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Leistungsort Gerichtsstand

Leistungsort Gerichtsstand. Stand 12. Februar 2003. Übersicht. Fall Erfüllungs-/Leistungsort Gerichtsstand. Der Alltag. Ein Kunde hat in der Apotheke ein elektrisches Massagegerät Omron E 3 TENS für 85,00 € über das Internet bestellt.

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Leistungsort Gerichtsstand

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Presentation Transcript


  1. Leistungsort Gerichtsstand Stand 12. Februar 2003

  2. Übersicht • Fall • Erfüllungs-/Leistungsort • Gerichtsstand Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

  3. Der Alltag Ein Kunde hat in der Apotheke ein elektrisches Massagegerät Omron E 3 TENS für 85,00 € über das Internet bestellt. Der Kunde hat kein Auto, deshalb vereinbaren Sie Lieferung frei Haus in den Nachbarort. Die Bezahlung soll innerhalb einer Woche erfolgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen hat die Apotheke nicht. Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

  4. Leistungsort (Erfüllungsort) Wer muss was Leisten? • Verkäufer • Lieferung der Ware ohne Mängel zum richtigen Zeitpunkt am vereinbarten Ort • Dem Käufer das Eigentum an der Ware verschaffen • Käufer • Abnahme der Ware • Bezahlung der Ware Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

  5. Leistungsort (Erfüllungsort) Wo muss geleistet werden? • Verkäufer • Am Firmensitz bzw. am Sitz der Niederlassung Warenschulden sind Holschulden • Käufer • Leistungsort (Erfüllungsort) ist der Wohnsitz des Käufers • Ausnahme: Geld muss dem Schuldner übermittelt werden Geldschulden sind Schickschulden Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

  6. Leistungsort (Erfüllungsort) Kosten und Gefahrenübergang • Verkäufer • Kosten bis Leistungsort • Gefahr der zufälligen Vernichtung oder Beschädigung der Ware bis Leistungsort • Käufer • Kosten bis zum Wohnsitz des Verkäufers • Gefahrübergang ebenfalls am Wohnsitz des Verkäufers Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

  7. Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Ort des Gerichtes, an dem Rechtsstreitigkeiten auf Grund einer unzureichenden Erfüllung des Kaufvertrages ausgetragen werden • Gesetzlicher Gerichtsstand = Leistungsort • Warenschulden am Ort des Verkäufers • Geldschulden am Ort des Käufers • Vertraglich vereinbarter Gerichtsstand • Nur unter Kaufleuten und juristischen Personen • Nicht mit Privatpersonen Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

  8. Ende Vielen Dank für eure/Ihre Aufmerksamkeit Links/Mail: • www.rrbk.de • www.mubk.de.vu • info@rrbk.de • schule@wullengerd.de Thomas WullengerdRudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

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