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Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg

Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg. Stefan Krappweis. Frage: Was macht ein Raumplaner?. Daseinsgrundfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Sich-Versorgen, Sich-Bilden, In-Gemeinschaft-Leben, Sich-Erholen, Am-Verkehr-Teilnehmen) so entwickeln , dass

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Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg

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  1. Aufgaben der Landesplanung und Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg Stefan Krappweis

  2. Frage: Was macht ein Raumplaner? • Daseinsgrundfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Sich-Versorgen, Sich-Bilden, In-Gemeinschaft-Leben, Sich-Erholen, Am-Verkehr-Teilnehmen) so • entwickeln, dass • Gleichwertige Lebensverhältnisse bzw. ausgeglichene „Wisök“-Verhältnisse in allen Teilräumen erreicht werden (wisök: wirtschaftlich, infrastrukturell, sozial, ökologisch, kulturell) • (zu)ordnen, dass • Konflikte vermieden werden (z.B. Immissionen, schutzwürdige Bereiche): „Trennungsgebot“, Abstände (§ 50 BImSchG) • Unnötiger Verkehr vermieden wird: „Mischungsgebot“ • Nötiger Verkehr umweltverträglich abgewickelt wird (z.B. Verlagerung auf ÖPNV) • sichern, dass • der Raum nachhaltig genutzt wird (Einklang ökol. Funktionen mit wirtsch., soz. Nutzungen, Offenhaltung für Zukunft) • vorhandene Siedlungsstrukturgestärkt wird (Groß-, Mittel-, Klein-, Landstädte, Dörfer; ggf. schienenerschlossene Vororte von Oberzentren) • Örtliche Ebene: Stadtplanung • Überörtliche Ebene: Landes- und Regionalplanung

  3. „Raumordnung“ privat „Platzierung“ von Hausrat und Zimmern nach häufigster Nachfrage: • häufigster Gebrauch: immer in Nähe, Griffweite, an zentraler Stelle (kurzer Weg): • täglich: Toilette, Küche (Frankfurter Küche, Stapelung/“Geschossbildung“), Essen und in Gemeinschaft sein (Esstisch, Wohnzimmer), Armbanduhr, Schlüssel, Geld, (am Körper, „Männertasche“ in Abwandlung der Nageltasche) • wöchentlich: Staubsauger (Besenschrank), Waschmaschine(Anordnung auch nach Schallschutzgesichtspunkten) • jährlich: Weihnachtsbaumbeleuchtung, Campingausrüstung (Keller, Speicher) „Raumpfleger“: wie in die alte Ordnung bringen

  4. „Örtliche Angelegenheiten“ Art. 28 GG: Recht der Gemeinden, „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ...in eigener Verantwortung zu regeln“ Kommunale Planungshoheit FNP Berlin http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/

  5. Örtliche Angelegenheiten ! • Örtlicher Verkehr, Straßen- und Wegebau • Versorgung mit Wasser, Licht, Gas, Elektrizität • Abwasserbeseitigung • Ortsplanung • Wohnungsbau und Wohnungsaufsicht • örtliche Polizei, Feuerschutz • Örtliche Kulturpflege • Einrichtungen zur Sicherung der Ernährung • Volks- und Berufsschulwesen mit Erwachsenenbildung • Vormundschaftswesen und Wohlfahrtspflege • Örtliches Gesundheitswesen • Ehe- und Mütterberatung • Schulhygiene, Ertüchtigung der Jugend • Öffentliche Bäder • Totenbestattung • ortsgeschichtliche Denkmäler und Bauten • Gemeindevermögen und Gemeindebetriebe • Vgl. Gemeindeordnungen der Länder

  6. überörtlich • Bezirk, Kreis, kreisfreie Stadt • Schulentwicklungsplanung • straßengebundener ÖPNV • Abfallbeseitigung, Abfallwirtschaftskonzept • Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung

  7. überörtlich • Land • Natur- und Landschaftsschutz • Gewässer- und Wasserschutz, Hochwasserschutz • Abfallplanung, Deponiestandorte • Bergbauplanung • Flurbereinigung • Waldschutz • Straßenplanung • SPNV • Hochschulentwicklung • Krankenhausplanung • Bodensanierungsplanung

  8. Überörtlich • Europa • Transeuropäische Netze (TEN) • Regionalentwicklung • Ländliche Entwicklung • Naturschutz (Natura 2000-Gebiete) • Umweltschutz (Luft, Wasser u.a.) • Bund • atomare Zwischen- und Endlagerung • Luftverkehr • Bundeswasser­straßen • Magnetschwebebahn • Eisenbahnfernverkehr • Bundesfernstraßen • Verteidigung (Landbeschaffung, Schutzbereiche)

  9. Überörtliche Angelegenheiten Belange der überörtlichen Gemeinschaft: • Gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72 GG ) • Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat, Art. 20 GG) • Fachplanung • Raumordnung • BauGB § 1 Abs. 4 • ROG § 4 Abs. 1 • Bauleitpläne an Ziele der Raumordnung anpassen, bzw. sie beachten Regionales Raumordnungsprogramm Hannover 2005 http://www.region-hannover.de/deutsch/umwelt/dezIII/fb_plan/team_rp/raum_2005.htm

  10. überörtliche Belange der Fachplanung Abfall Bergbau; Rohstoffabbau Bodenschutz Denkmalschutz Energietrassen Forstwirtschaft Immissionsschutz Luft Lärm (Umgebungslärm) Lärm (Fluglärm) Landwirtschaft Natur- und Landschaftsschutz Verkehr Luftverkehr Personenbeförderung Schiene Straße Wasserstraße Verteidigung Wasserwirtschaft Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Gewässerschutz Gewässerausbau Hochwasserschutz • öffentliche Planungsträger (§ 7 BauGB): • treffen mit rechtsverbindlicher Wirkung Regelungen zur Bodennutzung für Fachbelang (sog. Fachplanung, Bsp. Straßenbehörden) • setzen ggü. Eigentümern durch Mehrstufigkeit der Fachplanung: 1. Vorbereitende Fachplanung 2. Verbindliche Fachplanung 3. gebietsbezogene Nutzungsregelung 4. Vorhaben-bezogene Planfeststellung • Schützende Fachplanung • Eingreifende Fachplanung

  11. Fachplanung schützende Fachplanungen: • Landwirtschaft • Denkmalschutz • Forst • Immissionsschutz (Luft, Lärm, Boden) • Natur- und Landschaftsschutz • Wasserwirtschaft (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz, Gewässerausbau, Hochwasserschutz) eingreifende Fachplanungen: • Abfall • Bergbau-, Rohstoffe • Verkehr (Schiene, Straße, Wasserstraße, Luftverkehr) • Verteidigung

  12. Fachplanung Stufen von Selbstbindung zu Außenwirksamkeit 1. Vorbereitend: (LaPro, Forstl. Rahmenplan) 2. Verbindlich: (Abfall, Boden, Wasser/Abwasser) 3. gebietsbezogen: Nutzungsregelung (NSG, WSG, BSG) 4. Vorhaben-bezogen: Planfeststellung (privilegiert, nicht-privilegiert) (Bsp. Hochspannungsleitung, Bundesfernstraße)

  13. überörtliche Belange der Raumordnung Problem: Lösung ohne Planung: http://slws1.bau-verm.uni-karlsruhe.de/module/bodennutzung/bodenflaesta/bodenflaesta.html#fl1 Lösung mit Planung:

  14. überörtliche Belange der Raumordnung Gesellschaftliche Trends • Individualisierung/Wohnkosten • Motorisierung/Mobilität/Geschwindigkeit (Aktionsraumvergrößerung/„Verkleinerung“ von Räumen), • Lohnniveau/Kaufkraft • Globalisierung/Rationalisierung (Betriebskosten), • Disparitäten (BIP, Einkommen, Arbeit), Transformation (Ostdeutschland) • demografischer Wandel Folgen • Konzentrationsprozesse bei DL/EH; Unterversorgung • Ballung, Suburbanisierung, Fernwanderung, Zersiedelung, Flächenverbrauch, Verinselung, Verkehr/Wegelängen, Energieverbrauch/CO2-Ausstoß • größere Einzugsbereiche für soz. Infrastruktur (z.B. Schulen) Konsequenz:Übergemeindliche, gemeinwohlorientierte RO

  15. Warum Raumordnung? Wieviel Hektar werden pro Tag umgewandelt? Reihenfolge der Ursachen: (Nachfrageseite) 1. Einkommensentwicklung (zusätzlich Förderung/Subvention: Eigenheimpauschale, Entfernungspauschale, Dienstwagensteuer) 2. Individualisierung 3. Motorisierung 4. Bevölkerungswachstum 5. Wirtschaftswachstum

  16. Warum Raumordnung? Ursachen: (Angebotsseite) • „Bürgermeisterwettbewerb“ bei Baulandbereitstellung • Lohn- und Einkommenssteuer (Steueranteil: 43,8 %) • Gewerbesteuer (Steueranteil: 31,3 %) • Grundsteuer-Fehlallokation: Ertragswert statt Bodenwert (Steueranteil: 19,9 %) 3. Verkehrsinfrastruktur • Ausbau Straßen = Abbau Raumwiderstand • Radiuserweiterung Aktionsraum (Stadtregion = Stundenraum, je geringer Raumwiderstand - Bsp. Ortsumgehungen, Autobahnnähe - desto größer Stundenraum) • Subventionen (Eigenheimzulage, Pendlerpauschale, bis 1999 Fördergebietsgesetz)

  17. Trend Einkommen/Kaufkraft von 1950 bis 1999 stieg • Netto-Lohn von 213 DM auf 2710 DM auf das 13fache • Kaufkraft um das 3,2fache • Wohnflächen um das 2,8fache pro Kopf von 14 m² auf 39 m² • 10 % mehr Kaufkraft werden in 9 % mehr Wohnfläche umgesetzt • Statistisches Bundesamt, 25. Mai 2000

  18. Trend Individualisierung Wohlstand fördert Individualisierung Immer mehr, immer kleinere Haushalte, 1959: 3 EW/WE 1991: 2,27 EW/WE 2001: 2,15 EW/WE Unterschied 1991/2001: 2 Mio. WE (ohne EW-Zuwachs) Einpersonenhaushalte 1991/2001 Mikrozensus 2001, eigene Berechnung

  19. Trend Individualisierung • größere Wohnungen • Remanenzeffekt • steigende Lebenserwartung Wohnflächenentwicklung in Deutschland

  20. Trend Motorisierung

  21. Trend Wohnkosten • Wohnkosten steigen schneller als Mobilitätskosten

  22. Stadt-Land-Rutschbahn • Mieten- und Bodenpreisgefälle • Wohnflächenzuwachs über Rutschbahn • Was zum Wohlstand fehlt, treibt heraus • Staatliche Anreize: „Geld“ und „Asphalt“ • Aktionsraumvergrößerung (Stadtregionen sind „Stundenräume“)

  23. Zeit und Raum • steigende Reisegeschwindigkeit, sinkender Raumwiderstand, • Konstantes Zeitbudget für Verkehr (5 % von 24 Std.=75 Min) Mobilität in Deutschland 2002, http://www.kontiv2002.de/pdf/mid_projektpraesentation_2_september.pdf • Konstante Reisezeit und wachsende Stadtregion • Stadtregion als „Stundenraum“ • Fußgängerstadt: 4-5 km/h • Pferdebahnstadt: 8 km/h • Straßenbahnstadt: 20 km/h • S-Bahnstadt: 40 km/h • Autostadt: 60 km/h (Stadtautobahnen) 5. 11.304 km² 4. 5.024 km² 3. 1.256 km² 2. 200 km² 1. 50-80 km² „Die Geschichte der Stadt ist die Geschichte des jeweils schnellsten Verkehrsmittels“

  24. Wachsende Pendelentfernungen http://www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2005/Tabanhang_MZ2004.pdf

  25. Disparitäten, Transformation • Wachsende und schrumpfende Räume

  26. Disparitäten - Bevölkerungsdichte

  27. Trend Globalisierung (Europäisierung) Gewerbesuburbanisierung • Optimierung Betriebsablauf:ebenerdige Produktion Flächenbedarf, Miet-/Grundstückspreise, Bodenpreisgefälle, GSt-Hebesatz • „Abbau von Lagerhaltung - (just-in-time) • „Senken der Fertigungstiefe – Spezialisierung/ Outsourcing • „Kostensenkung durch weltweites ‚Sourcing’ • „Umsatzsteigerung durch weltweiten Absatz“ (Selling) Folge: • überregionale Verkehrsabhängigkeit • LKW-optimale Standorte (Nähe Autobahnauffahrt) • Thüringen: 2/3 aller Industrieflächen im 5 km-Radius zur Autobahnauffahrt

  28. + Zuwachs Wohnbauflächen Gewerbeflächen Handel + Dienstleistungen (Kaufkraft/Konsum, Tertiärisierung) Freizeit-, Erholungsflächen (Wochenendhaus, Ferienhaus, Camping) Straßen, Flughäfen, Wasserstraßen Abnahme Militärflächen Bahnflächen (Rückzug aus der Fläche, Güterbahn) Industrieflächen (Altindustrie) Trend Siedlungs- und Verkehrsflächen

  29. Ergebnis: Flächenverbrauch • 105 ha / Tag = 143 Fußballfelder • Individualisierung & Globalisierung = Suburbanisierung http://slws1.bau-verm.uni-karlsruhe.de/module/bodennutzung/bodenflaesta/bodenflaesta.html#fl1

  30. Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung 2020: Flächenverbrauch 30 ha/Tag „Gefordert sind in erster Linie Landes- und Bauleitplanung“ Quelle: Die Bundesregierung, Perspektiven für Deutschland, unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, S.99 http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Nachhaltige-Entwicklung-,11409/Die-Nachhaltigkeitsstrategie-d.htm http://www.bundesregierung.de/Anlage585669/pdf_datei.pdf

  31. Übersicht raumbedeutsame Planung Raumentwicklung raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen raumbedeutsame Planungen raumbedeutsam = raumbeanspruchend und raumbeeinflussend • raumbedeutsame Maßnahmen • (Bau-)Vorhaben bzw. • Anlagen, (einschließlich Anlagen der technischen Infrastruktur, vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB) • Bodennutzungen (vor allem im Außenbereich gem. § 35 BauGB) • Fördermittel Raumplanungüberfachlich, zusammenfassend Fachplanung • Raumordnung • Bund: Leitvorstellungen, Grund-sätze (Ziele nur in AWZ/Meer) Überörtliche Gesamtplanung • Land: Landesplanung, Ziele im Raumordnungsplan für Landesgebiet • Region: Regionalplanung, Ziele im Regionalplan (Raumordnungsplan für Teilräume der Länder) vorbereitende Fachplanung gebietsbezogene Nutzungsregelung Vorhaben-bezogene Planfeststellung Bei überörtlicher Bedeutung „Privilegierte Fachplanung“ gem. §38 BauGB • Bauleitplanung • Örtliche Gesamtplanung/ Ortsplanung • Gemeinde: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

  32. Raumentwicklung überörtlich: EU: 25 Staaten, 453 Mio. Einwohner, 116 EW/km² Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK), aber keine RO-Kompetenz; 3 Leitbilder, 60 Optionen: polyzentrisches System von Metropolregionen (Integrationszonen der Weltwirtschaft) auch durch TEN gewährleisten; Erschließung Metropolregionen durch TEN vorrangig; Realisierung über Strukturfonds, TEN-Projekte 6 Ebenen der Raumentwicklung/ Raumplanung Raumplanung (Bund, Länder, Regionen, Gemeinden) Bund: 82 Mio. Einwohner, 231 EW/km² Bundesraumordnung: Leitbilder und 49 Grundsätze („allgemeine Vorgaben“): u.a. Dezentrale Konzentration; Siedlungstätigkeit und soz. Infrastruktur in ZO, TI in der Fläche; Verkehrsvermeidung; Verdichtungsraum, ländlicher Raum, strukturschwacher Raum; Erholung, Freizeit, Kultur, Land- und Forstwirtschaft, Naturgüter, Verkehr, Verteidigung, Wirtschaft/ Dienstleistungen/ Gewerbe, Wohnen. Realisierung über Geld, Fördermittel, Fachplanung des Bundes 16 Länder: Landesraumordnung/Landesplanung: 1 : 100.000-1 : 300.000 Ziele der Raumordnung (verbindliche Vorgaben = „Festlegungen“) in Raumordnungsplänen (Landesentwicklungspläne): Zentrale Orte, Entwicklungsachsen, Siedlungsschwerpunkte, Standorte u. Trassen raumbedeutsamer Infrastruktur, großflächiger EH; Vorranggebiete, Eignungsgebiete; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB 115 Regionen: Regionalplanung:1:50.000 – 1 : 100 000 Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisieren: z.B. ZO unterer Stufe, Vorranggebiete u. -standorte, Eignungsgebiete; sonstige innergemeindliche gebietsscharfe Abgrenzungen (z.B. Versorgungskerne für EH); Grünzäsuren; Realisierung über Anpassungspflicht gem. ROG und BauGB

  33. 6 Ebenen der Raumplanung örtlich: 12.353 Gemeinden: Bauleitplanung Flächennutzungsplan (FNP) 1:5.000-1:50.000 „Darstellungen“: Art der Nutzung, Verkehrsflächen Bebauungsplan (B-Plan); VEP 1 : 1.000 - 1 : 5000 „Festsetzungen“: Art und Maß der Nutzung: GFZ, GRZ, Baugrenze, Baulinie, Bauweise, Bauhöhe, Höhe, Bepflanzung

  34. Raumplanungsebenen – Anpassung – Gegenstrom - öffentliche u. private Belange Europäisches Raumentwicklungskonzept – EUREK Leitbild „regional ausgewogene nachhaltige Entwicklung“, 3 Leitbilder, 60 Optionen Gegenstromprinzip (§ 1 Abs. 3 ROG) Anpassungspflicht gilt nur für an der Planung Beteiligte Beteiligung soll Abwägungsfehler vermeiden helfen: BauGB § 4a Abs. 1: Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange. ROG § 7 Abs. 6: Es ist vorzusehen, dass den öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit frühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und seiner Begründung sowie zum Umweltbericht zu geben ist. Vgl. §§ 3, 4, 4a BauGB Anpassungspflicht: die planerische Letztentscheidung nach Beteiligung und Abwägung ist bindend für nachfolgende Planungsebenen, öffentliche Planungsträger, Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit (§ 1 Abs. 4 und § 7 BauGB, § 4 Abs. 1 u. § 5 ROG) Raumordnung des Bundes (ROG, RoV) Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“ mit 8 Maßgaben, ( § 1 Abs. 2 ROG, s.u. Notizen); 49 Grundsätze der Raumordnung, im Sinne der Leitvorstellung anzuwenden. Nur in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee stellt der Bund auch Ziele der Raumordnung auf (wie die Länder und Regionen) Landesplanung (LaplaG, RO-Pläne) Grundsätze der Raumordnung durch Raumordnungspläne konkretisieren, darin bildenZiele der Raumordnung das eigentliche Steuerungsinstrument (verbindl. Vorgabe, abschließend abgewogen, planerische Letztentscheidung als zeichn./textliche Festlegung mit Anpassungspflicht für Gemeinden und TÖB), zu kennzeichnen Öffentlichkeit Fachplanungen Öffentliche Planungsträger § 5 ROG, § 7 BauGB Regionalplanung (LaplaG/RegplaG) Grundsätze und hochstufige Ziele der Raumordnung durch Regionalpläne (Raumordnungspläne für Teilräume der Länder) weiter konkretisieren, Entwicklung aus Raumordnungsplan für das Landesgebiet Beteiligung, Abwägung ( bottom up) Anpassungspflicht (sofern beteiligt; top down) Träger öffentlicher Belange Bauleitplanung Gemeinden (BauGB) Darstellungen (FNP) und Festsetzungen (B-Plan, VE-Plan, weitere Satzungen) nach Anpassung an die Ziele der Raumordnung

  35. überörtliche Belange der Raumordnung Aufgaben • Teilräume entwickeln, ordnen, sichern durch • RO-Pläne • Abstimmung raumbedeutsamer Planungen u. Maßnahmen (ROV) • Konfliktausgleich • Vorsorge für Funktionen u. Nutzungen des Raumes Leitvorstellung „nachhaltige Raumentwicklung“mit Maßgaben: • freie Entfaltung der Persönlichkeit und Verantwortung ggü. künftigen Generationen, • natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln, • Standortvoraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklungen, • Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen halten, • prägende Vielfalt der Teilräume stärken, • gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilräumen herstellen, • räumliche u. strukturelle Ungleichgewichte alte/neue Länder ausgleichen, • räumliche Voraussetzungen für Zusammenhalt EU und Europa schaffen.

  36. überörtliche Belange der Raumordnung • gleichwertige Lebensverhältnisse (Art. 72 GG, § 1 ROG), ausgeglichene „wisök“-Verhältnisse in Teilräumen (ROG), Daseinsvorsorge bei wichtigen Gütern (sozialer Bundesstaat, Art. 20 GG) • Zentrale Orte: Gewährleister der Nachhaltigkeitsforderung(§ 1 Abs. 2 ROG): • Ökonomisch: Auslastung/effiziente Nutzung öffentl. Infrastruktur, Rentabilität privater Güter und Dienstleistungen durch ausreichend tragfähige Versorgungsbereiche • Ökologisch: Ressourcenschonung (weniger Siedlungsflächenverbrauch, Schutz wertvoller Freiräume, weniger Treibstoffverbrauch durch Verkehrsminimierung (Summe aller Wege zum Zentrum am kürzesten(Bsp. Schule zentral und dezentral) • Sozial: keine unversorgten Räume entstehen lassen (sozialer Bundesstaat)

  37. überörtliche Belange der Raumordnung 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG): • räumlich zu: • Siedlungsstruktur • Freiraumstruktur • Verdichtungsräume • ländliche Räume • strukturschwache Räume • sachlich zu: • Erholung • Freizeit/Sport • Kultur / Kulturlandschaft • Land- und Forstwirtschaft • Lärmschutz/Luftreinhaltung • Naturgüter/Biotopverbund • Siedlungstätigkeit • Soziale und technische Infrastruktur • Verkehr • Verteidigung • Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz • Wirtschaft/Gewerbe/DL • Wohnen

  38. 49 Grundsätze des Bundes zur Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG) und BauGB-Grundsätze: • (ausführlich, s.u. Notizen zur Folie) • Zentrale Orte: Konzentration auf Zentrale Orte bei Siedlungstätigkeit (Wohnen, Arbeitsstätten), sozialer Infrastruktur, Einzelhandel, großfl. EH (verbrauchernahe Versorgung, Zentrale Versorgungsbereiche) • Verdichtete Räume: Wohn-, Produktions- und DL-Schwerpunkte • Siedlungsentwicklung: auf integriertes Verkehrssystem ausrichten, Eigenentwicklung der Gemeinden bei Wohnraumversorgung gewährleisten • Luftaustausch: Freiraum für Luftaustausch erhalten • Erholung in N+L siedlungsnah sicherstellen • Verkehrsverlagerung in hoch belasteten Räumen auf Schiene und Wasserstraße, Zielgruppe u.a.: Pendler, Gütertransit • Verkehrsvermeidung durch Funktionsmischung (Bsp. Zentrale Orte) • Flächenverbrauch: Reduzierung überörtliche Belange der Raumordnung

  39. Überörtlicher Belang – Verkehrsvermeidung • - Soziale Infrastruktur in Zentralen Orten konzentrieren • - Verkehr vermeiden • 4 Schüler: Schulweg insgesamt? • Zentraler Schulstandort: • 4 x 5 km = 20 km • Dezentraler Schulstandort: • 9 + 8 + 4 + 3 km = 24 km 3 km Schule 5 km 8 km 4 km Schule 5 km 5 km 9 km 5 km

  40. 2003 2020

  41. Grundsätze und Ziele der Raumordnung (§ 3 ROG, im Wortlaut s.u. Notizen) Grundsätze: allgemeine Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums ...für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen Grundsätze und sonstige Erfordernisse (in Aufstellung befindliche Ziele der RO, Ergebnisse von Raumordnungsverfahren, landesplanerische Stellungnahmen) sind zu „berücksichtigen“ („gelbe Ampel“). Ziele: Verbindliche Vorgabe vom Träger der Landes- und Regionalplanung als textliche oder zeichnerische Festlegung, räumlich oder sachlich bestimmt, Beteiligung von Gemeinden und TÖB; abschließend abgewogen, Letztentscheidung; Kein Abwägungsspielraum, Beachtung/ Anpassung („rote Ampel“); für öffentliche Stellen (u.a. kommunale Bauleitplanung) gilt Beachtenspflicht bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen gem. § 4 Abs. 1 ROG bzw. Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB (Eselsbrücke: Zahlendreher 4-1, 1-4); Anpassungspflicht gem. BauGB schließt auch nachträgliche Änderung von Bauleitplänen, insbesondere FNP, ein.

  42. Ziele der Raumordnung Inhalt räumlich und sachlich bestimmt, abschließend abgewogen, textlich/zeichn. festgelegt Form sprachlich verbindlich: ist zu; hat zu, zulässig, Vorrang vor Kontext Flächenverbrauch Ziele der RO „verbindliche Vorgabe“ in RO-Plänen“ § 3 ROG Ziele allg.: smart-Regel Grundsatz: allg. Aussagen Unterschied Ziel/Grundsatz: Ziel: Kein Abwägungsspielraum Beachtung = „rote Ampel“ Grundsatz: Abwägungsspielraum Berücksichtigung = „gelbe Ampel“ Ziele "Festlegungen" - Landesplanerische Letztentscheidung - Beachtens-/Anpassungspflicht für Bauleitplanung - Konkretisierung ja, Abwägung nein (i.S. berücksichtigen)

  43. Ziele der RO • Sprachliche Verbindlichkeit

  44. Grundsatz oder Ziel? • Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden. • Siedlungserweiterungen zu Lasten des „Freiraumes mit besonderem Schutzanspruch“ sind unzulässig. • Im Verlauf von „Grünzäsuren“ ist das Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen zu verhindern, bezogen auf bestehende Bebauungsgrenzen ist eine weitere Siedlungstätigkeit unzulässig. • Wohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden. • Einer teilräumlich einseitigen Konzentration von Einzelhandelsgroßprojekten soll entgegengewirkt werden. • In Gemeinden ohne mittel- und oberzentrale Funktion ist Siedlungsentwicklung nur für die Eigenentwicklung möglich, ein Angebotszuwachs von 10 % des Wohnungsbestandes von 2003 darf im Planungszeitraum nicht überschritten werden. • Raumbedeutsame Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 5.000 m² Verkaufsfläche sind in der Regel nur Ober- und Mittelzentren zuzuordnen. • Besucherintensive, städtebaulich nicht integrierbare Freizeiteinrichtungen sind an Schienenhaltepunkten (mind. S-Bahn und Regionalbahn) anzulegen. • Eine enge verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten ist anzustreben.

  45. Grundsatz oder Ziel • Zur Deckung des Luftverkehrsbedarfs Brandenburgs und Berlins sind die Planung und der Bau eines neuen internationalen Verkehrsflughafens vordringlich zu betreiben. Der neue Flughafen ist mit leistungsfähigen Verbindungen zum übrigen Verkehrsnetz, insbesondere zum Schienennetz und zum öffentlichen Personennahverkehr, zu versehen. Die hierfür erforderlichen Verkehrstrassen und -räume sind - auch alternativ - zu sichern. Kurzstreckenluftverkehr ist grundsätzlich durch Eisenbahnfernverkehr zu ersetzen. • Zur Deckung des Luftverkehrsbedarfes in Brandenburg und Berlin sind die Planung und der Ausbau des Flughafens Schönefeld zu einem internationalen Verkehrsflughafen als Single-Standort vordringlich zu betreiben. Damit soll gleichzeitig das vorhandene Flughafensystem abgelöst werden.

  46. Raumordnung in der Hauptstadtregion 1. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg 2. Flächenmanagement am Beispiel des LEP eV 3. Gemeindegebietsreform – Änderungsbedarf LEP eV

  47. 2. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg • Mauerfall, Freizügigkeit für West-Berliner • Einwohner, Gewerbe • Kaufkraftsprung im Osten • Einzelhandelsdilemma („Konsum“) • Motorisierung der Ost-Berliner • Wohnwünsche (Krise der „Platte“) • Suburbanisierungspotential • Einwohner, Gewerbe, Handel • 130 000 Schwellenhaushalte (Eigenheimpreis 165 000 EUR)

  48. 2. Situation nach der Wende in Berlin-Bbg

  49. 3. Raumordnung am Beispiel des LEP eV • Meilensteine der planerischen Zusammenarbeit • Ziele des Planes • Erfolgskontrolle

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