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Rechte und Pflichten von Hauptamtlichen Ausbilder/-innen. Abteilung Arbeitspolitik. Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Hauptamtlichen Ausbilders (HA).
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Rechte und Pflichten von Hauptamtlichen Ausbilder/-innen Abteilung Arbeitspolitik
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Hauptamtlichen Ausbilders (HA) • Ausbildungseinsatzplanung und Koordination der Ausbildung im Funktionsbereich in enger Abstimmung mit den Ausbildungsbeauftragten seines Funktionsbereiches • Mitwirkung bei der Benennung neuer Ausbildungsbeauftragten im Funktionsbereich • Frühzeitige Information über ausbildungsrelevante Veränderungen im Funktionsbereich an Ausbildung
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des HA • Unterstützung der Ausbildungsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Sonderfunktion • Coaching neuer Ausbildungsbeauftragten in der Einarbeitungsphase • Ansprechpartner für Auszubildende im Funktionsbereich für übergreifende oder persönliche Fragestellungen (Überblickswissen zum Funktionsbereich)
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des HA • Unterstützung bei der Lösung auftretender Probleme in der Ausbildung am Arbeitsplatz • Unterstützung der Ausbildungsbeauftragten in der Einhaltung ausbildungsrelevanter gesetzlicher und betrieblicher Bestimmungen sowie der gültigen Sicherheitsrichtlinien (SRL) • Wahrnehmung einer Vorbildfunktion nach den Regeln der betrieblichen Zusammenarbeit
§ 28 (2) BBIG • Als Ausbilder oder Ausbilderin kann bei der Berufsausbildung mitwirken, wer „persönlich und fachlich [geeignet ist und] […] die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichen Umfang vermitteln [kann].“