1 / 42

Informationsveranstaltun g zur Verwaltungsvereinbarung Umweltschutz und Gefahrstoffe zwischen

Informationsveranstaltun g zur Verwaltungsvereinbarung Umweltschutz und Gefahrstoffe zwischen Universität und Fachhochschule - Aufgabenkatalog und praktische Umsetzung -. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück -.

fadhila
Télécharger la présentation

Informationsveranstaltun g zur Verwaltungsvereinbarung Umweltschutz und Gefahrstoffe zwischen

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Informationsveranstaltung zur Verwaltungsvereinbarung Umweltschutz und Gefahrstoffezwischen Universität und Fachhochschule - Aufgabenkatalog und praktische Umsetzung -

  2. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Aufgabenkatalog : • Zentrales Gefahrstoffverzeichnis (§ 7 (8) GefStoffV) • Zentrales Chemikalienlager -Chemikalienbestellung • GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße /See) -Deklarieren von GG (z.B. Sonderabfällen)

  3. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Aufgabenkatalog : • GefahrgutbeauftragtenV (GbV) -Wahrnehmung der Tätigkeit des GGB nach den geltenden Vorschriften • Niedersächsisches Wassergesetz -Einleitung und Betreuung der Genehmigungsverfahren für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen der FH -Durchführung der monatl. Eigenüberwachung der Leichtflüssigkeits- abscheideranlagen durch sachkundige Personen

  4. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Aufgabenkatalog : • DIN 1999 -Organisation der TÜV-Überprüfungen der Leichtflüssigkeitsabscheider • Abwasserbeseitigungssatzung Stadt OS -Organisation des Verfahrens zur Einhaltung der Grenzwerte mit Beauftragten der Stadt OS

  5. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Aufgabenkatalog : • KW- AbfG - Organisation und Durchführung der Entsorgung von • Sonderabfällen (i. d. R. Altchemikalien) • Elektronikschrott • Altmonitoren • Styropor • Altbatterien • Alt - CDs • Altakten • Bereitstellung von dafür erforderlichen Entsorgungsgebinden incl. Etikettierung nach den gesetzl. Vorschriften

  6. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Aufgabenkatalog : • NachweisV • Abfallbilanz • Beratung

  7. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - • Zentrales Gefahrstoffverzeichnis • § 7 (8) GefstoffV • Ermittlungs- und Dokumentationspflicht • 8) Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird…

  8. Funktionale Anforderungen an ein zentrales Gefahrstoffverzeichnis: • Netzwerk- Applikation • unabhängig von jeweiligen Betriebssystem • unkomplizierte Anmeldung • übersichtliche Funktionsebenen • leichtverständliche Bedienung • komfortable Stoffsuche • umfangreiche u. informative Stammdatenbank

  9. DaMaRISDangerous Materials Registration System: Ermittlung • Gefahrstoff- verwaltung Lokalisierung Bilanzierung Eigenschaften • Informations- bereitstellung Einstufung Betriebsanweisung Stoffbörse • Ressourcen- optimierung Neukaufreduzierung Abfallreduktion

  10. Wie wird DaMaRIS installiert? Über: http://gefdb.dez6.uni-osnabrueck.de In zwei Minuten!

  11. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Chemikalienbestellungen : • Formular für „ Neuer Kunde“ einmalig ausfüllen. • In Chemikalienanforderung gewünschte Chemikalie(n) eintragen. • Chemikalienanforderung per mail „lagerd64@uni-osnabrueck.de“ oder per Fax: -3309 an das ZCL (Zentrale Chemikalienlager) senden. • Benachrichtigung des Kunden seitens des ZCL • Abholen der bestellten Ware im ZCL

  12. Formular: Chemikalien- anforderung

  13. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Öffnungszeiten im ZCL Standort Barbarastr. 7: montags – freitags von 9.00 – 12.00 Uhr Standort Barbarastr. 11: montags und mittwochs von 10.00 – 12.00 Uhr

  14. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Öffnungszeiten im ZCL Standort Barbarastr. 7: montags – freitags von 9.00 – 12.00 Uhr Standort Barbarastr. 11: montags und mittwochs von 10.00 – 12.00 Uhr An beiden Standorten zu den o. g. Zeiten auch Sonderabfallannahme!

  15. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Organisation und Durchführung der Entsorgung von • Sonderabfällen (i. d. R. Altchemikalien)

  16. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Chemische Sonderabfälle werden aufgrund ihrer schädlichen Eigenschaften unterteilt in -besonders überwachungsbedürftige -überwachungsbedürftige -sonstige Abfälle Zu welcher Kategorie Ihr Abfall gehört, wird über den Gehalt an schädlichen Stoffen ermittelt. Diese Klassifizierung nehmen wir für Sie vor.

  17. Für regelmäßig anfallende Abfälle

  18. Für Ihre festen oder flüssigen Sonderabfälle erhalten Sie von uns für den Gefahrgut-transport zugelassene und nach Gefahrstoff- und Abfallrecht korrekt etikettierte Gebinde.

  19. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Diese Abfallgebinde geben Sie im ZCL ab. Als Quittung bitte ein Exemplar Ihres Entsorgungsauftrages mitbringen. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich und kostenstellenbezogen.

  20. VV Umweltschutz und Gefahrstoffe - Universität und Fachhochschule Osnabrück - Elektronikschrott Rechtliche Grundlage: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik- geräten, kurz „ ElektroG“ . Die WEEE-Richtlinie gibt das Verfahren zur Rücknahme und Verwertung der Geräte vor und nimmt die Hersteller in die Verantwortung. Ab dem 24.03.2006 startete die getrennte Sammlung und Erfassung von von Elektro(nik)altgeräten.

  21. Elektronikschrott Das ElektroG unterscheidet in 1)-b2b-Geräte (Business-to-Business) Das sind Geräte, die an gewerbliche Nutzer verkauft und ausschließlich von diesen genutzt werden. Es ist keine Finanzgarantie notwendig. Es gelten direkte Rücknahmepflichten für den Hersteller. 2)-b2c-Geräte (Business-to-Customer) Das sind Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, für die auch eine Finanzgarantie abgegeben werden muss und die an kommunalen Sammelstellen kostenfrei abgegeben werden können.

  22. Elektronikschrott Woran erkenne ich ein b2b- oder b2c-Gerät? Jedes „Neu-Alt-Gerät“(ab dem 13.08.05 in Verkehr gebracht) muss einem Hersteller zugeordnet werden können. (Historische-Altgeräte wurden vor dem 13.08.05 in Verkehr gebracht) Ab dem 24.03.2006 müssen Hersteller darum alle E-Geräte mit Waren- zeichen, registrieten Fa.-Nr. oder Namen der Handelsmarke sein.. Außerdem muss das Herstellungsdatum dauerhaft ersichtlich sein. b2c-Geräte müssen mit dem Symbol der „durchgestrichenen Abfalltonne“ gekennzeichnet sein.

  23. Elektronikschrott Woran erkenne ich ein b2b- oder b2c-Gerät?/ Kosten Neu-Alt-b2c-Geräte (ab dem 13.08.05) erkenne ich an dem Symbol der „durchgestrichenen Abfalltonne“. Neu-Alt-b2b-Geräte (ab dem 13.08.05) erkenne ich an dem fehlenden Symbol der „durchgestrichenen Abfalltonne“ Historische b2c- Geräte (vor dem 13.08.2005) können von Privat- personen kostenfrei an der komm. Sammelstelle abgegeben werden. Gewerbliche Betriebe müssen für den historischen b2c-Abfall zahlen. Eine Ausnahme bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb am Piesberg: Hier kann gewerblicher historischer b2c-Abfall in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei abgegeben werden. b2b-Geräte (unerheblich ob neu oder historisch) fallen nicht unter diese Regelung. Die Hersteller gehen davon aus, dass auf Grund der Gewährleistungsre- gelung die kostenfreie Annahme von Neu-Alt-b2c-Geräten für Gewerbe erst in zwei Jahren greift.

  24. Organisation und Durchführung der Entsorgung von • Elektronikschrott -Sammlung in Gitterboxen -Entsorgungsauftrag • Styropor -1m ³ -Säcke übers ZCL • Altbatterien -an den Stempeluhren -Abgabe im ZCL -Ausnahme Haste Abholung monatlich oder nach Bedarf • Alt – CDs - s. o. wie Batterien • Altakten -über Entsorgungsauftrag • Leuchtstoffröhren - Sammlung in Spezialkartons - Abgabe in ZCL

  25. Direktanlieferung zum Piesberg: • Welchen Stoffe dürfen selbst angeliefert werden? • z.B. Folien • Was muss beachtet werden? -Vereinfachten Nachweis mitnehmen - Wenn keiner vorhanden, bitte anrufen Tel-: 2401 (ansonsten steht die Nachweisnummer auf dem Abfalldatenblatt) • Bitte keine weiteren Formulare unterschreiben. Nur den Wägeschein als Anlieferer. Sonst gibt es v i e l e Kd.-Nrn. beim Piesberg und die Rechnungen zwischen FH und Uni werden vermischt. Bei Unklarheit bitte fragen. Wir antworten gerne!

  26. Was ist zu tun? Termin vereinbaren ;-) Dipl.-Ing. Roswitha Z u c h t Umweltschutz & Gefahrstoffe Tel.: -2401, e-mail: rzucht@uos.de

  27. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

More Related