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Steuern und Erbrecht bei Liegenschaften und Wohneigentum

Steuern und Erbrecht bei Liegenschaften und Wohneigentum. Erbrechtliche Aspekte. Dr. iur. Toni Fischer, Rechtsanwalt und Präsident des HEV Meilen und Umgebung. Liegenschaft als Bestandteil des Vermögens. Tresor. Ehepaar mit zwei Kindern. Daniel. Karin. Güterrecht. Gesetzliche Erbfolge.

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Steuern und Erbrecht bei Liegenschaften und Wohneigentum

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Presentation Transcript


  1. Steuern und Erbrecht bei Liegenschaften und Wohneigentum Erbrechtliche Aspekte Dr. iur. Toni Fischer, Rechtsanwalt und Präsident des HEV Meilen und Umgebung .

  2. Liegenschaft als Bestandteil des Vermögens Tresor Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  3. Ehepaar mit zwei Kindern Daniel Karin Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  4. Güterrecht Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  5. Gesetzliche Erbfolge Grosseltern, Onkel, Tante, Cousin, Cousine Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen Nachkommen/Partner Erblasser Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  6. Grundsatz • Alle Nachkommen sind gleichberechtigt • Sie sind pflichtteilsgeschützt • Pflichtteil beträgt 3/4 des gesetzlichen Erbteils • Beispiel Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  7. Haus und Boden • Grosser Wert • Mehrwert • Meist nicht teilbar • Bildung von Stockwerkeigentum • Begehrt • Auszahlung Geschwister Liegenschaft als Spezialfall Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  8. Anspruch auf Realteilung Karin Einigung unter Geschwistern oder Verkauf, ZGB 612 Abs. 2 Daniel Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  9. Wie kann man einen Erbstreit vermeiden? Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  10. Übertragung der Liegenschaft • Übertrag an Ehepartner • Verkauf an Dritte • Verkauf an Karin oder Daniel • Schenkung • Erbvorbezug • Gemischte Schenkung • Teilungsvorschrift Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  11. Verkauf an Nachkommen? • Eher nein Grundsteuer Bei Preisnachlass von 25% keine Grundsteuern Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  12. Schenkung oder Erbvorbezug Wert CHF 1.0 Mio. Übriger Nachlass CHF 100`000.-- • Konsequenz • Ausgleichung • Herabsetzung Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  13. Ausgleichung ist Grundsatz unter Nachkommen Wahlmöglichkeit Berechnung • Erblasser kann ausdrücklich die Ausgleichung erlassen • Beispiel: • Vorhandenes Barvermögen 100 ‘000 Liegenschaft 1‘000‘000 total 1‘100‘000 Erbe pro Kind 550‘000 D. zahlt an K. 450‘000 Karin erhält Bar- vermögen 100 ‘ 000 Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  14. Herabsetzung • Ist Mittel zur Sicherung des Pflichtteils • Beispiel: Nachlass 1`100`000 • ½ Erbteil 550`000 • ¾ Pflichtteil 412`500 • Vorgehen: gerichtliche Klage innert Jahresfrist Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  15. Wohnrecht ZGB 776 ff. • „Winkel im Haus“ • Wohnen in Haus oder Teil des Hauses • Unübertragbar und unvererblich • Kann zeitlich frei gewählt werden • Kapitalwert wird vom Übernahmepreis abgezogen • Bei ausschliesslichem Wohnrecht Lasten des gewöhnlichen Unterhalts • Bei Mitbenutzung, keine Unterhaltskosten Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  16. Nutzniessung ZGB 745 ff. • An Liegenschaft oder Teil davon, oder an Forderungen • Nutzniesser hat Besitz, Gebrauch und Nutzen • Übertragbar , jedoch unvererblich, höchstens 100 Jahre • Nutzniesser versteuert Kapital und Ertrag • Bei Übernahme durch Erben wird Ertrag nach den Barwerttafeln kapitalisiert • Nutzniesser trägt Auslagen für gewöhnlichen Unterhalt, Bewirtschaftung, Zinsen und Steuern, Versicherung etc. Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  17. Vorteile der Nutzniessung Nutzniessungskapital wird von Übernahme -wert abgezogen Vorteil für Übernehmer Beispiel: jährl. Ertrag 24‘000 Alter 75, Faktor 12.24 Kapitalwert 293‘760 • Eigentumswechsel vollzogen • Wohnung ist dem Erblasser gesichert • Haus ist unverkäuflich, solange Nutzniessung belastet Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  18. Gemischte Schenkung • Teils Verkauf, teils Schenkung • Beispiel Haus Verkauf zu 500`000, Wert jedoch 1`000`000 • Haus hat neuen Eigentümer, neue Nutzung • Eltern erhalten Kapital • Krasse Beispiele 40`000 1`200`000 • Sonderfall bäuerliches Erbrecht • Ausgleichspflicht oder Herabsetzung • Quotenmethode Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  19. Erbvertrag oder Testament • Testament • Erbvertrag Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  20. Umfassender Erbvertrag Eltern / Kinder 1 Mio. 450‘000.-- 300‘000.-- Daniel will HausKarin will Ferienwohnung • Erbvertrag: • Zuweisung • Festschreiben der • Anrechnungswerte • Wertausgleich regeln • Verzicht auf spätere Wert- • korrekturen und Mehr- • wertausgleich • Vorkaufsrecht • Kaufsrecht • Rückkaufsrecht • Gewinnanteilsrecht • Schuldbriefe und • Grundpfand Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  21. Vorgehen • Ziele für sich definieren • Gespräche mit den Betroffenen führen • Abklärungen vornehmen • Unterlagen bereitstellen • Fachkundigen Rat einholen Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

  22. Das Erbe soll man geniessen und nicht durch Streit dahinschmelzen lassen!! Dr. Toni Fischer, Rechtsanwalt

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