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SV-Beraterlehrkräfte

SV-Beraterlehrkräfte. Grundlagen zum Schulrecht, zum Status, zur Rolle, zum Tätigkeitsfeld Monika Schaarschmidt Beraterin in Angelegenheiten der Schülervertretung bei der NLSchB 9.2.2011 Hermannsburg. Grundlagen zum Status. NSchG § 80

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Presentation Transcript


  1. SV-Beraterlehrkräfte Grundlagen zum Schulrecht, zum Status, zur Rolle, zum Tätigkeitsfeld Monika Schaarschmidt Beraterin in Angelegenheiten der Schülervertretung bei der NLSchB 9.2.2011 Hermannsburg

  2. Grundlagen zum Status NSchG § 80 • (6) Der Schülerrat kann sich unter den Lehrkräften der Schule Beraterinnen und Berater wählen. • Der Schülerrat kann beschließen, dass statt dessen diese Wahl von den Schülerinnen und Schülern der Schule unmittelbar durchgeführt wird.

  3. Grundlagen zum Status • Erlass zur Arbeit in der Hauptschule vom 27.4.2010 • Die Schule mussdeshalb entsprechende Rahmenbedingungen für eine altersgemäß angemessene Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an schulischen Entscheidungs-prozessen und Fragen schaffen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören unter anderem: • - die Tätigkeit von SV-Beraterinnen oder SV-Beratern der Schülerschaft.

  4. Grundlagen zum Status Es gibt • keine Regelung für Wahlverfahren • keine Regelung für Entlastung • keine Regelung für zeitliche Dauer des Amtes Die Tätigkeit als SV-Beraterlehrkraft ist eine ehrenamtliche Tätigkeit.

  5. Grundlagen zur Rolle Vertrauenslehrer/in ? Beratungslehrer/in ? SV-Beratungslehrer/in ?

  6. Grundlagen zur Rolle Rollenverständnis in der Zusammenarbeit

  7. Grundlagen zum Tätigkeitsfeld • Ausgestaltung ist jeder/m SV-Berater/in selbst überlassen! • Einsatzabhängig von zeitlicher Ressource sowie Unterstützung und Wertschätzung der Schule! • Rolle sollte immer klar definiert sein! • Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit von SV-Beraterlehrkräften fehlt! Aber….

  8. Grundlagen zur Tätigkeit Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Schülervertretung: • Niedersächsisches Schulgesetz • Vierter Abschnitt: Schülervertretungen, Schülergruppen, Schülerzeitungen • Erlasse für die Schulformen • 5 – 10 der Hauptschulen, Realschulen, KGS, IGS, Gymnasien • Jeweils Abschnitt 9.

  9. Grundlagen zur Tätigkeit Fallbeispiele aus der Praxis

  10. Aktive SV-Beratung Arbeitsstrukturen wie • Organisation der Wahlen der SchülerInnenvertretung als Gesamtheit und Bildung eines arbeitsfähigen Teams • Durchführung einer ganztägigen Grundschulung für alle KlassensprecherInnen in den ersten Monaten nach Schuljahresbeginn • Wöchentliche oder vierzehntägige feste Sitzungstermine für das SV-Team (z.B. alle JahrgangsprecherInnen und SchulsprecherInnen) • Sicherung eines SV-Raums in der Schule und der erforderlichen sächlichen Ausstattung • Erstellen einer Geschäftsordnung, Regelung der Protokollführung usw. • Mittelbeantragung beim Schulträger • …

  11. Struktur der Schülervertretung (Beispiel) Das SV-Team führt die laufenden Geschäfte auf der Basis der Beschlüsse des Schülerrats. Die Mitglieder des SV-Teams gehen zu Schulungen und nehmen regelmäßig an der Arbeitsgemeinschaft „Gremienarbeit“ teil. Die gewählten Konferenzvertreter/innen und Schulvorstandsmitglieder nehmen an den Konferenzen und Schulvorstandssitzungen teil. Sie nehmen an der AG Gremienarbeit teil und informieren das SV-Team. Das SV-Team sorgt für die Information aller Schülerinnen und Schüler. Schulsprecher/in, Jahrgangssprecher/innen, die Mitglieder in der Gesamtkonferenz und im Schulvorstand bilden das SV-Team. Der Schülerrat wählt die Schulsprecher/in, die Vertreter/innen in den Konferenzen und die Mitglieder des Schulvorstands. Er beschließt in allen Angelegenheiten der Schülervertretung. Klassensprecher/innen bilden den Schülerrat. Sie arbeiten dort aktiv mit und informieren ihre Klasse über die Themen. Klassensprecher/innen erhalten eine Grundschulung in Sachen Schülervertretung. Klassen wählen Klassensprecher/innen und Stellvertreter/innen.

  12. Aktive SV-Beratung Sicherung des Informationsflusses durch • Teilnahme des/r SV-BeraterIn an den regelmäßigen Sitzungen • Hilfe bei der Einrichtung eines Postfaches für die SV im Büro/Lehrerzimmer • Hilfe bei der Einrichtung eines Informationssystems für die Schülerschaft ( z.B. Info-Wand, regelmäßige Mitteilungen der SV an alle Klassen, Schülerzeitung/Homepage ) • Weitergabe von Informationen aus der Schulleitung, Arbeitsgruppen des Kollegiums, Konferenzen, die für die SV relevant sind • Gemeinsame Vorbereitung von Tagesordnungspunkten für Gesamtkonferenzen und Schulvorstandssitzungen • …

  13. Aktive SV-Beratung Qualifizierung und Fortbildung der Schülervertretung durch • innerschulische Qualifizierungsangebote (z.B. Teamschulung für das Arbeitsteam, Schulungen für Schulvorstandsmitglieder) • Einrichtung einer dauerhaften AG Gremienarbeit zur „Nachwuchsförderung“ • …

  14. Aktive SV-Beratung Förderung des eigenverantwortlichen Handelns der SV durch • Information über regionale Seminarangebote für SV • Hilfe bei der Regelung der Teilnahme an solchen Veranstaltungen ( Freistellungsantrag bei der Schulleitung usw.) • Diskussion, Weiterentwicklung und Förderung eigener Ideen der SV für Projekte, Schulleben, Qualität von Schule u.a. • Hilfestellung bei der Durchführung solcher Projekte • …

  15. Aktive SV-Beratung Entwicklung zu akzeptierten Partnern in einer demokratischen Schule durch • Vermittlung von Einsichten in demokratische Prozesse • Einfordern von Verlässlichkeit und Kontinuität • Förderung und Forcierung der Erledigung von Aufgaben durch die SV • Förderung der Teamentwicklung • …

  16. Aktive SV-Beratung Kontinuität wird über die SV-Beraterlehrkraft hergestellt

  17. Aktionen der SV Beispiele: Nikolausaktion Valentinstag Patenschaft für ein Kind Flohmarkt oder Basar Disco Sommerkino Sozialer Tag Schule ohne Rassismus Anti-Mobbing-Kampagne

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