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Vereine & ihre Wanderlust

Vereinsfahrten Freude oder Risiko ? . ISSN 1614 – 8398 Vereinsreisen. Vereine & ihre Wanderlust. Referat: René Hissler Vereinsberater. Organisation: Karl-Josef Schreiner (GF) & Werner Koster - Wanderwart. Marktzahlen - Reisegewerbe. 3,6 % Anteil am Bruttosozialprodukt

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Presentation Transcript


  1. VereinsfahrtenFreude oder Risiko ? ISSN 1614 – 8398 Vereinsreisen Vereine & ihre Wanderlust Referat: René Hissler Vereinsberater Organisation: Karl-Josef Schreiner (GF) & Werner Koster - Wanderwart

  2. Marktzahlen - Reisegewerbe • 3,6 % Anteil am Bruttosozialprodukt • 2.500.000 neue Beschäftigte in 2006 weltweit • 234.000.000 Arbeitsplätze – • 9 % aller Jobs sind im Reisegewerbe Reisetouristik Marktentwicklung Baustein-touristik Reisebüro Luxusreisen Gruppenreisen

  3. Gesetze - Reisevertragsrecht • EuGH, Urt. v. 30.04.2002 • BGB § 651 a – m • Gewerbeordnung §§ 14, 146, 147 • UWG § 7, 8 – unlauterer Wettbewerb • GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

  4. Reiseveranstalter ist • wer mindestens zwei touristische Hauptleistungen (z. B. Beförderung und Unterkunft, Unterkunft und Sport oder Hobbykurs; nicht Unterkunft mit Frühstück oder Vollpension) • in einem Angebotspaket gebündelt • zu einem Gesamtpreis anbietet • und die Gesamtheit der Reiseleistungen in eigener Verantwortung und für eigene Rechnung organisiert, anbietet und durchführt • Vertragspartner des Kunden ist . IHK Info G 19 G 21

  5. Reiseveranstalter - Beispiele Anbieter von Pauschalreisen: • Wanderverein, der Jahresreise für seine Mitglieder allein verantwortlich organisiert • Vermieter von Ferienwohnung oder Ferienhaus, wenn er nicht der Eigentümer ist.* • Vermieter von Bootscharter, wenn der Reisende die Bootsreise nicht selbst organisiert.* • Volkshochschule, die Besichtigungsreise anbietet • Zeitungsverlag, der Leserfahrt anbietet. * Der Bundesgerichtshof wendet in diesem Fall §§ 651a - 651 l BGB analog an.

  6. Reisevermittler ist • wer lediglich Reiseleistungen im fremden Namen und auf fremde Rechnung vermittelt. • Der vermittelte Vertrag kommt nur zwischen dem Kunden und dem Anbieter der vermittelten Leistung (Flug, Bus, Hotel) zustande. • Die Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen zwischen den Vertragspartnern. • Zwischen Reisevermittler und Kunden kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande: Der Vermittler schuldet den fachgerechten Abschluss des vermittelten Vertrages (z. B. Beherbergungsvertrag) und hat insoweit nur Beratungs- und Informationspflichten.

  7. Hinweise auf Vermittlertätigkeit auf • Werbung • Anmeldeformular – Auftrag zur Vermittlung • Rechnungsstellung • Nennung der Leistungsträger/Reiseveranstalter mit Firmennamen und Anschrift • Buchungsbestätigungen des Reiseveranstalters weitergeben – keine eigenen Belege ausstellen.

  8. Reiseveranstalter werden: • Reisegewerbe anmelden • Eigene Vertragsgestaltung • Eigene Kalkulation • Eigene Stornobedingungen • Unterstützung durch den Reiseverband • Absicherung durch Versicherungen • Verantwortlicher Vertragspartner

  9. Haftung • In der eigenen „Privaten Haftpflichtversicherung“ sind ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeschlossen (AHB). • Für eingetragene Vereine und ihre Mitglieder ist der Versicherungsschutz über eine Vereinshaftpflichtversicherung möglich. • Mitglieder nicht eingetragener Vereine und Selbsthilfegruppen haften „persönlich“ und unbegrenzt (§ 54 BGB). Haftpflichtversicherung über das SAARLAND-ECCLESIA – seit 1.1.2005

  10. Haftungsrisiken Reisevermittler Reiseveranstalter Auswahlpflicht Gewährleistung Insolvenzschutz Koordinationspflicht Kundengeldabsicherung Sicherungsschein Geschäftsbesorgungs-vertrag Überwachungspflicht Umweltbeobachtungspflicht Verkehrssicherungspflicht

  11. Leistungen der Haftpflichtversicherung • Prüfen, ob Ersatzpflicht besteht • Bezahlen berechtigter Ansprüche • Arztkosten, Schmerzensgeld • Kleidung, Werkzeug • Verdienstausfall • Regressforderungen d.Sozialversicherung • Ablehnen der unberechtigten Forderungen - Rechtsschutzfunktion.

  12. Hinweise für Personalkosten • Eine zeitliche Befristung der wöchentlichen Arbeitszeit besteht nicht • Arbeitsentgelt bis 400 Euro im Monat • generelle Steuerpflicht - 2 % - pauschal • Krankenversicherung - 13 % - pauschal • Rentenversicherung - 15 % - pauschal >155€ • Aufwendungsausgleichsgesetz- 0,1% Es dürfen keine €uros an Personalkosten ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Minijobzentrale gezahlt werden ! (§8 SGB IV).Muster: An- und Abmeldung für kurzfristigen Personaleinsatz:immer Personalfragebogen mit Sozialversicherungsnummer ausfüllen lassen!Personengruppe110, Grund40, Beitragsgruppe0000

  13. Hinweise Übungsleiter Personalkosten Übungsleiterfreibetrag 1.848 €154 € im MonatSteuer- und Sozialversicherungsfrei § 3 Nr. 26 EStG fürehrenamtlich Tätige in der Jugendhilfe, Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen (künstlerischer) Tätigkeiten, Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst einer juristischen Person oder gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher Körperschaft.Höhere Abrechnung über 400 Euro - Job - möglich oder >Honorarrechnung als Selbständiger Rechtsgrundlage: Werkvertrag

  14. Berufsgenossenschaft • Tritt nicht ein bei Unfällen in der normalen Vereinsarbeit • Grundlage für den Versicherungsschutz: Arbeitsauftrag • Der Vorstand ist am Vereinssitz gesetzlich versichert!Freiwillige Versicherung möglichnur 2,73 €/Jahr • Kraft Satzung, Kraft Gesetz oder auf „Freiwilligen Antrag“

  15. Zuständigkeiten Haftpflicht / Unfall/ BG ?

  16. Keine Sozialversicherung - Honorarkraft Mindestanforderungen an die Rechnungen 1 Absender vollständige Anschrift des Leistenden 3 Datum 2 Ausstellungsdatum Empfänger 4 # 123/2006 Fortlaufende/einmalige Rechnungsnummer Bezeichnung der Dienstleistung 5 Für die Vorbereitung und Durchführung der xx Wanderungen im Monat XX Berechne ich xx € Zeitpunkt 9 6 Netto € 7 Brutto € Summen in Netto und Brutto 8 Steuer Nr. und / oder Umsatzsteuer-Identifikationsnr.

  17. Beispiel: Vermittler: Veranstalter:

  18. Notrufnummern – Checkliste Handyliste der TeilnehmerInnen / Organisatoren anlegen • ADAC : 089 76 76 76 • Rettungsdienst: 1 92 22 • Giftnotruf: 0 22 82 87 32 11 • VISA: 069 79 33 19 10 – International: 0 01 41 05 81 38 • für alle Karten 116 116 • EC- Karte: 01805 021 021 – 069 74 09 87 • Eurocard: 069 79 33 19 10 International: 001 31 42 75 66 90 • Postbank: 0 18 03 021 021 • D1 T- Mobile: 0 18 03 30 22 02 Fax: 0 18 05 22 51 75 • D2 Vodafone: 08 00 172 12 12 Fax: 0 21 02 98 65 75 • E-Plus: 0177 10 00 – Fax: 0331 70 05 04 0

  19. Herzlichen Dank an die Ehrenamtler • Für Ihren unermüdlichen Einsatz • Für Ihre Ideen • Für Ihre Kreativität • Für das Zusammenbringen von Menschen Gerne helfe ich mit Rat und Tat für eine „sichere“ Vereinsarbeit René Hissler, VereinsberaterTel: 06872 92230rene@hissler.de

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