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Linke Kommunale Sozialpolitik

Linke Kommunale Sozialpolitik. DIE LINKE steht für.

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Linke Kommunale Sozialpolitik

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Presentation Transcript


  1. Linke Kommunale Sozialpolitik

  2. Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  3. DIE LINKE steht für • ein solidarisches und friedliches Zusammenleben der Menschen, wo jede/jeder „ nach seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen“ (Karl Marx) und ohne die „ Ausbeutung des Menschen durch den Menschen und der Natur durch den Menschen“ (nach Friedrich Engels, Dialektik der Natur) sein Leben gestalten kann. Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  4. Das heißt - wir - DIE LINKE • sind gegen Krieg und Ausbeutung • gegen soziale Verelendung (Hartz IV, Kinderarmut, Dumpinglöhne, usw. • gegen Rassismus und AusländerInnenfeindlichkeit • gegen Umweltzerstörung • gegen eine Selektion im Bildungswesen aufgrund der sozialen Herkunft • gegen Klassenmedizin Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  5. Gegen jede Erscheinungsform des Raubtierkapitalismus Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  6. Kommunale sozialpolitische Herausforderungen • Bekämpfung von Armut incl. „Hartz IV vor Ort“ verbunden mit kommunaler Arbeitsmarktpolitik • Konkrete Hilfen für von Armut betroffene Menschen • Kinder- und Jugendhilfe – Kinderarmut bekämpfen • Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik • Kommunale Gesundheitspolitik Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  7. Parlamentarische Zuständigkeiten Beispielsforderung: HARTZ IV muss weg! Im Bundestag: möglich, inhaltlich wie folgt unterfüttert: • Regelsätze der Grundsicherung auf 435 € im Monat erhöhen • Kinderzuschlag zur Verhinderung von Kinderarmut erhöhen • Höhere Beteiligung des Bundes an Kosten der Unterkunft • Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I verlängern Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  8. Zukunftsinvestitionsprogramm DIE LINKE • 50 Mrd. € jährlich von Bund, Ländern und Gemeinden für Gesundheit, Umwelt, kommunale Daseinsvorsorge und öffentliche Beschäftigung • Bildung: 20 Mrd. € jährlich für Ganztagsschulen und Kinderbetreuung, Weiterbildung, Hochschulen und die Ausweitung der BAföG-Leistungen • Gesundheitswesen: 5 Mrd. € jährlich zur Krankenhaus-finanzierung, integrierte Versorgung, für Prävention, industrieunabhängige Forschung, Information und Beratung • Umwelt: 15 Mrd. € für Investitionen in Energieeinsparung und erneuerbare Energieträger, die Erneuerung der Abwasserentsorgung und Verkehrsinvestitionen • Für Langzeiterwerbslose zusätzlich bis zu 500.000 öffentlich finanzierte Beschäftigungsverhältnisse Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  9. Unsere Finanzierungsvorschläge • Wirtschaftlich Leistungsfähige stärker beteiligen: - große Erbschaften und Einkommen höher besteuern - Unternehmen angemessen besteuern - Vermögensteuer und Börsenumsatzsteuer wieder erheben • Von Stromversorgern leistungslos erzielte Gewinne aus dem Emissionshandel abschöpfen • Steuerfahndung bei Großunternehmen und Banken sowie Einkunftsmillionären ausbauen • Auslandseinsätze beenden, auf Offensivmittel wie Eurofighter verzichten Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  10. In den Landtagen: „nicht „zuständig“ • Ausweg: ggf. Bundesratsantrag „Der Landtag möge beschließen: Hartz IV muss weg“ Besser: • z.B. Landesprogramm ÖBS (Öffentlicher Beschäftigungssektor) Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  11. Und in den Kommunen? Nicht zuständig!! Konstruierter Umweg: „Der Rat von Kellinghusen fordert seine VertreterInnen im Deutschen Städte- und Gemeindebund auf, sich für die Forderung einzusetzen: HARTZ IV muss weg!“ ?!das wird die mächtig beeindrucken!? Wichtig: Auch in den Kommunen gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten – also aufpassen, dass Ihr nicht formal abschmiert. Daher besser: Konkrete, der jeweiligen Ebene angepasste Forderungen, die für die Bevölkerung vor Ort auch deutlich besser vermittelbar sind (aber in der Analyse auf die gesellschaftlichen Ursachen hinweisen). Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  12. Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  13. Bekämpfung von „Hartz IV vor Ort“ Abwehrkampf • Keine 1 €-Jobs in kommunalen und kommunal geförderten Einrichtungen • Keine Privatisierung • Kein Abbau von Stellen im öffentlichen Dienst (hat das was mit Hartz IV zu tun?) Positives Agieren: • Öffentlicher Beschäftigungssektor (z.B soziale Wertstoffhöfe, kommunales second hand Kaufhaus, Renaturierungsinitiativen) • Armutsberichterstattung Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  14. Konkrete Hilfen für von Armut betroffene Menschen „Hannoverpass“ oder „Leipzigpass“ oder „Stormarnpass“? • Ein Beispiel aus der Region Hannover: Die Region Hannover nimmt mit den regionsangehörigen Kommunen, öffentlichen und privaten Unternehmen Verhandlungen darüber auf, den folgenden Gruppen Ermäßigungen beim Besuch von öffentlichen, kulturellen, sozialen, bildungs- und anderen Einrichtungen zu ermöglichen: • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende ["Arbeitslosengeld II"], inkl. Aufstockerinnen und Aufstocker) • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) • sowie Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  15. Kommunale Weihnachtsbeihilfe • Der Rat von xyz möge beschließen, den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungen für Arbeitssuchende nach den SGB II und von Sozialleistungen des örtlichen Trägers nach der SGB XII, Beziehern und Bezieherinnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, unabhängig von ihrer religiösen und weltlichen Zugehörigkeit, eine Weihnachtsbeihilfe auszuzahlen. Die Höhe der Beihilfen soll für den Haushaltsvorstand 80,00 und für jedeN HaushaltsangehörigeN 70,00 betragen. Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  16. Schulmittelfonds Beispiel Aurich – so beschlossen 1. Der Landkreis Aurich legt ab dem Schuljahr 2007/2008 einen Schulmittelfonds auf. Aus diesem Fonds werden alle Kosten bezahlt, die beim Besuch einer Schule entstehen, wozu neben den Schulbüchern beispielsweise auch Schultaschen, die Einschulungstüte, Stifte, Hefte sowie die notwendigen fachspezifischen Ausgaben gehören, die beispielsweise beim Sport-, Kunst- oder Musikunterricht entstehen. 2. Zuschussberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, die aus Familien stammen, die vom Arbeitslosengeld II leben oder deren durchschnittliches monatliches Haushaltseinkommen 60 Prozent bis 75 Prozent des Gesamteinkommens beträgt und zwar unabhängig vom Schuljahrgang. 3. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, zusammen mit jeder einzelnen Schule eine Liste der Schulbücher und sonstigen Materialien zusammenzustellen, die für den Besuch der jeweiligen Schule gebraucht werden. Diese Liste wird laufend aktualisiert und an die tatsächlichen Kosten angepasst. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist darauf zu achten, dass die dadurch ermittelten notwendigen Unterrichtsmaterialien zentral oder wenigstens über die jeweilige Schule beschafft und durch diese kostenlos an die zuschussberechtigten Schülerinnen und Schüler abgegeben werden. 4. Die unmittelbar individuell anfallenden Ausgaben, wie für Sportbekleidung oder Schultaschen, werden den Familien der zuschussberechtigten Schülerinnen und Schülern direkt erstattet. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, Kostenobergrenzen vorzuschlagen, die jedoch realistisch sein müssen sowie den Verschleiß zu berücksichtigen haben. Über diese Grenzen entscheidet der Kreisausschuss. 5. Der Landrat wird beauftragt auf die Arge einzuwirken, damit diese den Schülerinnen und Schülern, deren Eltern Leistungen nach Arbeitslosengeld II beziehen, für die notwendigen Ausgaben ein nicht zurückzuzahlendes Darlehen gewährt, wodurch sich der durch den Landkreis tatsächlich aufzubringende Eigenanteil spürbar verringern würde. 6. Zuschussberechtigte Schülerinnen und Schüler werden von den Kosten für das mittägliche Mensaessen ihrer Schule befreit. Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  17. Kommunale Wohnungs- und Stadtpolitik • Erhalt und Schaffung bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnungen für alle Bevölkerungsschichten • Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität für alle • Barrierefreiheit schaffen, denn „Behindert ist niemand, Menschen werden behindert“ Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  18. Öffentliche Gesundheitsdienste Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Gesundheitsdienst-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein (GDG) Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Ziel des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, auf gesunde und gesundheitsfördernde Lebensverhältnisse hinzuwirken und gleiche Gesundheitschancen für alle anzustreben. Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  19. Dazu passt: • Ortsnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Raum • Ausbau der kommunalen Beratungsstellen von AIDS über den Sozialpsychiatrischen Dienst bis hin zum Zahnärztlichen Dienst • Überwachung der Alten- und Pflegeheime • Gesunde Ernährung in allen kommunalen Einrichtungen (BIO für alle - stärkt auch die regionale Landwirtschaft) – KiTa, Schule – Kantinen der kommunalen Krankenhäuser - … Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  20. Jede kommunalpolitische Entscheidung muss dem Grundsatz sozialer Gerechtigkeit Stand halten, also vor allem, ob und wie für die Benachteiligten in dieser Gesellschaft Chancengleichheit und ein Standard an sozialer Sicherheit gegeben sind. Unser Maßstab ist eine soziale, barrierefreie Kommune Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  21. Kommunale Antragsdatenbank http://die-linke.de/kommunaldatenbank/ • Wird regelmäßig aktualisiert • Überlebt und wächst und gedeiht nur, wenn auch Ihr mithelft und Eure Anträge weiterreicht an felicitas.weck@die-linke.de Felicitas Weck - 6.9. Kiel

  22. Felicitas Weck - 6.9. Kiel

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