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Berechnungen und Buchungen in Sachbereichen des Industriebetriebes

Berechnungen und Buchungen in Sachbereichen des Industriebetriebes. Fachhochschule Köln, Abteilung Gummersbach 23. und 30. November 2000. Beschaffungsbereich. Buchungsmöglichkeiten bestandsorientiert (Buchung über Bestandskonten, wie gehabt)

arissa
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Berechnungen und Buchungen in Sachbereichen des Industriebetriebes

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  1. Berechnungen und Buchungen in Sachbereichen des Industriebetriebes Fachhochschule Köln, Abteilung Gummersbach23. und 30. November 2000

  2. Beschaffungsbereich • Buchungsmöglichkeiten • bestandsorientiert (Buchung über Bestandskonten, wie gehabt) • aufwandsorientiert (Buchung direkt bei Rechnung im Aufwand), wenn keine Lagerung der Ware, sondern direkt Verwendung in der Fertigung (Lieferung „Just-in-time“) stattfindetBuchungssatz dann:z.B. Konto 6000 Aufwendungen für Rohstoffean 4400 Verbindlichkeiten a. LL)

  3. Bezugskosten • Kauf- bzw. Anschaffungspreis • Verpackung • Transport (Frachten) • Lagerung und Handling • Versicherung • Zölle • Provisionen z.B. über Konto 2001 Bezugskosten für Rohstoffe

  4. Nachlässe • Rabatte (Boni) auf den Listenpreis wie z.B. • Mengen- • Treue- • Wiederverkaufs- • Sonderrabatte • Skonto • Abzug auf den Rechnungsbetrag für fristgerechte Zahlung • z.B. „Rechnung zahlbar in 10 Tagen mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen ohne Abzug“ • Jahreszinssatz! • i.d.R. Buchung Nettobetrag über 2002 Nachlässe (Umbuchung an Rohstoffe • EDV: Bruttobuchung mit automatischer Vorsteuerberücksichtigung (Bruttobuchungsverfahren)

  5. Absatz • Vertriebskosten (in Kontenklasse 6) • Verpackungsmaterial • Frachten und Fremdlage • Vertriebsprovisionen • Umsatzerlöskonten lassen sich nach Produkten (Artikeln) und nach Erzeugnis- (Produkt- oder Artikel-) gruppen gliedern

  6. Import und Export • Güterverkehr in der EU • unterschiedliche Normalsteuersätze (siehe S. 159) • bei innergemeinschaftlichem Erwerb (Verkauf) von Gütern gilt: • umsatzsteuerfrei für gewerbliche Lieferung • Umsatzsteuersatz des Erwerbers gültig (Bestimmungslandprinzip) • privat: Bestimmungslandprinzip gilt nicht außer bei PKW-Kauf

  7. Import und Export mit Drittländern • Drittländer = nicht EU-Mitgliedsland • Import:Bemessungsgrundlage für EUSt:

  8. Import und Export mit Drittländern • Einfuhrumsatzsteuer entspricht in ihrer Höhe der Umsatzsteuer und ist als Vorsteuer abzugsfähig • Ausfuhren in Drittländer sind umsatzsteuerfrei. Daher entsteht in exportintensiven Unternehmen oft ein Vorsteuerüberhang. • Außenhandelsgeschäfte sind auf besonderen Konten zu buchen.

  9. Personalbereich Personalkosten: • Löhne und Gehälter einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung, Sachbezüge u.a. • Gesetzliche soziale Aufwendungen, wie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) • Freiwillige soziale Aufwendungen, wie z.B. Essen- und Fahrtkostenzuschüsse

  10. Entgelt • Arbeiter: Lohn • Angestellter: Gehalt • für AN: Einkommen • für AG: Aufwendungen • rechtliche Regelung: • Einzelarbeitsvertrag • Betriebsvereinbarung • Tarifvertrag • Manteltarifvertrag regelt Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge für Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Kündigungsfristen u.a. • Lohn- und Gehaltstarifvertrag regelt Vergütung nach Fachkenntnissen oder Schwierigkeitsgrad der Arbeit

  11. Lohnformen • Zeitlohn (z.B. Stundenlohn):Dauer der Arbeit ist Maßstab für Entlohnung • Leistungslohn • Akkordlohn (Einzel- oder Gruppenakkord) Menge der geleisteten Arbeit ist Maßstab für Entlohnung (Vorgabezeiten!) • Prämienlohn = Zeitlohn + Zuschlag für erbrachte Leistung • Qualität • Ersparnis • Nutzungsgrad • Menge

  12. Abzüge vom Bruttoverdienst • Steuern: • Lohnsteuer (nach Steuerklasse und Lohnhöhe) • Solidaritätszuschlag • Kirchensteuer • Arbeitnehmeranteil (50%) zur gesetzlichen Sozialversicherung • Krankenversicherung (11 – 16%) • Pflegeversicherung (1,7%) • Rentenversicherung (19,3%) • Arbeitslosenversicherung (6,5%) (Angaben auf Basis 100%!) => Nettoverdienst

  13. Zusätzliche Leistungen • Kindergeld • Vermögenswirksame Leistungen (VL): staatlicher Zuschuss (Sparzulage) für längerfristige (mind. 7 Jahre) Geldanlagen von Arbeitnehmern wie • Bausparverträge • Beteiligung am Produktivkapital • Regelungen zur Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen in Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

  14. Finanz- und Zahlungsverkehr Darlehen: • Fristigkeit (eigene Konten): • kurzfristig < 1 Jahr • mittelfristig 1 bis 5 Jahre • langfristig > 5 Jahre • Arten: • Fälligkeitsdarlehen sind endfällig, d.h. sie werden in einer Rate zurückgezahlt • Rentendarlehen werden periodisch in gleichen Jahren bedient • Annuitätendarlehen: jährliche Summe aus Zins und Tilgung bleibt gleich über gesamte Laufzeit • Disagio: Differenzbetrag zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag zur Minderung der dauernden Zinslast (aktiver RAP)

  15. Leasing • miet- oder pachtähnlicher Vertrag zur Nutzung beweglicher oder unbeweglicher Anlagegüter • Leasingnehmer wird Besitzer, Leasinggeber bleibt Eigentümer • Formen • Operating Leasing: • Vertrag ist kürzer als die Nutzungsdauer des Objektes • kündbare Verträge • Investitionsrisiko trägt Leasinggeber • Leasinggeber aktiviert und schreibt ab • Leasingnehmer bucht Leasingraten im Aufwand • Spezial-Leasing, Finanzierungs-Leasing: wirtschaftlicher Eigentümer?

  16. Wertpapiere • Dividendenpapiere: • Aktien, Investmentfonds • Teilhaberrechte, Beteiligungspapier • Zinspapiere: • festverzinsliche Wertpapiere • Gläubigerrechte, Forderungspapier • Anlagevermögen: • als Beteiligung (1300), „dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung an jenem Unternehmen“ (HGB § 271), im Aktienanteil > 20% • als langfristige Kapitalanlage (1500) • Umlaufvermögen: • kurzfristige Anlage als Liquiditätsreserve (2700)

  17. Kauf und Verkauf von Wertpapieren • Wertpapiere mit Anschaffungskosten (Anschaffungskurswert + Bankprovision und Maklergebühr) aktivieren • Verkaufserlöse:Gewinn oder Verlust als Differenz zwischen dem Nettoerlös (Kurswert*Stückzahl) und dem Buchwert (5460 bzw. 7450 oder 7460) • Beim Kauf (Verkauf) von festverzinslichen Papieren werden Zinsen seit dem letzten Zinstermin berücksichtigt • Zinserträge werden mit 30% Kapitalertragsteuer (+ 5,5% Solidaritätszuschlag) versteuert.

  18. Aktienerträge Steuervorauszahlung wird auf Einkommen- steuerschuld angerechnet. Buchung 3001

  19. Steuern • Aktivierungspflichtige Steuern: • Grunderwerbssteuern und • Zölle sind Anschaffungskosten (HGB § 255, 1) • Aufwandssteuern (Betriebsausgaben) • Gewerbesteuer (7700) • Grundsteuer (7020) • Kraftfahrzeugsteuer (7030) • Verbrauchssteuern (7080) • Sonstige Betriebssteuern (7090) • Aufwandssteuern mindernsteuerpflichtigen Gewinn und gehen als Kosten in die Kalkulation ein.

  20. Gewerbesteuer • bedeutendste Aufwandssteuer

  21. Personensteuer • abhängig von Rechtsform • Einzelunternehmen (OHG, KG): • Buchung als Privatentnahme (3001) • Einkommensteuer • Solidaritätszuschlag • Kirchensteuer • nicht abzugsfähige Betriebsausgaben zu zahlen aus dem Gewinn • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG): • Körperschaftssteuer • Solidaritätszuschlag

  22. Durchlaufsteuern • im Auftrag des Finanzamts einzuziehen • Umsatzsteuer auf • Lieferungen und Leistungen • Eigenverbrauch • Einfuhr aus Drittländern • innergemeinschaftlichen Erwerb • vom Arbeitnehmer einzubehaltende Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

  23. Anlagenbereich • geführt in Anlagenbuchhaltung (Nebenbuch), auch Anlagenkartei genannt (ggf. in EDV) • Immaterielle Vermögensgegenstände • Sachanlagen • Finanzanlagen • Anschaffungskosten (Grundlage AfA):

  24. Anschaffungsnebenkosten • Kosten für • Transport • Überführung und Zulassung (Kfz) • Fundamentierungs- und Montagekosten (Maschinen) • Grunderwerbsteuer, Beurkundungen (z.B. Grundstücke und Gebäude) • Vermittlungsprovisionen • Finanzierungskosten gehören nicht zu Anschaffungskosten • Selbst erstellte Anlagen und Großreparaturen werden zu Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben.Buchung: 0700 an 5300

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