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VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH

VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH. PRÄAMBEL 1. KINDERBETREUUNG IM BEDARFSFALL 2. KINDERBETREUUNG WÄHREND DER WEIHNACHTSZEIT 3. VÄTER IN ELTERNZEIT 4. BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

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VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH

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  1. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH

  2. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH 23. September 2013, Frank Rüttger • PRÄAMBEL • 1. KINDERBETREUUNG IM BEDARFSFALL • 2. KINDERBETREUUNG WÄHREND DER WEIHNACHTSZEIT • 3. VÄTER IN ELTERNZEIT • 4. BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT • 5. LEBENSARBEITSZEIT, ZEITWERTKONTEN, TEILZEIT

  3. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVHPRÄAMBEL 23. September 2013, Frank Rüttger Die Umsetzung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der EVH 2004 - Abschluss einer Vereinbarung mit der IHK Halle-Dessau am 10.03.2004 zur Durchführung des Projektes „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ als gefördertes Modellprojekt in Sachsen-Anhalt. Die EVH wurde am 25.05.2004 erstmals auditiert. 2007 Erfolgreiche erste Re-Auditierung zum 27.08.2007. Familienfreundliche Maßnahmen sind z.B. 2007: - Einführung von Lebensarbeitszeitkonten für einen sozialverträgliche Übergang in die Rente, - Einbindung von Zeitguthaben in Teilzeitregelungen während und nach der Elternzeit, - Aufbau der betrieblichen Notfallbetreuung „Stromer-Kids“

  4. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVHPräambel 23. September 2013, Frank Rüttger 2010 Erfolgreiche zweite Re-Auditierung zum 01.10.2010 Familienfreundliche Maßnahmen sind z.B. 2010 - Einführung von Lebensarbeitszeitkonten mit familien- gerechter Ausgestaltung - Umfangreiche Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement 2012 Erfolgreiche Teilnahme der EVH am Unternehmenswettbewerb „Erfolgsfaktor Familie“ aufgrund überzeugender familienfreundlicher Maßnahmen und einer nachhaltigen familienbewussten Personalpolitik, 2012 Erfolgreiche Auditierung der Stadtwerke Halle GmbH zum 05.12.2012 Familienfreundliche Maßnahmen sind eine flexible Jahres- arbeitszeit, ein Betriebliches Gesundheitsmanagement, Aufbau eines systematischen Personalentwicklungskonzepts,

  5. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVHPräambel 23. September 2013, Frank Rüttger 2013 Erfolgreiche dritte Re-Auditierung zum 31.08.2013 Familienfreundliche Maßnahmen sind z.B. 2013 - flexible, lebensphasengerechte Arbeitszeitgestaltung und Teilzeitangebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie - Sicherung und Ausbau von sozialen Zuwendungen, Einführung eines Zuschusses zur Kinderbetreuung ab 2012, - Aufbau der Kommunikation und das Angebot von Serviceleistungen zur Pflege von Angehörigen ab 01.10.2013 mit der Caritas, - Unterstützung beim Aufbau der Internetplattform „FamilienPool“ in Halle in Kooperation mit der Caritas - Engagement in der Region im Rahmen der Unternehmerinitiative „Familienfreundliches Halle“ und Botschafter des Landes Sachsen-Anhalt,

  6. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH 1.KINDERBETREUUNG IM BEDARFSFALL 23. September 2013, Frank Rüttger

  7. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH2. KINDERBETREUUNG WÄHREND DER WEIHNACHTSZEIT 23. September 2013, Frank Rüttger Weihnachtsaktion für Mitarbeiterkinder Seit mehreren Jahren unterstützt die EVH ihre Mitarbeiter bei der Betreuung der Kinder in der Vorweihnachtszeit. Es ist die Zeit von Ferienbeginn bis Heiligabend. Folgende Aktionen werden jährlich durchgeführt: - Kreatives Basteln, Backen und Kinobesuch - Eislaufen - Badespaß im Maya mare Die anfallenden Kosten werden von der EVH getragen. Die EVH stellt entsprechendes Aufsichtspersonal zur Betreuung der Kinder zwischen 6 und 12 Jahren.

  8. KINDERBETREUUNG IM BEDARFSFALL - DAS MODELL STROMER-KIDSVÄTER IN ELTERNZEIT 23. September 2013, Frank Rüttger Hohe Akzeptanz bei der Elternzeit für Väter • Seit Geltung des Bundeseltern- geld- und Elternzeitgesetzes nehmen immer mehr junge Väter der EVH Vätermonate in Anspruch. Das Durchschnittsalter der Väter beträgt ca. 38 Jahre. - Die Vätermonate finden in der EVH eine hohe Akzeptanz. So nehmen 70% der Väter die Elternzeit in Anspruch. - Die Akzeptanz ist insgesamt noch höher. Die Väter, die die Elternzeit nicht in Anspruch nehmen, nennen dafür ausschließlich finanzielle Gründe.

  9. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH4.BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT 23. September 2013, Frank Rüttger Betriebliches Gesundheitsmanagement in der EVH In der Zielvereinbarung zur Re - Auditierung berufundfamilie 2010 und 2013 bildet das Betriebliche Gesundheitsmanagement einen Schwerpunkt. Abschluss von Rahmen-BV „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (2008) und „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (2012) mit dem Betriebsrat und Abschluss von Vereinbarungen mit der AOK und dem Universitätssportverein (2008) und dem Institut für Leistungsdiagnostik und Gesundheitsförderung e.V. (2010) mit den Zielen - Gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen, - Beratung, Information und Auswertungen zum Thema Gesundheit, - Erhöhung der Motivation, Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit, - Unterbreitung von Angeboten zur Gesundheitsförderung, - Weiterentwicklung eines positiven Betriebsklimas,

  10. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH4. BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT 23. September 2013, Frank Rüttger Angebote für gesundheitsfördernde Maßnahmen Im Ergebnis der Befragung bestand ein Interesse der Mitarbeiter an arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen wie Rückenschule, Entspannungskurse, Stressbewältigung mit Entspannung, Programme zur Gewichtsabnahme und gesunde Kantinenangebote. Seit 2008 werden den Mitarbeitern an allen Standorten der EVH u.a. - Rückenschule am Arbeitsplatz - Nordic Walking - Aquafitness - Schnupperkurse zu Tai Chi, Yoga, PMR (Progressive Muskelrelaxation) - Massage am Arbeitsplatz (seit 2009) - Gesundheitstag mit verschiedenen Angeboten an verschiedenen Standorten - Grippeschutzimpfung - Prostatavorsorge (seit 2010) Die Abrechnung der Kurse erfolgt teilweise über die Krankenkassen der Mitarbeiter bzw. übernimmt das Unternehmen die Kosten.

  11. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH 5. LEBENSARBEITSZEIT, ZEITWERKONTEN, TEILZEIT 23. September 2013, Frank Rüttger Arbeiten bis 67 oder ansparen für die Rente? Lebensarbeitszeitkonten, Zeitwertkonten und Teilzeitmodelle auch für ältere Mitarbeiter werden in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Welche Rahmenbedingungen bietet die EVH? Lebensarbeitszeitkonto: - Mitarbeiter ohne Altersbeschränkung können einen Antrag auf ein Lebensarbeitszeitkonto stellen, es gibt keine Begrenzung in der Höhe der Zeitguthaben. Alle übrigen Mitarbeiter haben einen flexiblen Zeitrahmen von – 100 bis + 150 h bezogen auf die tarifliche Vollzeit über das Kalenderjahr hinaus. - In ein Lebensarbeitszeitkonto können Zeitguthaben, Mehrarbeit, Urlaubstage, Einmalzahlungen, steuerpflichtige Zuschläge und Dienstreisezeiten eingehen, - Das Lebensarbeitszeitkonto dient der vollen/teilweisen Freistellung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, es kann aber auch im Rahmen der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen eingesetzt werden.

  12. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH5.LEBENSARBEITSZEIT, ZEITWERTKONTEN, TEILZEIT 23. September 2013, Frank Rüttger - Für Mitarbeiter mit einem Lebensarbeitszeitkonto werden Zeitguthaben von Zeit in Geld gewandelt werden und ausgelagert. - Zeitguthaben können während und nach der Elternzeit im Zusammenhang mit Teilzeit zur Erhöhung der Vergütung verwandt werden, Die durchschnittliche Elternzeit der jungen Mütter betrug in der EVH seit 2000 im Durchschnitt 8 Monate (0 Monate/Telearbeitsplatz bis 16 Monate), Zeitguthaben werden auch ersatzweise für „Vätermonate“ eingesetzt, - Zeitguthaben können auch zur Pflege von Familienangehörigen eingesetzt werden. Bei fehlenden Zeitguthaben geht das Unternehmen in Vorleistung bzw. es werden dem Mitarbeiter entsprechende Freiräume zur Pflege im Rahmen der Arbeitszeit ermöglicht.

  13. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH5.LEBENSARBEITSZEIT, ZEITWERTKONTEN, TEILZEIT 23. September 2013, Frank Rüttger Mit Teilzeitmodellen sozialverträglich in den Ruhestand - Mit dem Betriebsrat wurden zwei Regelungen vereinbart, die einen kurzfristigen und einen längerfristigen Ausstieg aus dem Berufsleben ermöglichen. Im Einzelnen ist folgendes geregelt: kurzfristiges Ausscheiden: - Mitarbeiter schließen eine Teilzeitvereinbarung über eine 25 (80 % Netto) oder 30 Stunden/Woche (85 % Netto) ab vollendeten 52. Lebensjahr ab. - Mitarbeiter scheidet in der Regel mit vollendeten 59. Lebensjahr über eine betriebsbedingte Kündigung aus und nimmt eine vorgezogene Altersrente nach Arbeitslosigkeit in Anspruch. - Bis zum Bezug einer Rente erhält der Mitarbeiter eine monatliche ratierliche Abfindung und während des Zeitraumes ALG II zusätzlich einen Zuschuss zur Krankenversicherung. - Für eintretende Rentenverluste erhält der Mitarbeiter einen Teilausgleich.

  14. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH5. LEBENSARBEITSZEIT, ZEITWERTKONTEN UND TEILZEIT 23. September 2013, Frank Rüttger längerfristiges Ausscheiden: - Mitarbeiter schließen eine Teilzeitvereinbarung über eine 25 (80 % Netto) oder 30 Stunden/Woche (85 % Netto) ab vollendeten 50. Lebensjahr ab. - Hinsichtlich der tatsächlich geleisteten Wochenarbeitszeit gibt es keine Einschränkungen. - Mitarbeiter sammelt Stunden, um über eine Freistellungsphase in die Regelaltersrente zu gehen. - Ein Wechsel zwischen den Regelungen (kurzfristig/längerfristig) ist möglich. Teilzeit für ältere Mitarbeiter: - Mitarbeiter, die das 59. Lebensjahr vollendet haben, können einen Antrag auf Teilzeit stellen. Die Teilzeit kann befristet für mind. 12 Monate aber auch bis zum Eintritt in die Regelaltersrente vereinbart werden. - Durch das Unternehmen erfolgt eine Teilkompensation in der Vergütung, ein Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung und freiwillige soziale Leistungen werden auf der Basis von Vollzeit gewährt.

  15. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH5.LEBENSARBEITSZEIT, ZEITWERTKONTEN UND TEILZEIT 23. September 2013, Frank Rüttger Teilzeit im Anschluss an die gesetzliche Elternzeit: - Mitarbeiter können im unmittelbaren Anschluss an die gesetzliche Elternzeit einen Antrag auf Teilzeit stellen. Die vom Unternehmen gestützte Teilzeit gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. - Durch das Unternehmen erfolgt eine Teilkompensation in der Vergütung, ein Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung und freiwillige soziale Leistungen werden auf der Basis von Vollzeit gewährt. - Der Mitarbeiter hat jeder Zeit die Möglichkeit zur Rückkehr auf Vollzeit. Teilzeit zur Pflege von nahen Angehörigen: - Neben Teilzeit gemäß Gesetz zur Familienpflegezeit, kann der Mitarbeiter auch einen Antrag auf Teilzeit „Null“ für einen max. Zeitraum von drei Monaten stellen. - In der Phase der „Freistellung“ erhält der Mitarbeiter 50% seiner individuellen Bruttotabellenvergütung und sonstige freiwillige soziale Leistungen auf der Basis Vollzeit.

  16. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE IN DER EVH5. LEBENSARBEITSZEIT, ZEITWERTKONTEN UND TEILZEIT 23. September 2013, Frank Rüttger - Vorhandene Zeitguthaben können mit dem negativen Zeitsaldo verrechnet werden. In der Phase des Nacharbeitens erhält der Mitarbeiter 75% seiner individuellen Tabellenvergütung. Wie weiter? - Ab 2014 gewährt das Unternehmen Mitarbeitern, die nahe Angehörige pflegen, vier zusätzliche bezahlte Freistellungstage im Jahr. - Bis Jahresende wird mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung „Telearbeit zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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