2. Aufgabenfeld abdecken. • Sport und Religion können nicht gemeinsam • unter den Abiturfächern sein 2. Aufgabenfeld 3. Aufgabenfeld Abiturfächer müssen in der Jahrgangsstufe 11 in Grundkursen und spätestens von der Jahrgangsstufe 12/1 an als Fächer mit Klausuren belegt sein. beliebiges Fach

  11. Welche Fächer können am HAG als Leistungskurse gewählt werden? • 1. Abiturfach = 1. Leistungskursfach • Fortgeführte Fremdsprache : Englisch oder Französisch, • im Prinzip auch Latein • Mathematik • Naturwissenschaften : Physik oder Biologie oder • Chemie • Deutsch ( aber mit der Auflage: Mathematik oder eine • Fremdsprache muss • Abiturfach sein) • 2. Abiturfach = 2. Leistungskursfach • Im Prinzip alle übrigen Fächer, die ab 11/1 belegt sind (auch Informatik) • Ausnahme: Sport

  12. Pflichtfächer u. Mindestbelegungsdauer in der gymnasialen Oberstufe 11/I 11/II 13/II 12/I 12/II 13/I Deutsch Fremdsprache Kunst / Musik Kunst / Musik Literatur/Theater Orchester/Chor Gesellschaftswissenschaft Je 2 GK Ge, Sw Mathematik Naturwissenschaft Religionslehre Sport 1 weitere FS oder 1 weiteres naturw.-techn. Fach

  13. Belegung der Fremdsprachen 11/I Kl. 7 11/II Kl. 5 Kl. 9 13/II 12/I 12/II 13/I Kl. 10 FS ab 5 od. 7 od. 9 FS ab 5 od. 7 od. 9 Neueinsetzende Sprache ab 11 FS ab 5 Neueinsetzende Sprache ab 11

  14. Pflichtfächer u. Mindestbelegungsdauer in der gymnasialen Oberstufe 11/I 11/II 13/II 13/I 12/I 12/II Deutsch Fremdsprache Kunst / Musik Kunst / Musik Literatur/Theater Orchester/Chor Gesellschaftswissenschaft Je 2 GK Ge, Sw Mathematik Naturwissenschaft Religionslehre Sport 1 weitere FS oder 1 weiteres naturw.-techn. Fach

  15. Belegungsverpflichtungenim gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld • Das aus der Jahrgangsstufe 11 fortgeführte gesellschaftswissenschaftliche Fach wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13 belegt. • Schülerinnen und Schüler, die das Fach Geschichte gewählt haben, belegen in der Regel in der Jahrgangsstufe 13 zusätzlich zwei zweistündige Grundkurse in Sozialwissenschaften. • Schülerinnen und Schüler, die das Fach Sozialwissenschaften gewählt haben, belegen in der Regel in der Jahrgangsstufe 13 zusätzlich zwei zweistündige Grundkurse in Geschichte. • Schülerinnen und Schüler, die ein anderes Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes gewählt haben, belegen in der Regel in der Jahrgangsstufe 13 zusätzlich zwei zweistündige Grundkurse in Geschichte und in Sozialwissenschaften. • Schülerinnen und Schüler, die das Fach Geschichte und das Fach Sozialwissenschaften aus der Jahrgangsstufe 11 mindestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 fortführen, erfüllen damit die Belegungsverpflichtungen.

  16. Schriftlichkeit 11/I 11/II 13/II 12/I 12/II 13/I Deutsch Fremdsprache Abiturprüfung Neueinsetzende Fremdsprache Fächer Gesellschaftswissenschaft Mathematik Naturwissenschaft 1. Leistungsfach (LK) 2. Leistungsfach (LK) Abiturfächer 3. Abiturfach (GK) 4. Abiturfach (GK)

  17. Klausurverpflichtung (Mindestbelegung) bei Belegung von zwei Fremdsprachen oder zwei naturwissenschaftlich-technischen Fächern (ohne die vier Abiturfächer) - gültig ab Jgst. 11 Schuljahr 2002/2003 Jahrgangsstufe 11 • Deutsch und Mathematik • alle Fremdsprachen • ein naturwissenschaftliches Fach (Bi, Ch, Ph) (Wechsel der Klausurbelegung im Halbjahr möglich) • ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (Wechsel der Klausurbelegung im Halbjahr möglich)

  18. Jahrgangsstufe 12/I - 13/I • Deutsch und Mathematik a) bei fremdsprachlichem Schwerpunkt • zwei Fremdsprachen; in jedem Fall die in der Sek. II neu einsetzende Fremdsprache • kein naturwissenschaftlich-technisches Fach b) bei naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt • eines der naturwissenschaftlichen Fächer (möglich also auch Informatik) • eine Fremdsprache, in jedem Fall die in der Sek. II neu einsetzende Fremdsprache Sofern darüber hinaus weitere Fremdsprachen belegt werden, besteht keine Klausurverpflichtung. Dies gilt z.B. auch bei Erwerb des Latinums am Ende der Jahrgangsstufe 12. Der Nachweis der Fähigkeit im Sinne des Latinums (Verstehen und Übersetzen lateinischer Originaltexte) erfolgt in diesem Fall über andere Formen der systematischen Überprüfung im Rahmen der sonstigen Mitarbeit (z.B. schriftliche Übungen oder kurze mündliche Prüfungen) Werden über die Pflichtbedingungen hinaus weitere Fächer mit Klausuren belegt, gilt die Verpflichtung zum Schreiben von Klausuren jeweils nur für ein Halbjahr.

  19. Jahrgangsstufe 13/II • die in der Sekundarstufe II neu einsetzende Fremdsprache • 1. bis 3. Abiturfach Abiturfächer • 1. - 3. Fach: Jgst. 12/I - 13/II • 4. Fach Jgst. 12/I - 13/I In die Abiturwertung müssen jeweils die Kurse aus der Jgst. 13 in der zweiten Fremdsprache oder in dem zweiten naturwissenschaftlich-technischen Fach eingebracht werden.

  20. Anrechnung der Kurse für die Gesamtqualifikation • Anzurechnen sind 8 LKs und 24 GKs • 8 Leistungskurse (2x4) + 8 Grundkurse (2x4) (= 4 Abiturfächer) • Pflichtkurse (evtl. schon als Leistungskurse) • 4 Kurse Deutsch • 4 Kurse einer Fremdsprache • 2 Kurse Kunst oder Musik oder Literatur oder Orchester • 4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaften • 2 Kurse Geschichte (falls Ge nicht Gesellschaftswissenschaft) • 2 Kurse Sozialwissenschaften (falls Sw nicht Gesellschaftswissenschaft) • 4 Kurse Mathematik • 4 Kurse Biologie oder Chemie oder Physik • 2 Kurse Religion oder Philosophie oder einer weiteren Gesellschaftswissenschaft • 2 Kurse des weiteren Pflichtfaches (2. FS oder NW • Evtl. 1 Kurs der neu einsetzenden FS aus der Jgst. 13 falls keine 2. FS in Sek I

  21. Leistungskurse Deutsch und Englisch bei zusätzlicher Pflichtbelegung einer weiteren Fremdsprache

  22. Ein Schüler belegt in der Jahrgangsstufe 11 das Fach Latein ab 7, um die Anwartschaft auf das Latinum zu erwerben. Er ist von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit. Da er Philosophie schon als durchgängiges gesellschaftswissenschaftliches Fach belegt hat, muss er zusätzlich ein weiteres Fach aus dem Gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld belegen. Er möchte außerdem Kunst als zweites Leistungsfach wählen. Da Kunst als Abiturfach nicht das Aufgabenfeld I abdeckt, muss er in jedem Fall als Abiturfach entweder Deutsch oder Englisch wählen.

  23. Fortführung der zweiten Fremdsprache ab Klasse 9 und Religionslehre als Abiturfach für das Aufgabenfeld II (Beispiel 3) Eine andere Schülerin hat in der Klassse 9 ihre zweite Fremdsprache begonnen, sie muss also zur Anerkennung der „Zweisprachigkeit“ Französisch bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 fortführen. Sie möchte Religionslehre als Abiturfach wählen für das Aufgabenfeld II.

  24. Zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 11 (Beispiel 4) Ein anderer Schüler hat in der Sekundarstufe I keine zweite Fremdsprache erlernt, er muss eine neue Fremdsprache wählen und bis zum Ende der gymnasialen Oberstufe belegen. Er belegt im naturwissenschaftlichen Bereich Physik und zusätzlich Informatik.

  25. Eine vierte Fremdsprache als Abiturfach (Beispiel 5) Eine Schülerin möchte eine neue, für sie vierte Fremdsprache als Abiturfach wählen. Sie wählt Spanisch und könnte dieses Fach als Grundkurs oder als Leistungskurs ab Jahrgangsstufe 12 belegen.

  26. Besondere Lernleistung Von den Ländern geförderter Wettbewerb Umfassendes fachliches oder fächerübergreifendes Projekt Am Ende der Jgst. 12 anzeigen Schulleiter entscheidet in Absprache mit dem Fachlehrer Rücktrittsmöglichkeit bis zur Zulassung zur Abiturprüfung Ca. 30 min. Kolloquium 15 Pkt erreichbar / 4-fache Wertung Anderen Abi-Fächer 3-fache Wertung

  27. Entschuldigungsverfahren Klausuren Unterricht • Entschuldigung spätestens bis zum Beginn der Leistungsüberprüfung (§ 43 SchulG) • Attest bzw. schriftliche Entschuldigung am 1. Schultag nach Erkrankung • schriftliche Entschuldigung am 1. Schultag nach Erkrankung bzw. spätestens nach einer Woche • Attest bei nicht glaubwürdigen Entschuldigungen Fehlstunden, auch unentschuldigte, erscheinen laut SchulG auch auf Abschluss- und Bewerbungszeugnissen. Unentschuldigte Fehlstunden erscheinen laut SchulG auf dem Abiturzeugnis (Gesamtzahl der Unentschuldigten Fehlstunden aus der Jgst. 13 der Qualifikationsphase)

  28. http://www.hag.schulen-lengerich.de

  29. Jetzt sehe ich klar!?

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