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Was sind Gefahrstoffe?

Was sind Gefahrstoffe?. Der Begriff Gefahrstoffe umfaßt sämtliche Stoffe (Ausgangsstoffe, Erzeugnisse, Zwischen- oder Nebenprodukte, Hilfsstoffe usw.),die möglicherweise die Gesundheit der Beschäftigten gefährden.

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Was sind Gefahrstoffe?

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Presentation Transcript


  1. Was sind Gefahrstoffe? Der Begriff Gefahrstoffe umfaßt sämtliche Stoffe (Ausgangsstoffe, Erzeugnisse, Zwischen- oder Nebenprodukte, Hilfsstoffe usw.),die möglicherweise die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Dies geschieht durch ungewollte, schnelle Freisetzung (akute Vergiftung) oder durch langsame Freisetzung beim Gebrauch (chronische Vergiftung, Krebsentstehung, Erbgutveränderungen). Dabei ist es unerheblich, ob Stoffe geplant zum Einsatz kommen, oder ob sie ungewollt erst im Arbeitsprozeß selbst entstehen. Beispiel: Kampfstoff im Weltkrieg genutzte Phosgen, das sich auch beim Schweißen mit Lösungsmitteln behandelter Stähle im Einfluß des Lichtbogens bilden kann.

  2. Was sind Gefahrstoffe ? Als Gefahrstoffe werden Substanzen bezeichnet, die eine oder auch mehrere der folgenden Eigenschaften haben: • Explosionsgefährlich (Sprengstoffe) • Brandfördernd (Sauerstoffflasche) • Hoch- oder leichtentzündlich (Verdünner, Benzin) • Giftig (Insektizide) • Ätzend oder reizend (Säuren, Laugen) • Fruchtschädigen (Pflanzenschutzmittel, manche Verdünner) • Krebserzeugend (Benzol in Vergaserkraftstoffen, Dieselruß) • Umweltgefährlich (Altöl) • Gesundheitsschädlich (Lösemittel) • Sensibilisierend (Isocyanate)

  3. Der Umgang mit Gefahrstoffen wird im • Chemikaliengesetz und in der • Gefahrstoffverordnunggeregelt

  4. Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - Chemikaliengesetz von 1980 Regelt: • Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen • Betrifft: giftig, ätzend, reizend, sensibilisierend, brandgefährdend, krebserzeugend....... • Ermitteln der Gefährdung, Ersatzstoffe, Organisation der Ersten Hilfe, Betriebsanweisungen, Aufzeichnungspflicht, gesundheitliche Überwachung......

  5. Gefahrstoffverordnung -allgemein Die Beschäftigten und Verbraucher beim Umgang mit Gefahrstoffen vor Gesundheitssschaden zu schützen ist die Kernforderung der Gefahrstoffverordnung.Sie verpflichtet deshalb die Unternehmen, in allen Bereichen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.

  6. Gefahrstoffverordnung • Regelt das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe (Verbote einiger Gefahrstoffe, Verpackung der Gefahrstoffe, R + S- Sätze) • Regelt den Umgang (Ermittlungs-, Überwachungspflicht, Betriebsanweisung, Rangfolge von Schutzmaßnahmen, Beschäftigungsbeschränkungen) • Vorsorgeuntersuchungen (auch auf Wunsch des Versicherten und nach schwerer Krankheit). Ärztliche Bescheinigungen an den Arbeitgeber durch die ermächtigten Ärzte. Beschäftigungsverbot bei ärztlichen Bedenken • Vorsorgekartei (geführt durch den Arbeitgeber)

  7. Informationen zu Gefahrstoffen Quellen: • Kennzeichnung der Gebinde • Prospekte des Herstellers / Lieferanten • genormtes Sicherheitsdatenblatt (wird vom Hersteller oder Vertreiber dem Verwender kostenfrei zur Verfügung gestellt – Dies ist seine Pflicht!) • Gefahrstoffdatenbanken (z.B. Gestis des HVBG, Wingis der Bauberufsgenossenschaften etc.) • auf Anfrage beim Unfallversicherungsträger oder auch beim Gewerbeaufsichtsamt

  8. Finden Sie hier ein Gefahrensymbol mit der dazugehörigen Gefahrenbezeichnung, Hinweise auf besondere Gefahren (R- Sätze) und Sicherheitsratschläge (S - Sätze), so handelt es sich mit Sicherheit um einen gefährlichen Arbeitsstoff.

  9. Aber Vorsicht: • Es gibt viele gefährliche Arbeitsstoffe, die nicht an den Gefahrensymbolen zu erkennen sind. Lösemittelreduzierte und aromatenfreie Lacke beispielsweise müssen evt. nicht gekennzeichnet sein. Dennoch können sie gefährlich werden. Aufschluss über die Inhaltsstoffe gibt grundsätzlich das EG-Sicherheitsdatenblatt (...und nicht die Werbe -Hochglanzbroschüre). • Durch das Arbeitsverfahren selbst können Gefahrstoffe frei werden (chemische Reaktionen, physikalischer Abrieb von Gefahrstoffen, die vorher gebunden waren)

  10. Sicherheitsdatenblatt Das EG-Sicherheitsdatenblatt muss bei allen gefährlichen Arbeitsstoffen, die mit einer Kennzeichnung versehen sind, kostenfrei mitgeliefert werden. Aber auch für nicht gekennzeichnete Produkte muss der Hersteller oder Lieferant auf Anforderung des Verbrauchers ein Sicherheitsdatenblatt erstellen. Oft reicht ein Anforderungsvermerk auf dem Bestellschein.

  11. Betriebsanweisung Folgende Informationen müssen vorhanden sein: • Gefahrstoffbezeichnung • Gefahren für den Mensch und die Umwelt • Verhaltensregeln/Schutzmaßnahmen • Verhalten in einem Gefahrenfall • Erste Hilfe • Entsorgung der Reste

  12. Betriebsanweisung Sie brauchen nicht für jeden gefährlichen Stoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Stoffe, von denen die gleichen Gefahren ausgehen und bei denen die gleichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind (Stoffe einer Stoffgruppe), können in einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden. Fast fertige Betriebsanweisungen finden Sie z. B. im Internet oder auf der Wingis Datenbank der BauBG. Diese müssen dann nur noch mit den betriebsspezifischen Angaben ergänzt werden.

  13. Unterweisung Die Betriebsanweisung dient als Grundlage für die Unterweisung der Mitarbeiter. Die Beschäftigten müssen bevor Sie mit gefährlichen Arbeitsstoffen umgehen und danach mindestens einmal jährlich anhand der Betriebsanweisung mündlich unterwiesen werden. Inhalt, Datum sowie Teilnehmer sollen schriftlich festgehalten werden. Besonders wichtig ist die Unterweisung von neuen Mitarbeitern und Auszubildenden. Bei Jugendlichen müssen die Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich durchgeführt werden. Das unterschriebene Protokoll sollte mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden

  14. Unterweisung Stempel Durchgeführte Unterweisung Am heutigen Tage, den (bitte Datum einfügen) ..................................., wurden die Mitarbeiter unseres Betriebes über folgende Themen unterwiesen: Die nachfolgend aufgeführten Teilnehmer bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie an der Unterweisung teilgenommen und diese verstanden haben: Name Vorname Geburtsdatum Unterschrift Die Unterweisung wurde durchgeführt von ............................................... Ort, Datum Unterschrift ................................................... ....................................................

  15. Sonstiges... Je nach Gefahrstoff ist evt. eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung notwendig Lagerungsvorschriften sind zu beachten Transportvorschriften sind evt. zu beachten Bei Arbeiten mit Krebserregern ist 14 Tage vor Arbeitsaufnahme eine Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt notwendig

  16. Gefahrstoffverzeichnis Das Gefahrstoffverzeichnis gibt einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe und der Verbrauchsmenge. 1. Sammlung von Sicherheitsdatenblättern Sie können das Gefahrstoffverzeichnis in Form einer Sammlung Ihrer Sicherheitsdatenblätter führen. Sie müssen dann nur noch die jährlich verbrauchte Menge zu ergänzen 2. PC-gestützte Verzeichnisse 2a WINGIS-Gefahrstoffverzeichnis in der Bauwirtschaft 2b Tabellarische Lösungen

  17. Maßnahmen bei Kontakt mit Gefahrstoffen 1.Verzicht auf den Einsatz der Schadfaktoren -Austausch giftiger gegen weniger giftige oder ungiftige Stoffe 2. Kontaktfreie Verarbeitung -Automatisierte Prozeßtechnik mit Fernsteuerung, -Mit Frischluft belüftete Aufenthaltsbereiche 3. geschlossene Prozeßtechnik -Hermetischer Abschluß einzelner Emissionsquellen -Einkapselung von unvermeidbaren Schadstoffquellen  mit Unterdruck in einer Kapsel 4. Lokale Schadstofferfassung -Absaugung nahe bei der Entstehungsstelle  -Zu- und Abluftführung an Arbeitsstätten durch spezielle lüftungstechnische Maßnahmen wie:  -- richtige Plazierung von Zuluftöffnungen  -- richtige Plazierung von Absaugvorrichtungen (evtl. Bodenabsaugung)  -- richtig geformte Absaugrüssel entsprechend den örtlichen Gegebenheiten

  18. Maßnahmen bei Kontakt mit Gefahrstoffen 5. Körperschutzmittel -Atemschutz (angepasst an den Schadstoff)  -Schutzkleidung  -Augenschutz, Gesichtsschutzschilde  -Schutzhandschuhe, Hautschutzsalben (gemäß Hautschutzplan) 6. Expositionsadäquate Verhaltensweise -richtiges "handling" mit Gefahrstoffen (Arbeitsweisen, die den Schadstoffaustritt minimieren – Betriebsanweisung, Unterweisung) )  -Vermeidung des Hautkontaktes mit hautresorbierbaren Schadstoffen  -richtige Tragegewohnheiten von Körperschutzmitteln  -Wartung, Pflege von Körperschutzmitteln  -Anwendung richtiger Reinigungsverfahren besonders vor der Nahrungsaufnahme  -Einhaltung des Eß- und Rauchverbotes am Arbeitsplatz  -Anpassung der Verhaltensweise in der Freizeit, z. B. Verzicht auf Alkoholgenuß. 7. Gesundheitsüberwachung -Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

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