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Der Energieausweis für Gebäude „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes“

Der Energieausweis für Gebäude „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes“ „Der Gesundheitspass für Ihr Gebäude“ Grundlagen - Umsetzung - Nutzung. Energieinstitut Pinkafeld GesbR. 7423 Pinkafeld, Königsbergerstraße 20 Tel: 03357-4 27 91; Fax: 03357 – 4 27 91 -40

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Der Energieausweis für Gebäude „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes“

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Presentation Transcript


  1. Der Energieausweis für Gebäude „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes“ „Der Gesundheitspass für Ihr Gebäude“ Grundlagen - Umsetzung - Nutzung Energieinstitut Pinkafeld GesbR. 7423 Pinkafeld, Königsbergerstraße 20 Tel: 03357-4 27 91; Fax: 03357 – 4 27 91 -40 Email: office@solar-zentrum.at

  2. Der Energieausweis für Gebäude Die Grundlagen dafür sind; • Reduktion des CO2 Anteiles in der Erdatmosphäre → Rückgang der Treibhauseffektes = Erderwärmung • Einhaltung des Kyoto – Zieles aus dem Jahr 1997 • d.h. Senkung der Treibhausgase bis 2010 um 8% - Österreich um 13% • Sicherheit der Energieversorgung (ausländische Abhängigkeit könnte 2030 schon bei 70% liegen)

  3. Darum Energieausweis für Gebäude So entsteht der Treibhauseffekt! Wohnen - Leben - Verkehr Passivhaus 0,65 t CO2/a Energiesparhaus 2,6 t CO2/a Heizung 4,5 t CO2/a Warmwasser 0,9 t CO2/a 23°C Raumtemp. 2,5 t CO2/a 22°C Raumtemp. 2,4 t CO2/a Erdbeeren Österr. 0,2 kg CO2 Erdbeeren Südafrika 12 kg CO2 Wien – NY – Wien 4,5 t CO2/P Auto 2l Diesel /100km 17 kg CO2 Bahn /100km 0,43 kg CO2 94% der CO2 Emissionen durch Energieproduktion und Energieeinsatz

  4. Der Energieausweis für Gebäude Die Grundlagen dafür sind; • großes Einsparungspotential im Gebäudebereich (größter Endverbraucher mit ca. 40%) • Heizungsanlagen • Warmwasserbereitung • Klimaanlagen • Lüftungsanlagen • Beleuchtung geschätzt in der EU bis zu 22% bis 2020

  5. Der Energieausweis für Gebäude Energieverbrauch im Haushalt

  6. Der Energieausweis für Gebäude Die Rechtliche Grundlagen ergeben sich durch; • EU – Richtlinie 2002/91 EG vom 16.12.2002 • Umsetzung der EU – Richtlinie bis 04.01.2006 • bis dato noch keine Österreichweite Regelung (Harmonisierung BO) • Beschluss des EAVG – Energieausweisvorlagegesetzes • geplante Umsetzung für Neubauten bis 01.01.2008 bzw. • für bestehende Gebäude 01.01.2009 für

  7. Der Energieausweis für Gebäude Die Rechtliche Grundlagen ergeben sich durch; • EAVG – Energieausweisvorlagegesetzes vom 24.05.2006 • Der Energieausweises ist zu erstellen bzw. vorzulegen – • bei Allen Neubauten • bei Großen Sanierungen (lt. Landesgesetzen / BO) • beim Verkauf und bei In- Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten • spätestens bei Abgabe der Vertragserklärung • nicht älter als 10 Jahre

  8. Der Energieausweis für Gebäude hat das Ziel; • die Gesamtenergieeffizienz steigern, d. h. • Senkung des Energieverbrauches = ENERGIEKOSTEN! • dient als Grundlage im Förderungswesen • die Betriebskosten abschätzen zu können • erhöhten Konsumentenschutz durch Vergleichbarkeit darzustellen z. B. Bewertung des Gebäudes und der bestehenden Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen

  9. Der Energieausweis für Gebäude ist auch Vorgabe für; • einheitliche Standards der Berechnungen! • Gebäudehülle (Wärmedämmung, Luftdichtheit) • Lage und Ausrichtung des Gebäudes (Außenklima) • Heizungsanlage und Warmwasserversorgung • Klimaanlage und Belüftungssysteme (mechanisch oder natürlich) • Beleuchtung • Sonnenschutz und Innenraumklimabedingungen

  10. Der Energieausweis für Gebäude als Teil zur Gesamtenergieeffizienzsteigerung, dazu ist notwendig; • Regelmäßige Inspektion von Heizkesselanlagen • Regelmäßige Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen • verstärkter Einsatz alternativer Energiesysteme • Dezentrale Energieversorgungssysteme • mit erneuerbarer Energieträger • Fern- / Blockheizung oder Fern- / Blockkühlung • Wärmepumpenanlagen

  11. Den Energieausweis für Gebäude er- / ausstellen dürfen; • Qualifizierte und/oder Akkreditierte Experten • Behörden und deren Vertreter, z. B. Energieberatungsvereine • Sachverständige der entsprechenden Fachgebiete • befugten Unternehmen, z. B. Technische Büros • Ziviltechniker der entsprechenden Fachgebiete mit aufrechter Befugnis • je nach Bundesland verschieden • noch keine einheitliche Regelung!

  12. Der Energieausweis für Gebäude • ist Grundlage zur Erlangung von Förderungen • bei Neubauten und Sanierungen • bei Alternativen Energiesystemen • zeigt Einsparungspotentiale beim Energieeinsatz • von Öl, Gas, Strom, . . . • durch mehr Wärmedämmung, neue Fenster, . . . • ist Qualitätssicherung- und Nachweis • durch Dokumentation und Erstellung von Experten

  13. Der Energieausweis für Gebäude Förderungsmatrix I - Burgenland

  14. Der Energieausweis für Gebäude Förderungsmatrix II - Burgenland Für die Errichtung von Alternativenergieanlagen, wie z.B. Wärmepumpe, Solaranlage, Klimakammerheizung, Hackschnitzel-, Stückholzvergaser- oder Pelletsheizung, sowie Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Einsparung von anderen elementaren Ressourcen wie z. B. Trinkwasser kann ein nichtrückzahlbarer Beitrag gewährt werden. Anlagen mit fossilen Energieträgern können bei Eigenheimen mit 15 % und Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Regenwasserwiederaufbereitung mit 30 % der mit bezahlten Rechnungen nachgewiesenen Kosten höchstens bis zu den nachstehenden Höchstbeträgen pro Wohneinheit gefördert werden.

  15. Der Energieausweis für Gebäude Förderungsmatrix III - Burgenland

  16. Der Energieausweis für Gebäude Förderungsmatrix IV - Burgenland

  17. Der Energieausweis für Gebäude Ablauf, Berechnung und Ausstellung • Vorbesprechung mit den Bauherren (ca. 1 - 1,5h) • Durchsicht der Unterlagen: Pläne, Bauteile, Lageplan • Abklärung der Bauherrenwünsche, Beratung • Bestandsaufnahme – Besichtigung ( 1,5 bis zu 3h) • Berechnung und Konzeptausarbeitung ( 2,5 – 3,5h) • Nachbesprechung und Übergabe (0,5 - 1h)

  18. Der Energieausweis für Gebäude kostet für neue und bestehende; • Ein- u. Zweifamilienhäuser bis ca. 140 m² Wohnfläche in normale Lage • lt. vorher aufgelisteter Aufstellung Richtpreis (Pauschal) € 300,-- inkl. USt. • alle andere Gebäudetypen (Bürogeb., Schulen, Hotels, Mehrfamilienhäuser, . . .) nach tatsächlichem Aufwand pro Stunde € 78,-- inkl. USt.

  19. Der Energieausweis für Gebäude • Jährliche Einsparungen, durch • Berechnung des Energieausweises und • erkennen und Auswertung Einsparungspotentiale • exklusive Abstimmung der Anlagentechnik auf das Gebäude • OHNE Investitionen und FÖRDERUNGEN ! • bei Neubauten 2.000 bis 4.000 kWh/a (1/5) € 100,-- / Jahr • bei Sanierungen im Altbau bis 10.000 kWh/a (1/3) € 500,-- / Jahr • 1.000 kWh entspricht ca. 100 l HEL oder 100 m³ Gas

  20. Der Energieausweis für Gebäude zum Vergleich • Mittelklasse Auto 2.0 Liter Diesel - ca. 20.000 km / Jahr • Jahresservice lt. Servicebuch Material ca. € 96,-- inkl. USt. • Lohn ca. 3,5h € 193,-- inkl. USt. • ___________________________________ • Gesamt ca. € 289,--inkl. USt. • ========================== • mind. 1 x Jahr - kein Einsparungspotential !!!

  21. Der Energieausweis für Gebäude Rechtliche Grundlagen im Burgenland • Landesgesetzblatt Nr. 1/2005 Gesetz über die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohnraum . . . • Landesgesetzblatt Nr. 20/2005 • Verordnung der Burgenländischen Landesreg. Über die Förderungen • aus Mitteln der Burgenländischen Wohnbauförderung . . .

  22. Der Energieausweis für Gebäude Weitere Regelwerke: • OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz • Anforderungen • Energieausweis – Gestaltung und Inhalt • ÖNORMEN • B 1800 Ermittlung von Flächen und Rauminhalten von Bauwerken • H 5055 Energieausweis für Gebäude – Raumheizung und Wassererwärmung • H 5056 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Heiztechnik-Energiebedarf • H 5057 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Raumlufttechnik - Energiebedarf • H 5058 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Kühlenergiebedarf • H 5059 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Beleuchtungsenergiebedarf • B 8110 – 1 Wärmeschutz im Hochbau - Anforderungen an den Wärmeschutz • B 8110 – 5 Wärmeschutz im Hochbau - Klimamodell und Nutzungsprofile • B 8110 – 6 Wärmeschutz im Hochbau - Grund- und Nachweisverfahren

  23. Der Energieausweis für Gebäude • spart Energie • spart Kosten • reduziert CO2 • gibt Sicherheit • steigert den Wert

  24. Der Energieausweis für Gebäude Danke für Ihre Aufmerksamkeit Energieinstitut Pinkafeld GesbR. 7423 Pinkafeld, Königsbergerstraße 20 Tel: 03357-4 27 91; Fax: 03357 – 4 27 91 -40 Email: office@solar-zentrum.at

  25. Der Energieausweis für Gebäude Adressen und Kontakte www.e-goverment.bgld.gv.at www.eav.gv.at www.ris.bka.gv.at www.imburgenland.at www.burgenland.at www.solar-zentrum.at www.oib.at www.energyagency.at www.energytech.at www.klimaaktiv.at www.arbeiterkammer.at Landesamtsdirektion Stabstelle Raumordnung und Wohnbauförderung 7000 Eisenstadt, Europlatz 1 Energieinstitut Pinkafeld GesbR. 7423 Pinkafeld, Königsbergerstraße 20 Tel: 03357-4 27 91; Fax: 03357 – 4 27 91 -40 Email: office@solar-zentrum.at

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