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Die BBG als Partner des FEEI

Die BBG als Partner des FEEI. Mag. Astrid Steiner Bereichsleiterin. Katalogfähige Produkte eindeutig definiert (Bsp. Elektrokomponenten  Energiesparlampe) Standardprodukt Katalogprodukt Bestellung  Lieferung nicht katalogfähige Produkte Energie Bedarf nicht prognostizierbar

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Die BBG als Partner des FEEI

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Presentation Transcript


  1. Die BBG als Partner des FEEI Mag. Astrid Steiner Bereichsleiterin

  2. Katalogfähige Produkte eindeutig definiert (Bsp. Elektrokomponenten Energiesparlampe) Standardprodukt Katalogprodukt Bestellung  Lieferung nicht katalogfähige Produkte Energie Bedarf nicht prognostizierbar Reinigung Dienstleistung Kataloge im E-shop

  3. Gegenteil von klar definierten Einzelprodukt-Ausschreibungen (z.B. Fräsmaschine) Kataloge beinhalten eine Vielfalt von Produkten (größtmögliche Flexibilität). Kunde kann sich sein Produkt im Rahmen der zugeschlagenen Produkte selbst aussuchen. Verträge sind mehrere Jahre gültig. „Wie viele rote Filzstifte werden Sie 2009 brauchen?“ Problem der Bedarfserhebung und Bedarfs- abdeckung Was sind Kataloge?

  4. Arten der Verträge Einzelprodukt-Ausschreibung (Fräsmaschine) 1 Katalog deckt gesamten Bedarf ab (Bsp. Elektro/nikkomponenten) 2 oder mehrere konkurrierende Kataloge sind parallel zugeschlagen  der Kunde sucht die für ihn günstigste Angebotskombination (Bsp. elektronische Messgeräte).

  5. Anforderung an BBG-Kataloge Aufteilung der Produktgruppen in: Hauptprodukte (Warenkorb – 70-80% Umsatz) (Alternativprodukte müssen definiert werden) Nebenprodukte Katalogprodukte regelmäßige Updates / Wartung (Champagner und Schokoriegel im Büromaterial)

  6. Kataloge

  7. Metallprodukte, Maschinen, Werkzeuge, Werkstättenausrüstung „Berührungspunkte mit den Mitgliedern des FEEI“ Neuausschreibung 2008

  8. Elektrogeräte und –komponenten, Elektronikgeräte und –komponenten sowie deren Instandhaltung Consumergeräte (z.B. DVD Player) Haushaltsgeräte (z.B. Bügeleisen) Weißware (z.B. Einbaugeräte und Standgeräte) Elektro/nikkomponenten (z.B. Batterien, Halbleiter) Wäschereimaschinen Messgeräte „Berührungspunkte mit den Mitgliedern des FEEI“

  9. (Facility Management, Instandhaltung von Förderanlagen und Maschinen) Elektroinstallationsmaterial Wartungen „Berührungspunkte mit den Mitgliedern des FEEI“

  10. ca. 7 Mio € Umsatz in diesen Bereichen

  11. Neues zum Thema Energiesparen

  12. Was kann der öffentliche Bereich machen, um Energie zu sparen bzw. wie kann hier der FEEI unterstützen? • Energiesparlampen • Steckdosenleisten (Stand by) • Energieeffiziente Geräte • Straßenbeleuchtung • Spitzenwächter • Stromzähler (inkl. Verlagerung der Verbrauchszeiten) • Schaltbare Steckerleisten • Fernbediente Steckdosen

  13. Grundsätze bei Vergabeverfahren BVergG 2006

  14. Wer ist öffentlicher Auftraggeber? Bund Länder Gemeinden Gemeindeverbände deren Töchter (über 50%) Sektorenauftraggeber (Energieversorger, ÖBB, Post  Erleichterungen im Vergabeverfahren, Versorgungsauftrag)

  15. VERFAHRENSARTEN Offene Verfahren Bekanntmachung EU Wiener Zeitung elektronisch und in Papier homepage der BBG (https://bbg.portal.at/resources/_start_Iframe_ausschreibung.htm) Nicht offene Verfahren Auswahl eines Bieterkreises ohne Bekanntmachung begründete Vorgangsweise Einstufig / zweistufig Unterschwellig / oberschwellig (Grenze je nach Auftraggeber zwischen 137.000 und 5.923.000 €) Direktvergabe bis 40.000 €

  16. Ausschreibungsunterlagen bestehen aus: Allgemeine Bedingungen, AAB geben alle Erläuterungen zum Vergabeverfahren wie Formvorschriften, Fristen etc. Kommerzielle Bedingungen, RV Rahmenvertrag Rahmenvereinbarung Leistungsbeschreibungen Preisblätter Angebotsanschreiben Inhaltsverzeichnis Sonstige Beilagen (Eignung, Leistungsfähigkeit)

  17. Nicht reparierbare und häufigste Mängel zu späte Angebotsabgabe (Abgabetermin muss auf die Minute genau eingehalten werden, Angebot muss bei uns eingetroffen, nicht weggeschickt sein! Nicht rechtskonforme Unterschrift (Unterschrift wie Berechtigung im Firmenbuch; Angebot muss rechtsverbindlich sein) Angebot nicht ausschreibungskonform (Alternativ- und Abänderungsangebote – Zulässigkeit in AAB angegeben) AUSSCHEIDEN Ein Nachbessern der Angebote ist nach Abgabetermin nicht mehr zulässig (Ausnahme Verhandlungsverfahren vor letzter Runde)

  18. Ablauf Angebotsfrist (Möglichkeit Fragen zu stellen) Angebotsöffnung (öffentlich / nicht öffentlich) Angebotsprüfung Angebotsbewertung (Billigst / Bestbieter) Vergabekommission Vergabeabsicht Zuschlag (Vergabe) Das Verfahren endet entweder mit Zuschlag oder durch Widerruf

  19. Die BBG steht für genaue aber faire Verhandlungsverfahren!

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