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Menschenrechte in Südosteuropa

Menschenrechte in Südosteuropa. Vorlesungsreihe der Katholisch-Theologischen Fakultät: Der Balkan: Gesellschaft, Kultur und Religion. Wolfgang Benedek, University of Graz, ETC Graz, WUS Austria. Struktur.

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Menschenrechte in Südosteuropa

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Presentation Transcript


  1. Menschenrechte in Südosteuropa Vorlesungsreihe der Katholisch-Theologischen Fakultät: Der Balkan: Gesellschaft, Kultur und Religion Wolfgang Benedek, University of Graz, ETC Graz, WUS Austria

  2. Struktur • Chronologie des Jugoslawien-Konfliktes mit Schwerpunkt auf Bosnien und Herzegowina und Kosovo • Menschenrechtsverletzungen am Balkan und Rolle der internationalen Gemeinschaft • Maßnahmen des Menschenrechtsschutzes: Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo • Der Weg zu einer Kultur der Menschenrechte am Balkan und die Rechte der europäischen Integration • Schlussfolgerungen

  3. Fragestellungen • Gab es eine menschenrechtliche Tradition am Balkan? • Worin lagen die Besonderheiten der Menschenrechtsverletzungen während und nach den kriegerischen Konflikten? Wie wurden diese aufgearbeitet? Welche Rolle kam dabei Religionen und Kirchen zu? • Kann die internationale Gemeinschaft auch Menschenrechtsverletzer sein und wie hat sie die diesbezügliche Verantwortlichkeit wahrgenommen? • Welche Maßnahmen der Menschenrechtsbildung wurden von internationaler Seite und durch nationale Regierungen gesetzt? Welche Widersprüche und Lücken traten dabei auf? • Worin bestehen die Hauptelemente einer Kultur der Menschenrechte am Balkan?

  4. I. Chronologie des Jugoslawien-Konflikts mit Schwer-punkt auf Bosnien und Herzegowina und Kosovo 1389: Schlacht am Anselfeld 1455-1912: Ottomanische Herrschaft über Kosovo 1878: Okkupation Bosnien-Herzegowinas durch das Österreichisch-Ungarische Reich 1908: Annexierung von Bosnien und Herzegowina 1914-1993 (?): Bestehen des jugoslawischen Staates in verschiedenen Formen 28.6.1914: Ermordung des österreichischen Erzherzogs Ferdinand in Sarajewo 1974: Einführung der autonomen Provinzen Vojvodina und Kosovo durch Änderung der jugoslawischen Verfassung, 1980: Tod Titos

  5. I. Chronologie des Jugoslawien-Konflikts mit Schwer-punkt auf Kosovo und Bosnien und Herzegowina 1986: Memorandum der serbischen Akademie der Wissenschaften 1987: Machtübernahme von Milosevic 1989: 600-Jahrfeier der Schlacht am Amselfeld: Nationalistische Rede von Milosevic 1990/1991: Rücknahme der Autonomie des Kosovo 1990/1991: Nationale Kräfte in Slowenien, Kroatien und Bosnien und Herzegowina gewinnen an Bedeutung Juni 1991: Slowenien und Kroatien erklären die Unabhängigkeit: 10-Tage-Krieg in Slowenien 1991/1992: Krieg in Kroatien: Fall von Vukovar, Angriff auf Dubrovnik 1992-1995: Belagerung von Sarajewo

  6. I. Chronologie des Jugoslawien-Konflikts mit Schwer-punkt auf Kosovo und Bosnien und Herzegowina Februar 1992: Unabhängigkeitsreferendum in Bosnien und Herzegowina April 1992: Krieg in Bosnien und Herzegowina beginnt Sommer/Herbst 92:Konzentrationslager in Bosnien und Herzegowina werden durch westliche Journalisten entdeckt 1993: Vereinbarung von Washington beendet den Krieg in Mostar: EUAM 1987-2000: Herrschaft von Milosevic über Jugoslawien/Serbien 1994: Westliche Intervention durch Massaker in Sarajewo ausgelöst 1995: Fall der UN-Schutzzone und Völkermord in Srebrenica 1995: Rückeroberung der Krajina durch kroatische Armee 1995: Abkommen von Dayton

  7. I. Chronologie des Jugoslawien-Konflikts mit Schwer-punkt auf Kosovo und Bosnien und Herzegowina 1998/1999: Attacken der kosovarischen Befreiungsarmee und verstärkte serbische Repression 1999: Rambouillet-Konferenz, NATO-Intervention in Serbien und Montenegro 2001: Ohrid-Agreement beendet den Konflikt in Mazedonien 2001: Überstellung von Milosevic nach Den Haag 2004: Ableben von Milosevic 2006: Abspaltung Montenegros von Serbien nach Referendum 17. Februar 2008: Erklärung der Unabhängigkeit durch die Republik Kosovo

  8. I. Chronologie des Jugoslawien-Konflikts mit Schwer-punkt auf Kosovo und Bosnien und Herzegowina Juli 2008: Karadzic wird gefunden und nach Den Haag geschickt Oktober 2008: UN-Generalversammlung beschließt Rechtsgutachten des internationalen Gerichtshofs über die Unabhängigkeit von Kosovo einzuholen März 2009: Valentin Inzko wird neuer hoher Repräsentant und Sondervertreter der EU in Bosnien und Herzegowina

  9. Die Rolle der Internationalen Gemeinschaft in der Beendigung des Krieges • PeaceImplementation Council – Kontaktgruppe • Friedensabkommen von Dayton, Büro des Hohen Repräsentanten und Bonn Powers • Militärpräsenz, UNPROFOR bis EUFOR, UN und EU Polizei • Rambouillet Konferenz 1999 • Sicherheitsratsresolution 1244-UNMIK • Sonderbeauftragter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen • Internationaler Leitungsausschuss für Kosovo

  10. II. Menschenrechtsverletzungen am Balkan • Kriegsverbrechen in Kroatien, Bosnien und Herzegowina und Kosovo • - Vukovar • - Dubrovnik • - Sarajewo • Bosnien-Herzegowina: 100.000 Tote, 1.5 Mio. Vertriebene • Kosovo: 10.000 Tote, 1.3 Mio. Vertriebene, 800.000 mussten das Land vorübergehend verlassen • Srebrenica, Juli 1995: 7-8.000 Männer ermordet

  11. Reaktionen der Internationalen Gemeinschaft • Jugoslawia Konferenz 1991 • Kopenhagen Kriterien für die Anerkennung neuer Staaten 1992 • Badinter Kommission 1992 • Internationaler Strafgerichtshof für das Frühere Jugoslawien 1993 • Sanktionen, Flugverbotszonen, Sicherheitszonen, UNPROFOR – toolittle, toolate? • Venedig Kommission zur Beratung verfassungsrechtlicher Fragen • 2007: Urteil des Internationalen Gerichtshofs hält an Genozide in Srebrenica fest

  12. Frieden vs Menschenrechte und Gerechtigkeit • Friedensverhandler vs Menschenrechtsverteidiger • Frieden vs Gerechtigkeit • Straffreiheit vs Internationale Strafgerichtsbarkeit • UNO-Friedenstruppen ohne Waffenstillstandsvereinbarung (Peacekeepingforceswherethere was nopeacetokeep) • Ethnische Rechte vs Menschenrechte • Verantwortlichkeit internationaler Organisationen • Verbindung der Politik mit kriminellen Strukturen

  13. Menschenrechtsprobleme • Beendigung des Mandats des Sonderberichterstatters für Menschenrechte für das frühere Jugoslawien • Ethnische Säuberungen, Vertreibungen, Flüchtlinge; Religionsfreiheit • Verletzung des internationalen Kriegsvölkerrechts – Verbrechen gegen die Menschlichkeit • Völkermord • Mord, Folter, sexuelle Versklavung, Aushungerung • Zerstörung von Kirchen und Moscheen, Inbesitznahme fremden Eigentums • Recht auf Bildung, Arbeit, Gesundheit • Rechte des Kindes • Diskriminierung von Frauen

  14. Menschenrechtsprobleme • Minderheitenrechte, Roma als besonders betroffene Gruppe • Ethnische Diskriminierung in öffentlichen Körperschaften und am Arbeitsplatz • Sexuelle Diskriminierung, Homophobie • Faires Verfahren • Zeugenschutz und Opferrechte • Gefängnisbedingungen • Meinungsäußerungsfreiheit und Regulierung der Medien • Recht auf Rückkehr • Mangelnde Verfahren zur Einforderung der Menschenrechte

  15. Institutionelle Antworten • Urteile des Jugoslawien-Tribunals und Verfolgung von Kriegsverbrechen auf nationaler Ebene in Form des Gerichtswesen • Verwaltungsreform • Reform des Sicherheitssektors: Armee, Polizei, Geheimdienste • Bildungsreform, Medienregulierung • Unabhängige Agenturen für die elektronischen Medien • Stärkung des Staates und der Gesellschaft

  16. Rolle der internationalen Gemeinschaft im Wiederaufbau • Gewährleistung der Sicherheit: UNPROFOR/SFOR/EUFOR; KFOR • Internationale Verwaltung • Übergangsjustiz (Transitionaljustice) und Wiederversöhnung • Ombudspersonen • Stärkung der Herrschaft des Rechts • Stärkung der staatlichen Funktionen • Stärkung der Zivilgesellschaft • Schutz von Menschen und Rechten und Minderheitenrechten

  17. Rolle der Religionsgemeinschaften • Unterstützung der jeweiligen ethnischen Gruppe und ihres ethnischen Nationalismus • Opfer von Zerstörungen und Verfolgungen • Kritik an Übergriffen vorwiegen der Anderen, weniger der eigenen Seite • Beitrag zu Wiederaufbau und Versöhnung • Interessenswahrung ethnisch-religiöscher Gemeinschaften • Bekenntnis zu gemeinsamen Staat als Problem und Beispiel: Graz-Sarajewo-Kooperation

  18. Konflikttransformation • Vom gewalttägigen zu politischen Konflikt • Schritte zur Wiederversöhnung • Gerechtigkeit und Menschenrechte: Die Rolle der Justiz • Eine (regionale) Friedens- und Versöhnungskommission? • Gemeinsame oder getrennte Schulen? • Inter-religiöser Rat; Wiederaufbau von Gotteshäusern, „Europaschulen“ • Suche nach einer gemeinsamen Geschichte • Menschenrechtsbildung und regionale Kooperation

  19. InternationaleGemeinschaftalsSchützer und Verletzer der Menschenrechte • Kriegsverbrechertribunal in Den Haag – individuelle Verantwortlichkeit • Internationaler Gerichtshof – Staatenverantwortlichkeit • Ombudsinstitutionen, Unterstützung der OSCE • Frage der Verantwortlichkeit und Haftung internationaler Institutionen und Organe • OHR: Vollmachten von Bonn • UNMIK als vorübergehende Regierung • Rolle von Sondergremien der internationalen Gemeinschaft wie Peace-Implementation Council oder International CivilRepresenative/EUSR

  20. III. Maßnahmen des Menschenrechtsschutzes: Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo

  21. Schutz der Menschenrechte in Bosnia-Herzegowina • Menschenrechtsbestimmungen in der Verfassung von Dayton • Europäische MenschenrechtskonventionalshöchstesRecht • Menschenrechtskammer und Ombudsperson • Eigentumskommission • UnabhängigeMedienkommission/AgenturzurRegulierung der Kommunikation • Verfassungsgerichtshof • Probleme der Praxis: EinstellungMenschenrechtskammer, Reform der Ombudsinstitution, nationaleVerfolgung von Kriegsverbrechen, internationaleStaatsanwälte

  22. Normalisierung des Menschenrechtsschutzes in Bosnien und Herzegowina • Roleof OHR • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: • Menschenrechtswidrigkeit der ethnischen Besetzung der Präsidentschaft festgestellt (2010) • Menschenrechtsorgane der Vereinten Nationen • Überprüfung der Richter und Polizeibeamten • Überprüfung menschenrechtlich-relevanter Entscheidungen des Hohen Repräsentanten • Problem der Verfassungsreform

  23. Kosovo - Menschenrechtsfragen • Verantwortlichkeit für Kriegsverbrechen • Verletzung bürgerlicher und politischer Rechte • Meinungsäußerungsfreiheit und Medienfreiheit • Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte • Rechte der serbischen Minderheit und anderer Minderheiten • Beschränkte Teilnahme am Überprüfungssystem der Vereinten Nationen über UNMIK • UNMIK als Menschenrechtsverletzer • Ausschluss vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte • EULEX zur Unterstützung von Gerichten und Polizei u.a. • Umfassende Menschenrechte und Minderheitenrechte in Verfassung von April 2008

  24. Menschliche Sicherheit in Südosteuropa • Probleme des organisierten Verbrechens gegenüber normaler Kriminalität (UNODC Report) • Endemische Korruption • Übertriebene Terrorismusgefahr • Schwäche des Staates • Probleme der Zivilgesellschaft • Probleme der Gewährleistung der Menschenrechte • Probleme benachteiligter Gruppen

  25. IV. Der Weg zu einer Kultur der Menschenrechte am Balkan

  26. Elemente einer Kultur der Menschenrechte am Balkan • Stärkung der Herrschaft des Rechts und der Zivilgesellschaft • Bewegungsfreiheit – Abschaffung der Visa-Regelungen • Stärkung der Presse und Medienfreiheit • Endpolitisierung und Reform des Bildungssystems • Verbesserung der sozialen Sicherheit • Schutz von Minderheiten und Menschenrechtsschutz • Menschenrechtsbildung und politischer Bildung (Education for democraticcitizenship) • Probleme fehlender Tradition individueller Menschenrechte und geringes Vertrauen in den Staat

  27. EU-Perspektive für den Westbalkan • Thessaloniki: Zusage zukünftiger EU-Mitgliedschaft für Westbalkanstaaten • Regionaler Integrationsprozess in Südosteuropa • Teilnahme an Programmen der Europäischen Union • Probleme der Visa-Regelung • Probleme der Reform des Bildungswesens • Probleme europäischer und österreichischer Unterstützungsprogramme

  28. V. Schlussfolgerungen • Die Konfliktursachen waren weniger historischer, ethnischer oder religiöser, denn politischer und wirtschaftlicher Natur. Andere Faktoren wurden großteils instrumentalisiert. • Die Internationale Gemeinschaft nahm die Menschenrechte zwar wahr, die Priorität lag aber auf der Vermittlung von Waffenstillständen und der Wiederherstellung des Friedens. • Eine fehlende Menschenrechtstradition äußerte sich in besonders schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen während des Krieges, aber auch einem geringen Menschenrechtsbewusstsein danach. • Die Religionsgemeinschaften hatten während der Kriege oft eine Verstärkerrolle und wurden dadurch eher zum Ziel und Opfer. Nach dem Krieg spielten sie eine Rolle in der Wiederversöhnung, aber auch in der Verteidigung der Interessen der ethnisch-religiösen Gemeinschaften.

  29. V. Schlussfolgerungen • Der Krieg führte zu einer territorialen Ethnisierung der Regionen, obwohl die internationale Gemeinschaft eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes anstrebte. Die Rückgabe des Eigentums war relativ erfolgreich, führte aber nicht zur gewünschten Rückkehr in größerem Maßstab. • Der Krieg brachte auch eine Verflechtung des Staates mit kriminellen Elementen, insbesondere im Bereich der Sicherheitsdienste mit sich und verstärkte die Offenheit für Nepotismus und Korruption. • Im Zuge der Übernahme weitgehendender Verantwortlichkeiten wurde die internationale Gemeinschaft auch zum Menschenrechtsverletzer, wobei nur unzureichende Maßnahmen zu einer Gewährleistung der Verantwortlichkeit ergriffen wurden. • Durch die internationale Gemeinschaft (mit-)geschaffene Menschenrechtsinstitutionen wurden in der Folge teilweise im Zusammenwirken zwischen der Internationalen Gemeinschaft und den Regierungen wieder geschwächt.

  30. V. Schlussfolgerungen • Die Bemühungen um Wiederversöhnung in Form einer regionalen Wahrheits- und Versöhnungskommission waren bisher wenig erfolgreich, erscheinen aber aussichtsreich, ebenso wie Projekte zu einem gemeinsamen Geschichtsverständnis. • 10. Eine Kultur der Menschenrechte bedarf eines neuen Verständnisses des Staates als Dienstleistungsträger und der Zivilgesellschaft als kritisch-aktive Instanz sowie von Menschen, die ihre Rechte kennen und bereit sind, sie einzufordern und auf dieser Grundlage zu handeln.

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