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Über das Kriegsrecht

Über das Kriegsrecht. Im Seminar „Ethik von Krieg und Frieden“ >> Sommersemester 2006. Pr äsentiert von: Tim Tiefenbach. Universität Bayreuth. Philosophy and Economics. >> uni.e-niversity.com. Francisco de Vitoria. Einleitung. Übersicht

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Über das Kriegsrecht

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Presentation Transcript


  1. Über das Kriegsrecht Im Seminar „Ethik von Krieg und Frieden“ >> Sommersemester 2006 Präsentiert von: Tim Tiefenbach Universität Bayreuth Philosophy and Economics >> uni.e-niversity.com Francisco de Vitoria

  2. Einleitung • Übersicht • Ist es Christen überhaupt erlaubt, Kriege zu führen? • Beim wem liegt die rechtmäßige Befugnis, einen Krieg zu erklären und zu führen? • Welche Begründung und welchen Grund kann es für einen gerechten Krieg geben? • Was und wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? 3%

  3. Einleitung • Zur Person • Fransico de Vitoria • 1483 geboren in Nordspanien (Burgos) • 1504 Eintritt in den Dominikanerkonvent San Pablo • 1509 Entsandt zum Studium in Paris • 1513 Antritt des Studiums der Theologie • 1523 Rückkehr nach Spanien • 1526 Ruf an die Universität Salamanca • 1546 † 6%

  4. Erste Frage • Ist es Christen überhaupt erlaubt, Kriege zu führen? • Gegenargumente • Zitate, Bsp: neues Testament: „Wenn dich jemand auf die eine Backe geschlagen hat, dann halte ihm auch die andere hin“ • Verweis auf Luther und Tertullian • >> Widerspricht den Ansichten der Lehrer sowie der gängigen Praxis 9%

  5. Erste Frage • Ist es Christen überhaupt erlaubt, Kriege zu führen? • Christen ist es erlaubt, Kriegsdienst zu leisten und Kriege zu führen. • Augustin:„Schlagt niemanden, tut niemanden Unrecht! […] Schlagt niemanden, seid zufrieden mit eurem Sold!“ • Waffengewalt im Inneren (Thomas) • Verteidigungskrieg:„Gewalt mit Gegengewalt abzuwehren ist erlaubt“ • Augustin: Gerechter Angriffskrieg • Angriffskrieg als Basis eines jeden Verteidigungskrieges • Ziel des Krieges ist der Friede und die Sicherheit des Gemeinwesens • Wohl der ganzen Welt gefährdet, wenn keine Strafe für Angreifer besteht • Beispiele der Heiligen und Guten, z.B. Kaiser Konstantin 12%

  6. Erste Frage Ist es Christen überhaupt erlaubt, Kriege zu führen? Argumente v) – vii) Nicht-Christen Kein Angriff Angriff Nur Verteidigungs- kriege Christen Auch Präventivkriege 15%

  7. Zweite Frage • Beim wem liegt die rechtmäßige Befugnis, einen Krieg zu • erklären und zu führen? • 1. Einen Verteidigungskrieg kann jeder unternehmen, auch eine • Privatperson. • Gewalt mit Gegengewalt abwehren・ ohne Ermächtigung・ Nicht nur zur Verteidigung der Person, sondern auch Güter • Auch Gegenschlag, wenn Flucht möglich? • Erzbischof: Selbstverteidigung unter der Nebenbedingung des geringstmöglichen Schadens • Panormitanus: Zur Flucht nicht verpflichtet, wenn große Schande • Bartolus: Keine Verpflichtung zur Flucht (Flucht = Unrecht) 18%

  8. Zweite Frage • Beim wem liegt die rechtmäßige Befugnis, einen Krieg zu • erklären und zu führen? • Jedes Gemeinwesen hat die Befugnis, einen Krieg zu erklären und zu beginnen. • Privatperson darf sich nur verteidigen • ・ Darf keine Unrechtstaten ahnden • ・ Verteidigung Ort und Stelle • >> Grund für Krieg hinfällig, sobald keine Notwendigkeit zur Verteidigung mehr besteht. (Vitoria widerspricht dem) • Gemeinwesen hat zudem die Befugnis, Strafmaßnahmen durchzuführen • ・ Verweis auf Aristoteles: Gemeinwesen muss sich selbst genügen • ・ Öffentliche Wohl lässt sich nur wahren, wenn Unrecht auch • bestraft wird 21%

  9. Zweite Frage • Beim wem liegt die rechtmäßige Befugnis, einen Krieg zu • erklären und zu führen? • 3. Herrscher haben, soweit es diese Sache angeht, dieselbe Befugnis wie das Gemeinwesen. • Augustin: Entscheidungsvollmacht zur Durchführung eines Krieges liegt bei den Herrschern • Was ist ein Gemeinwesen?・Vollkommenes Gemeinwesen = in sich abgeschlossen • Mehrere Gemeinwesen unter einem Herrscher möglich・Gemeinwesen dürfen ohne Erlaubnis des Herrschers Krieg führenBsp. Kaiserreich in dem Könige untereinander Krieg führen • Ausnahme: Gewohnheitsrecht, Notwendigkeit 24%

  10. Dritte Frage • Welche Begründung und welchen Grund kann es für einen Krieg • geben? • Die Verschiedenheit der Religionen stellt keinen Grund für einen gerechten Krieg dar. • i) Verweis auf Vorlesung über die Indianer sowie Thomas • 2. Die Erweiterung des Herrschaftsbereichs stellt keinen gerechten Kriegsgrund dar. • i) Gerechter Krieg wäre von beiden Seiten aus rechtfertigbar • Persönlicher Ruhm oder ein anderer Vorteil für den Herrscher stellt keinen gerechten Kriegsgrund dar. • i) Herrscher dient dem allgemeinen Wohl, sonst Gewaltherrscher 27%

  11. Dritte Frage • Welche Begründung und welchen Grund kann es für einen Krieg • geben? • 4. Es gibt nur einen Grund für einen gerechten Krieg, nämlich empfangenes Unrecht. • i) Augustin, Thomas • ii) Angriffskrieg dient der Bestrafung von Unrecht • iii) Herrscher hat über Feinde nicht mehr Gewalt als über seine Bürger • 5. Nicht jedes Unrecht jeden beliebigen Umfangs reicht dazu aus, dass man • einen Krieg beginnen kann. • i) Auch gegen Bürger nicht jede beliebige Bestrafung rechtmäßig •  ・ „Die Anzahl der Schläge bemisst sich nach dem Grad der Verfehlung“ 30%

  12. Vierte Frage • Was und wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 1) • In einem gerechten Krieg ist es erlaubt, alles zu tun, was für das öffentliche Wohl und dessen Verteidigung notwendig ist. • i) Zweck des Krieges: Verteidigung und Bewahrung des Gemeinwesens • In einem gerechten Krieg ist es auch erlaubt, sich verlorene Güter oder den genauen Gegenwert für diese Güter zurückzuholen. • i) Zu diesem Zweck wird der Krieg begonnen • Es ist erlaubt, die Kriegskosten und sämtliche von den Feinden zu Unrecht verursachte Schäden aus deren Güter zu decken. • i) Feinde sind zur Wiedergutmachung verpflichtet 33%

  13. Vierte Frage • Was und wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 1) • Ein Herrscher, der einen gerechten Krieg führt, kann nämlich alles tun, was notwendig ist, um von den Feinden Frieden und Sicherheit zu erlangen. • i) Zweck des Krieges: Sicherheit • ii) Ruhe und Frieden gehören zu den menschlichen Gütern • >> Transferzahlungen über Wiedergutmachung hinaus • Es ist erlaubt, von den Feinden empfangenes Unrecht zu ahnden und diese für solche Unrechtstaten zu bestrafen. • Herrscher hat Vollmacht, Fremde zu züchtigen • Vom Krieg betroffener Herrscher = Richter der Feinde • Auch Ehre und Ansehen sind Güter des Gemeinwesens 36%

  14. Vierte Frage • Was und wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 1) • Erster Zweifel: Reicht es dazu aus, dass ein Krieg gerecht ist, wenn der Herrscher der Meinung ist, einen gerechten Grund zu haben? • Dies reicht nicht immer aus • i) Nur das Urteil eines Weisen, kann eine Handlung für „gut“ erklären • ii) Sonst gibt es Kriege, die auf beiden Seiten rechtfertigbar sind • B) Gründliche Prüfung der Kriegsgründe und Argumente • i) Man muss tüchtige und weise Männer befragen 39%

  15. Vierte Frage Was und wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 1) 7. Zweiter Zweifel: Sind die Untertan dazu verpflichtet, den Grund zu untersuchen oder können sie kämpfen, ohne irgendwelche Mühe auf dessen Prüfung verwandt zu haben? A) Wenn der ungerechten Charakter eines Krieges bekannt ist, darf kein Kriegsdienst geleistet werden >> A) auch wenn gerechter Krieg für ungerecht gehalten wird! B) Wenn Zutritt zur Ratsversammlung: Zu Prüfung verpflichtet i) Es wird jemandem angerechnet, wenn er etwas nicht verhindert, was er verhindern kann und muss ii) Begründung muss sich auf das Urteil vieler Weiser stützen 42%

  16. Vierte Frage Was und wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 1) 7. Zweiter Zweifel: Sind die Untertan dazu verpflichtet, den Grund zu untersuchen oder können sie kämpfen, ohne irgendwelche Mühe auf dessen Prüfung verwandt zu haben? C) Wenn kein Zutritt zur Ratsversammlung: Keine Prüfung notwendig i) Vorgesetzte müssen keine Rechenschaft ablegen ii) Die Meinung von Rangunteren wird nicht gehört D) Es gibt Anzeichen und Argumente für die Ungerechtigkeit eines Krieges, bei denen Unwissenheit nicht entschuldigt i) Wenn Unwissenheit gespielt ii) Krieg der Ungläubigen gegen die Christen, Soldaten die Jesus kreuzigten sowie die Juden wären „entschuldigt“ 45%

  17. Vierte Frage • Was und wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 1) • Dritter Zweifel: Was muß man tun, wenn ein gerechter Kriegsgrund zweifelhaft ist, d.h., wenn es auf beiden Seiten einleuchtende und wahrscheinliche Begründungen gibt? • A) Bei rechtmäßigem Besitz, kein Krieg möglich, auch wenn Anspruch fragwürdig • i) Im Zweifelsfall für den Angeklagten • ii) Sonst gibt es Kriege, die auf beiden Seiten rechtfertigbar sind • B) Bei Neuverteilung, kein Krieg möglich, wenn Vertragslösung • angestrebt wird, egal wie die Machtverthältnisse liegen • i) Kein Unrecht bei ausgewogener Rechtslage • ii) Sonst gibt es Kriege, die auf beiden Seiten rechtfertigbar sind 48%

  18. Vierte Frage • Was und wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 1) • Dritter Zweifel: Was muß man tun, wenn ein gerechter Kriegsgrund zweifelhaft ist, d.h., wenn es auf beiden Seiten einleuchtende und wahrscheinliche Begründungen gibt? • C) Um Gewissheit zu erlagen, ist auch die eigene Rechtslage sorgfältig zu prüfen. • i) Sonst könnte der Betreffende nicht in gutem Glauben Besitzer sein • D) Bleibt der Zweifel bestehen, ist der rechtmäßige Besitzer nicht dazu verpflichtet, den Besitz abzutreten. • i) Ein Richter könnte ihm den Besitz nicht absprechen 52%

  19. Vierte Frage • Was und wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 1) • Dritter Zweifel: Was muß man tun, wenn ein gerechter Kriegsgrund zweifelhaft ist, d.h., wenn es auf beiden Seiten einleuchtende und wahrscheinliche Begründungen gibt? • E) Untertanen haben sowohl in Verteidigungskriegen als auch in Angriffskriegen die Pflicht, auch im Zweifelsfall Kriegsdienst zu leisten. • i) Herrscher können nicht immer Rechenschaft ablegen • ii) Im Zweifelsfall muss man sich der zuverlässigeren Seite anschließen • iii) Vergleich: Beamte führt Urteilsspruch des Richters aus (trotz Zweifel) • iv) Verweis auf Augustin 55%

  20. Vierte Frage • Was und wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 1) • Vierter Zweifel: Kann es einen von beiden Seiten gerechten Krieg geben? • A) Es ist offenkundig, dass dies nicht eintreten kann, wenn Ungewissheit ausgeschlossen ist. • B) Bei Unkenntnis des Tatbestands ist eine Seite wirklich im Recht. Für die andere Seite kann der Krieg insofern gerecht sein, dass er guten Glaubens geführt wird und somit nicht mit einer Sünde verbunden ist. • i) Unzwingbare Unkenntnis entschuldigt völlig 58%

  21. Vierte Frage • Was und wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 1) • Fünfter Zweifel: Ist jemand, der sich aus Unwissenheit an einem ungerechten Krieg beteiligt, zu Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm spätere Ungerechtigkeit dieses Krieges klargeworden ist? (Herrscher und Untertan) • A) Partielle Wiedergutmachung, d.h. nur die Raubgüter, die noch nicht aufgebraucht sind und die ihn effektiv „reicher“ machen • i) Derjenige, der keine Schuld hat, darf auch keine Einbußen erleiden • B) Für diese Person besteht, was das Verbrauchte betrifft ebensowenig eine Verpflichtung wie für jemand anders • i) Verpflichtung nur dann, wenn an Rechtmäßigkeit gezweifelt wurde • * Krieg der für beide Seiten große Übel bringt, kann nicht gerecht sein 61%

  22. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Erster Zweifel: Darf man in einem Krieg Unschuldige töten? • i) Ist erlaubt, da durch Textstellen belegt • A) Es ist niemals erlaubt, an sich und (zwar) beabsichtigt einen Unschuldigen zu töten • >> Kinder, Frauen, Bauern, Geistliche sowie Durchreisende (die sich bei Feinden aufhalten) dürfen im Krieg nicht getötet werden • B) Erlaubt, wenn nicht vermeidbar, z.B. Burgbelagerung • i) Sonst nicht möglich Krieg zu führen • ii) Aber Bedingung, dass durch gerechten Krieg kein größeres Übel • entsteht • Zweifel 1b: Ist es erlaubt potentielle Schuldige zu töten? Antwort: Ja. 63%

  23. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Zweiter Zweifel: Darf man in einem gerechten Krieg Unschuldige wenigstens berauben? • A) Güter, die potentiell von den Feinden eingesetzt werden könnten, dürfen den Unschuldigen gestohlen werden (z.B.: Schiffe, Waffen etc.) • >> Während dem Krieg dürfen alle bestohlen werden • B) Wenn Diebstahl und Plünderung vermeidbar, dann darf man Unschuldige nicht berauben • C) Wenn die Feinde Diebesgut nicht zurückgeben wollen, dürfen Unschuldige beraubt werden 67%

  24. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Dritter Zweifel: Darf man unter der Voraussetzung, dass die Tötung von Kindern und Unschuldigen nicht erlaubt ist, Kinder und Unschuldige wenigstens in die Gefangenschaft führen? • A) Man darf sie in Gefangenschaft führen, da Freiheit und Gefangenschaft zu den Schicksalsgütern gehören • i) nur unter der Nebenbedingung der Notwendigkeit, diese ist gegeben, wenn man sämtliche Feinde unterschiedslos berauben darf, z.B. Kriege gegen die Heiden 70%

  25. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Vierter Zweifel: Darf man wenigstens Geiseln, die man zur Zeit eines Waffenstillstandes oder nach einem Krieg von den Feinden bekommenhat, töten, wenn die Feinde wortbrüchig werden? • A) Wenn die Geiseln auf Seiten der Schuldigen gekämpft haben, dürfen sie getötet werden, handelt es sich um Unschuldige dürfen sie nicht getötet werden. 73%

  26. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Fünfter Zweifel: Darf man im Kriege wenigstens alle Schuldigen töten? • A) Im Kampf - solange die Lage gefährlich ist – dürfen alle getötet werden, die auf der Gegenseite kämpfen • B) Wenn der Sieg errungen und die Gefahr gebannt ist, darf man die Schuldigen töten • i) Man darf Unrecht bestrafen • ii) Bei eigenen Bürgern genau so • iii) Zukünftige Sicherheit 76%

  27. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Fünfter Zweifel: Darf man im Kriege wenigstens alle Schuldigen töten? • C) Allein zum Bestrafen von Unrecht ist es nicht immer erlaubt, alle Schuldigen zu töten • i) Vergleich: Bei einem Aufstand, das ganze Volk töten Widerspruch zum Erhalt des allgemeinen Wohls • D) Manchmal ist es erlaubt und nützlich, sämtliche Schuldigen zu töten • i) In manchen Fällen kann die Sicherheit nicht gewährleistet werden, wenn nicht alle Feinde vernichtet werden • >> Relativierung: Soldaten ziehen meistens mit gutem Glauben in den Kampf, daher sollten sie nicht im Nachhinein getötet werden 79%

  28. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Sechster Zweifel: Darf man Gefangene unter der Voraussetzung,dass sie schuldig sind töten? • ・ Prinzipiell ja, allerdings soll auf das durch die Gewohnheit anerkannte Völkerrecht Rücksicht genommen werden, d.h., wenn die Gefahr vorüber ist, dürfen nur fahnenflüchtige Gefangene getötet werden 82%

  29. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Siebter Zweifel: Fällt die ganze Kriegsbeute an diejenigen, die sie machen und in ihren Besitz bringen? • A) Kriegsbeute gehört solange den Siegern, bis Genugtuung durch Wiedergutmachung der entwendeten Güter und Kriegskosten geleistet worden ist. • B) Alle beweglichen Güter fallen denen zu, die sie in ihren Besitz bringen, auch wenn es über die Wiedergutmachung hinausgeht. • i) Beleg durch Textstellen Einschränkung durch Silvester Angemessenheit 85%

  30. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Siebter Zweifel: Fällt die ganze Kriegsbeute an diejenigen, die sie machen und in ihren Besitz bringen? • Zweifel 2b: Ist es erlaubt, Soldaten eine Stadt als Beute zu überlassen? • C) Ja, falls dies für die Kriegsführung oder die Abschreckung der Feinde oder die Motivation der Soldaten notwendig ist. • D) Ohne Ermächtigung durch den Herrscher ist es den Soldaten nicht erlaubt, Beute zu machen oder Brände zu legen, da sie keine Richter, sondern nur die Vollstrecker sind, 88%

  31. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Siebter Zweifel: Fällt die ganze Kriegsbeute an diejenigen, die sie machen und in ihren Besitz bringen? • E) Man darf Land und Burgen in Besitz nehmen, insoweit, als dies zum Ausgleich für die jeweiligen Schäden erforderlich ist, • F) Auch zu Sicherheitszwecken ist es erlaubt, eine feindliche Burg oder Stadt zu besetzen • G) Burg und Land dürfen auch als Bestrafung besetzt werden. • Auch im Staat ist es erlaubt, Übeltätern ihres Hauses zu berauben 91%

  32. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Achter Zweifel: Ist es erlaubt, besiegten Feinden Abgaben aufzuerlegen? • A) Ist erlaubt. Nicht nur zur Ausgleichung von Schäden, sondern auch der Bestrafung halber. 94%

  33. Vierte Frage • Wie viel ist in einem gerechten Krieg erlaubt? (Teil 2) • Neunter Zweifel: Darf man feindliche Herrscher absetzen und neue einsetzen oder sich selbst das Herrscheramt vorbehalten? • A) Dies darf man nicht allenthalben und aus jedem Grund um eines gerechten Krieges willen tun. • i) Angemessenheit des Strafmasses • B) Schwerwiegende Schäden und die dauerhafte Gefährdung der zukünftigen Sicherheit können rechtmäßige Gründe für einen Herrschaftswechsel sein. 97%

  34. Schlußfolgerungen • Regel: Selbst wenn Herrscher die Vollmacht zum Krieg haben, besteht ihre erste Pflicht darin, Frieden zu halten. • 2. Regel: Wenn es zu einem gerechten Krieg kommt, ist dieser in der Absicht, das Recht geltend zu machen und das Vaterland zu verteidigen, zu führen, damit aus dem Krieg Friede und Sicherheit erwachsen. • 3. Regel: Nach dem Sieg, ist dieser mit christlicher Mäßigkeit zu nutzen. Der Sieger muss sich als Richter betrachten, der zwischen zwei Gemeinwesen sitzt. Er soll dem geschädigten Gemeinwesen Genugtuung verschaffen, mit möglichst wenig Nachteilen für das Gemeinwesen, das den Schaden verursachte, da meist die Schuld bei den Herrschern liegt. 100%

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