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1. Gesetzliche Grundlage. Gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Rente ist das Sozialgesetzbuch 6 (SGB IV). 2. Beginn der Rentenzahlung. Um eine Rentenzahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Rentenantrag gestellt werdenDie Rentenzahlung beginnt mit dem Monat, in dem die Anspruchsvorrausetzu
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1. Berechnung der Altersrente
2. 1. Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Rente ist das Sozialgesetzbuch 6 (SGB IV)
3. 2. Beginn der Rentenzahlung Um eine Rentenzahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Rentenantrag gestellt werden
Die Rentenzahlung beginnt mit dem Monat, in dem die Anspruchsvorrausetzungen erfllt sind
4. 3. Rentenformel
Nach 64 SGB IV, lautet die Formel zur Berechnung der Rente:
Rente = Entgeltpunkte X Zugangsfaktor X Rentenartfaktor X Rentenwert
5. 4. Entgeltpunkte Entgeltpunkte spiegeln die Einkommessituation des gesamten Lebens wieder
Entgeltpunkte richten sich nach dem Durchschnittseinkommen (Brutto) aller Versicherten der Rentenversicherung
Wer mehr Einkommen (Brutto) als dieser Durchschnitt hat, erhlt mehr Entgeltpunkte
Wer weniger Einkommen (Brutto) als der Durchschnitt hat, erhlt weniger Entgeltpunkte
6. 4.2. So werden Entgeltpunkte berechnet Man bentigt fr das entsprechende Kalenderjahr, fr das man die Entgeltpunkte berechnen will:
1. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen aller Versicherten im besagten Jahr
2. Das eigene Bruttoeinkommen dieses Jahres
Bruttoeinkommen : Durchschnittseinkommen = Entgeltpunkte
7. Beispiel: (hheres Einkommen) Berechnung der Entgeltpunkte fr das
Jahr 2007:
Durchschnittseinkommen: 29.230,00 Euro
Persnliches Bruttoeinkommen: 60.000,00 Euro
60.000,00 Euro : 29.230,00 Euro = 2,05
Die Anzahl der Entgeltpunkte fr das Jahr 2007 lgen
also bei 2,05 Entgeltpunkten
8. Beispiel (niedrigeres Einkommen) Durchschnittseinkommen (Brutto) : 29.230,00 Euro
Persnliches Einkommen (Brutto): 27.000,00 Euro
27.000,00 Euro : 29.230,00 Euro = 0,9
Die Entgeltpunkte fr das Jahr 2007, lgen also bei 0,9
9. 4.1 Wofr erhlt man Entgeltpunkte? Entgeltpunkte erhlt man nach 66 SGB IV fr:
1. Zeiten, in denen Beitrge in die Rentenversicherung einbezahlt wurden z.B. durch Arbeit
2. Beitragsfreie Zeiten
3. Zuschlge fr beitragsgeminderte Zeiten
4. Zuschlge oder Abschlge aus einem durchgefhrten Versorgungsausgleich oder Rentensplittung
10. 5. Beitrge aus geringfgiger, nicht versicherungspflichtiger Beschftigung
6. Zuschlge aus der Zahlung von Beitrgen, bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente
7. Zuschlge aus Zahlungen von Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
11. 8. Arbeitsentgelt aus Wertguthaben
9. Beitrge die nach Beginn einer Altersrente bezahlt werden
12. 5. Was sind persnliche Entgeltpunkte? Persnliche Entgeltpunkte sind nach 66 SGB IV:
Alle Entgeltpunkte multipliziert mit dem Zugangsfaktor
Entgeltpunkte X Zugangsfaktor = persnliche Entgeltpunkte
13. 6. Zugangsfaktor Der Zugangsfaktor richtet sich laut, 77 SGB IV, nach dem Alter bei Renteneintritt
Der Zugangsfaktor betrgt fr Personen, die beim erreichen der Regelaltersgrenze, in die Rente eintreten 1,0
Wird die Rente vor erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, wird der Zugangsfaktor fr jedes Monat, um 0,003 verringert
Wird die Rente nach dem erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, wird der Zugangsfaktor fr jedes Monat, um 0,005 erhht
14. Beispiele: Herr Weber ist 1945 geboren. Er erreicht mit 65
Jahren die Regelaltersgrenze.
Herr Weber tritt mit genau
65 Jahren in die Rente ein. Sein Zugangsfaktor betrgt
also 1,0.
Herr Huber ist ebenfalls 1945 geboren. Er geht aber
Bereits 6 Monate vor erreichen der Regelaltersgrenze in
Rente. Sein Zugangsfaktor berechnet sich nun
folgendermaen: 1,0 (0,003 X 6) = 0,982
Sein Zugangsfaktor liegt bei 0,982
15. Herr Humpe ist ebenfalls 1945 geboren. Er geht jedoch
4 Monate nach erreichen der Regelaltersgrenze in
Rente.
Sein Zugangsfaktor betrgt:
1,0 + (0,005 X 4) = 1,02
16. 7. Rentenartfaktor Der Rentenartfaktor bestimmt das Sicherungsziel der verschiedenen Rentenarten
Das heit:
Altersrente hat beispielsweise das Ziel, das Einkommen
voll zu ersetzen. Deshalb liegt der Rentenartfaktor bei
1,0.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat das Ziel, das
Einkommen nur zum Teil zu ersetzen. Deshalb betrgt bei dieser
Rentenart, der Rentenartfaktor 0,5
18. 8. Aktueller Rentenwert Ziel: Anpassung der Rente an die Entwicklung der Lhne
Der aktuelle Rentenwert wird jhrlich zum 01. Juli festgelegt
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Altersrente entspricht, wenn fr ein Jahr die durchschnittlichen Beitrge in die Rentenversicherung einbezahlt wurden
19. Weitere Faktoren, aus denen sich der aktuelle Rentenwert berechnet sind:
Entwicklung der Bruttolhne- und Gehlter
Altersvorsorgeanteil (private- und betriebliche Altersvorsorge)
Beitragssatz der Rentenversicherung
Nachhaltigkeitsfaktor (Verhltnis der Beitragszahler und Rentenempfnger)
20. Da in den alten Bundeslndern andere Einkommensverhltnisse herrschen, als in den neuen Bundeslndern, ist der Rentenwert unterschiedlich hoch
Derzeit betrgt der Rentenwert im Westen 26,56 Euro
Im Osten betrgt er 23,34 Euro
Ab 01. Juli 2009 betrgt der Rentenwert (West): 27,20 Euro
(Ost) : 24,13 Euro
21. Beispiel zur Rentenberechnung Herr Huber hat 30 Jahre lang in Bayern gearbeitet und genauso viel verdient wie der Durchschnitt, er erhlt also 30 Entgeltpunkte. Er geht bei erreichen des Regeleintrittsalters in Rente. Sein Zugangsfaktor liegt deshalb bei 1,0. Er bezieht Altersrente. Der Rentenartfaktor fr diese Rentenart betrgt 1,0. Der aktuelle Rentenwert fr den Westen liegt bei 26,56 Euro.
30 X 1,0 X 1,0 X 26,56 = 796,80 Euro (monatliche Rente)
22. Weitere Informationen https://www.msg-systems.com/vorsorge/help/htm/lex_akrw.htm
http://www.rententips.de/rententips/grv/ar/index.php
http://www.anwalt.de/rechtstipps/einfuehrung-in-berechnung-und-arten-der-gesetzlichen-rente_001269.html
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_104600/SharedDocs/de/Navigation/Rente__node.html__nnn=true
23. Literaturtipps Hoffmann, Hans Joachim, Ihre Rente, so maximieren sie Ihre Ansprche, 1996, Walhalla Verlag, Regensburg
Marburger, Horst, So berechnen sie Ihre Rente, Renteninformationen berprfen, nachrechnen und richtig reklamieren, 2004, Walhalla Verlag, Regensburg
24. Rentensplittung Ehepartner knnen freiwillig beschlieen ihre, in der Ehe erworbenen, Rentenansprche gleichmig untereinander aufzuteilen
Der Partner, der den hheren Rentenanspruch whrend der Ehe erworben hat, erklrt sich freiwillig dazu bereit, dem Partner, der einen niedrigeren Rentenanspruch hat, einen Teil seiner Rente abzugeben
Die sptere Zahlung einer Witwenrente ist dann jedoch ausgeschlossen
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25. Versorgungsausgleich
Wichtig im Fall einer Scheidung
Die Rentenansprche, die beide Ehepartner whrend ihrer Ehe erworben
haben, werden gleich auf beide Partner aufgeteilt
Ziel: Der Partner, der zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung, weniger Rentenansprche hat als sein Ehepartner, soll vor der Altersarmut bewahrt werden
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