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Die Integrierte Gesamtschule in Rheinland-Pfalz

freira
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Die Integrierte Gesamtschule in Rheinland-Pfalz

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Presentation Transcript


    1. Die Integrierte Gesamtschule in Rheinland-Pfalz Kleine Statistik Ziele und Strukturen

    3. Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz Schlerzahlen im Schuljahr 2007/08 19 Schulen, davon 12 mit Gymnasialer Oberstufe 16.795 Schlerinnen und Schler, davon 13.618 (S I) und 3.177 (MSS) Zwei Generationen von Gesamtschulen: 1973 - 1991: Bertha v. Suttner Kaiserslautern, Kastellaun, Ernst Bloch Ludwigshafen-Oggersheim, Mainz-Bretzenheim; 1993 - 2002: Ingelheim, Mutterstadt, Wrrstadt, Enkenbach-Alsenborn, Otterberg, Kandel, Horhausen, Hamm, Koblenz, Rockenhausen, Stromberg, Thaleischweiler-Frschen 2. IGS in Grostdten: Goetheschule Kaiserslautern, Anna Seghers Mainz, Ludwigshafen-Gartenstadt

    4. Planungsgruppen zur Errichtung Integrierter Gesamtschulen Im Schuljahr 2008/09

    6. Ziele der IGS Allen Kindern gerecht werden und ihnen optimale Entwicklungschancen geben Verantwortung fr das Erreichen der Abschlsse und bergnge bernehmen Durch gemeinsames Arbeiten und Lernen soziale Lernprozesse frdern Die soziale Integration aller Jugendlichen in die Arbeitswelt und Gesellschaft ermglichen Alle Bildungsgnge und Abschlsse wohnortnah anbieten

    7. Aufnahme in die IGS Geregelt in der Landesverordnung ber die Integrierten Gesamtschulen 7 Aufnahme Aufnahme nur in die Eingangsklasse 5 (und in die MSS 11) mglichst ausgewogene Leistungsverteilung bei der Zusammen-setzung der Klassen ber die Aufnahme entscheidet die/der Schulleiter/in auf Grund eines Auswahlverfahrens im Benehmen mit dem Aufnahmeausschuss. bersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfgung stehenden Pltze, wird ein Losverfahren nach Leistungsgruppen durchgefhrt. Bei der Auswahl in der jeweiligen Leistungsgruppe sollen vorrangig die Schler bercksichtigt werden, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Schultrgers haben. Der Aufnahmeausschuss kann im Benehmen mit dem Schuleltern-beirat fr das Auswahlverfahren weitere sachliche Aufnahmekriterien festlegen.

    8. Aufnahme in die IGS Geregelt in der Landesverordnung ber die Integrierten Gesamtschulen 7 Aufnahme Aufnahme nur in die Eingangsklasse 5 (und in die MSS 11) mglichst ausgewogene Leistungsverteilung bei der Zusammensetzung der Klassen ber die Aufnahme entscheidet die/der Schulleiter/in auf Grund eines Auswahlverfahrens im Benehmen mit dem Aufnahmeausschuss. bersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfgung stehenden Pltze, wird ein Losverfahren nach Leistungsgruppen durchgefhrt. Bei der Auswahl in der jeweiligen Leistungsgruppe sollen vorrangig die Schler bercksichtigt werden, die ihren Wohnsitz im Gebiet des Schultrgers haben. Der Aufnahmeausschuss kann im Benehmen mit dem Schulelternbeirat fr das Auswahlverfahren weitere sachliche Aufnahmekriterien festlegen.

    9. Aufbau einer IGS Die Integrierte Gesamtschule fasst Schlerinnen und Schler der Sekundarstufe I in einem weitgehend gemeinsamen Unterricht zusammen.

    11. Klassen- und Kurs-Unterricht in den Klassenstufen 7 - 10 Der Unterricht findet im Klassenverband und in Kursen mit einer Differenzierung nach Leistung (Fachleistungsdifferenzierung in Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und z.T. in den Naturwissenschaften) statt.

    12. Benotung in der IGS Klassenstufen 5 8 Noten von 1 bis 6 werden durch eine verbale Beurteilung ergnzt Klassenstufen 9 und 10 zustzliche verbale Beurteilung mglich

    13. Einstufung und Versetzung in der IGS Bis zur Klassenstufe 9 steigen die Schlerinnen und Schler gemeinsam auf. Eine Versetzung findet erstmals von Klassenstufe 9 nach 10 statt. In den Fchern der Leistungsdifferenzierung werden die Schler in Niveaukurse eingestuft und entsprechend ihrer Entwicklung auf Beschluss der Klassenkonferenz auf- oder abgestuft. Eine freiwillige Wiederholung (Zurcktreten) ist mglich.

    14. Abschlsse und Berechtigungen Berufsreife (Hauptschulabschluss) Qualifizierter Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) Der bergang zur Gymnasialen Oberstufe erfolgt in der IGS auf Grund der Vergabe einer Berechtigung nach 15 IGSVO Fachhochschulreife (schulischer Teil) Allgemeine Hochschulreife

    15. Schultrger sind die Landkreise oder die kreisfreien Stdte. Verbandsgemeinden knnen sich auf der Grundlage eines Schulzweckverbandes oder einer ffentlich-rechtliche Vereinbarung an den Kosten beteiligen. Trgerschaft von Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz

    16. NORBERT DIEHL Ministerium fr Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Ref. 942 B Gesamtschulen und Regionale Schulen, Schulentwicklungsplanung, Schulversuch "Selbstverantwortliche Schule" Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz T. 06131/16-4585 F. 06131/16-17-4585 M. Norbert.Diehl@mbwjk.rlp.de www.igs.bildung-rp.de

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