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Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010)

Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010). Schelztor -Gymnasium Esslingen Hr. Schluppeck. Struktur. Grundkonzeption Fächer, Kurse und Belegungspflicht Punktesystem und Noten Gleichwertige Leistungen Abiturprüfung Besondere Lernleistung Abrechnung

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Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010)

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Presentation Transcript


  1. Die neue gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010) Schelztor-Gymnasium Esslingen Hr. Schluppeck

  2. Struktur • Grundkonzeption • Fächer, Kurse und Belegungspflicht • Punktesystem und Noten • Gleichwertige Leistungen • Abiturprüfung • Besondere Lernleistung • Abrechnung • Termine und Internetadressen

  3. Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechendenBegabungen und Bildungsabsichten einebreite und vertiefteAllgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. • Das Gymnasium fördert insbesondere die Fähigkeit, • theoretische Erkenntnissenachzuvollziehen, • schwierige Sachverhaltegeistig zu durchdringen, • sowievielschichtige Zusammenhängezu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können. • Aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg §8 Gymnasium

  4. Breite und tiefe Allgemeinbildung Eigene Begabung und Wünsche Pflichtfächer Pflichtbelegung Pflichtanrechnung Wahlfächer Wahlbelegung Wahlanrechnung

  5. Welche Fächer gibt es? * In diesen Fächern können im Verlauf der Kursstufennur 2 Kursebesucht werden.

  6. Was ist ein Kurs? • Der Unterricht in einem Fach über ein halbes Jahr wird Kurs genannt. • Beispiele: • Mathematik: 4 Kurse (11.1, 11.2, 12.1, 12.2) • Psychologie*: 2 Kurse (11.1, 11.2)

  7. Wie viele Stunden hat ein Kurs? • Vierstündige Kurse • Kurse in den Pflichtkernfächern • Kurse in den Wahlkernfächern • Kurse in jeder Fremdsprache • Zweistündige Kurse • Kurse in jedem anderen Fach • Dreistündige Seminarkurse

  8. Welche Kurse müssen belegt werden? • Vierstündige Kurse (jeweils vier Kurse) • 3 Pflichtkernfächer • Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache aus dem Pflichtbereich der Sekundarstufe I • 1. Wahlkernfach • Eine weitere Pflichtfremdsprache aus der Sekundarstufe I oder • Physik oder Biologie oder Chemie • 2. Wahlkernfach • Jedes Fach aus dem Pflichtbereich

  9. Welche Kurse müssen belegt werden? • Zweistündige Kurse (jeweils vier Kurse) • Musik oder Bildende Kunst • Geschichte • Gemeinschaftskunde (1.HJ & 4.HJ) bzw. Geographie (2.HJ & 3.HJ) • Sonderfall: • Ist Wirtschaft Wahlkernfach, so werden Geographie im 2.HJ und Gemeinschaftskunde in 4.HJ erlassen, es sei denn, man wählt eines dieser Fächer als mündliches Prüfungsfach. • Religionslehre bzw. Ethik • Zwei der Fächer Physik, Chemie oder Biologie • Hinweis: • Ist eine Naturwissenschaft 4-stündig, so muss nur eine weitere zweistündig belegt werden, • Sport

  10. Kurszahl und Wochenstunden • 20 4-stündige Kurse • mind. 20 2-stündige Kurse • durchschnittlich 32 Wochenstunden pro Halbjahr Beispiele für eine Kurswahl

  11. Wie wird in der Kursstufe und im Abitur bewertet? Bei der Leistungsbewertung werden die Punktzahlen nach folgender Tabelle – je nach Tendenz – zugeordnet.

  12. GFS • Mögliche Formen • Schriftliche Hausarbeiten, Projekte, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate bzw. Präsentationen, mündliche Prüfungen, … • Rahmenbedingungen • Verpflichtung zu drei solcher Leistungen im Laufe der Kursstufe (eine vierte ist möglich) • Wahl von drei (vier) verschiedenen Fächern (jedes Fach ist wählbar) • Zusatz zu Klausuren, kein Ersatz, Gewichtung wie Klausur • Fachlehrer/in koordiniert

  13. Schriftliches und mündliches Abitur • In der Abiturprüfung wird jeder Schüler in fünf Fächern geprüft. • Es gibt: • vier schriftliche Prüfungsfächer • ein mündliches Prüfungsfach

  14. Schriftliche Prüfungsfächer • Die vier schriftlichen Prüfungsfächer sind: • alle dreiPflichtkernfächer • Deutsch • Mathematik • Fremdsprache • eines der beiden Wahlkernfächer

  15. Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen (E/F/S/Ru) • Bestandteil des schriftlichen Abiturs in den modernen Fremdsprachen • Findet im 4. Schulhalbjahr statt (Prüfung durch Fachlehrer und Protokollant) • Muss vor der Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse abgehalten werden. • Dauer: ca. 15 Minuten • Entweder als Einzel- oder Tandemprüfung • Gewichtung: Schriftliche Prüfung zweifach, Kommunikationsprüfung einfach

  16. Mündliches Prüfungsfach • Es müssen in der Abiturprüfung alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Das bedeutet: • Gesellschaftswissenschaften noch nicht schriftlich geprüft: • Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Feld (Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion oder Ethik) • oder eine besondere Lernleistung aus diesem Feld. • Gesellschaftswissenschaften bereits schriftlich geprüft: • Beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich • oder eine beliebige besondere Lernleistung

  17. Sport, Musik, Kunst als mündliches Prüfungsfach • Bildende Kunst und Musik kann fachpraktische Teile enthalten. • Sport enthält einen mündlichen und einen fachpraktischen Teil

  18. Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach Jeder Schüler kann – freiwillig oder unfreiwillig* – in bereits schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüft werden. * bei Festlegung durch den Prüfungsvorsitzenden.

  19. Unterschiede in den beiden mündlichen Prüfungen

  20. Die besondere Lernleistung (bLL) • Teilnahme an einem Seminarkurs • fachübergreifende Themenstellung • Wahl des individuellen Themas zu Beginn von 11.1 • Betreuung durch i.d.R. zwei Lehrkräfte • 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium • Bewertung als Einheit mit max. 60 Punkten (Leistungen der 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium) • Schülerbezogene Zuordnung zu einem Aufgabenfeld • Teilnahme an einem Bundes- oder Landeswettbewerb • Schulleitung entscheidet über Anerkennung • Zusätzlich Dokumentation und Kolloquium • Lehrkraft der Schule bewertet den Wettbewerbsbeitrag erneut (max. 30 NP), ebenfalls eine Dokumentation und ein Kolloquium (je 15 NP) • Jeder Schüler kann max. eine besondere Lernleistung einbringen.

  21. Die „Jokerfunktionen“ der bLL Die besondere Lernleistung kann das 5. Prüfungsfach ersetzen, wenn unter Berücksichtigung der Aufgabenfeld-Zuordnung der bLL zusammen mit den schriftlichen Prüfungsfächern alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Fall 1: eine schriftl Prüfung aus dem 2.Feld: Aufgabenfeld der bLL ist egal Fall 2: keine schriftl. Prüfung aus 2. Feld: bLL muss dem 2. Feld zugeordnet sein Vorteil: Keine Präsentationsprüfung am Ende der Schulzeit Wird eine bLL nicht als Ersatz für das 5. Prüfungsfach verwendet, so kann sie wie zwei Kurse im Kursblock angerechnet werden.

  22. Pflichtanrechnung in Block I • Kurse in den fünf Kernfächern (20 Kurse) • Mindestens 20 weitere Kurse, darunter (falls nicht anderweitig eingebracht) • Bildende Kunst oder Musik (2 Kurse) • Geschichte (4 Kurse) • Gemeinschaftskunde / Geographie (2x2 Kurse, Sonderfall Wirtschaft beachten) • 2 Naturwissenschaften (2 x 4) • Falls noch nicht enthalten: • Kurse des mündlichen Prüfungsfachs (4 Kurse)

  23. Wahlanrechnung in Block I • Zu diesen 40 Kursen können weitere Kurse angerechnet werden, wenn dadurch die durchschnittliche Punktzahl der Kurse ansteigt. • In diesem Fall wird die mittlere Punktzahl aller angerechneten Kurse bestimmt und diese mit 40 multipliziert. • Die besondere Lernleistung ist – falls sie nicht das mündliche Prüfungsfach ersetzt – auch im Block I anrechenbar. Dabei wird die erreichte Notenpunktzahl für die bLL verdoppelt, also sind maximal 30 Punkte anrechenbar.

  24. Mindestanforderungen • Block I (Qualifikationsphase) • mindestens 200 von 600 möglichen Punkten • maximal 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Notenpunkten (bis 44 Kurse darf man 8 „unterbelegen“, von 45 – 49 Kursen darf man 9 unterbelegen, ...) • kein belegpflichtiger Kurs mit 0 Punkten • Block II (Abiturprüfung) • mindestens 100 von 300 möglichen Punkten • in 3 Prüfungsfächer je mindestens 5 Punkte (einfache Wertung)

  25. Termine in Klasse 10 • Januar/Februar: Infophase über Inhalte und Anforderungen der Kurse durch Lehrkräfte (Kursvorstellung) • Februar: • Durchführung der Basiswahl Ende Februar (komplette Kurswahl einschl. Angabe von Prüfungsfächern und einer besonderen Lernleistung) – Kurswahlerfassung an PCsMittwoch, 26.02. – Freitag, 28.02.14 • Auswertung der Basiswahl (endgültiges Kursangebot ) • Wer muss 4stündige Kurse umwählen? • April: Durchführung der Hauptwahl Ende April Am 19.05.2014 erfolgt die Datenübergabe

  26. Termine in JG11 / JG12 • Zu Beginn des 3.HJs (12.1): • Festlegung des 4.schriftlichen Prüfungsfachs (ein Wahlkernfach) • Bei Belegung von zwei oder mehr Fremdsprachen: Wahl dieser Fremdsprachen als Pflicht- oder Wahlkernfach • Nach Ausgabe des Zeugnisses für 12.1 (3.HJ): • Wahl des mündlichen Prüfungsfachs • Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: • Angabe der anzurechnenden Kurse • Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung • Evtl. Festlegung der zusätzlichen mündlichen Prüfung

  27. Termine in der Kursstufe Allgemein: Ich bitte darum, Abgabetermine einzuhalten! Aushänge am Oberstufenbrett genau lesen! Das Einfordern nicht rechtzeitig eingegangener Belegbögen, Protokolle und Meldezettel, etc. kostet viel Zeit.

  28. www.cmh-soft.de • Klick auf „winprosa“ - „Serviceseiten für Schüler/innen“ Leitfaden Abitur 2016 NGVO(Abiturverordnung Gymnasien der Normalform) www.schelztor-gymnasium.de Schule  Gremien  Oberstufenberatung oberstufenberatung@schelztor-gymnasium.de

  29. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

  30. Beispiele für die Kursbelegung Deutsch Deutsch Deutsch Mathematik Mathematik Mathematik Englisch Englisch Englisch Französisch Biologie Physik Geschichte Sport Geschichte Bildende Kunst Bildende Kunst Bildende Kunst Gk Geo Geo Gk Geschichte Gk Geo Geo Gk Religionslehre Gk Geo Geo Gk Religionslehre Biologie Ethik Biologie Physik Physik Sport Sport Literatur und Theater in 11/12 Psychologie in 11 Philosophie in 12 zurück

  31. zurück

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