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LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement

LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement. Beschränkte Ausschreibung (§§ 3 Nr. 3 VOB/A bzw. VOL/A). Verfahrensablauf beim LVR unter Berücksichtigung der Vereinfachungen im Vergaberecht (Konjunkturpaket II). LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement.

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  1. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement Beschränkte Ausschreibung (§§ 3 Nr. 3 VOB/A bzw. VOL/A) Verfahrensablauf beim LVR unter Berücksichtigung der Vereinfachungen im Vergaberecht (Konjunkturpaket II)

  2. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement I. Vorbemerkungen • Einordnung in Vergaberechtssystematik / Arten der Vergabe - Öffentliche Ausschreibung (= Offenes Verfahren, EU-weit)  Regelverfahren • Beschränkte Ausschreibung (= Nichtoffenes Verfahren, EU-weit)  nur in geregelten Fällen zulässig - Freihändige Vergabe (=Verhandlungsverfahren, EU-weit)  Ausnahmeverfahren, nur unter geregelten engen Voraussetzungen zulässig

  3. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement Beschränkte Ausschreibung Das Verfahren für Beschränkte Ausschreibungen ist durch VOB/A bzw. VOL/A, weitere gesetzliche Vorgaben sowie durch die „Dienstanweisung für das Ausschreibungs- und Vergabewesen“ des LVR detailliert geregelt: - nur beschränkter Firmenkreis geeignet - Dringlichkeit (enge Auslegung) - nach Aufhebung ergebnisloser Öff. Ausschreibung - wenn Öff. Ausschreibung zu hoher Aufwand (wegen Missverhältnis zwischen erreichbarem Vorteil und Wert der Leistung)  hieraus Ableitung der Zulässigkeit von Wertgrenzen

  4. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement • Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibung bisher: (Runderlass des Landes NRW vom 22.3.2006) - Vergaben nach VOB: 125.000 € netto für Rohbau/Tiefbau 75.000 € netto für alle übrigen Gewerke - Vergaben nach VOL: 50.000 € netto neu: (Runderlass des Landes NRW vom 3.2.2009) - Vergaben nach VOB: 1.000.000 € netto - Vergaben nach VOL: 100.000 € netto Bis zu v. g. Wertgrenzen ist Beschränkte Ausschreibung ohne weitere inhaltliche Voraussetzungen zulässig ! Der neue Runderlass ist bis 31.12.2010 zeitlich begrenzt.

  5. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement II. Verfahrensablauf Hinweis: Seit dem 01.02.2009 hat im LVR-Fachbereich GLM eine Zentrale Submissions- und Vergabestelle (ZSVS) ihre Tätigkeit mit erweiterten Kontroll-/Prüffunktionen aufgenommen, die in der folgenden Darstellung berücksichtigt werden.

  6. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement • Technische Abteilung: 1.1 Erstellung Vergabe-/Ausschreibungsunterlage 1.2 Erstellung Firmenauswahlliste (ab 30.000 € netto) Anzahl der vorzuschlagenden Firmen: - 30.000 € bis 125.000 € netto geschätzte Auftragssumme mindestens 5 Firmen - über 125.000 € netto geschätzte Auftragssumme mindestens 8 Firmen

  7. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement • Vorschlag geeigneter Firmen erfolgt aufgrund • - Erfahrungen des LVR bei eigenen Beauftragungen / • Baumaßnahmen • - Empfehlungen beauftragter externer Architekten / Ingenieure • - Liste des „PQ-Vereins“ (Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.) • Firmenrecherchen/-kontakte sind im Vergabevermerk zu • dokumentieren • Unter den Bewerbern ist von Ausschreibung zu • Ausschreibung möglichst zu wechseln

  8. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement • ZSVS 2.1 Prüfung der Vergabeunterlage auf vergaberechtliche Richtigkeit 2.2 Festlegung endgültiger Firmenkreis durch Hinzufügen / Austausch / Streichen von Firmen 2.3 Vervielfältigung und Versand der Vergabeunterlage 2.4 Verwahrung eingehende Angebote unter Verschluss

  9. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement 2.5 Durchführung Eröffnungstermin / Submission einschl. erste formale Prüfung auf Auffälligkeiten (im unmittelbaren Anschluss) 2.6 Prüfung auf zwingende Ausschlüsse (§ 25 Nr. 1 VOB/A, VOL/A) 2.7 Rechnerische Prüfung der Angebote + Erstellung Preisspiegel

  10. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement • Technische Abteilung 3.1 Technische/Wirtschaftliche/Preisliche Prüfung einschl. Durchführung eventueller – zu dokumentierender – Aufklärungen bei den Bietern (§§ 24, 25 Nr. 3 VOB/A bzw. VOL/A) 3.2 Erstellung Vergabevorschlag

  11. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement 4. ZSVS 4.1 Prüfung / Mitzeichnung Vergabevorschlag nach Durchführung Anfrage bei Informationsstelle für Vergabeausschlüsse (gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW ) ab 50.000 € netto Auftragssumme Einholung Gewerbezentralregisterauszug (gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) ab 30.000 € netto Auftragssumme 4.2 Durchführung Bieterabsagen

  12. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement 5. Technische Abteilung 5.1 Erstellung Vorlage für Vergabeausschuss (ab 150.000 € brutto gem. § 10 Zuständigkeits- und Verfahrensordnung) 5.2 Zuschlagserteilung nach Zustimmung durch den Vergabeausschuss

  13. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement 6. ZSVS Laut Landeserlass vom 3.2.2009 verpflichtende öffentliche Bekanntmachung ab 150.000 € netto Auftragssumme Bekanntmachung der Auftragserteilung beim LVR auf LVR- Internetseite

  14. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement III. Fazit 1. Mit der Übernahme der „Vereinfachungen im Vergaberecht“ gem. Landeserlass vom 03.02.2009 wird sich der Anteil der Beschränkten Ausschreibungen, insbesondere im VOB-Bereich, erhöhen.

  15. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement • 2. • Die Vereinfachungen gegenüber der Öffentlichen • Ausschreibung bestehen im Wesentlichen • in der Verkürzung des Vergabeverfahrens, insbesondere • aufgrund des entfallenden Bekanntmachungsverfahrens sowie der Begrenzung des Bieterkreises und des daraus resultierenden i. d. R. reduzierten Prüfaufwandes • - der Vorbeugung von Angebotsabgaben ungeeigneter • Firmen und der daraus resultierenden Reduzierung des Konfliktpotentials (Vergabebeschwerden)

  16. LVR-Fachbereich Gebäude- und GLM Liegenschaftsmanagement 3. Mit dem dargestellten vorgeschriebenen Verfahren wird den Anforderungen der Rechtssicherheit und Korruptionsprävention auch bei Beschränkten Ausschreibungen in hohem Maße Rechnung getragen.

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