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Obligationenrecht

Obligationenrecht. Professor Dr. Helmut Rüßmann Thomas Reich Universität des Saarlandes Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie. Obligationen.

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Obligationenrecht

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Presentation Transcript


  1. Obligationenrecht Professor Dr. Helmut Rüßmann Thomas Reich Universität des Saarlandes Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie

  2. Obligationen • BestimmungKraft der Obligation ist der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. • Herkunft der Obligation • Versprechen, Rechtsgeschäft, Vertrag • Gesetzliche Ausgleichsanordnung • Partner der Obligation • Business (professional) to business • Business to consumer (non professional) • Consumer to consumer

  3. Ziel der geplanten Regelung • Ein umfassendes Gesetzbuch für alle Arten von Obligationen! • Orientierung an den Bedürfnissen einer marktwirtschaftlichen Ordnung • Berücksichtigung legitimer Verbraucherschutzinteressen im Rahmen vorzugsweise marktkonformer Interventionen • Anlehnung an vorhandene Traditionen der beteiligten Entitäten • Berücksichtigung und Einbau der für das Obligationenrecht relevanten Vorgaben der europäischen Union und anderer internationaler Organisationen

  4. Verbraucherschutz durch die EU Richtlinien Haustürgeschäft Timesharing Pauschalreise Verbraucherkredit Zahlungsverkehr Produkthaftung Klauselwerke Fernabsatzgeschäfte

  5. Europäisches Vertragsrecht • Principles of European Contract Law • Formation (Vertragsschluss) • Authority of Agents (Stellvertretung) • Validity (Gültigkeitsschranken) • Interpretation (Auslegung) • Contents and Effects (Inhalt und Wirkungen) • Performance (Erfüllung) • Non-Performance and Remedies in General (Nichterfüllung und Rechtsbehelfe im Allgemeinen) • Particular Remedies for Non-Performance (besondere Rechtsbehelfe bei Nichterfüllung)

  6. UNCITRAL Modellgesetze • Wiener Kaufrechtsübereinkommen für grenzüberschreitende Kaufverträge • Grenzüberschreitende Überweisungen und andere Zahlungsgeschäfte • Grenzüberschreitende Transporte • Elektronischer Geschäftsverkehr • Abtretung (Zession) von Forderungen und Rechten • Handelsschiedsgerichtsbarkeit • ...

  7. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Allgemeiner Teil des BGB Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht Erbrecht Allgemeiner Teil Besondere Schuldverhältnisse

  8. Nicht erfasste Bereiche • Familienrecht und Erbrecht • Sachenrecht (Eigentumserwerb, Eigentumsverlust, Belastung von Eigentum mit Pfandrechten und Dienstbarkeiten) • Wertpapierrecht • Recht der (Handels-)Gesellschaften und juristischen Personen (Verein, Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung ...) • Aufsichts- und Organisationsrecht für Banken und Versicherungen • Organisationsrecht, Qualitäts- und Normungsrecht des Verbraucherschutzes

  9. Regelungsbereich • Obligationsfähigkeit • Entstehung der Obligation • Rechtsgeschäft • Außervertragliches Haftungsrecht • Geschäftsführung ohne Auftrag • Leistung ohne Vertrag • Ungerechtfertigte Bereicherung • Beendigung der Obligation durch Erfüllung und Erfüllungssurrogate • Störung der Obligation durch Nichtleistung oder Schlechtleistung • Einzelne Vertragsschuldverhältnisse

  10. Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische Personen Personengemeinschaften ohne Subjektqualität Gesamthandsgemeinschaft Bruchteilsgemeinschaft

  11. Die natürliche Person I Rechtsfähigkeit Geburt Tod Geschäftsfähigkeit unfähig beschränkt unbeschränkt Deliktsfähigkeit

  12. Die natürliche Person II Haftungsmasse Geschäftsschulden Persönliche Schulden Verantwortung für Dritthandeln Rechtsgeschäft Schulderfüllung Deliktshaftung § 164 BGB § 278 BGB § 831 BGB

  13. Vertreter Organe Rechtsgeschäfte Organhaftung Die juristische Person I Rechtsfähigkeit Eintragung Löschung Handlungsunfähigkeit

  14. Die juristische Person II Haftungsmasse Gesellschaftsvermögen Persönliches Vermögen Verantwortung für Organ- und Dritthandeln Rechtsgeschäft Schulderfüllung Deliktshaftung § 164 BGB § 278 BGB § 31 BGB § 831 BGB § 31 BGB

  15. Personenvereinigungen Rechtszuständigkeit Bruchteilsgemeinschaft Gesamthandsgemeinschaft Verwaltungszuständigkeit Handlungsfähigkeit Haftung

  16. Bruchteilsgemeinschaft A B C Grundstückseigentum Eigentum am Auto Mietzinsforderung

  17. Gesamthand Gesamthandsgemeinschaft A B C Grundstückseigentum Eigentum am Auto Mietzinsforderung

  18. Arbeitsteilung Bote Fremde Willenserklärung Vertreter Eigene Willenserklärung Gehilfe Tätigkeit Erfüllungsgehilfe Erfüllung Allgemein Verrichtungsgehilfe

  19. Offene Stellvertretung Agent Anbieter Verdeckte Stellvertretung Interessent Agent Anbieter Interessent Formen der Arbeitsteilung - Vertretung Vertragsband

  20. Offene Stellvertretung • Vertretungseignung des Geschäfts • nicht höchstpersönliche Rechtsgeschäfte • Eheschließung • Testamentserrichtung • Handeln im Namen des Vertretenen • Prinzip der Offenkundigkeit • Funktion des § 164 Abs. 2 BGB • Vertretungsmacht • Gesetzlicher Vertreter • Organvertreter • Gewillkürter Vertreter • Vertreter kraft Rechtsscheins

  21. Mängel der Stellvertretung • Handeln im Namen des Vertretenen • Bei Verletzung (Nichtbeachtung): Eigengeschäft des Handelnden • Funktion des § 164 Abs. 2 BGB ? • Vertretungsmacht • Bei fehlender Vertretungsmacht • Unwirksamkeit • Schwebezustand • Genehmigung des Vertretenen • Haftung des Vertreters als falsus procurator

  22. Einseitige Rechtsgeschäfte § 180 BGB Ohne Vertretungsmacht grundsätzlich unwirksam Mit Vertretungsmacht § 174 BGB Urkundenvorlage Ohne Vorlage wirksam unwirksam wenn unverzüglich zurückgewiesenundkeine Kenntnis durch den Vollmachtgeber

  23. Beendigung des Schwebezustandes Genehmigung Verweigerung § 177 Abs. 1 BGB Vertretener Widerruf 178 BGB Vertragspartner Schwebende Unwirksamkeit

  24. Aufforderung Fristablauf Handeln des Vertretenen Beendigung des Schwebezustandes Genehmigung Verweigerung § 177 Abs. 1 BGB Vertretener Vertragspartner Vertreter § 182 BGB

  25. Zeitgrenze Genehmigung Ausschluss Kenntnis Handeln des Vertragspartners Beendigung des Schwebezustandes § 178 BGB Widerruf Vertreter Vertretener

  26. Haftung des falsus procurator • Bei fehlendem Nachweis der Vertretungs-macht nach Wahl des anderen Teils • Erfüllung • Schadensersatz wegen Nichterfüllung • Bei Nachweis der eigenen Unkenntnis vom Mangel der Vertretungsmacht • Schadensersatz des negativen Interesses • Bei Nachweis der Kenntnis oder fahrlässigen Unkenntnis des anderen Teils vom Mangel der Vertretungsmacht • Keine Haftung

  27. Begründung von Rechten und Pflichten Selbstbestimmung Fremdbestimmung Vertragliche Schuldverhältnisse Gesetzliche Schuldverhältnisse Primär Sekundär

  28. Schadensersatz Bereicherungshaftung Gesetzliche Ausgleichsansprüche Aufwendungsersatz Haftungsbegründung Haftungsausfüllung

  29. Schadenszurechnung und -abwälzung Casum sentit dominus! The loss lies where it falls! Unrecht und Schuld Nutzen aus erlaubter Gefährdung Eingriff und Aufopferung

  30. Unrechtshaftung Verhalten Schaden Unrecht

  31. Gefährdungshaftung Gefahrenquelle Schaden Halter Betreiber Hersteller

  32. Unrechtshaftungstatbestände • § 823 Abs. 1 BGBVorsätzliche oder fahrlässige Rechtsgutsverletzung • § 823 Abs. 2 BGBMindestens fahrlässige Verletzung eines Schutzgesetzes • § 826 BGBVorsätzlich sittenwidrige Schadenszufügung • ....

  33. Gefährdungshaftungstatbestände • § 7 Abs. 1 StVGRechtsgutsverletzung beim Betrieb einesKraftfahrzeugs • § 1 Abs. 1 ProdukthaftungsgesetzRechtsgutsverletzung beim bestimmungsgemäßen Gebrauch einesProdukts • §§ 25 bis 26 AtomgesetzRechtsgutsverletzung beim Betrieb einesAtomkraftwerks oder -schiffes oder aus dem Besitz nuklearen Materials • ....

  34. Haftung für Unrecht Kausalität ??? Und was noch? ??? Verhalten Schaden rechtswidrig schuldhaft faute

  35. Kausalität Kausalität Haftung für Unrecht - § 823 Abs. 1 BGB Verletzung eines Rechtsguts Verhalten Schaden rechtswidrig schuldhaft

  36. Haftung für Unrecht - § 823 Abs. 2 BGB Subsumtion Verletzung eines Schutzgesetzes Verhalten Schaden rechtswidrig schuldhaft Kausalität

  37. Haftung für Unrecht - § 826 BGB Vorsätzlich und sittenwidrig Verhalten Schaden

  38. Kausalität Verletzung eines Rechtsguts Erlaubte Gefahrenquelle Schaden Kausalität Gefährdungshaftung Risikospezifische Gefahrverwirklichung Begrenzende Faktoren

  39. Schadensbestimmungnach dem Gesetz Zustandsvergleich zweier Güterlagen § 249 BGB Hypothetische Güterlage Haftungsereignis Differenz Reale Güterlage

  40. Herstellung in Natur Ersatz der Herstellungskosten des Vermögensverlustes in Geld bei Unmöglichkeit, Ungenügen oder Unzumutbarkeit der Restitution Schadensersatzleistung Restitution Kompensation § 253 BGB

  41. Differenzhypothese real hypothetisch Abgang Zufluss Abgang Zufluss Ausgeglichene Bilanz - deshalb - Kein Schaden

  42. damnum emergens real hypothetisch Abgang Zufluss Zufluss Nicht ausgeglichene Bilanz Schaden durch Vermögensverlust

  43. lucrum cessans real hypothetisch Abgang Abgang Zufluss Nicht ausgeglichene Bilanz Schaden durch entgangenen Gewinn

  44. Hypothetische Kausalität real hypothetisch Abgang Zufluss Zufluss Abgang Ausgeglichene Bilanz Schaden durch Reserveursache

  45. Vorteilsausgleich real hypothetisch Abgang Zufluss Ausgeglichene Bilanz Compensatio lucri cum damno

  46. Offene Positionen • Zurechnungsfaktoren • Kausalität • Adäquanz • Schutzbereich (Rechtswidrigkeitszusammenhang) • Zeitpunkt der Vergleichsbetrachtung und Bilanzierung • Berücksichtigung alternativer (hypothetischer) Kausalverläufe • Erfüllung • Letzte mündliche Verhandlung • Vorteilsausgleich

  47. Ausgleich nach Bereicherungsrecht Bereicherungsschuldner durch Leistung in sonstiger Weise auf Kosten des Gläubigers etwas ohne rechtlichen Grund erlangt

  48. Bereicherungstatbestände • Condictio indebitiWer durch Leistung eines anderen, welche zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit erfolgte, etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, ist dem anderen zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet. • Condictio sine causaWer auf Kosten eines anderen, aber ohne dessen Leistung, sondern in sonstiger Weise etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat, ist dem anderen zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet. • Condictio ob remWer zur Erreichung eines nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckten Erfolges wissentlich eine nicht geschuldete Leistung erbringt, kann Herausgabe des Erlangten verlangen, wenn der Erfolg nicht eintritt.

  49. Haftungsausfüllung • Vermögensorientierte Abschöpfungskondiktion • Entbindung von allen Sorgfaltspflichten • Sicherung des durch eigene Leistung erzielten Gewinns • für den unverklagten und gutgläubigen Bereicherungsschuldner • Verhaltensorientierte Fremdgeschäftsführungskondiktion • Sorgfaltsplichten eines Fremdgeschäftsführers • Herausgabe des commodum ex negotiatione • für den verklagten oder bösgläubigen Bereicherungsschuldner und (analog) den Bereicherungsschuldner im Synallagma

  50. Haftungsausfüllung 1 • Primäranspruch • Herausgabe des Erlangten (etwas) in Natur • Gezogene Nutzungen • Das auf Grund des erlangten Rechts Erworbene • Der erhaltene Ersatz bei Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung • Sekundäranspruch • Wertersatz • Begrenzung • auf das im Vermögen des Schuldners (noch) Vorhandene • vermindert durch Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Beständigkeit des Erlangten gemacht wurden

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