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Veranstaltung Ort, Datum Referent/in Stand: 16. Februar 2014 verändert durch Dr. Katja Bach (SJSA)

Veranstaltung Ort, Datum Referent/in Stand: 16. Februar 2014 verändert durch Dr. Katja Bach (SJSA) Download der Ur-Präsentation unter www.dsj.de/kinderschutz. Inhalte des Workshops. Zahlen, Daten, Fakten Definition Informationen zu Opfern und Täter/-innen Sexualisierte Gewalt im Sport

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Veranstaltung Ort, Datum Referent/in Stand: 16. Februar 2014 verändert durch Dr. Katja Bach (SJSA)

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Presentation Transcript


  1. Veranstaltung Ort, Datum Referent/in Stand: 16. Februar 2014 verändert durch Dr. Katja Bach (SJSA) Download der Ur-Präsentation unter www.dsj.de/kinderschutz

  2. Inhalte des Workshops • Zahlen, Daten, Fakten • Definition • Informationen zu Opfern und Täter/-innen • Sexualisierte Gewalt im Sport • Umsetzung: Bausteine eines Präventionskonzepts • Präventions- und Interventionsmaßnahmen • Konkrete erste Schritte • Methoden: • Präsentation • Gruppenarbeit

  3. Ziele des Workshops • Sensibilisieren • Schwierigkeiten, Grenzüberschreitungen wahrzunehmen und zu thematisieren • Informieren • Formen sexualisierter Gewalt • Möglichkeiten der Prävention • Schritte der Intervention • Motivieren und Maßnahmen entwickeln • Umsetzungsmöglichkeiten im eigenen Verein/Verband • Unterzeichnung des Ehrenkodex

  4. Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund verurteilen auf‘s Schärfste jede Form von Gewalt und Macht-missbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene und fordern ihre Mitgliedsorganisationen auf, gemeinsam Gewalt vorzubeugen. Positionspapier des DOSB-Präsidiums, 2010

  5. Standpunkte NEIN Stimme ich gar nicht zu JA Stimme ich voll zu Sexualisierte Gewalt ?

  6. Im Sport gibt es viele „unscharfe“ Situationen Die definitorische Unschärfe ist bedingt durch: • Situation • Schilderung • Interpretation • Eigene Erfahrung • Unterschiedliche Beteiligte • Mann – Mädchen • Frau – Junge • Mann – Junge • Frau – Mädchen

  7. Neutralisierungsstrategien „…war doch nicht so gemeint“ Das Problem wird von den Handelnden heruntergespielt. „…war doch nicht so schlimm“ oder „stell‘ dich nicht so an“ Die übergriffigen Handlungen werden als nicht so schwerwiegend bewertet. „…so was machen die, wenn sie groß werden“, „das gehört dazu“ Die Handlungen werden als normal für die Lebensphase bezeichnet.

  8. Sexualisierte Gewalt – Definition Machtausübung, Unterwerfung, Demütigung mit dem Mittel der Sexualität im engeren Sinn im weiteren Sinn Sexualisierte Gewalt

  9. Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen Enge Auslegung: Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, erzwungene sexuelle Handlungen, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die im Strafgesetzbuch definiert sind (§174 – §184 StGB)

  10. Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen Weite Auslegung: Auch sexuelle Belästigungen, das heißt sexualisierende Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt

  11. Opfer von sexueller Gewalt • Etwa 6,4% Mädchen • und 1,3% Jungen machten mindestens einmal vor dem 16. Lebensjahr eine sexuelle Gewalterfahrung, die der Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch mit Körperkontakt unter Strafe stellt.

  12. Kriminalstatistik

  13. Täter und Täterinnen Es gibt keine spezifischen äußeren Erscheinungsmerkmale! • Definition Pädosexuell: • Erwachsene mit einer ausschließlich oder überwiegend dauerhaften sexuellen Ausrichtung auf Kinder • Aber nur ein Teil der Täter/-innen ist pädosexuell • Es gibt unter den Täter/-innen auch Erwachsene mit einer primär sexuellen Orientierung auf Erwachsene • Zu beachten ist auch: • sexualisierte Gewalt unter Kindern und Jugendlichen (peer-Gewalt) • sexualisierte Gewalt unter Erwachsenen

  14. Strategien von Täter/-innen in Institutionen • Sexualisierte Gewalt beginnt in der Regel nicht mit einem eindeutigen Übergriff • Längere Anbahnungsprozesse • Testen der Widerstandsfähigkeit des Opfers • Aufbau eines engen Vertrauensverhältnisses zum Opfer, Eltern, Kolleginnen und Kollegen • unter solchen Bedingungen ist die Aufdeckung • von sexualisierter Gewalt schwierig

  15. Täter/-innen suchen gezielt Situationen, in denen sie auf leichte und unkomplizierte Weise (körperliche) Kontakte mit Kindern und Jugendlichen eingehen und aufbauen können. Daher besteht die Gefahr, dass sich Täter/-innen genau mit dieser Intention in Sportvereine begeben.

  16. Risikoanalyse im Sport Murmelrunde • Körperzentriertheit • Körperkontakt • Kleidung • Umkleide- u. Duschsituationen • Rituale, Siegerehrungen • Abgeschirmte Situationen • Freizeiten, Wettkämpfe mit Anfahrt und Übernachtung

  17. Risikoanalyse im Sport • Hierarchien • Kompetenzgefälle • Altersgefälle • Vertrauen • Abhängigkeit/ Macht • Anerkennung/ Bestätigung • unklare Grenzen • Individualbetreuung • Leistungsorientierung

  18. Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt im Sport • Verbale und gestische Übergriffe • Übergriffe exhibitionistischer Art • Verletzungen der Intimsphäre durch Eindringen in die Umkleiden und Duschen • Grenzverletzung bei Kontrolle der Sportkleidung • Übergriffe bei der Hilfestellung • Direkte Formen sexueller Gewalt bis hin zur Vergewaltigung Quelle: Palzkill, B.. & Klein, M. (1998): Gewalt gegen Frauen und Mädchen

  19. Garantenstellung gegenüber Minderjährigen: Sportvereine und -verbände haben rechtlich dafür einzustehen, dass die minderjährigen Sportlerinnen und Sportler nicht Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Nicht die Tatsache, dass es in der eigenen Organisation zu Übergriffen kommen kann, diskreditiert eine soziale Einrichtung oder den Sportverein, sondern allenfalls ein unprofessioneller Umgang damit.

  20. Was tun? • Präventionskonzept erstellen und umsetzen • Kultur der Aufmerksamkeit schaffen Sportorganisation

  21. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Mädchen und Jungen stärken Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

  22. Sportorganisation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

  23. 1. Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Verankerung im Leitbild, in der Satzung und in den Ordnungen des Vereins Benennung von Beauftragten

  24. Verankerung der Beauftragten Präsident /-in Expert/-innen Vorstand Sportwart/-in ÜL Beauftragte m/w

  25. Aufgaben der Beauftragten • Wissensvermittlung im Verein • Koordination u. Entwicklung des Präventionskonzeptes • Erstellung eines Verhaltensleitfadens • vertrauensvolle Ansprechpartner/-innen sein • Aufbau von Kontakten u. Netzwerken in der Region • Beschwerde-/Interventionsmanagement

  26. Qualifizierung Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

  27. 2. Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln regelmäßige Besprechung bei Vereinssitzungen vereinsinterne Qualifizierung externe Qualifizierung

  28. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Teamarbeit Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

  29. 3. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Teamarbeit und kollegiale Beratung Transparenz in der Elternarbeit Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens

  30. Verhaltensleitfaden beinhaltet Regelungen zu folgenden Bereichen: • Duschen mit minderjährigen Sportler/-innen • Betreten der Umkleiden • Durchführung von Freizeitaktivitäten • Fahrten zu Auswärtsspielen und Trainingslagern • Umgangsformen (angemessene Sprache etc.)

  31. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Kinderrechte Partizipation Beauftragte Leitbild, Satzungen, Ordnungen Sexualisierte Gewalt enttabuisieren

  32. 4. Mädchen und Jungen stärken Aufklärung und Austausch über Kinderrechte Mitbestimmung und Partizipation 37

  33. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Kinderrechte Partizipation Beauftragte Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Leitbild, Satzungen, Ordnungen Ehrenkodex Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Führungszeugnis

  34. 5. Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Erweitertes Führungszeugnis im Präventionskonzept Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen Unterzeichnung des Ehrenkodex

  35. Erweitertes Führungszeugnis Ein Auszug aus dem Strafregister für Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind (nach §30a Bundeszentralregistergesetz) Träger der freien Kinder-und Jugendhilfe, also Jugendorganisationen im Sport können das Führungszeugnis als Maßnahme im Präventionskonzept nutzen. Seit dem 01. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Insbesondere die Änderungen von §72a im SGB VIII betreffen die Arbeit des organisierten Kinder- und Jugendsports. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen mit den freien Trägern Regelungen für die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen treffen.

  36. Thematisierung bei neuen Mitarbeiter/-innen • Ausführliche Besprechung des Ehrenkodex‘ • Vorstellung des Präventionskonzepts • Einschätzung der neuen Mitarbeiterin/des neuen Mitarbeiters •  Unterstreichen der hohen Bedeutung der Prävention für den Verein

  37. Ehrenkodex

  38. Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Team Verhaltensleitfaden Elternarbeit Qualifizierung Mädchen und Jungen stärken Besprechungen Sportorganisation Wissen und Handlungs- kompetenzen entwickeln Kinderrechte Partizipation Beauftragte Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Leitbild, Satzungen, Ordnungen Ehrenkodex Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Führungszeugnis Konkretisierung

  39. Intervention Fallbeispiele

  40. 5 Schritte – Interventionbei sexualisierter Gewalt im Sportverein • Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen • Mit externen Fachstellen kooperieren • Im besten Interesse des jungen Menschen handeln • Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter/-innen wahren • Klar und sachlich kommunizieren

  41. Intervention – Prinzipien • Das Opfer schützen. • Ruhe bewahren. • Zuhören. • Eigene Gefühle klären. • Nicht überstürzt handeln. • Nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann. • Professionelle Hilfe suchen. • Aussagen und Situationen protokollieren. • Verbindliche Absprachen über das weitere Vorgehen treffen.

  42. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

  43. Literaturverzeichnis: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch. o.O. www.bmbf.de/pubRD/Erster_Forschungsbericht_sexueller_Missbrauch_2011(1).pdf Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2012). Mutig fragen – besonnen handeln. Informationen für Mütter und Väter zur Thematik des sexuellen Missbrauchs an Mädchen und Jungen. Berlin. www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=5810.html Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Hrsg.) (2012): Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland. Bielefeld, Frankfurt, Berlin, Köln. Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main. Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. (Hrsg.) (2011). Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main.

  44. Literaturverzeichnis: Enders, U. (2003). Die zwei Gesichter der Täter und Täterinnen. In: Enders (Hrsg.). Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Köln. S. 53-105. Landessportbund NRW (Hrsg.) (2010). „Schweigen schützt die Falschen!“ Initiativen und Materialien zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport. Duisburg. CD sowie im Internet www.wir-im-sport.de/vereine/sport-sexualisierte-gewalt/ Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW (2003). Ratgeber gegen sexuellen Missbrauch. Köln. Palzkill, B. & Klein, M. (1998). Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Sport, Pilotstudie im Auftrag des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen. Essen. Rulofs, B. (2006). Gewalt im Sport aus Perspektive der Geschlechterforschung. In: Hartmann-Tews & Rulofs (Hrsg.) , Handbuch Sport und Geschlecht, S. 150-162. Schorndorf. The World Disability Report – Disability ’99 (1998). Genf. Wachter, O. (1985). Heimlich ist mir unheimlich. Zürich, Köln, S. 37-46.

  45. Herausgeber: Deutsche Sportjugend (dsj) im DOSB e.V. Inhalt: Meike Schröer, Dr. Bettina Rulofs, Dr. Bettina Suthues Unter Mitarbeit von: Kristine Gramkow, Ebba Koglin, Elena Lamby, Peter Lautenbach, Wilfried Pohler, Renate Reuter, Dorota Sahle Förderhinweis: Gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans (KJP). Die dsj dankt dem Landessportbund NRW sowie der Sportjugend NRW für die Bereitstellung von Materialien und Erfahrungen.

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