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Aktuelle Entwicklungen in der EU Veranstaltungsreihe der Stiftung Wissenschaft und Politik,

Aktuelle Entwicklungen in der EU Veranstaltungsreihe der Stiftung Wissenschaft und Politik, der Europäischen Akademie Berlin sowie dem Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Berlin Die EU nach dem Lissabonner Vertrag – die parlamentarische Dimension 9. Juli 2010, 9.30-13.00 Uhr

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Aktuelle Entwicklungen in der EU Veranstaltungsreihe der Stiftung Wissenschaft und Politik,

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Presentation Transcript


  1. Aktuelle Entwicklungen in der EU • Veranstaltungsreihe der Stiftung Wissenschaft und Politik, • der Europäischen Akademie Berlin sowie dem Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Berlin • Die EU nach dem Lissabonner Vertrag – • die parlamentarische Dimension • 9. Juli 2010, 9.30-13.00 Uhr • Panel 2: • Informationsrechte nationaler Parlamente • in der Praxis

  2. Reform der EU-Verträge Mehr Demokratie .... • Stärkung des Europäischen Parlamentes • Mitentscheidungsverfahren als Regelfall (Ausnahmen) • erweiterte Haushaltsrechte (u.a. Agrarhaushalt) • Stärkung der nationalen Parlamente • unmittelbare Information über Rechtsetzungsvorhaben • Subsidiaritätsprüfung • Einbeziehung der Bürger • Bürgerbegehren (1 Mio. Bürger mehrerer Mitgliedstaaten) • Grundrechtecharta

  3. „Politischer Dialog“ (Direktzuleitung) keine rechtliche Verbindlichkeit Konsultationspapiere und Rechtsetzungsvorschläge inhaltliche Stellungnahme an Kommission keine formale Frist i.d.R. identisch mit Stellungnahmen an BReg Beteiligung nationaler Parlamente • Subsidiaritätsprüfung durch nationale Parlamente • Vertrag von Lissabon • Rechtsetzungsvorschläge • nur Subsidiaritätsrüge • 8 Wochen Frist • nur Subsidiaritätsfrage

  4. Direktzuleitung v. EU-Dok. - „Politischer Dialog“ (seit 2006) • Kommission leitet alle Konsultationspapiere und Rechtsetzungsvorschläge direkt den nationalen Parlamenten zu • keine rechtliche Verpflichtung und keine Bindung der Kommission • BR erhielt die Dokumente schon vorher durch Bundesregierung. • Neu war der direkte Meinungsaustausch mit der Kommission

  5. Subsidiaritätsprüfung durch nationale Parlamente • Kommission leitet alle Rechtsetzungsvorschläge direkt den nationalen Parlamenten zu • Subsidiaritätsrüge binnen acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Übermittlung eines Gesetzesentwurfs in den Amtssprachen der Union an die Präsidenten des EP, des Rates und der Kommission • Jedes Parlament hat zwei Stimmen, d.h. in Zwei-Kammern-Parlamenten hat jede Kammer eine eigene Stimme (und kann autonom eine Stellungnahme abgeben)

  6. Subsidiaritätsprüfung durch nationale Parlamente Yellow Card: • Kommission muss Vorschlag überprüfen, wenn innerhalb von 8 Wochen durch mind. 1/3 der nationalen Parlamente eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen wird • Schwelle beträgt 1/4 bei Gesetzgebungsakten im Bereich der Innen- und Justizpolitik • 3 Möglichkeiten der Reaktion: Aufgabe des Vorhabens; begründetes Festhalten an Gesetzgebungsprozesses; Vorlage eines überarbeiteten Entwurfs Orange Card: • Wird von mind. ½ der nation. Parlamenten eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen und will die Kommission dennoch an ihrem Vorhaben festhalten, werden die Stellungnahmen der nation. Parlamente und die Begründung der Kommission dem EP und dem Rat vorgelegt • teilen 55% der Mitglieder des Rates oder eine Mehrheit des EP die Auffassung der nationalen Parlamente, wird der Vorschlag nicht weiter verfolgt.

  7. Rechtsgrundlagen • Grundgesetz (Art. 23 u.a.) • Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) • Mitwirkung von BT und BR bei vereinfachten Vertragsänderungen u.ä. • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) • Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) • Ländermitwirkung bei der Rechtsetzung in der EU • Bund-Länder-Vereinbarung • Restregelungen nach Integration in EUZBLG

  8. Beteiligung des Bundesrates • 1. Bei Vertragsänderungen: • Detaillierte Regelungen im Integrationsverantwortungsgesetz • Bundestag und nach innerstaatlicher Zuständigkeit der Bundesrat müssen ausdrücklich (per Gesetz) zustimmen. 2. Bei Rechtsetzung: • Übliches Beteiligungsverfahren Neu: • Subsidiaritätsprüfung (nach VvL) • Subsidiaritätsklage (nach VvL) • Gesetz bei Flexibilitätsklausel (nach BVerfG)

  9. Beschlussoptionen des Bundesrates • Innerstaatliche Beteiligung • Stellungnahme an die Bundesregierung (Regelfall) • ggf. Übernahme Verhandlungsführung • ggf. maßgebliche Berücksichtigung • Zustimmungsgesetz bei Vorhaben auf Grundlage von Art. 352 AEUV „Flexibilitätsklausel“ • Kenntnisnahme • Beteiligung auf europäischer Ebene • Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission • Subsidiaritätsrüge (innerhalb von 8 Wochen) • Subsidiaritätsklage

  10. Ablauf Bundesratsbefassung • EU – Sekretariat veranlasst Umdruck (auch jedes Land und jeder Ausschuss können Umdruck beantragen) • Zuweisung an betroffenen Ausschüsse (Federführung EU) • Ausschussempfehlungen • Stellungnahme Plenum (oder Europakammer ggf. auch schriftlich) • Ggf. Wiederaufnahme bei veränderten Verhandlungslagen in der EU

  11. Subsidiaritätsprüfung durch Bundesrat • Acht Wochen Zeitraum: • Prüfung im normalen Bundesratsverfahren (Beteiligung der Fachausschüsse) • Subsidiarität und Inhalt gemeinsam prüfen • Ggf. Europakammer in sitzungsfreier Zeit • Ggf. Zusammenarbeit mit anderen Parlamenten

  12. Subsidiaritätsklage durch nationale Parlamente • Klagerecht der nationalen Parlamente bei Verstoß gegen Subsidiaritätsprinzip • Bundestag – Minderheitenrecht (eine Fraktion oder 1/4 der Mitglieder) • Bundesrat – Mehrheitsbeschluss • aber MPK-Beschluss: Initiative eines Landes wird unterstützt

  13. Vertragsänderungen nach dem VvL • Vereinfachtes Vertragsänderungsverfahren • Besonderes Vertragsänderungsverfahren • „Brückenklausel“ • (Übergang von Einstimmigkeits- zu Mehrheitsbeschlüssen des Ministerrates; z.T. mit Widerspruchsrecht der nationalen Parlamente so beim Familienrecht) • „Kompetenzerweiterungsklausel“ • „Flexibilitätsklausel“ • (Artikel zur „Kompetenzabrundung) • „Notbremse“ • (Vetorecht des Mitgliedstaates gegen die sekundärrechtliche Weiterentwicklung in bestimmten Politikfeldern - Sozialpolitik, Justiz-/ Innenpolitik)

  14. Entscheidungdes BVerfG vom 30. Juni 2009 • Zustimmungsgesetz zum VvL ist verfassungsgemäß • Aber Stärkung der Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat an der Fortentwicklung des europäischen Rechts ist notwendig! • Folge: Änderungen der Begleitgesetze über Rechte des Bundestages und Bundesrates

  15. Beteiligung BTag u. BRat bei Vertragsänderungen • Vereinfachtes Vertragsänderungsverfahren • Besonderes Vertragsänderungsverfahren • „Brückenklauseln“ Übergang von Einstimmigkeits- zu Mehrheitsbeschlüssen des Ministerrates; z.T. mit Widerspruchsrecht der nationalen Parlamente so beim Familienrecht • „Kompetenzerweiterungsklausel“ Mindestvorschriften auf mehr Straftaten ausweiten, mehr Rechte EU-Staatsanwaltschaft • „Flexibilitätsklausel“ Artikel zur „Kompetenzabrundung • „Notbremse“ • Vetorecht des Mitgliedstaates gegen die sekundärrechtliche Weiterentwicklung in bestimmten Politikfeldern (Sozialpolitik, Justiz-/ Innenpolitik) Ratifikationsgesetz vorheriges Gesetz (spez. Brückenklauseln - vorheriger Beschluss) meist Gesetz Gesetz Beschluss BT od. BR

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