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Berechnung der Altersrente

1. Gesetzliche Grundlage. Gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Rente ist das Sozialgesetzbuch 6 (SGB IV). 2. Beginn der Rentenzahlung. Um eine Rentenzahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Rentenantrag gestellt werdenDie Rentenzahlung beginnt mit dem Monat, in dem die Anspruchsvorrausetzu

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Berechnung der Altersrente

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Presentation Transcript


    1. Berechnung der Altersrente

    2. 1. Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Rente ist das Sozialgesetzbuch 6 (SGB IV)

    3. 2. Beginn der Rentenzahlung Um eine Rentenzahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein Rentenantrag gestellt werden Die Rentenzahlung beginnt mit dem Monat, in dem die Anspruchsvorrausetzungen erfllt sind

    4. 3. Rentenformel Nach 64 SGB IV, lautet die Formel zur Berechnung der Rente: Rente = Entgeltpunkte X Zugangsfaktor X Rentenartfaktor X Rentenwert

    5. 4. Entgeltpunkte Entgeltpunkte spiegeln die Einkommessituation des gesamten Lebens wieder Entgeltpunkte richten sich nach dem Durchschnittseinkommen (Brutto) aller Versicherten der Rentenversicherung Wer mehr Einkommen (Brutto) als dieser Durchschnitt hat, erhlt mehr Entgeltpunkte Wer weniger Einkommen (Brutto) als der Durchschnitt hat, erhlt weniger Entgeltpunkte

    6. 4.2. So werden Entgeltpunkte berechnet Man bentigt fr das entsprechende Kalenderjahr, fr das man die Entgeltpunkte berechnen will: 1. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen aller Versicherten im besagten Jahr 2. Das eigene Bruttoeinkommen dieses Jahres Bruttoeinkommen : Durchschnittseinkommen = Entgeltpunkte

    7. Beispiel: (hheres Einkommen) Berechnung der Entgeltpunkte fr das Jahr 2007: Durchschnittseinkommen: 29.230,00 Euro Persnliches Bruttoeinkommen: 60.000,00 Euro 60.000,00 Euro : 29.230,00 Euro = 2,05 Die Anzahl der Entgeltpunkte fr das Jahr 2007 lgen also bei 2,05 Entgeltpunkten

    8. Beispiel (niedrigeres Einkommen) Durchschnittseinkommen (Brutto) : 29.230,00 Euro Persnliches Einkommen (Brutto): 27.000,00 Euro 27.000,00 Euro : 29.230,00 Euro = 0,9 Die Entgeltpunkte fr das Jahr 2007, lgen also bei 0,9

    9. 4.1 Wofr erhlt man Entgeltpunkte? Entgeltpunkte erhlt man nach 66 SGB IV fr: 1. Zeiten, in denen Beitrge in die Rentenversicherung einbezahlt wurden z.B. durch Arbeit 2. Beitragsfreie Zeiten 3. Zuschlge fr beitragsgeminderte Zeiten 4. Zuschlge oder Abschlge aus einem durchgefhrten Versorgungsausgleich oder Rentensplittung

    10. 5. Beitrge aus geringfgiger, nicht versicherungspflichtiger Beschftigung 6. Zuschlge aus der Zahlung von Beitrgen, bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente 7. Zuschlge aus Zahlungen von Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung

    11. 8. Arbeitsentgelt aus Wertguthaben 9. Beitrge die nach Beginn einer Altersrente bezahlt werden

    12. 5. Was sind persnliche Entgeltpunkte? Persnliche Entgeltpunkte sind nach 66 SGB IV: Alle Entgeltpunkte multipliziert mit dem Zugangsfaktor Entgeltpunkte X Zugangsfaktor = persnliche Entgeltpunkte

    13. 6. Zugangsfaktor Der Zugangsfaktor richtet sich laut, 77 SGB IV, nach dem Alter bei Renteneintritt Der Zugangsfaktor betrgt fr Personen, die beim erreichen der Regelaltersgrenze, in die Rente eintreten 1,0 Wird die Rente vor erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, wird der Zugangsfaktor fr jedes Monat, um 0,003 verringert Wird die Rente nach dem erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen, wird der Zugangsfaktor fr jedes Monat, um 0,005 erhht

    14. Beispiele: Herr Weber ist 1945 geboren. Er erreicht mit 65 Jahren die Regelaltersgrenze. Herr Weber tritt mit genau 65 Jahren in die Rente ein. Sein Zugangsfaktor betrgt also 1,0. Herr Huber ist ebenfalls 1945 geboren. Er geht aber Bereits 6 Monate vor erreichen der Regelaltersgrenze in Rente. Sein Zugangsfaktor berechnet sich nun folgendermaen: 1,0 (0,003 X 6) = 0,982 Sein Zugangsfaktor liegt bei 0,982

    15. Herr Humpe ist ebenfalls 1945 geboren. Er geht jedoch 4 Monate nach erreichen der Regelaltersgrenze in Rente. Sein Zugangsfaktor betrgt: 1,0 + (0,005 X 4) = 1,02

    16. 7. Rentenartfaktor Der Rentenartfaktor bestimmt das Sicherungsziel der verschiedenen Rentenarten Das heit: Altersrente hat beispielsweise das Ziel, das Einkommen voll zu ersetzen. Deshalb liegt der Rentenartfaktor bei 1,0. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat das Ziel, das Einkommen nur zum Teil zu ersetzen. Deshalb betrgt bei dieser Rentenart, der Rentenartfaktor 0,5

    18. 8. Aktueller Rentenwert Ziel: Anpassung der Rente an die Entwicklung der Lhne Der aktuelle Rentenwert wird jhrlich zum 01. Juli festgelegt Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Altersrente entspricht, wenn fr ein Jahr die durchschnittlichen Beitrge in die Rentenversicherung einbezahlt wurden

    19. Weitere Faktoren, aus denen sich der aktuelle Rentenwert berechnet sind: Entwicklung der Bruttolhne- und Gehlter Altersvorsorgeanteil (private- und betriebliche Altersvorsorge) Beitragssatz der Rentenversicherung Nachhaltigkeitsfaktor (Verhltnis der Beitragszahler und Rentenempfnger)

    20. Da in den alten Bundeslndern andere Einkommensverhltnisse herrschen, als in den neuen Bundeslndern, ist der Rentenwert unterschiedlich hoch Derzeit betrgt der Rentenwert im Westen 26,56 Euro Im Osten betrgt er 23,34 Euro Ab 01. Juli 2009 betrgt der Rentenwert (West): 27,20 Euro (Ost) : 24,13 Euro

    21. Beispiel zur Rentenberechnung Herr Huber hat 30 Jahre lang in Bayern gearbeitet und genauso viel verdient wie der Durchschnitt, er erhlt also 30 Entgeltpunkte. Er geht bei erreichen des Regeleintrittsalters in Rente. Sein Zugangsfaktor liegt deshalb bei 1,0. Er bezieht Altersrente. Der Rentenartfaktor fr diese Rentenart betrgt 1,0. Der aktuelle Rentenwert fr den Westen liegt bei 26,56 Euro. 30 X 1,0 X 1,0 X 26,56 = 796,80 Euro (monatliche Rente)

    22. Weitere Informationen https://www.msg-systems.com/vorsorge/help/htm/lex_akrw.htm http://www.rententips.de/rententips/grv/ar/index.php http://www.anwalt.de/rechtstipps/einfuehrung-in-berechnung-und-arten-der-gesetzlichen-rente_001269.html http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_104600/SharedDocs/de/Navigation/Rente__node.html__nnn=true

    23. Literaturtipps Hoffmann, Hans Joachim, Ihre Rente, so maximieren sie Ihre Ansprche, 1996, Walhalla Verlag, Regensburg Marburger, Horst, So berechnen sie Ihre Rente, Renteninformationen berprfen, nachrechnen und richtig reklamieren, 2004, Walhalla Verlag, Regensburg

    24. Rentensplittung Ehepartner knnen freiwillig beschlieen ihre, in der Ehe erworbenen, Rentenansprche gleichmig untereinander aufzuteilen Der Partner, der den hheren Rentenanspruch whrend der Ehe erworben hat, erklrt sich freiwillig dazu bereit, dem Partner, der einen niedrigeren Rentenanspruch hat, einen Teil seiner Rente abzugeben Die sptere Zahlung einer Witwenrente ist dann jedoch ausgeschlossen Zurck

    25. Versorgungsausgleich Wichtig im Fall einer Scheidung Die Rentenansprche, die beide Ehepartner whrend ihrer Ehe erworben haben, werden gleich auf beide Partner aufgeteilt Ziel: Der Partner, der zum Beispiel aufgrund von Kindererziehung, weniger Rentenansprche hat als sein Ehepartner, soll vor der Altersarmut bewahrt werden Zurck

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