1 / 6

Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) 2014

Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) 2014. Wie geht es jetzt weiter?. Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2014 Ausblick. Antragsverfahren wurde auf der Grundlage der „alten“ Anträge und dem Fördergrundsatz zum Rahmenplan 2014 fortgeführt

caelan
Télécharger la présentation

Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) 2014

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) 2014 Wie geht es jetzt weiter? ALFF Altmark

  2. Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2014 Ausblick • Antragsverfahren wurde auf der Grundlage der „alten“ Anträge und dem Fördergrundsatz zum Rahmenplan 2014 fortgeführt • Vorzeitiger Maßnahmebeginnwurde/ weiter bewilligt, Finanzierungsrisiko beim Zuwendungsempfänger • Richtlinienentwurf ist erarbeitet • Antragsunterlagen / Verfahren (Gutachterausschuss / Auswahl) • Aktuelle Probleme: • GAK / Nationale Rahmenregelung von KOM noch nicht genehmigt • Abstimmungen zur ELER-DVO und zu Beihilfe-Verordnungen / Mitzeichnung MF / LRH • Mittelfreigabe • Ziel: Beginn des Bewilligungsverfahren Ende Oktober ALFF Altmark

  3. Fördergrundsatz AFP – Was ist neu? Förderung von Kooperationen / OPG besondere Anforderungen im Bereich Verbraucher-, Umwelt-, oder Klimaschutz Stallbauinvestitionen Erfüllung der Vorgaben gemäß der Anlage Nicht förderfähig Maschinen- und Erntelagerhallen (Ausnahme klimatisierter Lagerräume für Obst-Gemüse und Sonderkulturen) Mindestinvestitionsvolumen 20 T€; max. förderungsfähiges Investitionsvolumen von 2,0 Mio. € im Zeitraum 2014 bis 2020 Zuschuss bis zu 20% (Basisförderung) / Investitionen in die besondere Tierhaltung bis zu 40% Zuschuss / Abstand mindestens 20 % (Milchkühe/Mastrinder 10 %) Junglandwirte-Zuschuss + 10 % max. 20 T€ Erschließungskostenzuschuss 20 % Betreuergebühren 2,5 % des fIv bis zu 500 T€, darüber hinaus 1,5 % fIv förderfähig, Sockel 6 T€ max. 17,5 T€ Gebühren, Fördersatz max. 60 % Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2014 ALFF Altmark

  4. Landesspezifische Regelungen – Was ist neu? Investitionskonzept  Förderung als allgemeine Aufwendung Prosperitätsgrenze  Beibehaltung Einkommensprosperität, Erhöhung auf 170 / 220 T€ positive Einkünfte, juristischen Personen und PG bei Kapitalanteil von mehr als 10 v. H. Tierbestandsobergrenzen  Förderausschluss bei Überschreitung des Investitionsvolumens von 4,5 Mio. € (Grundlage standortbezogene Genehmigung nach Immissionsschutzrecht) Bodenbindung Tierhaltung  2,0 GV/ha selbstbewirtschaftete Fläche Anrechnung des fIV  2 Mio. € innerhalb der Förderphase, vollständige Anrechnung aller Förderungen verbundener Unternehmen/Gesellschafter unabhängig von der Höhe der Beteiligung Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2014 ALFF Altmark

  5. Landesspezifische Regelungen – Was ist neu? Zuwendungsempfänger  Förderausschluss börsennotierte Aktiengesellschaften und Unternehmen mit Umsatz von mehr als 10 Mio. € /a (ohne Beteiligungen an Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen) Rückforderungsvorbehalt  bei Gesellschafterwechsel Erfüllung der Voraussetzungen wie zum Zeitpunkt der Bewilligung innerhalb Zweckbindungsfrist Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2014 ALFF Altmark

  6. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ALFF Altmark

More Related