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1. GV Kongress 24.05.2011
a.o. Univ-Prof. Elfriede fritz
2. bersicht Bologna Prozess und akademische Grade
Masterstudiengnge der Pflegewissenschaft in sterreich
Unterschied bei Masterstudiengngen in sterreich
Masterstudiengnge in Deutschland und der Schweiz
Schlussfolgerungen
3. Bologna Prozess Ziel: Umstrukturierung der europischen Hochschulen
Vergleichbarkeit der Hochschulausbildungen in Europa
ECTS = Credit-System fr die Hochschulbildung
Aufwand fr Studierende wird nicht in Unterrichtseinheiten oder Semesterwochenstunden angegeben
1 ECTS = zeitlicher Aufwand fr Studierende von 30 (25) Stunden
Aufwand fr Studenten pro Jahr = 1800 Stunden
Pro Semester knnen 30 ECTS vergeben werden
4. Akademische Grade nach Ebenen im Bologna-Prozess (Kasparovsky et al., 2011) BMWF
5. Mastergrade der Weiterbildung in sterreich knnen verliehen werden (BMWF, 2010) nach Abschluss von
Universittslehrgngen ( 58, Universittsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002,idgF),
Lehrgngen universitren Charakters ( 28 des Universitts-Studiengesetzes UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, idgF).
Lehrgngen zur Weiterbildung ( 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes FHStG, BGBl. Nr. 340/1993,idgF)
Hochschullehrgngen ( 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006)
6. Ausbildungen mit Masterabschluss in sterreich
7.
Konsekutive Master
MSc, MA
Weiterbildungsmaster MSc, MA Zulassung zu Masterstudiengngen in sterreich
8.
Konsekutive Master
Weiterbildungsmaster
Berechtigen fr Zugang zum Doktoratsstudium
Zugang mit 300 ECTS in das Doktoratsstudium sind nicht identisch mit den Mastergraden ordentlicher Studien (BMWF, 2011)
berechtigen nicht automatisch fr den Zugang zum Doktoratsstudium (BMWF, 2011)
Universitt entscheidet ber die Aufnahme (300 ECTS)
Unterschiede pflegewissenschaftlicher Ausbildungen auf Masterebene
9.
Konsekutive Master
Weiterbildungsmaster Ordentliche Studien (Bachelor, Master, Doktorat) an Universitten
Forschungsorientierte Studien an Universitt (BMWF, 2011)
Auerordentliche Studien an Universitten (keine Universittsreife notwendig)
weniger forschungsorientiert
Kooperation mit Institution auerhalb der Universitt
Unterschiede pflegewissenschaftlicher Ausbildungen auf Masterebene
10.
Konsekutive Master
Weiterbildungsmaster Vortragende in Masterstudiengngen an Universitten verfgen mindestens ber den Abschluss eines konsekutiven Masters oder Doktorat
Betreuung von Abschlussarbeiten:
meist interne Betreuende, die mindestens ber ein Doktorat verfgen sowie einen pflegewissenschaftlichen Hintergrund
Vortragende in Studiengngen zur Weiterbildung:
Abschluss eines konsekutiven Masters
evtl. Abschluss eines Weiterbildungsmaster
Betreuung von Abschlussarbeiten:
externe Betreuende Unterschiede pflegewissenschaftlicher Ausbildungen auf Masterebene
11. Weiterbildung an Hochschulen in Deutschland als (Reinhart, 2009) Konsekutiver Master:
[nach einem festgelegten Bachelorstudium]
Weiterbildungs-Master:
[nach dem Bachelorabschluss und
mindestens 1-jhriger Berufsttigkeit]
Anpassungsweiterbildung:
[mit Zertifikatsabschluss]
12. Weiterbildende Master-Studiengnge in Deutschland (Reinhart, 2009, DBFK) Nicht-konsekutive oder weiterbildende Master-Studiengnge bauen inhaltlich nicht auf einem Bachelor - Studium auf
Meist interdisziplinr ausgerichtet
Zulassungsvoraussetzungen:
1-jhrige (2) qualifizierte Berufserfahrung
nach dem ersten Hochschulabschluss
Abschluss: z. B. MBA (Master of Business Administration ), M.Sc. (Master of Science)
13. Gesetzliche Regelung fr Master in Deutschland Laut 19 des Hochschulrahmengesetzes wird ein Mastergrad nach einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses verliehen ( 19 Abs. 3 Satz 1 HRG)
Ausgeschlossen sind somit grundstndige Studiengnge, die nach vier oder fnf Jahren unmittelbar zu einem Masterabschluss fhren (Beschluss der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 18.09.2008)
Anforderungen in weiterbildenden und konsekutiven Masterstudiengngen sind gleich und fhren zu dem gleichen Qualifikationsniveau mit denselben Berechtigungen (Beschluss der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 18.09.2008)
14. Schema der Hochschulbildung in der Schweiz (Rektorenkonferenz Schweizer Universitten, 2009)
15. Weiterbildungen in der Schweiz (Rektorenkonferenz Schweizer Universitten, 2009)
16. Master of Advanced Studies (MAS) MAS ist der Titel fr Weiterbildungsmaster in der Schweiz
Fr Weiterbildungsmaster darf kein Master of Science verliehen werden
Umfang und Dauer - MAS in Geriatric Care (www.weg-fh.ch)
Masterstudium (MAS), 60 ECTS, mind. 24 Monate
Diplomstudium (DAS), 30 ECTS, mind. 12 Monate
Zertifikatslehrgang (CAS), 15 ECTS, mind. 6 Monate
Einzelmodul: 5 ECTS, 2-3 Monate
17. Zukunft der pflegerischen Weiterbildungen an Hochschulen in sterreich? Grundausbildung fr Gesundheits- und Krankenpflege kann in sterreich an Universitten und Fachhochschulen auf Bachelorniveau absolviert werden
Es stellt sich die Frage nach Weiterbildungen fr Pflegepersonen mit einem Bachelorabschluss???
Fachhochschulen und Universitten?
Abschlsse?
18. Schlussfolgerungen Es bestehen zahlreiche Unterschiede zwischen konsekutiven Masterstudiengngen und Masterstudiengngen der Weiterbildung in sterreich:
Dauer der Ausbildung
Inhalte Wissenschaftsorientierung
Zulassungsvoraussetzungen
Masterstudiengnge der Weiterbildung berechtigen nicht automatisch fr die Zulassung zum Doktorat
Qualifikation der Vortragenden und Betreuenden von Abschlussarbeiten
Akademische Grade in den Masterstudiengngen unterscheiden sich nicht!
19. Schlussfolgerungen Masterstudiengnge der Weiterbildung in Deutschland und in sterreich sind nicht vergleichbar (Dauer )
Regelung zu Weiterbildungsstudiengngen in der Schweiz knnte ein Modell fr sterreich darstellen
Gesetzliche Regelung fr Masterstudiengnge auf Hochschulebene ist in sterreich erforderlich!
z.B. fr Pflegelehrerausbildung wird derzeit lt. Gesetz in sterreich nur eine Sonderausbildung gefordert. International ist ein konsekutiver Masterabschluss blich.
20. Schlussfolgerungen Wenn in sterreich ein Ziel die evidenzbasierte (auf wissenschaftlichen Grundlagen aufbauende) Pflege ist, dann sind Pflegelehrer sowie Pflegepersonen in leitenden Positionen in Form eines konsekutiven Masterstudiums zu qualifizieren!