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Der Entscheidungsprozess in der EU

Der Entscheidungsprozess in der EU. Regieren in der EU. Organe und Ausschüsse. Europäischer Rat Staats- und Regierungschefs + Kommissionspräsident. Rat der EU. EuGH. Ausschuss der Regionen. Europäisches Parlament. Wirtschafts- und Sozialausschuss. Rechnungshof.

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Der Entscheidungsprozess in der EU

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Presentation Transcript


  1. Der Entscheidungsprozess in der EU Regieren in der EU

  2. Organe und Ausschüsse Europäischer Rat Staats- und Regierungschefs + Kommissionspräsident Rat der EU EuGH Ausschuss der Regionen Europäisches Parlament Wirtschafts- und Sozialausschuss Rechnungshof Europäische Kommission Europäische Zentralbank Europäische Investitionsbank

  3. Unmittelbare Rechtsetzung durch die EG • Verordnungen: gelten Unionsweit unmittelbar, sind in allen Teilen verbindlich und stehen über nationalem Recht (ca. 300-400 jährlich) • Richtlinien: müssen von den Mitliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, ihre Ziele sind verbindlich (ca. 50-100 jährlich) • Entscheidungen: sind für die benannten Empfänger, z.B. Staat oder Unternehmen, in allen Teilen verbindlich (ca. 100-200 jährlich) • Empfehlungen: sind unverbindlich ebenso wie Stellungnahmen

  4. 1. Europäische Kommission • 25 Kommissare (je 1 pro Mitgliedsstaat) • Der Präsident wird vom Rat ernannt und von EP mit Mehrheit gebilligt • Der Präsident wählt 24 Mitglieder aus 3 Vorschlägen pro Mitgliedsstaat aus, das Kollegium unterliegt dem kollektiven Zustimmungsvotum des EP • Unterstützt von 36 Generaldirektionen (GDs)

  5. DAS supranationale Organ der EG • Soll in politischer Unabhängigkeit handeln und die Interessen der EU insgesamt verfolgen • „Hüterin der Verträge“: soll sicherstellen, dass Rechtsvorschriften, die vom Rat und Parlament verabschiedet werden, umgesetzt werden

  6. Initiativrecht im Rechtsetzungsprozess: kann Rechtsakte vorschlagen, über die das EP und der Rat beschließen • Einziges Organ, das der EU neue Rechtsvorschriften vorschlagen kann • Führt als Exekutive der EU die Ratsentscheidungen (z.B. Agrarpolitik) aus • Gegenüber dem Parlament verantwortlich (muss zurücktreten, wenn EP ihr das Misstrauen ausspricht)

  7. Kommission 2004- 2009 unter Präsident José M. Barroso

  8. 2. Rat der EU (Ministerrat) • Zentrales Beschluss- und Lenkungsorgan der EU (intergouvernemental) • Minister der Mitgliedstaaten tagen im Rahmen des Rates der EU • Je nach Themenbereichen, die auf der Tagesordnung stehen, ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten • Vorsitz des Rates wird von Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen

  9. Entscheidungs- und Koordinierungsfunktion • hat gesetzgebende Gewalt und entscheidet im Allgemeinen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament • gewährleistet die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten • legt die Grundsätze der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach Vorgaben des Europäischen Rates fest und setzt diese um

  10. schließt im Namen der Gemeinschaft und der Union internationale Abkommen zwischen der EU und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ab • koordiniert die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und trifft Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen • bildet mit EP die Haushaltsbehörde, die den Haushaltsplan der Gemeinschaft feststellt

  11. 9 Ratsformationen • Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen • Wirtschaft und Finanzen • Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher • Wettbewerbsfähigkeit • Verkehr, Telekommunikation und Energie • Landwirtschaft und Fischerei • Umwelt • Bildung, Jugend und Kultur

  12. Entscheidungsverfahren im Rat

  13. Reihenfolge der wechselnden Präsidentschaften • 2004 Irland: Januar-Juni; Niederlande: Juli-Dezember • 2005: Luxemburg; Vereinigtes Königreich • 2006: Österreich; Finnland • 2007: Deutschland; Portugal • 2008: Slowenien; Frankreich • 2009: Tschechische Republik; Schweden • …bis 2020 festgelegt

  14. 3. Europäischer Rat • Im Vertrag von Nizza kein Organstatus • de facto bestehend aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Kommission und einem weiteren Kommissionsmitglied

  15. „EU-Gipfel“Dezember 2005 in Brüssel

  16. 4. Europäisches Parlament

  17. Zweites „supranationales“ Organ • Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt • Fraktionen werden nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern nach Maßgabe der jeweiligen politischen Nähe gebildet • 732 Abgeordnete, die in den 25 Mitgliedstaaten gewählt worden sind • Präsident wird für zweieinhalb Jahre gewählt und ist wieder wählbar • 20 parlamentarische Ausschüsse (25-78 Abgeordnete)

  18. Politische Fraktionen (länderübergreifend) + 32 Fraktionslose

  19. Entwicklung der Wahlbeteiligung bei Europawahlen

  20. Befugnisse des EP • Legislativbefugnis: mit dem Rat der EU Verabschiedung von Gesetzen • Mitentscheidung: durch Maastricht eingeführt und durch Amsterdam ausgeweitet (2/3 aller Gesetze werden von EP und Rat gemeinsam erlassen) • Haushaltsbefugnis: zusammen mit dem Rat bildet das EP die Haushaltsbehörde der EU, die jährlich die Ausgaben und Einnahmen der Union festlegt • Kontrollbefugnis: Petitionsrecht der Bürger, Untersuchungen, Anrufen des EuGH, Finanzkontrolle

  21. Das Verfahren der Mitentscheidung Die (1)Kommission unterbreitet gleichzeitig dem (2) Parlament und dem (3)Rat einen Gesetzestext. Das Parlament nimmt (4) Änderungsanträge an und unterbreitet sie dem Rat. Der Rat ist mit dem Ergebnis der ersten Lesung des Parlaments einverstanden: der (5) Gesetzestext wird verabschiedet, oder…

  22. …wenn der Rat nach einer zweiten Lesung immer noch ablehnt muss der Vermittlungsausschuss (25 Mitglieder des Parlaments und 25 Mitglieder des Rates) einberufen werden, um eine Annäherung zwischen den unterschiedlichen Standpunkten herbeizuführen. • Januar 2006: EP erteilt Haushalt (2007-2013), der • auf EU-Gipfel verhandelt wurde eine Abfuhr (541 • Stimmen: nein, 56: ja, 76 Enthaltungen); • wenn sich EP und Rat nicht bis Ende das Jahres • einigen, müsste die EU ab 2007 mit jährlichen • Haushaltsplänen leben

  23. INTERGOUVERNMENTALEEBENE KOMMISSION Motor der Integration Hüterin der Verträge PARLAMENT Mitentscheidung Erfolge: Binnenmarkt und WWU SUPRANATIONALE EBENE Die Beziehung zwischen Kommission, Rat und Parlament Wer hat die Macht in der EU? Das Macht Dreieck RATderEU legislativeund exekutiveFunktion

  24. Das Mehrebenensystem der EU NationaleEbene SupranationaleEbene Europäischer Rat Rat der EU Kommission, Parlament Mitgliedstaaten Regierungen, Parlamente Parteien, öffentliche Meinung SubnationaleEbene Regionen, Bundesländer, Kommunen etc. in den Mitgliedstaaten

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