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Vom Forderungs- zum Schuldnermanagment. Praktische Vorsorge hilft Forderungen erfolgreich durchsetzen Von RA Uwe Jahn, Schwerin. Die abstrakte Sichtweise (des Juristen). Anspruchsgrundlage: Vertrag oder gesetzliches Schuld-verhältnis
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Vom Forderungs- zum Schuldnermanagment Praktische Vorsorge hilft Forderungen erfolgreich durchsetzen Von RA Uwe Jahn, Schwerin
Die abstrakte Sichtweise (des Juristen) • Anspruchsgrundlage: Vertrag oder gesetzliches Schuld-verhältnis • der richtige Anspruchsgegner: Vertragspartner oder ge-setzlicher Schuldner • Anspruchsvoraussetzungen: Leistung bzw. Vorleistungs-pflicht des Schuldners oder Erfüllung der gesetzlichen Vor-aussetzungen • Fehlen von Einwendungen oder Einreden: Mängel, Fällig-keit etc.
Konkrete Probleme bei der Realisierung einer Forderung • Person des Vertragspartners • postalische und fernmündliche Erreichbarkeit (auch Fax und email) • Sitz bzw. Wohnort • Registergericht • Nachweis vertraglicher Abreden • Verzögerung durch unbegründete Einreden • Ansatzpunkte für die Zwangsvollstreckung • Vermögensverfall
Wenn etwas schief geht ..... dann meistens richtig • Geliefert wurde an die Holzstrasse GbR, • Anschrift Holzstrasse, • als Telefonnummer ist nur ein Handy bekannt, • persönlicher Ansprechpartner Herr Meier, Müller, Schulze • Unterschrift unleserlich, • Briefbogen – wenn überhaupt – ohne weitere Angaben, insbesondere ohne Bankverbindung • die ersten Zahlungen kamen problemlos, aber bar oder vom Bauherrn • danach (Vorleistung xxxT€) Vertröstung, Mängeleinreden, Schweigen
Wenn etwas schief geht ..... dann meistens richtig – auch beim Anwalt • Wer ist überhaupt Vertragspartner und wovon ? • Wo werde ich seiner habhaft ? • für Mahnungen, Aufforderungen zur Mitwirkung etc. • für die Zustellung von Klag- oder Antragsschriften • Was für Vertragsabsprachen sind nachweisbar ? • lassen sich dadurch Mängeleinreden entkräften ? • lässt sich ein Abnahme nachweisen ? • Wo kann gegebenenfalls vollstreckt werde ? Und macht es noch Sinn ?
Ohne Information ist alles nichts • Für eine erfolgreiche Realisierung der Forderung sind die o.g. Informationen möglichst rechtzeitig zu sammeln, d.h. solange man noch freundlich miteinander redet. • „Informationsbeschaffer“ sind Außendienstmitarbeiter und Auftragssachbearbeiter mit Außenkontakt. • „Informationsquellen“ sind die eigenen Mitarbeiter, Mitar-beiter des Schuldners, Publikationen (auch im Internet), Briefbögen, Handelsregister, Gewerbeamt, die örtlich zu-ständige IHK bzw. Handwerkskammer, Telefonbuch, Warn-listen
Ohne Information ist alles nichts Teil 2 Die so beschafften Informationen sollten im Unternehmen zentral gesammelt werden, zusammen mit allen schriftlich vorliegenden Auftragsunterlagen. Für die Vollständigkeit hilft eine Checklist. Für nicht beschaffbare Informationen gibt es Auskunfteien und Register wie z.B. Creditreform Sollten auch auf diesem Weg keine Informationen zu erlan-gen sein, sollte eine klare Linie für den Umfang der Vorleist-ungen festgelegt und eingehalten werden.
Ohne Information ist alles nichts Teil 3 Neben diesen „harten“ Fakten gibt es aber noch „weiche“ Umstände, die allerdings nur durch systematische Kom-munikationsarbeit ermittelt werden können. Der informelle „Plausch“ mit der Mitarbeiterin des Schuldners kann über das dortige interne Klima etwas sagen. Eine Änderung im Ton signalisiert häufig auch eine Änderung in der Gangart. Auch die eigenen Mitarbeiter „schnappen“ durch ihren Kontakt zu den Mitarbeitern des Schuldners oder anderer Gläubiger „Klimaschwankungen“ recht gut auf.
Kommunikation nicht nur zur Informationsbeschaffung Eine systematische Kommunikationsarbeit dient aber nicht nur zur Informationsbeschaffung, sondern auch zur Abgabe von Informationen. Wenn die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, ohne unnötig „Porzellan“ zu zerschlagen, muß dies durch ein vermittelndes Gespräch begleitet werden. D.h. nicht in Form einer Verharmlosung oder Entschuldigung, wohl aber mit der Botschaft, weiter miteinander reden zu wollen. Und außerdem kann auf diesem Wege vermittelt werden, daß eine gewisse Offenheit für verschiedene Wege zum Ausgleich der Forderung besteht.
Viele Wege – ein Ziel • Wenn der Schuldner und seine Situation so besser erkennbar ist, kann auch das Risiko des Vermögensverfalls und für Stun-dungen und Ratenzahlungsvereinbarungen eingeschätzt wer-den. • Derartige Vereinbarungen können mit der notwendigen Flexibilität zum Ziel führen, ohne daß der Schuldner in eine Trotz-Situation gerät und möglicherweise ganz ausfällt. • Grundlage dafür muß aber sein: • Vollstreckbarer Titel • Angaben zu Bankverbindungen • weitere Kommunikation