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Vertriebsschulung

Vertriebsschulung. 05. September 2013 , 10.00 Uhr Raum TeraWatt. Netzanschluss, Netzentgelte, §19 StromNEV Abverkaufsrechungen Repricing Merit Order. Struktur der Stromversorgung. Struktur der Stromversorgung. Struktur der Stromversorgung. Struktur der Stromversorgung.

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Vertriebsschulung

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Presentation Transcript


  1. Vertriebsschulung 05. September 2013, 10.00 Uhr Raum TeraWatt

  2. Netzanschluss, Netzentgelte, §19 StromNEVAbverkaufsrechungenRepricingMerit Order

  3. Struktur der Stromversorgung

  4. Struktur der Stromversorgung

  5. Struktur der Stromversorgung

  6. Struktur der Stromversorgung

  7. Struktur der Stromversorgung

  8. Struktur der Stromversorgung

  9. Messung von Erdgas

  10. Einspeisungen

  11. Netzentgelte

  12. Ermittlung des Entgelts für die Netznutzung • Jahreshöchstleistung: Als Jahreshöchstleistung (Pmax) gilt die höchste während eines Jahres als ein viertelstündiger Mittelwert gemessene Leistung in Kilowatt (kW). • Jahreswirkarbeit: Die Jahreswirkarbeit (W) gibt die verbrauchten Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) an. • Jahresbenutzungsdauer: Die Jahresbenutzungsdauer ist der Quotient aus "Jahreswirkarbeit" und "Jahreshöchstleistung".

  13. Ermittlung des Entgelts für die Netznutzung • Entnahmestelle: Die Entnahmestelle ist gekennzeichnet durch den Netzbereich und den geografischen Ort, an dem sie an das Netz angeschlossen ist. • Netzebenen (Spannungsebenen/Umspannungen): • Umspannung Hochspannung/Mittelspannung • Mittelspannung (z.B. 20 kV) • Umspannung Mittelspannung/Niederspannung • Niederspannung (0,4 kV) • Reservenetzkapazität: Bei Kunden mit eigener Stromerzeugung ist zusätzlich die Höhe der bestellten Reservenetzkapazität PR (als 1/4h Wert) in kW erforderlich.

  14. Ermittlung des Entgelts für die Netznutzung PreisblattNetzentgelte Strom der E.ON Mitte AG Preisblatt_E.ON_Mitte_AG_2013_Strom.pdf

  15. Ermittlung des Entgelts für die Netznutzung PreisblattNetzentgelteErdgas der E.ON MitteAG Preisblatt_Erdgas_2013.pdf

  16. Netznutzungsentgelte Stufenmodell für SLP Kunden

  17. Netznutzungsentgelte

  18. Netznutzungsentgelte Zonenmodell für SLP Kunden

  19. Netznutzungsentgelte Sigmoidfunktion für RLM Kunden - Arbeit

  20. Netznutzungsentgelte Sigmoidfunktion für RLM Kunden - Leistung

  21. Netznutzungsentgelte Entgelte für Messung

  22. Netznutzungsentgelte Zählergrößen (Quelle rhenag)

  23. Netznutzungsentgelte Entgelte für Abrechnung

  24. Netznutzungsentgelte Verminderte Netzentgelte, Entgelt zur Vermeidung von Direktleistungsbau

  25. §19 StromNEV

  26. Gesetzliche Grundlagen • Für Letztverbraucher • mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, • haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, an deren Netz der jeweilige Letztverbraucher angeschlossen ist, neben dem Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf der Grundlage von Monatsleistungspreisen anzubieten.

  27. Gesetzliche Grundlagen (2) Ist auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat und nicht weniger als 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgelts betragen darf.

  28. Gesetzliche Grundlagen (2)…. Erreicht die Stromabnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung für den eigenen Verbrauch an einer Abnahmestelle die Benutzungsstundenzahl von mindestens 7 000 Stunden und übersteigt der Stromverbrauch an dieser Abnahmestelle 10 Gigawattstunden, soll der Letztverbraucher insoweit grundsätzlich von den Netzentgelten befreit werden. Genehmigung der Regulierungsbehörde. Der Antrag kann auch durch den Letztverbraucher gestellt werden. Der Netzbetreiber hat der Regulierungsbehörde unverzüglich alle zur Beurteilung der Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

  29. Gesetzliche Grundlagen (3) Sofern ein Netznutzer sämtliche in einer Netz- oder Umspannebene von ihm genutzten Betriebsmittel ausschließlich selbst nutzt, ist zwischen dem Betreiber dieser Netz- oder Umspannebene und dem Netznutzer für diese singulär genutzten Betriebsmittel gesondert ein angemessenes Entgelt festzulegen. …. Der Letztverbraucher ist bezüglich seines Entgelts im Übrigen so zu stellen, als sei er direkt an die vorgelagerte Netz- oder Umspannebene angeschlossen

  30. Hochlastfenster

  31. NNE Berechnung

  32. NNE Berechnung

  33. Merit Order

  34. MeritOrderGrundprinzip der Preisbildung im Strommarkt Die Preisbildung in wettbewerblich organisierten Strommärkten basiert auf dem Ansatz, dass Kraftwerke nur dann betreiben werden, wenn sie mindestens ihre variablen Kosten (Grenzkosten) Über den Strompreis decken können. Die Angebotskurve im Markt ergibt sich somit aus den nach Steigenden Grenzkosten angeordneten verfügbaren Kraftwerkskapazitäten der sogenannten MeritOrder und bildet einerseits die verfügbare Kraftwerkskapazität und andererseits die im Wesentlichen von den Brennstoff- und CO2-Zertifikatskosten abhängigen variablen Betriebskosten dieser Kapazitäten ab.

  35. MeritOrderGrundprinzip der Preisbildung im Strommarkt Da die variablen Kosten der erneuerbaren Energien annähernd bei Null liegen (Wind, Wasser und Solar) bzw. aufgrund der Vorrangregelung auch Biomassekraftwerke, die zum Teil hohe variable Kosten aufweisen, immer vor konventionellen Erzeugungskapazitäten eingesetzt werden, sind die erneuerbaren Energien in der Merit-Order grundsätzlich an erster Stelle – was für den Großteil der erneuerbaren Energien auch ohne Vorrangregelung der Fall wäre. Dem Angebot an Erzeugungskapazitäten wird nun die entsprechende Nachfragekurve gegenübergestellt. Aus dem Schnittpunkt der beiden Kurven leiten sich die gehandelten Strommengen sowie der Strompreis ab.

  36. Alle Anbieter erhalten dabei denselben Preis, den Markträumungspreis – engl. Market clearingprice – Abk. MCP der sich anhand der Grenzkosten des teuersten, zur Deckung der Nachfrage gerade noch benötigten Kraftwerks ergibt. Ein zusätzliches Angebot an Strom aus erneuerbaren Energie erhöht die verfügbare Kraftwerkskapazität, wodurch sich bei gleichbleibender Nachfrage der Schnittpunkt von Angebots- und Nachfragekurve in Richtung niedrigerer Strompreise verschiebt

  37. Merit Order Effekt auf die kurzfristige Strompreisbildung (Spot)

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