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Feuerwehr im Straßenverkehr

Feuerwehr im Straßenverkehr. Grundlagen Was sagt der §35 StVO? Zusammenfassung Was sagt der §38 StVO? Fahren nur mit Blaulicht Wer haftet bei Schäden ? Was dürfen wir/nicht Sonderrechte im privat PKW? Zusammenfassung Sonderrechte im privat PKW Unterschied Sonderrecht/Wegerecht.

bailey
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Feuerwehr im Straßenverkehr

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Presentation Transcript


  1. Feuerwehr im Straßenverkehr

  2. Grundlagen • Was sagt der §35 StVO? • Zusammenfassung • Was sagt der §38 StVO? • Fahren nur mit Blaulicht • Wer haftet bei Schäden ? • Was dürfen wir/nicht • Sonderrechte im privat PKW? • Zusammenfassung Sonderrechte im privat PKW • Unterschied Sonderrecht/Wegerecht Gliederung

  3. Grundlagen StVG Straßenverkehrsgesetz StVO Straßenverkehrsordnung StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Regelt den öffentlichen Verkehr Voraussetzung zur Teilnahme am Verkehr, Führen von Kfz, Zulassung von Kfz

  4. Die Feuerwehr ist nach Erfüllung der Voraussetzungen im §35StVO von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit Grundlagen Sonderrechte

  5. §35 Abs. 1 StVO befreit Organisationen von den Vorschriften der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bei gebotener Dringlichkeit Was sagt der §35 StVO?

  6. Bundeswehr Bundespolizei Feuerwehr (FF, BF, WF) Katastrophenschutz (MHD, DRK, DLRG…) Polizei Zoll Rettungsdienst THW Befreite Organisationen • §35 Abs. 1 StVO befreit Organisationen von den Vorschriften der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bei gebotener Dringlichkeit

  7. Beispiele: • Retten von Menschenleben • Schwere gesundheitliche Schäden abwenden • Brandbekämpfung Hoheitliche Aufgaben • §35 Abs. 1 StVO befreit Organisationen von den Vorschriften der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bei gebotener Dringlichkeit Definition von hoheitlichen Aufgaben: In Fällen von Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, in denen die Feuerwehr in der Lage ist, so schnell wie nötig Hilfe zu leisten

  8. Eine besonderen Lage wenn die Erfüllung der Aufgabe sonst -überhaupt nicht -nicht ordnungsgemäß oder -nicht so rasch wie erforderlich möglich wäre. Wann erfüllen wir die Dringlichkeit ? • §35 Abs. 1 StVO befreit Organisationen von den Vorschriften der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben bei gebotener Dringlichkeit

  9. §35 StVO befreit, unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit, Organisationen von Vorschriften der StVO zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Wer und wann dürfen Sonderrechte also genutzt werden? Befreite Organisation Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe Erfüllung der Dringlichkeit Unter Berücksichtigung öffentlichen Sicherheit und Ordnung Zusammenfassung

  10. Wegerecht wird im § 38 StVO definiert! Was ist wegerecht?

  11. Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist[…] (siehe Hoheitliche Aufgaben) Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen" Was sagt der §38 StVO?

  12. Deutliche und rechtzeitige Kundmachung auf die Inanspruchnahme von Wegerecht • Objektive Möglichkeit für andere Verkehrsteilnehmer, sich auf die Inanspruchnahme der Wegerechte einzustellen • Andere Verkehrsteilnehmer müssen erkannt haben, dass Wegerechte in Anspruch genommen werden Der Fahrzeugführer muss davon überzeugt sein, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn als Sonderrechtsfahrzeug erkannt und sich darauf eingestellt haben! Wann darf ich Wegerecht in Anspruch nehmen?

  13. Für manche Einsatzstichworte ist die Einsatzfahrt nur mit blauem Blinklicht aus Einsatztaktischen gründen sinnvoll, z.B. Suizid Fahren nur mit Blaulicht Für diesen Fall ist aber das Wegerecht nicht gegeben! Der Fahrzeugführer hat weder besondere Rechte noch haben andere Verkehrsteilnehmer besondere Verpflichtungen

  14. Darf nur verwendet werden: Zur Warnung an Einsatzstellen Bei Einsatzfahrten Bei Begleitung von Fahrzeugen Bei Begleitung von geschlossenen Verbänden Blaues Blinklicht alleine

  15. Die Maschinisten können bei Schäden voll haftbar gemacht werden!!! Wer haftet bei Schäden ?

  16. §35 StVO befreit die Maschinisten von folgenden Vorschriften: Beachtung von Ampelanlagen Fahren in Einbahnstraßen in verkehrter Richtung Geschwindigkeitsbeschränkungen Halte- und Parkverbot Benutzung gesperrter Wege Was dürfen wir? Beachtet: Verhältnismäßigkeit der Mittel!

  17. Die Maschinisten werden jedoch nicht befreit von: Weisungen der Polizei Strafgesetzbuch Straßenverkehrszulassungsordnung Verkehrsunfallflucht Promille- Grenze Haftung des Fahrzeugführers Was dürfen wir nicht?

  18. Die Verkehrssicherheit hat höchste Priorität • Bei Sonderfahrten erhöhte Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Verhalten anderer • Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden • Es darf nicht auf gut Glück gefahren werden • Der Sicht- und Straßenverhältnissen angepasst! Allgemein zählt

  19. Unterschied Sonder- und wegerecht Sonderrecht Wegerecht Ges. Regelung § 35 StVO § 38 StVO Inhalt Befreiung von allen bzw. bestimmten Vorschriften Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben unverzüglich freie bahn zu schaffen Berechtigte Polizei, Feuerwehr, THW, Rettungsdienst… Alle Fahrzeuge, die über Blaulicht und Einsatzhorn verfügen Voraussetzung Befreite Organisation Hoheitliche Aufgabe Gebotene Dringlichkeit Befreite Organisation Hoheitliche Aufgabe Gebotene Dringlichkeit Kennzeichnung Keine bestimmte Blaulicht und Einsatzhorn

  20. Nein! Blaulicht und Einsatzhorn sind Voraussetzung! Wegerecht im privat PKW?

  21. Ja! Die Ausübung der Sonderrechte mit dem privaten Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt, gefährdet oder geschädigt werden könnten. Sonderrecht im privat PKW?

  22. Der Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeuges darf „ALLES“ Aber es darf NICHTS Passieren! Merksatz

  23. Sicherheit Geht vor Schnelligkeit Merksatz

  24. Noch Fragen ? Ende

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