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„Boombranche Zeitarbeit“ – Tagung der HBS am 14.11.2007 in Berlin

„Boombranche Zeitarbeit“ – Tagung der HBS am 14.11.2007 in Berlin. Jürgen Ulber Betriebs- und Mitbestimmungspolitik Ressort Betriebsverfassungs- und Unternehmensrecht. Neuregelung AÜG/ PSA (1/2). Deregulierung von Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes

Thomas
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„Boombranche Zeitarbeit“ – Tagung der HBS am 14.11.2007 in Berlin

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  1. „Boombranche Zeitarbeit“ – Tagung der HBS am 14.11.2007 in Berlin Jürgen Ulber Betriebs- und Mitbestimmungspolitik Ressort Betriebsverfassungs- und Unternehmensrecht

  2. Neuregelung AÜG/ PSA (1/2) • Deregulierung von Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes • Wegfall der besonderen Befristungs- und Kündigungsschutzregelungen(§§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4, 9 Nr. 2 und 3 AÜG a.F.) • Wegfall des Synchronisationsverbots(§ 3 Abs. 1 Nr. 5 AÜG a.F.) • Aufhebung der Höchsteinsatzfrist bei ANÜ(§ 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F.) • Gleichbehandlungsgrundsatz während des Einsatzes bei Entleihern(§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG n.F.)Ausnahmen: • vorangegangene Arbeitslosigkeit • (verschlechternder) Tarifvertrag Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  3. Neuregelung AÜG/ PSA (2/2) • Inkrafttreten 1.01.2004, soweit vorher kein TV vereinbart(§ 19 AÜG n.F., im Geltungsbereich • PSA (§ 37 c SGB III neu) • privatrechtliche Organisationsform • vermittlungsorientierte ANÜ und Qualifizierung • TV-Problematik (§ 434 g Abs. 5 SGB III: bis 31.12.2003 TV erforderlich) Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  4. Mitarbeiter in der gewerblichen Zeitarbeit per Stichtag 30.06. und 31.12. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Betriebszweck ausschließlich od. überwiegend Zeitarbeit, Angaben gerundet auf Tausend Stand: 01.07.2007 Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  5. Anteil der Berufsgruppen in der Zeitarbeit im Vergleich zum Vorjahr; Stichtag 30.06.2006 Statistik der Bundesagentur für Arbeit Stand: 22.01.2007 Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  6. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bestand an überlassenen Leiharbeitnehmernnach Art der ausgeübten Tätigkeit (nur M+E-Industrie) 31.12.02 30.06.03 31.12.03 30.06.04 31.12.04 30.06.05 31.12.05 30.06.06 31.12.06 Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  7. Neueinstellungen in der Zeitarbeit pro Jahr (Angaben gerundet auf Tausend) Quelle: Verwaltungs-Berufungsgenossenschaft Stand: 10.08.2006 Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  8. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Zugang überlassener Leiharbeitnehmer nach Artder vorangegangenen Beschäftigung 30.06.03 31.12.03 30.06.04 31.12.04 30.06.05 31.12.05 Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  9. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Beendete Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihernund LAN nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses(Halbjahreszahlen) 30.06.02 31.12.02 30.06.03 31.12.03 30.06.04 31.12.04 30.06.05 31.12.05 30.06.06 31.12.06 Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  10. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Verleihbetriebe1)2) insgesamt nach dem Bestandan Arbeitnehmern und weiteren Merkmalen Bestand an Arbeitnehmern Berichtszeitraum 2. Halbjahr 2006 Die Zahl der Verleihbetriebe ist nicht mit der Zahl der Erlaubnisinhaber identisch, weil Verleiher für rechtlich unselbständige Zweigniederlassungen eigene Meldungen abgeben können. Berücksichtigt werden nur Verleihbetriebe mit mindestens einem Leiharbeitnehmer. Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  11. Entgelte iGZ in Euro * schon ab April 2008 Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  12. Ursachen der Fremdfirmenarbeit • Übergang zur Personalpolitik der unteren Linie u. a. • Abbau der Personalreserve • Abkehr von der Politik des Heuerns und Feuerns • Abkehr von der Produktion auf Halde • Externalisierung des Beschäftigungsrisikos • Konzentration auf das Kerngeschäft • Outsourcing • Fremdfirmenarbeit im Betrieb • Abbau der Lohn- und Lohnnebenkosten(insbesondere in den arbeits-/ lohnintensiven Bereichen) • Flucht aus den Tarifverträgen Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  13. Flexibilität in der Automobilindustrie Die Automobil-Produktion ist wegen des Modell-Lebenszyklus stark zyklisch ------------------ Personalpolitik der mittleren Linie Personalpolitik der unteren Linie Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  14. Die Bedeutung der Flexibilität am Standort BRD: Kompakt-Klasse In einem Zeitraum von 7 Jahren schwankt die Inlands-Produktion der Modelle Audi A3, MB A-Klasse, Opel Astra, VW Golf zwischen 41 % und 105 % Quelle: Dudenhöffer, 2006 Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  15. Verbreitung von Leiharbeit in der Automobilbranche 1. Entleiherbetriebe 86 % aller Unternehmen der Automobil-und Zuliefererindustrie in Deutschland setzen Zeitarbeit ein. Das entspricht über 1.400 Unternehmen/ Betriebsteilen Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  16. 2. Einsatz von Zeitarbeit – Produktion dominiert • 64 % der Unternehmen setzen Zeitarbeit in der Produktion ein • über 34 % setzen Zeitarbeit in der Verwaltung, Logistik ein Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  17. 3. Gut ein Drittel der Unternehmen setzen Leiharbeit dauerhaft auf Stammarbeitsplätzen in der Produktion ein Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  18. Risikoverteilung von Arbeitsausfällen/ -schwankungen • § 615 Satz 1 BGB (Annahmeverzug) • das Risiko von Auftragsschwankungen trägt ausschließlich der AG • der Vergütungsanspruch des AN besteht ohne zur (Nach-)Arbeit verpflichtet zu sein • § 615 Satz 3 BGB (neu: Betriebsrisiko) • das Risiko von Arbeitsmangel liegt beim AG • Verstärkung des Beschäftigungsrisikos bei ANÜ (§ 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG) Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  19. Risikoverlagerung und Kosten • Kosten des Unternehmens bei Einsatz von Flexibilisierungsinstrumenten: • Gesetz: volle Lohn- und Lohnnebenkosten ohne Arbeit • Kurzarbeit: Remanenzkosten, Kündigungsmöglichkeiten eingeschränkt u. ä. (Grenzen SGB III/ MBR des BR) • Beschäftigungstarifverträge:vollständige Risikoverlagerung auf den AN (Kündigungsschutz) • Arbeitszeitflexibilisierung:Verlagerung des Beschäftigungsrisikos auf AN Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  20. Möglichkeiten zur Begrenzung des Beschäftigungsrisikos • beschäftigungspolitische Flexibilisierungsinstrumente • Kurzarbeit • Beschäftigungssicherungstarifverträge • Arbeitszeit-Flexibilisierung Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  21. Instrumente der Risikoverlagerung • Tendenziell gewinnen unternehmens-/ konzernbezogene Formen der Risikoverlagerung an Bedeutung.Instrumente sind hier u. a.: • unternehmens-/ konzernbezogene Versetzungsklauseln • Konzernarbeitsverhältnisse • konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung/ Mischbetriebskonzepte • Tarifverträge nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  22. Leiharbeit und betriebliche Beschäftigungspolitik (1/4) Durch Fremdfirmenarbeit ist das Prinzip der Tarifeinheit im Betrieb zerstört. • In den (tarifgebundenen) Einsatzbetrieben gelten faktisch weder die Tarifverträge noch Betriebsvereinbarungen zu den materiellen Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer und sonstige betriebsfremde Arbeitnehmer. • In Großbetrieben unterliegen heute 1/4 (z. B. Automobilindustrie) bis 1/3 (z. B. Stahlindustrie) der Beschäftigten nicht mehr den M+E-Tarifverträgen. Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  23. Leiharbeit und betriebliche Beschäftigungspolitik (2/4) • Sowohl wegen der organisationspolitischen Verankerung in den Einsatzbetrieben als auch zur Verhinderung einer weiteren Erosion der Tarifverträge müssen tarifpolitische Ansatzpunkte vorrangig in den Einsatzbetrieben gefunden werden • Tarifklauseln zur Geltung der materiellen Arbeitsbedingungen auch für betriebsfremde AN(z. B. Bergbau, Chemie) • Allgemeinverbindlicherklärung (z. B. AEntG, Handwerk, Baugewerbe) • gesetzliche Regelung (als Mindestentgelt; EU-Ausland) • EU-Richtlinie • betriebspolitische Initiativen (vgl. Musterbetriebsvereinbarung, Zustimmungsverweigerungsrecht) Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  24. Leiharbeit und betriebliche Beschäftigungspolitik (3/4) • Die tarifpolitische Sicherung der Tarifeinheit im Betrieb bedarf der Ergänzung durch ein Tarifvertragssystem mit der Verleihbranche • Ausgangsbedingungen: • die Christen-Tarifverträge zwingen zu Lohndumping-Abschlüssen • die BZA will als Arbeitgeberverband nur Lohndumping-Tarifverträge abschließen • die IGZ ist von der Zahl der erfassten AN relativ unbedeutend • die organisationspolitische Schwäche in den Verleihbetrieben lässt konfliktorisch durchzusetzende Flächen-/ Branchentarifverträge nicht zu Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  25. Leiharbeit und betriebliche Beschäftigungspolitik (4/4) • Firmentarifverträge können unter den Wettbewerbsbedingungen in der Branche i.d.R. kein adäquates Tarifniveau garantieren.Sie bergen die Gefahr von Lohndumping in sich (vgl. TV Randstad) • Orientierungspunkt der Tarifverträge mit den Verleihern müssen die materiellen Arbeitsbedingungen der Einsatzbetriebe sein(z. B. TV START-Zeitarbeit) Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  26. Betriebspolitische Aspekte der Fremdfirmenarbeit • Auflösung des Normalarbeitsverhältnisses • Geltungsbereich von BV • Geltungsbereich von TV • Spaltung der Belegschaften • Einschränkung der Mitbestimmung • Verstärkung des Machtungleichgewichts/ Drohung mit Fremdvergaben • Auswirkungen bei Arbeitskämpfen • Verschlechterung der Arbeitsbedingungen • Zunahme von Formen illegaler Beschäftigung • Instrument der Rationalisierung im Rahmen umfassender Konzepte der Restrukturierung der Unternehmen • Einsatz betriebsfremder Arbeitnehmer in Arbeitskämpfen Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  27. Handlungsmöglichkeiten des Entleiher-Betriebsrats • Allzuständigkeit des Betriebsrats (§ 75 Abs. 1 BetrVG) • Info- und Beratungsrechte nutzen (neuer § 80 Abs. 2 BetrVG) • Betreuung von Fremdfirmenbeschäftigten(Betriebs-/ Abteilungsversammlungen; Sprechstunden) • Betriebsratswahlen nutzen (neuer § 7 BetrVG) • Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten(§ 99 BetrVG) z. B. Wirksamkeit TV Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  28. Handlungsmöglichkeiten des Entleiher-Betriebsrats • Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (Geltung von BV nach § 87 BetrVG; Arbeitsschutz; Leistungslohn) • Rahmenbetriebsvereinbarung Fremdfirmenarbeit (Intranet) • Muster-Betriebsvereinbarung zum Einsatz von Fremdfirmenarbeitnehmern • Übernahme von Fremdfirmenarbeitnehmern § 9 Nr. 3 und 4 AÜG;illegale Beschäftigung Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  29. Struktur der Tarifverträge zur ANÜ • Tarifverträge in der Entleiherbranche (z. B. Bergbau) • Tarifverträge Mischbetriebe (M+E-Industrie; auch § 19 AÜG) • Tarifverträge nach AEntG (AVE) • Tarifverträge nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 • Konzern-/ unternehmensbezogene Tarifverträge zur ANÜ • Haus-Tarifverträge zur ANÜ (VW) • Flächentarifverträge Verleiherbranche • Einzelvertragliche Inbezugnahme Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  30. Eckpunkte eines Tarifvertrags zur Leiharbeit (1/2) • Mindestgarantielohn (insbesondere für einsatzfreie Zeiten) • Abstandsangebot Sozialhilfe • Standards ESC (68 %-Klausel) • Verbot des Lohnwuchers (11,50 € Helferlohn) • übliche Vergütung gem. § 612 Abs. 2 BGB (nichts ortsbezogen!) • Geltung der Tarifverträge der Einsatzbetriebe • Eingruppierungsbestimmungen müssen den spezifischen Bedingungen der Branche Rechnung tragen (Helferlohn, wechselnde Anforderungen) Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  31. Eckpunkte eines Tarifvertrags zur Leiharbeit (2/2) • Regelungen zur Arbeitszeit • keine Arbeit auf Abruf, keine Arbeitszeitflexibilisierung • möglichst hohe Normalarbeitszeit • Ankündigungsfristen • Reisezeit als Wegezeit • Grenzen abweichender Arbeitszeiten • Zuschläge bei abweichender Arbeitszeit(Schicht-, Mehrarbeit, Leistungslohn) • Aufwendungsersatz Reisekosten • Regelung zu Auslandseinsätzen • Kündigungsschutz/ Beschäftigungsrisiko Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  32. Folgen der Flexibilisierung • Die Flexibilisierung- der Beschäftigungsverhältnisseund- der Arbeitszeitenist Voraussetzung und Folge einer Personalpolitik der ständigen Unterdeckung • Die Flexibilisierung der Beschäftigung führt zur Spaltung der Belegschaften in- eine Stamm-/Kernbelegschaft im Rahmen eines Normalarbeitsverhältnissesund- eine Randbelegschaft ohne betriebliche Bindung • Trennungslinie ist die Außerkraftsetzung des Kündigungsschutzes Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  33. Instrumente beschäftigungspolitischer Flexibilisierung • Job-Sharing • Beschäftigung betriebsfremder Arbeitnehmer • Leiharbeitnehmer • Arbeitnehmer auf werk-/ dienstvertraglicher Basis • Heimarbeiter • Franchise etc. Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  34. Instrumente arbeitszeitpolitischer Flexibilisierung • Die Verlagerung der Beschäftigungsrisiken auf die Randbelegschaft bedarf der Ergänzung durch eine entsprechende Verlagerung über Formen der Flexibilisierung der Arbeitszeiten der Stammbelegschaft. • Beispiele: • Gleitende Arbeitszeit • Jahresarbeitszeiten • Arbeitszeitkonten • Vertrauensarbeitszeit • (vollkontinuierliche) Schichtarbeit • Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst • Kapovaz/ Abrufarbeit • Teilzeitarbeit mit Mehrarbeitsverpflichtung Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  35. Rechtsbeziehungen bei ArbeitnehmerüberlassungSchaubild 1: Arbeitsbeziehungen Zwei Betriebe (gespaltene materielle Arbeitsbedingungen,über Zahl der Arbeitsplätze entscheidet ausschließlich der Entleiher) Verleiher Entleiher (= AG) (= faktischer AG) (Leih-) Tatsächliche Beschäftigung Arbeitsvertrag (Ort der Arbeitsleistung) Leiharbeitnehmer Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  36. Rechtsbeziehungen bei ArbeitnehmerüberlassungSchaubild 2: Vertragliche Beziehungen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Verleiher Entleiher Arbeitsvertrag Leiharbeitnehmer Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  37. Rechtsbeziehungen bei ArbeitnehmerüberlassungSchaubild 3: Vertragsbeziehungenbei werkvertraglichem Einsatz Werkunternehmer WerkvertragWerkbesteller (= Arbeitgeber) (Einsatzbetrieb)Arbeitsvertrag Arbeitnehmer Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  38. Rechtsbeziehungen bei ArbeitnehmerüberlassungSchaubild 4: Weisungsrecht Verleiher EntleiherWeisungsrechtübertragenesArbeitsvertragWeisungsrecht Leiharbeitnehmer Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  39. Rechtsbeziehungen bei ArbeitnehmerüberlassungSchaubild 5: Weisungsrecht bei Werkvertrag Werkunternehmer WerkvertragWerkbesteller (= Arbeitgeber) (Einsatzbetrieb)Weisungsrecht Ausführung der Weisung des Werkunternehmers Arbeitnehmer Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  40. Rechtsbeziehungen bei ArbeitnehmerüberlassungSchaubild 6: Subunternehmereinsatz Werkvertrag Generalunternehmer Werkbesteller (= Arbeitsort)Werkvertrag Subunternehmer Ausführung der Weisung des Subunternehmers Weisungsrecht Arbeitsvertrag Arbeitnehmer Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  41. Tarifvertrag iGZ/ BZA – Arbeitszeit iGZ BZA § 3.1 MTV Individuelle regelmäßige Individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit: monatliche Arbeitszeit: 151,67 h. 151,67 h. Entspr. einer durchschnittl. Entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 35 h. Wochenarbeitszeit von 35 h. Anpassung an ----- 3.1.3 MTV§ 3.2 MTV Arbeitszeitkonten mit max. Arbeitszeitkonten mit max. 150 Plusstunden und 21 230 Plusstunden. Ab 150 Plusstunden Minusstunden muss Insolvenzabsicherung erfolgen (§ 11 IV AÜG) Ausgleich durch Ausgleichszeitraum: 12 Monate Freizeitentnahme (§ 3.23) Ausgleich durch Freizeitentnahme, für max. 70 h auch durch Geld Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  42. Rechtspolitische Forderungen der Gewerkschaften • Wiedereinführung einer Höchsteinsatzfristnach § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a. F. • Abgrenzungskriterien zur Arbeitsvermittlung und Klarstellung zum fingierten Arbeitsverhältnis • Einführung des Günstigkeitsprinzips beim Gleichstellungsgrundsatz(§ 9 Nr. 2)(Aufhebung des tarifdispositiven Charakters der Norm) • Ersatzlose Streichung der Möglichkeit einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifvertrag zur ANÜ 5. Einbeziehung des AÜG in das AEntG (Mindestlohn) Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  43. Rechtspolitische Forderungen der Gewerkschaften • Ausweitung der Mitbestimmungsrechte des Entleiher-Betriebsrats • Ergänzungen zu § 99 BetrVG • Zustimmungsverweigerung bei Besetzung von Dauerarbeitsplätzen • Zustimmungsverweigerungsrecht bei Verstößen gegen das Gleichstellungsgebot • Zustimmungsverweigerung bei nicht korrekter Eingruppierung • Ergänzung von § 87 BetrVGBetriebsvereinbarungen im Entleiherbetrieb gelten für Leiharbeitnehmer unmittelbar und zwingend • Vorrang des Mitbestimmungsrechts des Entleiher-Betriebsrats • Einbeziehung der Leiharbeitnehmer in die Schwellenwerte des BetrVG Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  44. Handlungsorientierungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern • Über betriebliche Interessenvertretungsstrukturen in den Verleihbetrieben lässt sich nur in Ausnahmefällen Einfluss gewinnen, z. B.: • bundesweit tätige Großunternehmen (Randstad) • entleiherbezogene Tarifverträge nach § 3 BetrVG (BMW Regensburg, Expo) • regional begrenzt tätige Verleiher • Über die Mitbestimmungsrechte des Verleiher-Betriebsrats lassen sich allenfalls die Gesetze und Tarifverträge überwachen. Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  45. Der Versuch, über Tarifverträge mit den Verleiherverbänden die Arbeitsbedingungen in der Branche sozialverträglich zu gestalten, ist gescheitert • Für Leiharbeitnehmer aus den neuen Bundesländern wurden die Entgeltbedingungen sukzessive verschlechtert (Ost-Abschlag 13 %) • Die Tarifverträge der Christen weisen z. T. schon ein höheres Entgeltniveau auf • Der Lohnabstand zu den Tarifverträgen der M+E-Industrie vergrößert sich ständig • Die VH-Pflicht, Branchenzuschläge zu vereinbaren, lässt sich nicht in Tarifergebnisse umsetzen • Die Niedriglohn-Tarifverträge bieten keine Chance zur Mitgliedergewinnung Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  46. Tarif- und betriebspolitische Überlegungen müssen beim Entleiher und den Manteltarifverträgen M+E ansetzen.Ansatzpunkte sind u. a.: • Bundesweiter Flächen-TV Arbeitnehmerüberlassung • equal-pay + equal-treatment als Bedingung • Definition von Einsatzbereichen, Höchsteinsatzzeiten • Höchstbegrenzungsklauseln • Übernahmeansprüche • Aktivierung der Möglichkeiten sog. „dreiseitiger Verträge“ nach § 7 MTV BZA/DGB Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  47. Ansatzpunkte für den Betriebsrat bei Einstellung von Leiharbeitnehmern bieten u. a. • Mitbestimmung bei Personalplanung (§ 92 BetrVG) • Maßnahmen der Beschäftigungssicherung (§ 92 a BetrVG) • § 95 BetrVG Auswahlrichtlinien • Mitbestimmung bei Einstellungen (§ 99 BetrVG) • Ersetzen von Stammarbeitsplätzen durch Fremdfirmenarbeit (§§ 111 ff. BetrVG) • Mitbestimmung bei Schicht-, Mehr- und Kurzarbeit (§ 87 BetrVG) • Rahmenvereinbarung zur Fremdleistungsplanung • Festlegung qualitativer und quantitativer Planzahlen durch paritätischen Ausschuss (ThyssenKrupp) • Einschränkung des Einsatzes von Werkverträgen (Bosch, Bamberg) • zahlenmäßige Begrenzung der Leiharbeitsquote (DC) Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  48. Eckpunkte eines Tarifvertrags zur Leiharbeit (1/2) • Mindestgarantielohn (insbesondere für einsatzfreie Zeiten) • Abstandsangebot Sozialhilfe • Standards ESC (68 %-Klausel) • Verbot des Lohnwuchers (11,50 € Helferlohn) • übliche Vergütung gem. § 612 Abs. 2 BGB (nicht ortsbezogen!) • Geltung der Tarifverträge der Einsatzbetriebe • Eingruppierungsbestimmungen müssen den spezifischen Bedingungen der Branche Rechnung tragen (Helferlohn, wechselnde Anforderungen) • Höchsteinsatzzeiten • Definierte Einsatzbereiche und Höchstüberlassungsdauer Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

  49. Eckpunkte eines Tarifvertrags zur Leiharbeit (2/2) • Regelungen zur Arbeitszeit • keine Arbeit auf Abruf, keine Arbeitszeitflexibilisierung • möglichst hohe Normalarbeitszeit • Ankündigungsfristen • Reisezeit als Wegezeit • Grenzen abweichender Arbeitszeiten • Zuschläge bei abweichender Arbeitszeit(Schicht-, Mehrarbeit, Leistungslohn) • Aufwendungsersatz Reisekosten • Regelung zu Auslandseinsätzen • Kündigungsschutz/ Beschäftigungsrisiko Jürgen Ulber – Neue Anforderungen an die Gestaltung und Regulierung von LA in Betrieb und Unternehmen - 14.11.2007

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