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Fremdsprachenpflicht

Fremdsprachenpflicht. Wenn vom Gymnasium kommend 4 Jahre eine zweite Fremdsprache in der Realschule K eine weitere Fremdsprache in der Oberstufe notwendig Mit mittlerem Bildungsabschluss ohne ausreichende Fremdsprache zweite Fremdsprache während der gesamten Oberstufe notwendig.

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Fremdsprachenpflicht

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Presentation Transcript


  1. Fremdsprachenpflicht Wenn • vom Gymnasium kommend • 4 Jahre eine zweite Fremdsprache in der Realschule • Keine weitere Fremdsprache in der Oberstufe notwendig Mit mittlerem Bildungsabschluss ohne ausreichende Fremdsprache zweite Fremdsprache während der gesamten Oberstufe notwendig

  2. Wahlfächer (Eingangsklasse) • Alle SchülerInnen müssen aus folgenden Fächern ein Fach belegen: • Wahlpflichtfächer: • Fremdsprachen: Französisch Niveau A / B (4) Italienisch Niveau B (4) Spanisch Niveau B (4) • Musik (2) oder Bildende Kunst (2) • Profilbildende Neigungsfächer: • Finanzmanagement (2) • Global Studies (2) • Wirtschaftsinformatik (4)

  3. Aufnahmevoraussetzungen Mittlerer Bildungsabschluss: In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik • Durchschnittsnote mindestens 3,0 • Keine dieser Noten schlechter als 4,0 Gymnasium: – Versetzungszeugnis nach Klasse 10 Altersgrenze: Bei Schuljahresbeginn das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet Mit Berufsausbildung: das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet

  4. Anmeldung • Erforderliche Unterlagen: • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular • Beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses • bei Minderjährigen ist eine Unterschrift der Eltern erforderlich • Persönliche Anmeldung erforderlich • mehrere beruflichen Gymnasien in Gmünd => erste Priorität

  5. Weiterer Verlauf Aufnahmeverfahren Ab 21. März 2011: Rückmeldung an Bewerber - bedingte Zusage - vorläufige Absage Bis 29. März 2011: - Annahme - Aufrechterhaltung und Aufnahme in Warteliste oder - Absage durch Bewerber Achtung: erfolgt keine Rückmeldung durch den Bewerber, erhält er ein Absage!

  6. Weiterer Verlauf Aufnahmeverfahren Bis spätestens 27.07.2011: • Abgabe des Abschlusszeugnisses (beglaubigte Kopie) Ab 29.07.2011: • Information über endgültige Zusage oder Absage

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