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Zielvereinbarungen. Eckpunkte einer Rahmenbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Einführung von Zielvereinbarungen mit Entgeltbindung. Eckpunkte. Der Zielvereinbarungsprozess Inhalte von Zielvereinbarungen Regelungen zur Entgeltbindung Konfliktlösung Rolle und Rechte des Betriebsrats
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Zielvereinbarungen Eckpunkte einer Rahmenbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Einführung von Zielvereinbarungen mit Entgeltbindung
Eckpunkte • Der Zielvereinbarungsprozess • Inhalte von Zielvereinbarungen • Regelungen zur Entgeltbindung • Konfliktlösung • Rolle und Rechte des Betriebsrats • Datenspeicherung und –schutz • Der Einführungsprozess • Themen für den Betriebsrat
Zielvereinbarungsprozess • Beschreibung des „formalen“ Prozesses • Vorgesetzte/r macht Vorschlag (für Gesprächstermin, Inhalt der Zielvereinbarung als auch Zielerreichung) • Vorschlag wird dem/den Beschäftigten schriftlich rechtzeitig vor dem Gespräch ausgehändigt • Zeitlicher Ablauf, Fristen • Formulare für Zielvereinbarung und Zielerreichungsgespräch • Beschreibung von Dokumentation, Ablage
Zielvereinbarungsprozess • Liste zulässiger Ziele (einschl. Prozess zur fortlaufenden Aktualisierung der Liste) • Regelung zur Anpassung der Zielvereinbarung bei Veränderung der Ausgangsbedingungen • Zwischengespräch 3 Monate vor Ablauf der ZV-Periode mit Vereinbarung von Unterstützungsmaßnahmen, wenn Zielverfehlung absehbar • Keine Entgeltminderung, wenn dies nicht stattgefunden hat • Neue ZV bei Arbeitsplatzwechsel
Inhalte von Zielvereinbarungen • Inhalte der einzelnen Zielvereinbarung • Ein oder mehrere tätigkeitsbezogene Einzelziele • Gewichtung der Ziele zueinander • Messkriterien für die Zielerreichung • Qualifizierungsziele und -maßnahmen • Rahmenbedingungen • Begrenzung der Anzahl der Einzelziele auf max. 3 - 5
Inhalte von Zielvereinbarungen • Kriterien für Einzelziele festlegen, z.B.: Einzelziele müssen • nachvollziehbar, • messbar, • bei normaler Leistung im Rahmen der tariflichen/vertraglichen Arbeitszeit erreichbar, • sich auf die Aufgaben des/der Beschäftigten beziehend und im Rahmen der Verantwortlichkeit der tariflichen Eingruppierung liegend und • zeitlichbestimmt sein
Inhalte von Zielvereinbarungen • Ziele müssen so gestaltet sein, dass sie „übererfüllt“ werden können • Möglichst keine „weichen“ Ziele; wenn unvermeidbar dann Vorrang von mess- und zählbaren Kenngrößen vor bewerteten Zielen festschreiben
Entgeltbindung • Festlegung Zielentgeltkurve, Verhältnis Zielerfüllung zum Geld • Festlegung Mindest- und Maximal-Zielentgelt • Mindestens jetziges Entgelt absichern bei 100% Zielerreichung • Mechanismen gegen kollektiv überhöhte Ziele
Entgeltbindung • Zahlungsmodalitäten • Abschlagszahlung mit Abrechnung am Jahresende • Oder: Zahlung neu ermitteltes Zielentgelt bis Ablauf der nächsten Periode • Mindestzahlung, auch wenn neue Zielvereinbarung nicht zu Stande kommt • Bei Gruppenzielen Modalitäten der Verteilung auf die Gruppe • Ggf. Optionsrecht Nichtteilnahme ältere AN (z.B. wie bei tarifl. Entgeltsicherung), dann Absicherung bisheriges Entgelt
Konfliktlösung • Innerbetriebliche Schiedsstelle (paritätische Kommission) mit Entscheidungsmechanismus • Individuell • Schlichtung bei Streit über • Inhalt der Zielvereinbarung • Zielerfüllung • Anpassung Ziele innerhalb der Periode • Kollektiv • Liste der möglichen Einzelziele • Wirksamkeit des Einspruches BR gegen Zielvereinbarungen
Betriebsrat • Einsichtsrecht bzw. Aushändigung der abgeschlossenen Vereinbarungen • Statistiken über die Zielerreichung • Jährliche Beratung der Ergebnisse bzw. der Auswirkungen mit AG • Einwirkungsrechte auf die Personalbemessung • Verhandlung von Musterzielen
Betriebsrat • Beschäftigte können BR bei Zielvereinbarungsgespräch bzw. Review hinzuziehen • Eigenständiges Widerspruchsrecht des BR gegen Zielvereinbarungen bei Verstößen gegen BV/TV • Insbesondere bei Einzelzielen, die gegen TV oder BV verstoßen
Datenspeicherung und -schutz • Vernichtung der Daten im direkten Zugriffsbereich des Vorgesetzten nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode (keine Schatten-Personalakte) • Löschung der Daten im Unternehmen nach 3 Jahren • Nutzung der gewonnenen Daten ausschließlich im Rahmen des beschriebenen Zielvereinbarungs-prozesses bzw. zur Ermittlung bzw. Auszahlung der entsprechenden Entgeltkomponente
Datenspeicherung und -schutz • Keine Nutzung der gewonnen Daten zur Begründung von Personalmaßnahmen, ggf. mit Beweislastumkehr • Keine Weiterverarbeitung der gewonnenen Daten per EDV
Einführungsprozess • Einführungsprozess in der Betriebsvereinbarung beschreiben • Schulungsmaßnahmen für alle beteiligten Gruppen vereinbaren • Bei Neueinführung mindestens ein Probejahr ohne Entgeltbindung
Themen für BR • Konzept zur Beteiligung der Beschäftigten in der Aushandlungsphase • Betriebsräte müssen sich in der Einführungsphase und auch danach mit dem Thema beschäftigten • Beratung von Beschäftigten • Eigenständige Überwachung der Umsetzung / der Einhaltung der Vereinbarungen • Nutzung des Systems zur Leistungsregulierung