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APO-GOSt. Phasen der Ausbildung. Abiturprüfung. 1. LK. 2. LK. 4. Fach. 3. Fach. 13.2. 13.1. 12.2. 12.1. 11.2. 11.1. Zulassung. Qualifikations- phase. 2 LK und 6 - 8 GK. Versetzung. Erprobungs- phase. 10-12 Grundkurse. Kontinuitätsprinzip. Aufgabenfelder.

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Presentation Transcript


  1. APO-GOSt

  2. Phasen der Ausbildung Abiturprüfung 1. LK 2. LK 4. Fach 3. Fach 13.2 13.1 12.2 12.1 11.2 11.1 Zulassung Qualifikations- phase 2 LK und 6 - 8 GK Versetzung Erprobungs- phase 10-12 Grundkurse Kontinuitätsprinzip

  3. Aufgabenfelder 1.Aufgabenfeld sprachlich - literarisch - künstlerisch: • Deutsch • aus der SI fortgeführte Sprachen (ab5/7/9)Englisch / Lateinisch / Französisch • [Lat und Franz (ab 9) in der JST 11 4-stündig] • in SII neueinsetzende Sprachen (als GK 4-stündig)Spanisch (als LK 5-stündig) • Kunst, Musik (decken in der Abiturprüfung dieses Aufgabenfeld nicht ab)

  4. Aufgabenfelder 2.Aufgabenfeld gesellschafts- wissenschaftlich: • Geschichte • Sozialwissenschaften • Erdkunde

  5. Aufgabenfelder 3.Aufgabenfeld mathematisch-naturwissenschaftlich- technisch: • Mathematik • Physik • Biologie = Naturwissenschaften • Chemie • Ernährungslehre – kann in der Abiturprüfung das • 3.Aufgabenfeld repräsentieren

  6. Aufgabenfelder ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld • Religionslehre (kann in der Abiturprüfung das 2. Aufgabenfeld abdecken) • Sport

  7. Mathematik 1 Deutsch 2 fortg. Fremdsprache 3 11 12 4 Religionslehre Gesellschaftswissenschaft 5 Sport BIO oder PHY oder CHE Kunst oder Musik 7 8 6 beliebig beliebig 10-12 Grundkurse Jahrgangsstufe 11 10 9 2.FS oder weiters Fach III.AF beliebig

  8. fortgeführte Mindestbelegungen 12.1 - 13.2 11.1 11.2 12.1 12.2 13.1 13.2 Mathematik Deutsch Fremdsprache Geschichte/Sozialwiss./Erdkunde zus. Geschichte zus. Sozialw. Biologie/Physik/Chemie 2.FS oder weiteres Fach III.AF Kunst/Musik oder Literatur (in12) Religionslehre Sport

  9. Bilingualer Bildungsgang in der Sek II • Schülerinnen, die in der Sek I bilingualen Unterricht erhalten haben, können ihre Schullaufbahn in der Sek II bilingual fortsetzen. • In der Jahrgangsstufe 11 sind folgende Fächer im Grundkursbereich zu belegen: a) Grundkurs Englisch (3-stündig), b) Grundkurs Geschichte in englischer Sprache (3-stündig), c) Grundkurs Erdkunde in englischer Sprache (3-stündig), • In der Jahrgangsstufe 12 ist Englisch 1.Leistungsfach. Der Grundkurs Geschichte in englischer Sprache wird bis zum Ende der Jahrgangsstufe 13.2 fortgeführt. • Die Schülerin legt den Grundkurs Geschichte zu Beginn der Jahrgangsstufe 13.1 als 3. oder 4.Abiturfach fest. • Die Abiturprüfung in Geschichte findet in englischer Sprache statt. • Auf dem Abiturzeugnis wird Folgendes vermerkt: (Name) hat den bilingualen englischen Unterricht von Klasse 5 bis Jahrgangsstufe 13 mit Erfolg besucht und die Abiturprüfung im Grundkurs Geschichte in englischer Sprache abgelegt.

  10. Leistungsnachweise 11

  11. Rechtschreibung Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form sind angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zu einer Absenkung um eine Notenstufe. Kriterien werden in den Fachkonferenzen festgelegt.

  12. Klausuren Stufe 11 Deutsch, Fremdsprachen, ggfs. neu einsetzende Fremdsprachen, eine Gesellschaftswissenschaft, Mathematik, eine klassische Naturwissenschaft; Qualifikationsphase 1.-3. Abiturfach bis 13.2 einschließlich; 4. Abiturfach bis 13.1 einschließlich; (Spanisch bis 13.2) falls nicht Abiturfach: Deutsch, eine Fremdsprache, in 11 neu einsetzende Fremd-sprachen, Mathematik, 9.Pflichtfach aus JST 11 > bis JST 13.1 einschließlich; (Spanisch bis 13.2)

  13. FACHARBEIT • Die Facharbeit ersetzt die 1.Klausur in der JST 12.2. • Sie dient dazu, Schülerinnen und Schüler mit Prinzipien und Formen selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Lernens vertraut zu machen. • Ziel der Facharbeit ist es, dass Schülerinnen und Schüler beispielhaft lernen, was eine wissenschaftliche Arbeit ist und wie man sie verfasst. • Sie hat im Textteil einen Umfang von ca. 8 – 12 Seiten und soll möglichst mit einem Textverarbeitungsprogramm angefertigt werden. • Die Schule bereitet die Schülerinnen und Schüler angemessen auf die Facharbeit vor und hilft durch Beratung bei der Anfertigung.

  14. Note Punkte Note Punkte + 15 + 6 Sehr gut 1 14 ausreichend 4 5 - 13 - 4 + 12 + 3 gut 2 11 mangelhaft 5 2 - 10 - 1 + 9 befriedigend 3 8 ungenügend 6 0 - 7 Benotung in der Sek II Am Ende eines Kurses werden die Leistungen aus den Klausuren und der „Sonstigen Mitarbeit“ zu einer Kursabschlussnote zusammengefasst. Ab 12.1 werden die Endnoten in folgendes Punktsystem umgesetzt:

  15. Leistungsnachweise: sonstige Mitarbeit • Hierzu gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit. „...Insbesondere für den Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ ist zu beachten, dass die Notenfindung im Kurs ein kontinuierlicher Prozess ist. Dadurch kommt der Zwischennote ein relativer Stellenwert zu.“ • Zu Beginn eines Kurses: Mitteilung über • Erwartungshorizont • geplante Leistungsnachweise • Gewichtungen (theoretisch/experimentell/praktisch)

  16. Entschuldigungsregelung Kernpunkte: • Anruf/Fax am Morgen des ersten Versäumnistages • schriftlicher Antrag an Oberstufen-leitung beim Versäumnis einer Klausur

  17. KOOPERATION im LK-Bereich Kardinal-Frings-Gymnasium SAG Liebfrauenschule

  18. Abschlüsse und Berechtigungen • Allgemeine Hochschulreife = Abitur • Fachhochschulreife (schulischer Teil) • Versetzung in die Jgst. 12+ abgeschlossene • mindestens 2-jährige Berufsausbildung • (gilt nur an Fachhochschulen in NRW und Niedersachsen) • Mit der Versetzung ist kein Übergang zur Höheren Handelsschule möglich! • am Ende der Jgst. 12 (bzw. 13.1 bzw. 13.2)+ mindestens 1-jähriges gelenktes Praktikum bzw. • abgeschlossene Berufsausbildung • (gilt an Fachhochschulen in NRW und weiteren 10 Bundesländern) • Die dem Zeugnis zugrunde liegenden Noten müssen in zwei aufeinander • folgenden Halbjahren erzielt worden sein.

  19. besondere Lernleistung § 17 APO-GOSt: Besondere Lernleistung im Rahmen der Abiturprüfung (Beginn: spätestens Ende 12) • „umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb“ • oder die Ergebnisse eines umfassenden fachlichenoder fächerübergreifenden Projektes“ • Schulleiter entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die die Arbeit korrigieren muss, über die Anerkennung. • Abgabe der Arbeit vor der Zulassung zur Abiturprüfung • (Bewertung wie Abiturklausur) • 30-minütiges Kolloquium vor FPA (gem. § 26 APO-GOST) • Bildung der Gesamtnote durch FPA

  20. Gesamtqualifikation 1. Im Leistungskursbereich dürfen von den 6 Leistungskursen aus 12/I bis 13/I höchstens 2 mit weniger als 5 Punkten abgeschlossen werden. 2. Im Grundkursbereich müssen mindestens 16 der 22 anrechenbaren Grundkurse aus 12/I bis 13/II mit wenigstens 5 Punkten abgeschlossen sein.

  21. Abiturberechnung

  22. Abiturberechnung

  23. Abiturberechnung

  24. Abiturberechnung

  25. Abiturbedingungen 1. Im Abiturbereich müssen mindestens 100 Punkte erreicht sein. 100 Punkte Prüfung 2. Im Abiturbereich müssen in wenigstens 2 der Abiturfächer (darunter einem LK) mindestens 25 Punkte erreicht werden. 25 Punkte Prüfung

  26. Abiturbedingungen 3. Im Abitur dürfen die Ergebnisse in den schrift-lichen Abiturarbeiten (1. , 2. , 3. Abiturfach) nur um weniger als 4,00 Punkte von dem Durchschnitt der Punkte abweichen, die der Prüfling in diesen Kursen in den Jahrgangsstufen 12/I bis 13/II erreicht hat. Abweichungsprüfung

  27. Ende der Präsentation Abiturzeugnis 2012

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