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Schulhygiene - Hygieneplan

Schulhygiene - Hygieneplan. Eine Standortbestimmung Dr. Ingrid Schubert Schulärztin, Fachärztin f. Hygiene, Diplom f. Arbeitsmedizin ingridschubert@aon.at. Schulhygiene. Definition - Geltungsbereich Erfahrungen Umfang Rechtliche Aspekte Hygieneplan Konsequenzen. Definition:. Hygiene:

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Schulhygiene - Hygieneplan

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Presentation Transcript


  1. Schulhygiene - Hygieneplan Eine Standortbestimmung Dr. Ingrid Schubert Schulärztin, Fachärztin f. Hygiene, Diplom f. Arbeitsmedizin ingridschubert@aon.at

  2. Schulhygiene • Definition - Geltungsbereich • Erfahrungen • Umfang • Rechtliche Aspekte • Hygieneplan • Konsequenzen

  3. Definition: • Hygiene: • Teilgebiet der Medizin, das Krankheiten zu verhüten und die Gesundheit zu erhalten und zu steigern versucht • Lehre von der Gesunderhaltung des Menschen

  4. Schulhygiene – Geltungsbereich: • Hygiene: - Vorsorgemedizin, - Arbeitsmedizin, - Sauberkeit usw. • (?) deutscher Sprachraum

  5. Schulhygiene – Geltungsbereich: • „Hygiene“ = zeitgemäß? • Wertvermittlung Gesundheit • Zwischen Mutter-Kindpass und Gesundenuntersuchung • Personen in instabiler –, weil, Entwicklungsphase

  6. Schulhygiene – Erfahrungen: • Alltag: • Alte Schule – Neue Schule • Lehre • Besondere Ereignisse: • Masernepidemie 2007 • Hepatitis A - Kleinepidemie • H1N1 2009

  7. Die Anzahl der von Mikroorganismen hervorgerufenen Erkrankungen ist in den letzten 20 Jahren: • Zurückgegangen • Gleich geblieben • Um 10 neue Pathologien angestiegen • Um 30 neue Pathologien angestiegen • Um 30 neue Pathologien angestiegen • Gegen die meisten gibt es keine wirksamen Behandlungsmethoden

  8. "Gesunde Schule"gründet auf dem Commitment des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger. • U.a....... • Entwicklung und Erprobung von Qualitätssicherungsinstrumenten für die schulische Gesundheitsförderung • Entwicklung eines Instruments zur Messung der gesundheitlichen Ergebnisse von Maßnahmen der schulischen Gesundheitsförderung

  9. Schulhygiene – Gesundheitserziehung: • Grundschule: schwerpunktorientiert: Sachunterricht und Leibesübungen. • Polytechnischen Lehrgang, Hauptschulen, allgemeinbildenden höhere Schulen, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik: Gesundheitslehre (Biologie und Umweltkunde, Hauswirtschaft und Ernährung, Haushaltsökonomie und Ernährung, Leibesübungen, Psychologie, Pädagogik, und Werkerziehung)

  10. Schulhygiene - Gesundheitserziehung • Erweiterte Suche: • 0 Treffer sowohl im bmuk als auch im bmg. • Österreichischer Strukturplan Gesundheit – ÖSG 2008: • Ihre Suche nach "Schulhygiene" ergab keine Treffer.

  11. Weitere Unterlagen aktuell? • Deutscher „Leitfaden zur Schulhygiene“ (www. umweltbundesamt.de) • Hygieneunterlagen Institut Pasteur (www.hygiene-educ.com)

  12. In Westeuropa ist die Anzahl von Lebensmittelvergiftungen zwischen 1980 und 1998: • Um ca. 20% zurückgegangen • Gleich geblieben • Um ca. 50 % angestiegen • Um den Faktor 9 angestiegen • um den Faktor 9 angestiegen Quelle: www.hygiene-educ.com

  13. Schulhygiene – Rechtliche Aspekte: • Bundes-Gesetze: • Bundesministerium f. Gesundheit: BGBl1,Nr. 3/2009: • Zuständig für Hygiene und Impfwesen • Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz § 7, Abs.2: • Land- und forstwirtschaftlichesBundesschulgesetz, § 8: • Privatschulgesetz : • Jede Schule hat in der baulichen Gestaltung und in ihrer Einrichtung den Grundsätzen der Pädagogik und der Schulhygiene zu entsprechen…….

  14. Schulhygiene – rechtliche Aspekte: • Bundesrecht: • Dienstordnung - Besonderer Teil (14.03.1935 ) (82/01 Gesundheitsrecht, Organisationsrecht ): • § 55 • Gesundheitliche Beaufsichtigung der Schulen: • Das Gesundheitsamt wacht darüber, dass die Schulgebäude und die dem Unterricht dienenden Einrichtungsgegenstände (Schulbänke usw.) den Anforderungen der Hygiene genügen. • Bis § 58

  15. Schulhygiene – rechtliche Konsequenzen. • Landesgesetze. • Sanitäre Aufsicht: Landessanitätsdirektion und den AmtsärztInnen in den Bezirken • Missstände, die das örtliche Gemeinschaftsleben stören oder gefährden, zu verhindern und zu beseitigen • fachliche Gutachtung • beraten bei Fragen …der persönlichen Hygiene • Seuchenhygiene und -prophylaxe • Baderhygiene • Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten • Sanitätspolizeiliche Aufgaben: • …..Seuchenhygiene und -prophylaxe ………

  16. Schulhygiene – rechtliche Konsequenzen: • Schulärztlicher Dienst: • Öffentliche Schutzimpfungen • Gesundheitsförderungsprogramme • Zahngesundheitsvorsorge • Untersuchungen und Beratungen an Schulen in der Stadt Salzburg

  17. Schulhygiene – rechtliche Konsequenzen: • Amtsärzt/innen der Bezirkshauptmannschaften: • amtsärztliche Untersuchungen • Impfungen • kontrollieren die Einhaltung der Hygienevorschriften in Gesundheitseinrichtungen, Bädern etc., • Aktionsplan "Online-Gesundheitsfürsorge"

  18. Durchführung: • Pflichtschulen: • Gesundheitsamt in der Stadt • Schulärzte • Amts – u. Sprengelärzte am Land • Schulärzte • Bundesschulen: • Schulärzte

  19. Die weltweite Quote der infektionsbedingten Todesfälle beträgt: • 6% • 11% • 25% • 31% • Infektionen sind mit 25%die zweithäufigste Todesursache auf der Welt. • In der Altersgruppe zwischen 0 – 4 Jahren sind Infektionen mit 63% die bei weitem häufigste Todesursache • Ö.: 2,5% bei Buben und 2,7% bei Mädchen im Alter unter 1Jahr Quelle: www.hygiene-educ.com

  20. Schulhygiene – Hygieneplan: • Broschüre v. 2005 • Qualitätssicherung - Hygienestandards • Richtlinien für Soll Zustand • Erfassung des Ist Zustand • Dokumentation

  21. Hygieneplan: • Persönliche Hygiene • Toiletten, Duschen, Waschbecken • Turnsaal • Wasserhygiene • Lehrküchen, Gemeinschaftsverpflegung,mitgebrachte Speisen ( Seitenblickehaftung) • Schularztzimmer u.a.

  22. Hygieneplan: • Checklisten Sanitärhygiene: • Verlaufserfassung über Jahre • Schnittstellen Einzelne <> Gruppe • Gesprächsbasis f. Veränderungen • Koordination, Evaluierung von Maßnahmen

  23. Hygieneplan – Konsequenzen: • Schulleitung • Schulerhalter • Schulärztlicher Dienst • Schüler(innen), Eltern

  24. Hygieneplan als Checkliste und Überprüfungsinstrument • : Schulleiter, Schularzt, Schulwart • 1x Jährlich • Auch EDV Bearbeitung ermöglichen: • Genaue Bezeichnung der Örtlichkeiten (mehrere Toiletten) • Ausfüllen und relevante Ergebnisse zusammenfassen • Versenden an die zuständige Behörde durch den Schularzt ( Adresse, Tel: für Rückfragen) mit dem Jahresbericht. • Rückmeldung der Behörden von priorisierten Problemfeldern an die Schulärzte, Direktoren und Schulwarte.

  25. Hygieneplan als Checkliste und Überprüfungsinstrument • Konsequenzen: • Probleme können kompetenzübergreifend bearbeitet werden: • Schularzt • Schulleitung, Lehrer • (Schulwarte) • Erwachsenenbildung

  26. Hygieneplan als Checkliste und Überprüfungsinstrument • Beispiel: • verstopfte WCs, vermehrtes Auftreten von Warzen, Essensreste die in den Klassen gammeln • Ziel: innerhalb eines Schuljahres thematisieren, in Abständen wiederholen

  27. Visionen: • Erwachsenenbildung f. „soziale Mikrogebilde“ und Kindergärten: • Hygienestandards: • z.B. Hustenetikette, Toiletten, Händewaschen • Peers in Gemeinschaftseinrichtungen (Schule, Hort) • Hygieneplan • Unterstützung der Sanitätsbehörden • Priorisierung der Ergebnisse • Umsetzung • Verbesserungen

  28. Visionen: • Vorteil: • Im Alltag Regeln einhalten, die im Epidemiefall eine Ausbreitung verhindern. • Wertschätzung steigern: • Bewußtseinsbildung • Erwerb von Umsetzungsinstrumenten fächerübergreifend, symbiotisch • „Evaluierung“ durch jährliche Erfassung möglich

  29. Schulhygiene - Schularztkompetenzen • Ist Zustand: • Beratung der Schulleitung • Schulhygieneplan • Einzelgespräche mit Schüler(innen) • Bindeglied zur Landessanitätsbehörde (Meldepflicht)

  30. Welche Möglichkeiten stehen den Schulärzten zur Verfügung: • Gesetzliche Vorgaben • Persönliche Gespräche • Unterstützung durch die Landessanitätsbehörden • Schulhygieneplan

  31. Welche Möglichkeiten stehen dem Schularzt nicht zur Verfügung: • Unmittelbare Entscheidungskompetenz und Handlungskompetenz nur bei Gefahr im Verzug • Schnelle Daten“autobahnen“ • Rechtschutz durch den Dienstgeber ( nur für angestellte Schulärzte ?)

  32. Schulhygiene – Wie soll es weitergehen? • Reicht die Aufgabenstellung den heutigen Anforderungen? • Hat „Hygiene“ im klassischen Sinn – Sinn?

  33. Zusammenfassung: • Verhütung von Infektionskrankheiten ist kein alleiniges Ziel mehr • Verhaltensebene starke Entwicklung • Verhältnisebene?

  34. Schulhygiene Zusammenfassung: Aufklärung und Wissensvermittlung • Schularzt als Anwalt zur Gesunderhaltung • Schaffung von Werten, Abläufen, die auch in einer Pandemie solide Basis für deren Bekämpfung sein können • Erkennen und Isolierung von Schwachstellen in der Infektionsverhütung im Setting Schule • Verhältnisprävention

  35. Literatur- und Quellenangaben: • www. ris.bka.gv.at • GZ 27.909/115-V/3/96 Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip Gesundheitserziehung • www.hygienicus.at • www.hygiene-educ.com

  36. Danke für ihre Aufmerksamkeit!

  37. Lebensmittelhygiene • Nachfolgeregelung für das • Bazillenausscheidergesetz nach • Frischfleischhygieneverordnung • BGBl. II Nr. 146/2002 • für Personen, die mit offenem Fleisch hantieren

  38. Lebensmittelhygiene: • Vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit: • Eingangsuntersuchungen: 1.Tuberkulose (Röntgen) • 2.Stuhluntersuchung auf darmpathogene Keime • 3.Hepatitisserologie A, B (zum Ausschluss einer aktiven Erkrankung) • 4.Ulcerierende oder eiternde Hautläsionen an exponierten Körperstellen

  39. Lebensmittelhygiene: • HACCP: • Hazzard Risiko • Aanalysis of Analyse von • Critical kritischen • Control Kontroll- • Points punkten

  40. CO2-Konzentration Vorkommen bzw. Hygienerelevanz Wirkung 0,03 – 0,05 Vol % Schwankungsbereich in der Außenluft 0,07 – 0,08 Vol % erste Klagen über unzureichende Raumluftqualität ("verbrauchte Luft") möglich 0,1 – 0,15 Vol % Bereich hygienischer Empfehlungswerte in Schulräumen während des Unterrichts häufig erreicht und überschritten bei Ausschöpfung bereits Unzufriedenheit eines erheblichen Teils der Belegschaft (bis 35 %), Befindlichkeitsstörungen und milde Beeinträchtigungen (z.B. Kopfdruck, Müdigkeit) als multikausales Geschehen möglich

  41. Ampelanzeige: Grün 1 0 bis 400 ppmGrün 2 400 bis 800 ppmGelb 1 800 bis 1.200 ppmGelb 2 1.200 bis 1.600 ppmRot 1 1.600 bis 2.000 ppm + Akustischer Signalton Rot 2 > 2.000 ppm + Akustischer Signalton Bei 1.500 ppm zuschaltbarer Signalton.

  42. Was kann in Klassenräumen zur Verbesserung der Arbeitssituation getan werden? Erstens, zweiten und drittens: Lüften! Gerade bei dicht belegten Klassenräumen kann der Lufthygienewert von 1.500 ppm innerhalb einer Unterrichtsstunde leicht überschritten werden. Damit die Luft und somit die Unterrichtssituation auch nach mehreren Stunden noch erträglich ist, ist regelmäßiges Lüften zu allen großen Pausen und jedem Stundenwechsel unerlässlich. Organisatorisch lässt sich dies vermutlich am Besten über einen Lüftungsdienst regeln. Weitere Aspekte, auf die Schulen versuchen können Einfl uss zu nehmen: - Soweit möglich Berücksichtigung von Schülerzahl und Schüleralter bei der schulinternen Raumplanung, da wie bereits erwähnt, die CO2-Abgabe sowohl mit dem Alter der Schüler als auch mit der Zahl der Schüler im Klassenraum steigt. - Berücksichtigung des Lüftungsaspektes beim Einbau von Fenstersicherungen Zuweilen wird über den Sicherungsaspekt beim Anbringen von Fenstersicherungen der Lüftungsaspekt „übersehen“. Durch sorgsame Überlegung lassen sich i.d.R. beide Aspekte zufriedenstellend miteinander vereinbaren. - Stärkung des Problembewusstseins für das Thema Lüften bei Lehrern und Schülern.

  43. 0,5 Vol % maximal zulässige Konzentration an Gefahrstoffarbeitsplätzen (MAK-Wert), gelegentliche Überschreitungen in Schulräumen nachgewiesen dient dem Gesundheitsschutz von erwachsenen Arbeitnehmern bei werktäglich ca. 8- stündiger Exposition 1,0 Vol % selbst bei unzureichender Lüftung in Schulen eher selten, aber Maximalwerte in Schulräumen sogar noch geringfügig darüber messbare Veränderungen der Atemregulation und des Stoffwechsels (Azidose, Calziumstoffwechsel) 4,0 – 6,0 Vol % CO2-bedingte Kopfschmerzen, Schwindel, Herzklopfen, Blutdruckanstieg und Benommenheit möglich ab 10,0 Vol % an speziellen Arbeitsplätzen wie z.B. in Brunnenschächten, Abwassergruben, Gärkellern, Silos o. ä. möglich Lebensgefahr Die einzelnen Wirkungskategorien sind nicht starr voneinander abzugrenzen. Die Übergänge sind vielmehr fließend und hängen von den konkreten Gegebenheiten ab. Ein weiterer Vorteil der Nutzung von CO2 als Leitkomponente besteht darin, dass es messtechnisch ohne größeren Aufwand quantifizierbar ist. Es befinden sich verschiedene, einfach zu bedienende, zuverlässige und genügend empfindliche Handmessgeräte mit Direktanzeige auf dem Markt (z.B. Geräte mit Infrarot-Sensoren). Zur Detektion von Lüftungsdefiziten sind bereits technisch gut ausgestattete Geräte in der Preiskategorie unter 500 € erhältlich.

  44. Kommt ein kleines Mädchen mit einem Hundehaufen in der Hand zur Mutter gelaufen und schreit: “Mutti, Mutti guck mal wo ich FAST reingetreten wäre!”

  45. Die Schmutzfinken Tante Frieda kommt zu Besuch. Stirnrunzelnd sieht sie den schmutzigen Jüngsten und fragt streng: "Wascht ihr euch nicht?" Sagt der: "Nein, wozu? Wir erkennen uns ja an der Stimme.„

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