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Pensionsreform 2003

Pensionsreform 2003. Länger arbeiten – weniger Pension. Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit Erhöhung des Antrittsalters bei der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer Erhöhung der Abschläge für „Frühpensionen“ Senkung des Steigerungsbetrages

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Pensionsreform 2003

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Presentation Transcript


  1. Pensionsreform 2003

  2. Länger arbeiten – weniger Pension • Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit • Erhöhung des Antrittsalters bei der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer • Erhöhung der Abschläge für „Frühpensionen“ • Senkung des Steigerungsbetrages • Einführung der Lebensdurchrechnung • Verschlechterungen auch im Öffentlichen Dienst • Kürzungen für PensionistInnen

  3. Alter 61,5/56,5 Jahre Erfüllung der Wartezeit (20 Versicherungsjahre) Ein Jahr Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Oft die einzige Möglichkeit für Frauen Führt zwangsläufig zu längerer Arbeitslosigkeit Vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit

  4. Geltendes Recht: Frau mit 57 ½; Stichtag 1.2.2004, vz. Alterspension bei Arbeitslosigkeit BMG: € 1.500,-; Letztbezug: € 1.650,- 35 Versicherungsjahre Nettopension alt: € 852,91 Neu: Altersübergangsgeld - Arbeitslosengeld + 20% € 765,16 monatlich Pensionsantritt erst mit 60 möglich, trotzdem geringere Pension als nach geltendem Recht Beispiel

  5. Erhöhung des Antrittsalters • Ab 2004 plus 4 Monate (61 J + 10 Mo/56 J + 10 Mo) • Ab 2005 plus 6 Monate (62 J + 4 Mo/57 J + 4 Mo) • Ab 2006 plus 8 Monate (63 J / 58 J) • Ab 2007 plus 8 Monate (63 J + 8 Mo/58 J + 8 Mo) • Ab 2008 plus 8 Monate (64 J + 4 Mo/59 J + 4 Mo) • Ab 2009 plus 8 Monate (Männer 65/Frauen 60) • Übergangsregeln für Männer Jahrgänge 43 bis 48 • Übergangsregeln für Frauen Jahrgänge 48 bis 53

  6. Senkung der SteigerungsbeträgeErhöhung der Abschläge • Bisher 2% pro Versicherungsjahr – 80% Pension nach 40 Jahren • Neu: 1,78% pro Jahr – 71,2% Pension nach 40 Jahren • Bisher 3 Prozentpunkte pro Jahr vor 65/60 • Neu: 4,2% der Bruttopension pro Jahr

  7. Beispiel Geltendes Recht: Mann, geb. 2. Jänner 1943; Pensionsantritt mit 61 ½ am 1.8.2004; BMG: € 2.000,-, 46 Versicherungsjahre € 1.600.- Bruttopension Neu: Pensionsantritt 2 Monate später Nur € 1.376,- Bruttopension wegen geringerer Steigerungsprozentsätze und höherem Abschlag zusätzlich Verlust durch verzögerte Pensionsanpassung (rund 2%)

  8. Lebensdurchrechnung • Bisher Pensionsberechnung auf Basis der besten 15 (18) Jahre • Neu: Ab 1. 1. 2004 verlängert sich der Durchrechnungszeitraum um 12 Monate pro Jahr • Die Folge: „Schlechtere“ Zeiten (u. U. sogar Teilzeit) werden eingerechnet

  9. Beispiel Männlicher Angestellter dzt. 30 Jahre Bemessungsgrundlage zum jetzigen Geldwert mit 65 bei Heranziehung der besten 15 Jahre (derzeitige Rechtslage) ist € 3.000,- (Annahme) Bemessungsgrundlage zum jetzigen Geldwert mit 65 bei Lebensdurchrechnung ist € 2.000,- (Annahme) Mit 65 liegen 40 Versicherungsjahre vor. Pension nach geltendem Recht € 2.400,- Pension neu bei Antritt mit 65: € 1.424,- wegen Lebensdurchrechnung und geringerem Steigerungsprozentsatz

  10. Verschlechterungen im Öffentlichen Dienst • Erhöhung des Antrittsalters bei der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer • Erhöhung der Abschläge • Einführung der Lebensdurchrechnung • Absenkung der Steigerungsprozentsätze für Versicherungsjahre ab 2004 • Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages um 1%

  11. Auch PensionistInnen zahlen • Für Neuzugänge entfällt die erste Pensionserhöhung • Ein Prozent weniger Pension durch Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages • Pensionssicherungsbeitrag im Öffentlichen Dienst • Selbstbehalte im Gesundheitssystem treffen vor allem Ältere

  12. Kritik an den Maßnahmen • grobe Missachtung des Vertrauensschutzes • keine Chance länger zu arbeiten • Klientelpolitik statt langfristiger Pensionssicherung • Kurzfristige Geldbeschaffung: eine Milliarde Euro auf Kosten jener, die in den nächsten Jahren in Pension gehen wollten

  13. Vorschläge des ÖGB • Nationale Kraftanstrengung zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen älterer ArbeitnehmerInnen • Verbesserung der Gesundheitsvorsorge • versicherungsfremde Leistungen abdecken - kostengerechte Finanzierung der Ersatzzeiten • Abgabenhinterziehung stoppen • organisierte Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung bekämpfen

  14. Vorschläge des ÖGB • Sicherung der Pensionen und die Finanzierung des Bundesbeitrages ohne unvertretbare soziale Härten • Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung der Pensionen beseitigen • Eigenfinanzierungsraten bei den Gewerbetreibenden und Bauern erhöhen statt Pensionsrecht für alle ArbeitnehmerInnen verschlechtern • Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung der Frauen • Konvent zur Vorbereitung einer langfristigen und sozial verträglichen Pensionssicherung

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