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Transparente und gerechte Leistungsbewertung?

Transparente und gerechte Leistungsbewertung?. Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§APO – SI) bzw. für die Sekundarstufe II (APO-GOST) dargestellt.

gerodi
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Transparente und gerechte Leistungsbewertung?

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Presentation Transcript


  1. Transparente und gerechte Leistungsbewertung?

  2. Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§APO – SI) bzw. für die Sekundarstufe II (APO-GOST) dargestellt. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen.

  3. Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen im Lehrplan jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen die Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen eine Hilfe für das weitere Lernen darstellen.

  4. Lernerfolgsüberprüfungen sind daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden - ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend - zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgsversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können.

  5. Schriftliche( Prüfungs-)Leistungen Klausuren dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse in Einem Kursabschnitt. Klausuren sollen darüber hinaus Aufschluss geben, Inwieweit im laufenden Kursabschnitt gesetzte Ziele erreicht worden sind. Sie bereiten in der gymnasialen Oberstufe auf die komplexen Anforderungen in der Abiturprüfung vor. Facharbeiten können eine Klausur ersetzen!

  6. Formale Korrektur Beziehungsfehler Bz Satzbaufehler Sb Grammatikfehler Gr Streichung von Überflüssigem [ - ] Einschub von Fehlendem V Ausdrucksfehler A Wortwahlfehler W Wiederholungsfehler Wdh Rechtschreibfehler R Zeichensetzfehler Z

  7. Sonstige (Mitarbeits-)Leistungen – mündliche Mitarbeit + („sonstige“ Leistungen) Gewichtung der einzelnen Leistungen: - 50% mündliche Mitarbeit als Bestandteil der „sonstigen“ Leistungen, - 10% bis 25% bleiben vorbehalten für schriftliche Ausarbeitungen/mündliche Präsentationen von Referaten, Protokolle, - freiwillige Zusatzleistungen gehen nur in die Note ein, wenn sie diese verbessert. Eine Vereinbarung über die Aufwertung der „sonstigen Leistungen“ mit den Schülern führt zu einer Optimierung von Lernstrategien und zur Reduzierung von Stress bei punktuellen Leistungsüberprüfungen. Ansatzpunkt zur frühzeitigen Klärung der Stärken und Defizite für eine gezielte Förderung!

  8. Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

  9. „Schülerbeobachtung und Lernprozessentwicklung“ ist die Grundlage Pädagogischer Diagnostik. Wesentliche Hinweise darauf, welche Fähigkeiten ein Kind/Jugendlicher hat, an welche Kompetenzen angeknüpft werden kann, und welche Kompetenzen noch ausgebildet werden müssen, sollen dadurch ermöglicht werden.

  10. Bedeutung und Merkmale der Beobachtung Die Beobachtung liefert Informationen über Schüler, auch dann, wenn man auf einem anderen Weg keine erhalten kann: - bei Befragungen wird die Auskunft verweigert, - bei Befragungen werden wissentlich und unwissentlich falsche Angaben gemacht, - der zu Beurteilende wird erst durch die Befragung auf bestimmte Sachverhalte aufmerksam gemacht und dann beeinflusst, - Auskünfte müssten über Dritte eingeholt werden (mühselig/taktlos). Das ungerichtete „Zuschauen“ nennt man „naive Beobachtung“. Von einer „systematischen oder wissenschaftlichen Beobachtung“ spricht man, wenn sie nach bestimmten Fragestellungen oder Zielsetzungen erfolgt.

  11. Wahrnehmung- und Urteilsvorgang im schulischen Kontext: - Wir selektieren, indem aus der Fülle der vorhandenen Reize diejenigen auswählen, die unserer Erwartungen und unseren Bedürfnissen entsprechen. - Wir organisieren strukturiert die Wahrnehmungsreize so um, dass sie zu gewissen Persönlichkeitstheorien (oder Annahmen und Vorstellungen) oder Stereotypen, die wir haben, passen. - Wir akzentuieren verleihen wir bestimmten Reizen besonderes Gewicht (wir unterdrücken andere). - Wir fixieren uns. Wir wehren uns tendenziell gegen Veränderungen bzw. gegen neue Wahrnehmungsreize, die nicht zu den bekannten passen.

  12. Erfahrungen, Einstellungen und Wünsche beeinflussen das Beobachtungsergebnis. Referenz- und Zusammenhangsfehler als Beispiele für diagnostische Fehler bei Beobachtungen: (Referenzfehler: Vergleich mit einem unangemessenen Muster (Unhöflichkeit anstatt persönlicher Zuneigung) (Zusammenhangsfehler: Verbindung von Merkmalen, die nicht zusammengehören (z.B. der „Halo-Effekt“ oder auch schlechte Leistung mit Dummheit und Faulheit in Verbindung zu bringen) Überforderte Differenzierungsfähigkeit (Wahrnehmung stößt an Kapazitätsgrenzen) Unscharfe Definition (Gegenstand der Beobachtung in Form einer mangelnden Indikatorenbildung) -Unvertrautheit mit der Beobachtungseinheit (Definition und Kodierungsmodalitäten) -Unvertrautheit mit der Probandengruppe (Bekanntheit der Normen und Werte)

  13. Wissenschaftliche Beobachtung als Erweiterung der „alltäglichen Beobachtung“ muss mit der Absicht geführt werden, Annahmen zu überprüfen bzw. eine systematische Selektion bestimmter Aspekte zu realisieren. Hinzu kommt die beabsichtigte Auswertung der erhobenen Daten und die Festlegung der Kriterien der Replizierbarkeit und Objektivität. Unterformen wissenschaftlicher Beobachtung: - unsystematische und die systematische Beobachtung - nicht-teilnehmende und teilnehmende Beobachtung - Beobachtung von Ereignis- und Zeitstichproben - Beobachtung nach Art der Ereignisfixierung

  14. Befragungsmethoden • - mündliche oder schriftliche Erhebungstechnik • - Ausmaß an Strukturierung • - Grad der Standardisierung • - offne oder geschlossene Antworttechnik • - Individual- oder Gruppenerhebung • - einmalige oder mehrfache Anwendung

  15. Lehrer greifen in ihrer Schulpraxis meist auf die unsystematische und teilnehmende Beobachtung zurück. Sie nehmen Ereignisstichproben vor und verschriftlichen ihre Beobachtungen nach dem Unterricht.

  16. Aufgabenprofile für Prüfungsanforderungen - Anforderungsbereich I - Reproduktion Die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang. Gelernte und geübte Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang. - Anforderungsbereich II - Produktion Selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang. Selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare jedoch neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann. - Anforderungsbereich III - Reflexion Planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.

  17. „Sonstige“ Leistungen Zu den Bestandteilen der "Sonstigen Leistungen im Unterricht" zählen u.a. · mündliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Kurzreferate), · schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.B. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/Mappen, Portfolios, Lerntagebücher), · kurze schriftliche Übungen sowie · Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.B. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Präsentation).

  18. Bewertungsbogen für Referate, Protokolle, Facharbeit, Praktikumsbericht

  19. Mündliche Präsentation und Moderation usw.

  20. Grundlagen der Bewertung von Lernverhalten Strukturierte Beobachtungen lassen sich nur bedingt mit Hilfe eines Rasters durchführen, da ein Raster den zu beobachtenden Prozess in einfachere und leichter erlernbare Teile zergliedert. Eine Gewichtung der einzelnen Kriterien wäre angebracht.

  21. Beobachtungs- und Bewertungskriterien zum Lernverhalten:

  22. Rückgabe von Klassenarbeiten als diagnostisches und auf Förderung ausgerichtetes Handeln Kriterien/Merkmale bei schriftlichen Rückmeldungen und mündliche Kommentierungen von Klassen-/Kursarbeiten: - Stärkung des Sachbezugs (unkommentierte Rückgabe der Arbeiten) - Zeit einräumen, damit Schüler die eigene Leistung und die Bewertung verstehen können und Klärung von Verständnisproblemen - die kommunikative Kompetenz des Lehrers besteht in dieser Situation darin, dass er sachlich zur Klärung beiträgt und sich gleichzeitig in die Situation des Schülers hineinversetzt (Empathie) - in der Ausdrucksweise einfach und nicht ironisch sein - keine Vor-Urteile verbalisieren - mit dem Schüler im Voraus Vereinbarungen treffen

  23. Ziel: Realistische Selbsteinschätzung der Schüler Bezug der erbrachten Leistung im Gespräch - auf vorher benannte und klar abgegrenzte Kriterien - die Leistung in den Kontext der individuellen Leistungsbewertung zu stellen - Leistungsdefizite nicht durch allgemeine persönliche Merkmale erklären („Du konntest noch nie gut formulieren, wenn es um Prüfungen geht.“) Instrumente zur Stärkung des Sachbezugs: - Rückmeldebögen - Formulierung von Kompetenzstufen (Taxonomien) bzw. die differenzierte Festlegung der Mindestanforderungen Rückmeldungen an die Schüler sollten eine Beschreibung der Wahrnehmung der erkennbaren und vermuteten Strategie enthalten! Die kommunikate Validierung gelingt, wenn es gelingt Beschreibung und Bewertung zu trennen.

  24. Interne Verarbeitungsprozessen als Bestandteil einer kommunikativen Validierung mittels Metakommunikation ? These: „Die eigene Bewertung durch die Schüler, die innere Rückmeldung bestimmt den Lerneffekt.“ (vgl. Winter 2004, S. 178)

  25. Aufgabenkonstruktion für Prüfungen - Ist die Prüfung (Inhalte, Formen) auf den Kern des vorangegegangenen Unterrichts ausgerichtet oder eher auf einen Randbereich? Sind die Voraussetzungen auch in den methodischen Anforderungen auf einem Mindestniveau geschaffen, ohne die Prüfung vorweg zu nehmen? - Ist die Möglichkeit geprüft, Aufgaben auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus zu stellen, oder ist dafür Sorge getragen, dass die Aufgaben auf unterschiedlichen Niveaus bearbeitet werden können? - Sind die Kriterien für die Bewertung und das Verfahren, zu einer Benotung zu kommen, vorher festgelegt und allen Beteiligten mindestens zu Beginn der Prüfung bekannt? - Sind Rückmeldungen zu den Aufgaben von den Schülern erfragt? Auf ihrer Basis kann eine Aufgabenanalyse stattfinden, um die Stimmigkeit der Einzelaufgaben und den Zusammenhang mit dem vorangegangenen Unterricht zu prüfen.

  26. Konstruktion von Aufgaben - Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht zielen auf die Abfrage kognitiver Kompetenzen. - Veränderungen der Arbeitsformen im Unterricht machen eine Veränderungsform in der Gestaltung der Prüfungen erforderlich. Neben die schriftliche, mündliche haben sich im Laufe der Zeit vor allem praktische/gestalterische Prüfungen etabliert.

  27. Besitz von Wissen (Hans Aebli) Enaktives Wissen - ist in Handlungen versteckt - kann nicht verbalisiert werden - Übertragung in bildliche Vorstellungen ist kaum möglich - lässt sich nur in den Handlungen selbst prüfen Bildhaftes Wissen - lässt sich am ehesten durch Zeigen oder visualisierten Darstellungen reproduzieren Sprachliches Wissen - basiert auf sprachlichen Äußerungen als Gradmesser des Verstehens

  28. Elemente der Form - äußere Form der Klassenarbeit - Hilfsmittel - Zeitrahmen

  29. Leitfragen als Orientierungsrahmen für Lehrer vor und nach Klassenarbeiten: „1. Habe ich alles Mögliche getan, um die Schülerinnen und Schüler auf diese Probe vorzubereiten? War ausreichend Gelegenheit zum Üben und Wiederholen? Sind die Ziele deutlich und die Wege, auf denen sie zu erreichen sind? Wissen alle, worauf es jetzt ankommt? 2. Ist die Aufgabe aufgrund der gegebenen Voraussetzungen lösbar? Weiß jeder, wie eine gute Lösung aussehen sollte? Ist die Aufgabe verständlich eindeutig und altersgerecht? Bietet sie eine Chance, dass man Spaß bei der Lösung haben kann? 3. Bekommt die Schülerin oder der Schüler mit dieser schriftlichen Arbeit einen für sie oder für ihn wichtigen Hinweis zu den Lernfortschritten. Bekommen sie oder er Hilfen, sie zu vervollkommnen? 4. Mache ich auf positive Entwicklungen und Aussichten deutlich genug aufmerksam und stärke damit Leistungsfähigkeit und Selbstwertgefühl dieser Schülerin oder dieses Schülers? (Albrecht, Dietrich, Die Rahmenbedingungen für Klassenarbeiten verändern, In: Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (Hg.), 1989)

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