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Einschulungsplan für SchulpsychologInnen

Einschulungsplan für SchulpsychologInnen. Abt. Schulpsychologie - Bildungsberatung/ Stadtschulrat für Wien. I. Informationen (durch Abteilungsleiter/Beratungsstellenleiter) bzw. Unterlagen zu.

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Einschulungsplan für SchulpsychologInnen

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Presentation Transcript


  1. Einschulungsplan für SchulpsychologInnen Abt. Schulpsychologie - Bildungsberatung/ Stadtschulrat für Wien

  2. I. Informationen (durch Abteilungsleiter/Beratungsstellenleiter) bzw. Unterlagen zu • Organisation und Aufgaben der Schulpsychologie (Erlass) und die besonderen Aufgabenschwerpunkte der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung/Wien bzw. der einzelnen Beratungsstellen/Wien • Organisation der Schulpsychologie in Wien mit Kompetenzbeschreibung und Dienstweg - Organisation der Abteilung im BMBWK • Behördenaufbau - und Organisation im Stadtschulrat für Wien • Dienstpflichten (z.B. Verschwiegenheit, Pflichten gegenüber Vorgesetzten, Dienstweg etc.) • Aufbau des Wiener Schulwesens, Bildungsziele der einzelnen Schularten und Funktionen von Direktor, Schulaufsicht und päd. Abteilungsleiter • Besondere Beratungseinrichtungen (schulisch und außerschulisch) mit denen Kooperation besteht • Schulgesetzliche Grundlagen (insbesondere Klassenwiederholung/Aufsteigen mit „5“, Wiederholungsprüfungen, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Suspendierung, Leistungsbeurteilung, Schulpflicht, §13-SMG ...) • Einschulungsmappe

  3. II. Praktische ArbeitEinführung in die speziellen Aufgabenstellungen der jeweiligen Beratungsstelle durchBeratungsstellenleiterIn bzw. erfahrene SchulpsychologInnen Mind. 2 Wochen Anwesenheit bei Diagnostik, Beratung, Gutachtenerstellung- unbedingt Schulbesuche !  Simultan dazu: Studium der Falldokumentationen sowie Unterlagen zur Falldokumentation/ Gutachtenerstellung  mindestens 2-3 Wochen Arbeit im Beisein des Abteilungsleiters, Beratungsstellenleiters bzw. erfahrenen SchulpsychologInnen  3 Wochen selbständige Fall- und Betreuungsarbeit (mit Vor- und Nachbesprechung)

  4. III. In Abhängigkeit vom Ergebnis: Selbständige Arbeit oder fortgesetzte Anleitung und Supervision Nach 1 Monat: Besprechung von mehreren -selbstbearbeiteten- Fällen (Abteilungsleiterin/Beratungsstellenleiterin)Die Abteilungsleiterin überzeugt sich in jeder Phase vom Wissens- und Leistungsstand der/des einzuschulenden PsychologIn.  IV. Kennenlernen der Arbeit in den anderen Beratungsstellennach vorheriger Festlegung

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