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Das Lizenzierungsverfahren des DFB

Das Lizenzierungsverfahren des DFB. Internet: www.uws-jena.de. Gliederung 1. Grundlagen des Lizenzierungsverfahrens. 1.1 Strukturelle Gliederung des Profifußballs 1.1.1 Funktion des DFB 1.1.2 Ligaverband 1.1.3. 3. Liga/Regionalliga 1.2 Zeitlicher Ablauf des Lizenzierungsverfahrens

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Das Lizenzierungsverfahren des DFB

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  1. Das Lizenzierungsverfahren des DFB Internet: www.uws-jena.de UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  2. Gliederung 1. Grundlagen des Lizenzierungsverfahrens • 1.1 Strukturelle Gliederung des Profifußballs • 1.1.1 Funktion des DFB • 1.1.2 Ligaverband • 1.1.3. 3. Liga/Regionalliga • 1.2 Zeitlicher Ablauf des Lizenzierungsverfahrens • 1.3 Inhalt des Lizenzierungsverfahrens • 1.3.1 Sportliche Qualifikation • 1.3.2 Technisch - organisatorische Leistungsfähigkeit • 1.3.3 Sicherheitstechnische Leistungsfähigkeit • 1.3.4 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit • 1.4 Rechtliche Grundlagen UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  3. 2. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit • 2.1 Rechnungslegung im Profifußball • 2.1.1 Gesellschaftsrechtliche Strukturen im Profifußball • und Konsequenzen für die Rechnungslegung • 2.1.1.1 Gemeinnützige Vereine • 2.1.1.2 Kapitalgesellschaften UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  4. 3. Anforderungen an die Rechnungslegung im Lizenzierungsverfahren • 3.1 Bilanz • 3.1.1 Wesentliche Abweichungen von der handelsrechtlichen Bilanz nach § 266 HGB • 3.1.1.1 Bilanzierung der Spielerwerte • 3.1.1.2 Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Transfers • 3.1.1.3 Bilanzierung der Kaution DFB • 3.2 Gewinn- und Verlustrechnung • 3.2.1 Darstellung der Gewinn - und Verlustrechnung im Lizenzierungsverfahren • 3.3 Anhang • 3.4 Lagebericht • 3.5 Liquiditätsverhältnisse UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  5. 4. Prüfung des Jahres-/Zwischenabschlusses im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens • 4.1 Prüfungsauftrag • 4.2 Bericht über die Prüfung • 4.3 Bestätigungsvermerk UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  6. 1. Grundlagen des Lizenzierungsverfahrens • 1.1 Strukturelle Gliederung des Profifußballs UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  7. 1.1.1 Funktion des DFB • Satzung DFB • § 1 • Der DFB ist die Vereinigung der Landesverbände, Regionalverbände und des Ligaverbandes, in denen Fußballsport betrieben wird… • Der DFB ist ein eingetragener Verein. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  8. § 4 • g) die Bundesliga und die 2. Bundesliga, die Frauen-Bundesliga und die 2. Frauen-Bundesliga, die 3. Liga, die Regionalliga sowie die Junioren-Bundesligen als seine Vereinseinrichtung zu organisieren • h) in Wettbewerben der Lizenzligen… die Auf- und Absteiger, die Teilnehmer an den internationalen Wettbewerben deren Sieger zu ermitteln oder ermitteln zu lassen UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  9. § 7 • Ordentliche Mitglieder sind • Die Landes- und Regionalverbände • Der Ligaverband • § 16 • Der Ligaverband ist der Zusammenschluss der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesliga und der 2. Bundesliga. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  10. § 16a Nr. 3 • Er erteilt Lizenzen an Vereine und Kapitalgesellschaften für die Teilnahme am Wettbewerb der Lizenzligen in eigener Verantwortung nach sportlichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Kriterien. • Er regelt auch die Lizenzerteilung an die Spieler. In diesem Zusammenhang erlässt er ein eigenes Statut. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  11. 1.1.2 Ligaverband • Satzung Ligaverband • § 1 • Der Ligaverband ist der Zusammenschluss der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Fußball- Lizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga. Er führt den Namen „Die Liga-Fußballverband“ mit dem Namenszusatz „eingetragener Verein“. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  12. § 4 • Zweck und Aufgabe des Ligaverbandes ist es insbesondere: • Die ihm seitens des DFB zur Nutzung überlassenen Vereins-einrichtungen Bundesliga und 2. Bundesliga (Lizenzligen) zu betreiben… • Die Lizenzen an Vereine und Ihre Kapitalgesellschaften nach den im Einzelnen im Ligastatut, insbesondere in der Lizenzierungs-ordnung und den entsprechenden Anhängen geregelten sportlichen, rechtlichen, personellen und administrativen, infrastrukturellen und sicherheitstechnischen, medientechnischen sowie finanziellen Kriterien zu erteilen. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  13. § 5 Nr. 1 • Der Ligaverband regelt seinen eigenen Geschäftsbereich durch ein Ligastatut, Ordnungen, Entscheidungen seiner Organe und den Gesellschaftsvertag der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH. • § 7 • Mitglieder • Die Mitglieder des Ligaverbandes sind die lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzliegen Bundesliga und 2, Bundesliga als ordentliche Mitglieder. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  14. § 8 • Vereine der Lizenzligen und Kapitalgesellschaften … erwerben die Mitgliedschaft im Ligaverband mit Erteilung der beantragten Lizenz. • Eine Kapitalgesellschaft kann nur eine Lizenz für die Lizenzligen und damit die Mitgliedschaft im Ligaverband erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist, der über eine eigene Fußballabteilung verfügt…. • Der Verein (Muttergesellschaft) ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt (Kapitalgesellschaft), wenn er über 50 % der Stimmanteile zuzüglich eines weiteren Anteils verfügt…. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  15. Lizenzvereine und Kapitalgesellschaften (Lizenznehmer), die Aufgaben auf eine andere Gesellschaft (Vermarktungsgesellschaft) übertragen, müssen an dieser Vermarktungsgesellschaft dann mehrheitlich beteiligt sein, wenn diese selbst Verträge über die Vermarktung des Lizenznehmers im eigenen Namen oder im Namen des Lizenznehmers schließt. Das gilt nicht, wenn sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und der Vermarktungsgesellschaft ergibt, dass der Lizenznehmer den jeweiligen Vertragsabschlüssen im Bereich der Werbung, insbesondere des Sponsorings …. vorab zustimmen muss. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  16. § 19 Geschäftsführung • Der Ligaverband hat die DFL gegründet, die mit den Aufgaben der Geschäftsführung betraut wird. • Der Geschäftsführung der DFL obliegen insbesondere: • - Die verantwortliche Leitung des Spielbetriebs der Lizenzligen • - Die Durchführung der Wettbewerbe des Ligaverbandes • - Die exklusive Vermarktung der sich aus der vom DFB zur Nutzung überlassenen Vereinseinrichtungen Bundesliga und 2. Bundesliga ergebenden Rechte… UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  17. Satzung der DFL • § 2 Nr. 1.3 • Gegenstand des Unternehmens ist die Führung des operativen Geschäfts, insbesondere die exklusive Vermarktung … der zur Nutzung überlassenen Vereinseinrichtungen Bundesliga und 2. Bundesliga. Zur Vermarktung zählen u.a. die abschließende Verhandlung von Verträgen über die Vergabe von Rechten an Spielen der Lizenzligen für Fernseh- und Hörfunkübertragungen, für alle anderen Bild- und Tonträger, künftige technische Einrichtungen jeder Art, in jeder Programm- und Verwertungsform und über vergleichbare Vermarktungsrechte von erheblichem Umfang. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  18. 1.1.3. 3. Liga/Regionalliga • Statut 3. Liga und Regionalliga • § 2 • Teilnahmeberechtigt an der 3. Liga und der Regionalliga sind nur Vereine und Kapitalgesellschaften, die zum Spielbetrieb gemäß Abschnitte II. und III. aufgrund des Zulassungsvertrags zwischen dem DFB und den betreffenden Vereinen bzw. Kapital-gesellschaften zugelassen worden sind. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  19. § 6 • Teilnahmeberechtigt sind nur die Vereine bzw. Kapitalgesellschaften, die die Zulassung zur 3. Liga durch Abschluss eines Zulassungsvertrags zwischen dem DFB und den betreffenden Verein bzw. der betreffenden Kapitalgesellschaft erhalten haben. Die Zulassung wird jeweils für eine Spielzeit erteilt. • Voraussetzung für die Zulassung ist die sportliche Qualifikation… UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  20. Voraussetzung für die Zulassung ist außerdem die fristgerechte Bewerbung um die Zulassung zur 3. Liga mit allen erforderlichen Unterlagen entsprechend den Richtlinien für die „Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 3. Liga“ sowie den Richtlinien für die „Technisch organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga“. • Für die Regionalliga in Abschnitt III analoger Text. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  21. 1.2 Zeitlicher Ablauf des Lizenzierungsverfahrens • Am Beispiel 3. Liga 2010/2011: • Einreichung der Unterlagen bis 1. März 2010, 15.30 Uhr • Stellungnahme DFB hinsichtlich technisch-organisatorischer und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit 26.04.2010 evtl. mit Auflagen, terminiert 04. Juni- • Bewerber kann innerhalb einer Woche dagegen Beschwerde einlegen (danach kein Tatsachenvortrag mehr möglich) UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  22. Abhilfe der Beschwerde teilweise oder ganz durch DFB • 3 Tage nach Zugang der Abhilfe kann Widerspruch eingelegt werden • Widerspruch wird durch Zulassungsbeschwerdeausschuss des DFB entschieden – Rechtsmittel dagegen sind nicht möglich UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  23. 1.3 Inhalt des Lizenzierungsverfahrens • 1.3.1 Sportliche Qualifikation - wenn die in der Spielordnung festgesetzten Leistungen nachgewiesen werden • - der Bewerber an seinem Sitz oder in seiner Region als Fördereinrichtung des Juniorenfußballs ein Leistungszentrum führt, das den Anforderungen der Richtlinien für die Errichtung und Unterhaltung von Leistungszentren der Teilnehmer der Lizenzligen entspricht (trifft für 3. Liga und Regionalliga nicht zu) UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  24. 1.3.2 Rechtliche Kriterien • Unter anderem: • „Für einen Verein gilt zusätzlich, dass er in seiner Satzung sicherstellt, dass die Mitgliederversammlung den Vorsitzenden und gegebenenfalls auch die übrigen Mitglieder des Vorstandes wählt, nachdem zuvor ein Wahlausschuss den Vorsitzenden bzw. die Mitglieder des Vorstands vorgeschlagen hat. Über diese Mindestvoraussetzungen hinaus soll die Satzung den Rahmenbedingungen für die Satzung eines Lizenzvereins entsprechen.“ UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  25. 1.3.3 Sicherheitstechnische Leistungsfähigkeit • Es sind folgende Personen zu ernennen: • Cheftrainer, dem vertraglich nach außen erkennbar das Training der Lizenzmannschaft übertragen wurde • Assistenztrainer mit Trainer A-Lizenz • Sportlicher Leiter des Leistungszentrums • Mitglieder der operativen Geschäftsleitung • Verantwortlichen im Finanzbereich mit entsprechender Qualifikation • Medienverantwortlichen • Sicherheitsbeauftragten UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  26. 1.3.4 Infrastrukturelle und sicherheitstechnische Kriterien • Stadion oder Mietvertrag über ein Stadion muss nachgewiesen werden • Stadion muss den baulichen und technischen Sicherheitsan-forderungen der DFB- Richtlinien genügen • der Verein hat jährlich das von ihm genutzte Stadion gemeinsam mit den Sicherheitsträgern zu überprüfen • Fassungsvermögen muss mindestens 15.000 Zuschauer sein • Flutlichtanlage muss eine Mindestbeleuchtungsstärke von 800 lx auf einer Höhe von 1,5 m über dem Spielfeld aufweisen • es muss eine Ersatzstromversorgung vorhanden sein, die gewährleistet, dass ein Spiel spätestens 30 Minuten nach einem Stromausfall fortgesetzt werden kann UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  27. 1.4 Rechtliche Grundlagen • 2000 hat UEFA-Exekutivkomitee beschlossen, ein Klublizen-zierungsverfahren einzuführen, um professionelle Strukturen im Fußballsport auf- oder weiter auszubauen, insbesondere aber, um der ökonomischen Dimension des Fußballsports und seiner finanziellen Risiken gerecht zu werden. • Die UEFA verlangt die Lizenzerteilung nur für Klubs, die sich sportlich für die Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben qualifiziert haben, sie empfiehlt aber, das Klublizenzierungs-verfahren wenigstens für alle Klubs der höchsten Spielklasse des Nationalverbandes, als Lizenzierungsverfahren für die nationale Meisterschaft, einzuführen. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  28. Der Ligaverband hat im Rahmen seiner Verbandsautonomie seine Anforderungen an die Rechnungslegung und Prüfung der Vereine und der Tochter-Kapitalgesellschaften im Rahmen der Lizenzvergabe den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften angepasst und bisweilen darüber hinausgehende Regelungen erlassen. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  29. 2. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit • 2.1 Rechnungslegung im Profifußball UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  30. 2.1.1 Gesellschaftsrechtliche Strukturen im Profifußball und Konsequenzen für die Rechnungslegung • 2.1.1.1 Gemeinnützige Vereine • Ein nicht-wirtschaftlicher Verein i.S. des § 21 BGB ist dadurch charakterisiert, dass dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Rechtsfähigkeit erlangt ein solcher Idealverein durch die Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  31. Gemäß § 27 i.V. mit § 666 BGB hat der Vorstand des Vereins den Mitgliedern Auskunft zu geben und Rechenschaft über die laufende Geschäftsführung abzulegen. Nach §§ 259 und 260 BGB ist dies durch Vorlegen einer geordneten Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben sowie eines Bestandsverzeichnisses zu erfüllen. • Eine Rechnungslegungspflicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften kann sich allerdings dann ergeben, wenn der Verein im Rahmen des Nebenzweckprivilegs einen wirtschaftlichen Geschäfts-betrieb unterhält, der seinerseits die Kaufmannseigenschaft nach § 1 HGB erfüllt. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  32. Nebenzweckprivileg wird dann angewendet, wenn die wirtschaftliche Betätigung dem ideellen Vereinszweck dient und diesem untergeordnet ist. • Daraus ergibt sich allerdings keine Offenlegungs- oder Prüfungspflicht (und damit Konzernlegungspflicht). • Lizenzierungsverfahren erfasst den gesamten Verein (einschl. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb). UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  33. Allerdings: • Verein ist wegen der eingeschränkten Rechnungslegungspflicht nicht verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen, was die wirtschaftliche Aussagekraft des Lizenzierungsverfahrens erheblich einschränkt. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  34. 2.1.1.2 Kapitalgesellschaften • § 8 LO (Lizenzierungsordnung): • „Kapitalgesellschaften müssen zum Zeitpunkt der erstmaligen Lizenzerteilung zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit darlegen, dass das gezeichnete Kapital mindestens EUR 2.500.000 beträgt. Für Aufsteiger in die 2. Bundesliga kann der Ligaverband Ausnahmegenehmigungen erteilen“ UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  35. 50 + 1 Regelung • Kapitalgesellschaft muss den gleichen Namen wie Verein haben. • Es gelten die allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungsregeln entsprechend §§ 238 ff. HGB (einschließlich Publizitätspflicht, Konzernrechnungslegung, Prüfung usw.). Diese allgemeinen Rechnungslegungsregeln werden durch DFL/DFB im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens teilweise erheblich erweitert. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  36. 3. Anforderungen an die Rechnungslegung im Lizen-zierungsverfahren • 3.1 Bilanz • 3.1.1 Wesentliche Abweichungen von der handelsrecht- lichen Bilanz nach § 266 HGB • 3.1.1.1 Bilanzierung der Spielerwerte • Das Recht auf Transferentschädigung ist das - abtretbare- geldwerte Recht am Spieler zu verstehen, welches bei dem Verein liegt, bei dem der Spieler unter Vertrag steht. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  37. Das Recht auf Transferentschädigung beinhaltet das Recht, von einem am Spieler interessierten Verein eine Ablösesumme für die vorzeitige Entlassung des Spielers aus dem Vertrag zu verlangen. • Für die Bilanzierungspraxis im Zusammenhang mit dem Spielervermögen ist das BFH - Urteil vom 26.08.1992, nach dem die Spielerlaubnis- nicht die Transferzahlung als solche- als immaterieller Vermögensgegenstand gemäß § 266 HGB zu aktivieren ist. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  38. Nach HGB wird das erworbene Spielervermögen mit den gezahlten Anschaffungskosten (Transferentschädigung) aktiviert. Der immaterielle Vermögensgegenstand wird planmäßig über die Laufzeit des Vertrages abgeschrieben. Bei einer dauerhaften Wertminderung des Spielers muss darüber hinaus eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. • Bei nur vorübergehender Wertminderung besteht gem. § 253 Abs.2 ein • Abschreibungswahlrecht. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  39. 4. Nach Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergeben sich neue Überlegungen zur Bilanzierung von Spielerwerten über die Transfererlöse hinaus. • "Um die Forschung von der Entwicklung trennen zu können, seien Abgrenzungskriterien notwendig. Bei Spielerwerten seien diese aus dem Aufbau der Leistungszentren zu entnehmen. Der erstmalige Einsatz eines Spielers in der Profimannschaft markiere das Ende der Herstellungsphase." UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  40. 3.1.1.2 Bilanzierung von Forderungen und Verbindlich- keiten aus Transfers • Wegen der besonderen Bedeutung der Aktivierungsmöglichkeit der Spielerwerte in den Bilanzen und wegen ihres erheblichen Einflusses auf das Bilanzbild der Vereine, verlangt der DFB die Erstellung eines Anlagespiegels zu Spielerwerten. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  41. 3.1.1.3 Bilanzierung der Kaution DFB • 1. Zweck und Höhe des DFB-Kautionsfonds am Beispiel 3. Liga • Zweck ist reibungsloser Ablauf des Spielbetriebes. Der DFB-Kautionsfonds beziffert sich pro Spieljahr auf einen maximalen Deckungsbeitrag von 1,0 Mio. EUR. • 2.Der DFB Kautionsfonds kann nur durch Zulassungsnehmer in Anspruch genommen werden. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Die Vereine der 3. Liga stehen solidarisch für den Fonds ein. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  42. Höchstbetrag pro Zulassungsnehmer ist TEUR 200. • 3.Bei Überschreitung der Rückzahlungsfrist erfolgt ein Punkteabzug bis zu 3 Punkten. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  43. 3.2 Gewinn - und Verlustrechnung • Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach den handelsrechtlichen Grundsätzen der §§ 242 ff. HGB aufzustellen, obwohl sie ihrem Aufbau nach auf die besonderen Gegebenheiten im Berufsfußball abgestimmt ist und deutlich von den in § 275 HGB geregeltenGliederungsschemata des Gesamtkostenverfahrens sowie des Umsatzkostenverfahrens abweicht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform konzipiert und gliedert sich für die Ertragspositionen und die Aufwandspositionen in vier Überpunkte: Lizenzabteilung, Handel, Verwaltung und andere Bereiche. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  44. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gesondert für die Zeiträume 01.07. t-2 bis 30.06. t-1,01.07. t-1 bis 31.12. t-1, die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung ist gesondert für die Zeiträume 01.01.t bis 30.06.t und 01.07.t bis 30.06. t+1 darzustellen. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  45. 3.3 Anhang • Maßgeblich für die Erstellung des Anhangs sind die Bestimmungen der §§ 284 bis 288 HGB. Der DFB verlangt die Aufnahme von Formblättern für den Anlagespiegel, den Forderungsspiegel, den Verbindlich-keitenspiegel und die Darstellung der Transfererträge und des Transferaufwands. In den Formblättern sind neben den handels-rechtlich vorgeschriebenen Angaben zusätzlich fußball-spezifische Erläuterungen anzugeben. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  46. 3.4 Lagebericht • Für die Aufstellung des Lageberichts verweist der DFB auf die Regelung gemäß § 289 HGB. Vereine werden von der Aufstellung eines Lageberichts nicht ausgenommen. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  47. 3.5 Liquiditätsverhältnisse • Die Liquiditätsverhältnisse sollen sicherstellen, dass während der Spielzeit, für welche die Zulassung erfolgt, der Bewerber jederzeit in der Lage ist, die Aufrechterhaltung seines Spielbetriebs zu gewährleisten. Dies erfolgt auf der Grundlage einer Liquiditätsberechnung. • 2.LO: "Die Liquiditätsverhältnisse des Bewerbers bedürfen besonderer Berücksichtigung bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der DFB hat darauf zu achten, dass der jeweilige Bewerber die kommende Spielzeit wirtschaftlich durchstehen kann. Hierzu muss insbesondere jederzeitige Zahlungsfähigkeit gegeben sein. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  48. Gegebenenfalls muss deshalb durch entsprechende Maßnahmen - gerade, wenn eine unsichere Situationgegeben ist und der Bewerber nicht ohne Weiteres von der Möglichkeit der kurzfristigen Beschaffung von Geldmitteln ausgehen kann - Sorge dafür getragen werden, dass der Zulassungsbewerber seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Zu diesem Zweck kann die Stellung einer Liquiditätsreserve als Guthaben auf einem Bankkonto des DFB oder in Form einer Bankgarantie verlangt werden," UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  49. 3. "Sofern ein Bewerber negatives Vermögen bzw. einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in der testierten Bilanz zum 31.12. t-1 ausweist, wird durch eine Auflage festgelegt, dass sich diese Kennziffer nicht verschlechtern darf." UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

  50. 4. Prüfung des Jahres-/Zwischenabschlusses im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens • 4.1 Prüfungsauftrag • Der Prüfungsauftrag an den Wirtschaftsprüfer wird auf Vorschlag des Bewerbers vom DFB erteilt. UWS Jena Wirtschaftsprüfung GmbH

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