1 / 10

Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose – Thesen zum Gutachten

Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose – Thesen zum Gutachten Dr. Susanne Koch Dr. Peter Kupka.

urit
Télécharger la présentation

Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose – Thesen zum Gutachten

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Geförderte Beschäftigung für leistungsgeminderte Langzeitarbeitslose – Thesen zum Gutachten Dr. Susanne Koch Dr. Peter Kupka Pressegespräch im Rahmen der Veranstaltung „Ausgegrenzt und chancenlos? Perspektiven für die Arbeitsmarktintegration schwer vermittelbarer Langzeitarbeitsloser in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz“ Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin, 23. April 2007

  2. These 1: Durch die breite Definition von Erwerbsfähigkeit im SGB II sind viele Personen im System, deren Beschäftigungs-fähigkeit stark eingeschränkt ist Zielgruppe im Arbeitslosenbestand, Dezember 2005 Quelle: Data Warehouse der BA, eigene Berechnungen 2

  3. These 2: Diese Personen lassen sich nicht auf der Basis statistischer Kennziffern identifizieren; auch bei schwieriger Klientel gibt es Durchlässigkeit zum ersten Arbeitsmarkt • Monatlich Übertritte von rd. 20.000 Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungs-hemmnissen in reguläre Beschäftigung • Übertritte auch aus Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik: • §19 BSHG: Bruttointegrationsquoten von Teilnehmern im Durchschnitt bei 38,5 % • ABM: Positive Effekte auf die Beschäftigungschancen gerade bei besonders schwierigen Personengruppen • Wichtig: Vorhandene Durchlässigkeit darf durch geförderte Beschäftigung nicht beeinträchtigt werden 3

  4. These 3: Zuweisung in ein solches Programm sollte aufgrund des individuellen Arbeitsvermögens nach sorgfältigem Profiling durch die Fallmanager erfolgen • Arbeitsmarktprogramme brauchen klare Zielgruppendefinition • Aber: keine starre administrative Regelung, sondern „Leitplanken“ • Zugehörigkeit zur Zielgruppe sollte sich an individuellen Kriterien fest-machen (z.B. Vermittlungshemmnisse) • Allgemeine Kriterien wie „keine Chance auf Arbeitsplatz in den nächsten24 Monaten“ können je nach regionaler Arbeitsmarktlage zu massiver Ausweitung der Zielgruppe führen 4

  5. These 4: Nicht alle Tätigkeitsfelder eigenen sich für die Klientel • Der Einsatz häufig gering qualifizierter, schlecht bezahlter Mitarbeiterim Sozialbereich, insbesondere von Langzeitarbeitslosen im Rahmenvon Maßnahmen ist umstritten • Vor Amateurismus wird gewarnt:„A substantial proportion of jobs in those areas involve working with vulnerable groups, such as young children or the elderly, and requireskilled care and stable, confident staff” (Perotin 2001, S. 349) 5

  6. These 5: Die Heterogenität der Zielgruppe bedingt unter-schiedliche Ausgestaltung • Sozial Deklassierte (Haftentlassene, Obdachlose, Alkohol- oder Drogen-abhängige) • Gesundheitlich oder psychisch beeinträchtigte Menschen • Menschen mit Vermittlungshemmnissen, ansonsten unauffällig • Auswirkungen auf: Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Betreuungssituation, Entlohnung, Betätigungsfeld 6

  7. These 6: Beschäftigungsfähigkeit ist keine statische Eigen-schaft, sondern kann sich verändern • Dreistufiges Betreuungsmodell Stiftung für Arbeit St. Gallen:Förderstufe, Integrationsstufe, Leistungsstufe • Offenheit der Maßnahme kann gefördert werden durch • Nebeneinander von geschützten und regulären Arbeitsplätzenin einem Betrieb • Degressive Bezuschussung • Regelmäßige Überprüfung der Fortschritte und weiterhin intensive Betreuung durch den Fallmanager • „Quasi“-Eingliederungsvereinbarung 7

  8. These 7: Beschäftigungsmöglichkeiten, die die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses erfüllen, sind begrenzt • §261 (2) SGB III: „Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne Förderungnicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden“ • Arbeitshilfe AGH: Reguläre Beschäftigung darf nicht verdrängt oderbeeinträchtigt werden, die Schaffung neuer Arbeitsplätze darf nicht gefährdet oder verhindert werden • Erfahrungen mit Arbeitsgelegenheiten zeigen, dass dies in der Praxis schwer umzusetzen ist 8

  9. These 8: Stärkere Rolle marktbezogener Aktivitäten wäre sinnvoll • Beschränkung auf Segmente, die den Kriterien der Zusätzlichkeit unddes öffentlichen Interesses entsprechen, ist nicht zwingend • Arbeit in Unternehmen, die am Markt operieren, ist möglich(z.B. Integrationsprojekte) • Subventionierung der Beschäftigung als Nachteilsausgleich • Geringere Produktivität und der höhere Betreuungsaufwand werden abgegolten 9

  10. These 9: Komplexität des Problems und fehlende politische Akzeptanz sprechen gegen sofortige flächendeckende Einführung • Pilotierung mit sorgfältiger Evaluation • Vorhandene lokale Strukturen aufgreifen (soziale Stadt) • Beteiligungsstrukturen schaffen • Identifizierung und Ausweitung von Beschäftigungsfeldern durch sozialräumliche Orientierung • Stärkung marktbezogener Aktivitäten 10

More Related