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Stapler-Arbeitskorb

Stapler-Arbeitskorb. Stapler-Arbeitskorb. Ab 01.01.2009 gelten neue Bestimmungen für den Einsatz von Arbeitskörben. Pauschale, von den Arbeitskorblieferanten gelieferte Ausnahmebewilligungen laufen Ende 2008 aus und werden nicht mehr erneuert. Stapler-Arbeitskorb.

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Stapler-Arbeitskorb

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Presentation Transcript


  1. Stapler-Arbeitskorb

  2. Stapler-Arbeitskorb • Ab 01.01.2009 gelten neue Bestimmungen für den Einsatz von Arbeitskörben. • Pauschale, von den Arbeitskorblieferanten gelieferte Ausnahmebewilligungen laufen Ende 2008 aus und werden nicht mehr erneuert.

  3. Stapler-Arbeitskorb • Ab 01.01.2009 dürfen Personen nur noch unter folgenden Bedingungen mit mobilen Geräten hochgehoben werden : • Einsatz von baumustergeprüften Hubarbeitsbühnen. • Es liegt eine Ausnahmebewilligung der Suva für spezielle Einsätze vor.

  4. Anforderungen für Ausnahmebewilligung -max. 6 Arbeitseinsätze pro Jahr und Betriebsort. • Einsatzdauer max. zwei Stunden • max. Hubhöhe 5 Meter. • Arbeitseinsatz im Innern von Gebäuden. • Instandhaltungsarbeiten (Sonderbetrieb) wie z.B. der Austausch von Lampen. -Staplerfahrer ausgebildet -Arbeitskorb nach den Bestimmungen der Suva (CE03-3.d)

  5. Mindestanforderungen an den Stapler -Gegengewicht- oder Schubmaststapler -Nenntragfähigkeit min. 1‘500 kg -Gesamtgewicht Korb inkl. Ladung max. 20% der Nenntragfähigkeit des Staplers über gesamtes Lastdiagramm (Schwerpunktsabstand 500 mm). -Zwei voneinander unabhängige Tragmittel (Hubketten) -Rohrbruchsicherung an Hydraulikzylinder -Instandhaltungsnachweis durch Fachpersonal

  6. Keine Ausnahmebewilligung! • Bau- und Montagearbeiten • Reinigungsarbeiten an Gebäuden und Anlagen • Renovationsarbeiten an Gebäuden und Anlagen • Wartungstätigkeiten an Anlagen • Einsatz an Regalen oder Schmalgängen (allseitig min. 0,5 Meter Sicherheitsdistanz) • Arbeitseinsätze, die voraussehbar sind und in regelmässigen Abständen ausgeführt werden, z.B. Normalbetrieb-Arbeiten wie Kommissionieren oder Inventurarbeiten.

  7. Keine Ausnahmebewilligung! -Arbeitseinsätze mit Hubhöhen über 5 Meter -Arbeitseinsatz ausserhalb von Gebäuden -Unterhaltsarbeiten an hochgelegenen Stellen wo Podeste nötig wären. -Arbeitseinsätze bei Bodenneigung grösser 1% -Arbeitseinsätze näher als zwei Meter von ungesicherten Sturzkanten

  8. Anforderungen für Ausnahmebewilligung Detailinformationen • zum Hochheben von • Personen mit dem • Arbeitskorb und • Antragformulare für • Ausnahmebewilligung- • en finden Sie unter: • www.suva.ch/stapler

  9. Haben Sie noch Fragen? Suva Hotlines für Arbeitssicherheit : - Bereich Gewerbe und Industrie Tel: 041 419 55 33 e-Mail: gewerbe.industrie@suva.ch - Bereich Technik* • Tel: 041 419 61 31 e-Mail: technik@suva.ch • * Beratung bei Beschaffung / Änderungen von Maschinen (gegen Verrechnung)

  10. Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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