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Toni Kroos in der Bilanz

Toni Kroos in der Bilanz. Greifswald, 28.05.2010. Antrittsvorlesung an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald von Prof. Dr. Torsten Mindermann. Gliederung. Bedeutung des Spielervermögens Bilanzierung dem Grunde nach 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit

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Toni Kroos in der Bilanz

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Presentation Transcript


  1. Toni Kroos in der Bilanz Greifswald, 28.05.2010 Antrittsvorlesung an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald von Prof. Dr. Torsten Mindermann

  2. Gliederung • Bedeutung des Spielervermögens • Bilanzierung dem Grunde nach • 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit • 2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit • 2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen • 2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen • 3 Bilanzierung der Höhe nach • 3.1 Erstbewertung • 3.2 Folgebewertung • 4 Fazit

  3. Wirtschaftsfaktor Profifußball • „Football is a big Business“ • Gesamtumsatz 2.036.105.000 € (1.und 2. Bundesliga, 2008/09) • => Anteil am Bruttoinlandsprodukt: 0,2 % • => Umsatzwachstum trotz Wirtschaftskrise: 5,3 % • 110.000 Arbeitsplätze stehen im Zusammenhang mit dem Profifußball • 684 Millionen € Steuern an den Fiskus (Sir Alex Ferguson)

  4. Vermögen eines Bundesligavereins Sachvermögen Finanzvermögen Spieler- vermögen • Stadien • Fußballplätze • Zuschauertribünen • Forderungen • Kassenguthaben • Bankguthaben Steigende Transferzahlungen Cristiano Ronaldo (Manchester United nach Real Madrid): 94.000.000 € Zinedine Zidan (Juventus Turin nach Real Madrid): 73.500.000 € Zlatan Ibrahimovic (Inter Mailand nach FC Barcelona ): 69.500.000 € Frage: Wie ist das Spielervermögen bilanziell zu behandeln?

  5. Gliederung • Bedeutung des Spielervermögens • Bilanzierung dem Grunde nach • 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit • 2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit • 2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen • 2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen • 3 Bilanzierung der Höhe nach • 3.1 Erstbewertung • 3.2 Folgebewertung • 4 Fazit

  6. Vorüberlegung: Welches Rechnungslegungssystem ist relevant? HGB IFRS Für viele Fußballvereine besteht eine Rechnungs-legungspflicht nur nach HGB. UEFA präferiert für das Klublizenzierungsverfahren einen Abschluss nach IFRS.

  7. Aufbau des IFRS-Rechnungslegungssystems • Rahmenkonzept („Framework“) • Grundlagen der Rechnungslegung • nicht direkt verbindlich Abstrakte Aktivierungsfähigkeit • IAS/IFRS- Standards • spezielle Regelung von Sachverhalten • direkt verbindlich • IAS/IFRS- Standards • spezielle Regelung von Sachverhalten • direkt verbindlich • IAS/IFRS- Standards • spezielle Regelung von Sachverhalten • direkt verbindlich Konkrete Aktivierungsfähigkeit • IAS/IFRS- Standards • spezielle Regelung von Sachverhalten • direkt verbindlich • IAS/IFRS- Standards • spezielle Regelung von Sachverhalten • direkt verbindlich • IAS/IFRS- Standards • spezielle Regelung von Sachverhalten • direkt verbindlich

  8. Gliederung • Bedeutung des Spielervermögens • Bilanzierung dem Grunde nach • 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit • 2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit • 2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen • 2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen • 3 Bilanzierung der Höhe nach • 3.1 Erstbewertung • 3.2 Folgebewertung • 4 Fazit

  9. Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt. Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit Abschluss des Arbeitsvertrages in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird.

  10. Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt. Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit  in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und Weisungsrecht aufgrund des Arbeitsvertrages von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird.

  11. Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt. Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit  in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und  von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird. Zufluss von Zahlungsmitteln durch möglichen Verkauf des Spielers

  12. Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt. Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit  in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und  von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird.  Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein. Wahrscheinlicher Nutzenzufluss Keine Mindestwahrscheinlichkeit Zuverlässige Bewertbarkeit

  13. Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt. Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit  in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und  von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird.  Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein.  Wahrscheinlicher Nutzenzufluss Zuverlässige Bewertbarkeit Transferzahlung

  14. Abstrakte Aktivierungsfähigkeit Ob das Spielervermögen nach dem Framework zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob es die Definition eines „Vermögenswerts“ gem. R 49 (a) erfüllt. Ressource, die auf Grund von Ereignissen der Vergangenheit  in der Verfügungsmacht des Unternehmens steht und  von der künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss erwartet wird.  Zusätzlich zur Vermögenswertdefinition müssen die Ansatzkriterien nach R 83 erfüllt sein.  Wahrscheinlicher Nutzenzufluss  Zuverlässige Bewertbarkeit Spielervermögen ist abstrakt aktivierungsfähig!

  15. Gliederung • Bedeutung des Spielervermögens • Bilanzierung dem Grunde nach • 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit • 2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit • 2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen • 2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen • 3 Bilanzierung der Höhe nach • 3.1 Erstbewertung • 3.2 Folgebewertung • 4 Fazit

  16. Vorüberlegung: Um welche Art von Vermögenswert handelt es sich beim „Spielervermögen“? Einteilung der Vermögenswerte Materielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte IAS 38 Derivativ erworben Originär erworben  Spieler wird auf dem Transfermarkt eingekauft  Spieler geht aus der Jugendmannschaft hervor

  17. Gliederung • Bedeutung des Spielervermögens • Bilanzierung dem Grunde nach • 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit • 2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit • 2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen • 2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen • 3 Bilanzierung der Höhe nach • 3.1 Erstbewertung • 3.2 Folgebewertung • 4 Fazit

  18. Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. Definition „Vermögenswert“ • Ergebnis vergangener Ereignisse • Verfügungsmacht • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen Definition „immateriell“ • Ohne physische Substanz • Nicht monetär • Identifizierbar Allgemeine Ansatzkriterien • Wahrscheinlicher Nutzenzufluss • Zuverlässige Bewertung

  19. Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. Definition „Vermögenswert“ • Ergebnis vergangener Ereignisse () • Verfügungsmacht () • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen () Definition „immateriell“ • Ohne physische Substanz • Nicht monetär • Identifizierbar Allgemeine Ansatzkriterien • Wahrscheinlicher Nutzenzufluss () • Zuverlässige Bewertung ()

  20. Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. Definition „Vermögenswert“ • Ergebnis vergangener Ereignisse () • Verfügungsmacht () • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen () • Profispieler bestehen aus einer • materiellen Komponente (Körper) • und einer • immateriellen Komponente (fußballerische Fähigkeiten). •  Fußballerische Fähigkeiten stehen im Vordergrund. Definition „immateriell“ • Ohne physische Substanz • Nicht monetär • Identifizierbar Allgemeine Ansatzkriterien • Wahrscheinlicher Nutzenzufluss () • Zuverlässige Bewertung ()

  21. Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. Definition „Vermögenswert“ • Ergebnis vergangener Ereignisse () • Verfügungsmacht () • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen () Definition „immateriell“ • Ohne physische Substanz () • Nicht monetär • Identifizierbar Allgemeine Ansatzkriterien • Wahrscheinlicher Nutzenzufluss () • Zuverlässige Bewertung ()

  22. Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. Definition „Vermögenswert“ • Ergebnis vergangener Ereignisse () • Verfügungsmacht () • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen () • Monetäre Vermögenswerte • vorhandene Geldbeträge • oder • Vermögenswerte, für die das Unternehmen einen Geldbetrag erhält. •  Spielervermögen stellt keinen monetären Vermögenswert dar. Definition „immateriell“ • Ohne physische Substanz () • Nicht monetär • Identifizierbar Allgemeine Ansatzkriterien • Wahrscheinlicher Nutzenzufluss () • Zuverlässige Bewertung ()

  23. Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. Definition „Vermögenswert“ • Ergebnis vergangener Ereignisse () • Verfügungsmacht () • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen () Definition „immateriell“ • Ohne physische Substanz () • Nicht monetär() • Identifizierbar Allgemeine Ansatzkriterien • Wahrscheinlicher Nutzenzufluss () • Zuverlässige Bewertung ()

  24. Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. • Unterscheidung vom Goodwill möglich! • Immaterieller Vermögenswert muss entweder • separierbar sein • oder • aus vertraglichem Anspruch hervorgehen. Definition „Vermögenswert“ • Ergebnis vergangener Ereignisse () • Verfügungsmacht () • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen () Definition „immateriell“ • Ohne physische Substanz () • Nicht monetär () • Identifizierbar Allgemeine Ansatzkriterien • Wahrscheinlicher Nutzenzufluss () • Zuverlässige Bewertung ()

  25. Separierbarkeit Separierbarkeit: Verkauf, Tausch, Vermietung oder Verpachtung des Vermögenswertes ist möglich. Vorzeitige Beendigung eines Arbeitsvertrages Neuabschluss eines Arbeitsvertrages Spieler Aufnehmender Verein Abgebender Verein Rechtsverzicht Mögliche Transferentschädigung Fazit: Separierbarkeit ist umstritten!

  26. Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. • Unterscheidung vom Goodwill möglich! • Immaterieller Vermögenswert muss entweder • separierbar sein • oder • aus vertraglichem Anspruch hervorgehen. •  Wirtschaftlicher Vorteil entsteht aus dem Abschluss des Arbeitsvertrages Definition „Vermögenswert“ • Ergebnis vergangener Ereignisse () • Verfügungsmacht () • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ()  () Definition „immateriell“ • Ohne physische Substanz () • Nicht monetär () • Identifizierbar Allgemeine Ansatzkriterien • Wahrscheinlicher Nutzenzufluss () • Zuverlässige Bewertung ()

  27. Definitions- und Ansatzkriterien immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 Nach IAS 38.8 sind immaterielle Vermögenswerte identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. Definition „Vermögenswert“ • Ergebnis vergangener Ereignisse () • Verfügungsmacht () • Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ()  Definition „immateriell“ • Ohne physische Substanz () • Nicht monetär () • Identifizierbar () Derivativ erworbenes Spielervermögen ist konkret aktivierbar! Allgemeine Ansatzkriterien • Wahrscheinlicher Nutzenzufluss () • Zuverlässige Bewertung ()

  28. Gliederung • Bedeutung des Spielervermögens • Bilanzierung dem Grunde nach • 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit • 2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit • 2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen • 2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen • 3 Bilanzierung der Höhe nach • 3.1 Erstbewertung • 3.2 Folgebewertung • 4 Fazit

  29. Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten 1. Voraussetzung: Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungs-phase einteilen. Forschung Entwicklung Suche nach neuem Wissen Anwendung des neuen Wissens Trennung nicht möglich Aktivierungsverbot Aktivierungsgebot

  30. Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten 1. Voraussetzung: Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungs-phase einteilen. Forschung Entwicklung Grundlagenbereich Aufbaubereich Leistungsbereich F- und E-Jugend Grundlagenausbildung und Bewegungslehre D- und C-Jugend Fußballspezifisches Training B- und A-Jugend, Amateure Leistungsorientiertes Fußballtraining ca. 10 – 14 Jahre bis „Herstellungsende“ ca. 6 – 10 Jahre bis „Herstellungsende“ ca. 2 – 6 Jahre bis „Herstellungsende“ Erfolg nicht prognostizierbar Einzelfallprüfung

  31. Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten 1. Voraussetzung: Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungs-phase einteilen.  2. Voraussetzung: Erfüllung der zusätzlichen Ansatzkriterien für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte. Technische Realisierbarkeit Absicht zur Fertigstellung Fähigkeit zur Nutzung bzw. Vermarktung Nachweis wirtschaftlicher Nutzen Verfügbarkeit aller notw. Ressourcen Zuverlässige Bewertbarkeit Vorliegen eines Marktes Genügend technische oder finanzielle Mittel, um Entwicklung abzuschließen Entwicklung passt ins Produktions-programm Verlässliche Bestimmung der Herstellungs-kosten Entwicklung verstößt nicht gegen Naturgesetze Entwicklung soll genutzt oder veräußert werden

  32. Zusätzliche Ansatzvoraussetzungen bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten 1. Voraussetzung: Herstellung lässt sich in eine Forschungs- und eine Entwicklungs-phase einteilen.  2. Voraussetzung: Erfüllung der zusätzlichen Ansatzkriterien für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte.  Auch selbst erstelltes Spielervermögen ist konkret aktivierbar.

  33. Gliederung • Bedeutung des Spielervermögens • Bilanzierung dem Grunde nach • 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit • 2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit • 2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen • 2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen • 3 Bilanzierung der Höhe nach • 3.1 Erstbewertung • 3.2 Folgebewertung • 4 Fazit

  34. Anschaffungs-/Herstellungskosten Transfermarkt Jugendabteilung Anschaffungs-preis Transferzahlung Einzel-kosten • Versicherungen • Trainingsausrüstung • Schulgeld • Sportmed. Untersuchung Anschaffungs-nebenkosten Sportmedizinische Untersuchung + Produktions-bezogene Gemein-kosten • Trainergehälter • Miete /Abschreibung des Trainingsgeländes • Vereinseigene schulische Betreuung Nachträgliche Anschaffungs-kosten Zusätzliche Zahlungen bei Erreichen der Champions League + + = Anschaffungskosten = Herstellungskosten

  35. Gliederung • Bedeutung des Spielervermögens • Bilanzierung dem Grunde nach • 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit • 2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit • 2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen • 2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen • 3 Bilanzierung der Höhe nach • 3.1 Erstbewertung • 3.2 Folgebewertung • 4 Fazit

  36. Folgebewertung Cost-Model (fortgeführte Anschaffungs-/Herstellungskosten) Revaluation-Model (Fair-Value-Bewertung) ● Planmäßige Abschreibungen ● Außerplanmäßige Abschreibungen  Wertminderungen/Wertauf- holungen gem. IAS 36 ● Durchführung der Neubewertung  Gesamte Klasse an Vermögens- werten muss neu bewertet werden  Aktiver Markt erforderlich Folgebewertung erfolgt nach dem Cost-Model Für Fußballspieler nicht anwendbar!

  37. Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung des Abschreibungsvolumens Anschaffungs-/Herstellungskosten sollen über die Vertragslaufzeit verteilt werden. Problem: Keine Transferzahlung Bei Spielern, die ablösefrei den Verein wechseln, sind die Anschaffungskosten praktisch gleich null. Keine Abschreibung möglich!

  38. Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung der Nutzungsdauer Grds. Nutzungsdauer entspricht der Vertragslaufzeit. Problem: Einseitiges Optionsrecht des Vereins Automatische Vertragsverlängerung, wenn der Spieler eine bestimmte Anzahl von Spielen bestreitet. •  Schätzung der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Verhältnisse • Verletzungsanfälligkeit • Formschwankungen • Anzahl der um die relevante Position konkurrierenden Spieler Willkürliche Schätzung!  jährliche Überprüfung auf Angemessenheit

  39. Planmäßige Abschreibungen: Bestimmung der Abschreibungsmethode Abschreibungsmethode soll den Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens widerspiegeln. Problem: Auswechselspieler Bei Spielern, die nicht eingewechselt werden, nimmt der wirtschaftliche Nutzen übermäßig stark ab. Problem: Leistungsträger Bei Spielern, die im Zeitablauf besonders wertvoll für die Mannschaft werden, nimmt der Nutzen gar nicht ab.  jährliche Überprüfung auf Angemessenheit

  40. Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein. Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts • Streichung aus dem Kader, Tribünengast

  41. Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein. Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts • Streichung aus dem Kader, Tribünengast • Langandauernde Verletzungen

  42. Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein. Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts • Streichung aus dem Kader, Tribünengast • Langandauernde Verletzungen • Sportinvalidität

  43. Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein. Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts • Streichung aus dem Kader, Tribünengast • Langandauernde Verletzungen • Sportinvalidität • Unsportliches Verhalten

  44. Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein. Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts • Streichung aus dem Kader, Tribünengast • Langandauernde Verletzungen • Sportinvalidität • Unsportliches Verhalten • Änderungen des Vereinsumfelds

  45. Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein. Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts • Streichung aus dem Kader, Tribünengast • Langandauernde Verletzungen • Sportinvalidität • Unsportliches Verhalten • Änderungen des Vereinsumfelds • Depressionen

  46. Außerplanmäßige Abschreibungen: Anzeichen für Wertminderungen Unabhängig von planmäßiger Abschreibung kann außerplanmäßige Abschreibung des Spielervermögens wegen plötzlichen Wertverlusts nötig sein. Beispiele für Vermutung eines Wertverlusts • Streichung aus dem Kader, Tribünengast • Langandauernde Verletzungen • Sportinvalidität • Unsportliches Verhalten • Änderungen des Vereinsumfelds • Depressionen Durchführung eines Wertminderungstests gem. IAS 36.

  47. Außerplanmäßige Abschreibungen: Wertminderungstest Nettoveräußerungserlös des Spielervermögens Nutzungswert des Spielervermögens Vergleich  nicht ermittelbar Höherer der beiden Werte: „erzielbarer Betrag“ Wenn erzielbarer Betrag < Buchwert: Außerplanmäßige Abschreibung

  48. Gliederung • Bedeutung des Spielervermögens • Bilanzierung dem Grunde nach • 2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit • 2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit • 2.2.1 Derivativ erworbenes Spielervermögen • 2.2.2 Originär erworbenes Spielervermögen • 3 Bilanzierung der Höhe nach • 3.1 Erstbewertung • 3.2 Folgebewertung • 4 Fazit

  49. Fazit Erworbenes Spielervermögen mit Transferzahlung Selbst erstelltes Spielervermögen Erworbenes Spielervermögen ohne Transferzahlung • Marktnahe Bewertung durch die Anschaffungskosten • Wertminderungen werden berücksichtigt • Wertsteigerungen werden nicht berücksichtigt • Keine marktnahe Bewertung • Spielervermögen wird faktisch mit null bewertet, da Wertsteigerungen nicht berücksichtigt werden • Keine marktnahe Bewertung • Entwicklungskosten betragen nur einen Bruchteil des Marktwertes Tatsächliches Spielervermögen wird in der Bilanz nicht abgebildet!

  50. „Grau is alle Theorie – maßgebend is auf'm Platz.“ (Alfred „Adi“ Preißler)

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