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Solidarische Alterssicherung

Argumente f ü r d i e. Solidarische Alterssicherung. Solidarische Alterssicherung. Herausforderungen. „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Art. 20 Abs. 1 GG)

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Solidarische Alterssicherung

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Presentation Transcript


  1. Argumente für die Solidarische Alterssicherung

  2. Solidarische Alterssicherung Herausforderungen „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“(Art. 20 Abs. 1 GG) Mehr als fünfzig Jahre haben die sozialen Sicherungssysteme zu wirt-schaftlichem Erfolg, sozialer Sicherheit, sozialem Ausgleich, sozialem Frieden und politischer Stabilität in Deutschland beigetragen. Die steigende Massenarbeitslosigkeit und der Rückgang der sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigung gefährden die finanzielle Basis Sozialversicherungen. Die „Reformpolitik“ zerstört die soziale Grundlage der Sozial-versicherungen. Das Vertrauen in die sozialen Sicherungssysteme wird so nachhaltig untergraben.

  3. Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland September 2001 bis März 2004 aus: Verdi, Wirtschaftspolitik aktuell, Nr. 14, Dezember 2004

  4. Solidarische Alterssicherung Das wollen wir Mit dem 3-Stufen-Modell der Solidarischen Alterssicherung wollen wir die gesetzliche Alterssicherung finanziell und sozial auf eine neue Grundlage stellen durch die Gewährleistung einer bedarfsunabhängigen Mindestsiche- rung (Sockelrente) unabhängig von Erwerbsarbeitszeiten, Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Alterssicherung, Verbreiterung der Einnahmebasis, alle Einkünfte werden in die Finanzierung einbezogen, Verbesserte Anerkennung von Familienleistungen durch Berücksichtigung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten.

  5. Solidarische Alterssicherung Das wollen wir Es gibt Alternativen zur Zerschlagung der gesetzlichen Ren-tenversicherung und zur Privatisierung der Alterssicherung. Die Solidarische Alterssicherung der KAB stärkt die Solidarität und den sozialen Ausgleich in der Gesellschaft und macht die Rente wieder sicher. „Schließlich geht es um das Recht auf Ruhestandsbezüge, auf Sicherung im Alter.“(Laborem exercens 1981 Ziff .19.6)

  6. Solidarische Alterssicherung 1. Stufe Sockelrente 2. Stufe Arbeitnehmerpflicht-versicherung 3. Stufe Zus. Alters-vorsorge Volksversicherung für alle EinwohnerInnen Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen betrieb-lich privat • Sicherung des Existenzminimums • Umlagefinanziert • Beiträge aus allen positiven Einkünften • Sozialer Ausgleich • Sicherung über das Existenzminimum hinaus • Umlagefinanziert • Beiträge vom Bruttolohn paritätisch AG/AN • Äquivalenzprinzip • (Gleichwertigkeit von Beitrag und Leistung) • Lebensstan-dardsicherung • Kapitaldeckung • Beitragsfinan-ziert • Risikodeckung Die 3 Stufen des Rentenmodells

  7. Solidarische Alterssicherung Das Rentenmodell in der Diskussion Argumente für die Solidarische Alterssicherung

  8. Solidarische Alterssicherung Demographischer Wandel Behauptung: Das Rentenmodell ist nicht geeignet, zu einer nachhaltigen Lösung der demographischen Probleme in der Alterssicherung beizutragen. Das Rentenmodell ist nicht demographiefest. Fakt ist: Der demographische Wandel betrifft alle Länder, in denen die Lebenserwartung der Menschen steigt. Das hat Auswirkungen auf alle Alterssicherungssysteme. Kein Alterssicherungssystem ist demographiefest. Wir werden zukünftig mehr Mittel zur Finanzierung der Alterssicherung auf-wenden müssen und zwar in allen Alterssicherungssystemen.

  9. Solidarische Alterssicherung Demographischer Wandel Die weltweit divergierenden demografischen Trends werden zu massiven internationalen Kapitalbewegungen führen. Aufgrund eines geringeren globalen Trendwachstums werden die Renditen von Aktien und Anleihen sinken. Deutsche Bank Research 2002 Nachhaltigkeit umfasst zumindest zwei Dimensionen: die finanzielle und die soziale Nachhaltigkeit. Dr. Reinhold Thiede, Leiter des Referates für Entwicklungsfragen der sozialen Sicherheit der BfA Fakt ist: Mit dem Rentenmodell können die finanziellen Lasten des demographischen Wandels wesentlich besser und gerechter verteilt werden.

  10. Solidarische Alterssicherung Leistungsanreize Behauptung: Das Rentenmodell führt zu erheblichen negativen Leistungsanreizen. Fakt ist: Das Standardrentenniveaus sinkt von derzeit etwa 69% auf 52% im Jahr 2030. Zukünftig sind 35 Jahre mit Durchschnitts-verdienst notwendig, um eine Rente in Höhe der Sozialhilfe zu erreichen. Ein Großteil der Versicherten wird nur noch ei-ne Rente in Höhe oder unterhalb der Armutsgrenze erhalten. Die derzeitigen Reformmaßnahmen führen zu einem erheb-lichen Leistungsabbau und damit zu negativen Leistungs-anreizen in der GVR.

  11. Solidarische Alterssicherung Leistungsanreize Es muss sichergestellt sein, dass jemand der Beiträge zur GRV gezahlt hat, im Alter höhere und/oder qualitativ bessere Leistungen erhält als derjenige, der keine Beiträge gezahlt hat. Ist diese Anforderung nicht erfüllt, besteht keinerlei Anreiz für die Versicherten, tatsächlich Beiträge in das Rentensystem einzuzahlen. Dr. Reinhold Thiede, Leiter des Referates für Entwicklungsfragen der sozialen Sicherheit der BfA Fakt ist: Im Rentenmodell führt jede Beitragszahlung zu einem Renten-anspruch oberhalb des Existenzminimums. Es besteht ein er-heblich stärkerer Anreiz erwerbstätig zu sein und Beiträge zu zahlen als im derzeitigen System.

  12. Solidarische Alterssicherung Solidarische Alterssicherung Anreizeffekte

  13. Solidarische Alterssicherung Solidarische Alterssicherung Anreizeffekte

  14. Solidarische Alterssicherung Äquivalenzprinzip Behauptung: Die Sockelrente verstößt gegen das Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit von Beitrag und Leistung). Für Personen, die trotz Beitragszahlungen im Alter eine geringere Lei-stung erhalten als jenen Betrag, den sie – ohne jede Beitragszahlung – als Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsbetrag bekommen würden, ist offensichtlich die Beitragsäquivalenz verletzt. Dr. Reinhold Thiede, Leiter des Referates für Entwicklungsfragen der sozialen Sicherheit der BfA

  15. Solidarische Alterssicherung Äquivalenzprinzip Fakt ist: Im Rentenmodell wird das Grundprinzip der gesetzlichen Alterssicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung beibehalten und ausgebaut.

  16. Solidarische Alterssicherung Anerkennung der Familienleistung Behauptung: Die vorgesehene Erhöhung der Kindererziehungszeiten bringt letztendlich keine wesentliche Verbesserung für die erziehenden Mütter und Väter. Fakt ist: Durch Kombination von Sockelrente und Kindererziehungs-zeiten wird die Familienarbeit im Rentenmodell wesentlich besser anerkannt als derzeit.

  17. Solidarische Alterssicherung Anerkennung der Familienleistung durch • Freistellung des Existenzminimums: Die Anrechnung von Kinderfreibeträgen senkt den Beitrag zur Sockelrente für Eltern. • Aufbau der Sockelrente: Die Höhe der Sockelrente ist von Erwerbsarbeitszeiten unabhängig. • Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten in der Arbeitnehmerpflichtversicherung. • Kombination von Sockelrente und Kindererziehungszeiten: Rentenhöhe (Stufe 1+2 ohne Erwerbsarbeitszeiten) bei 2 Kindern 596 € (12 Jahre KEZ) derzeit 157 € (6 Jahre KEZ) 3 Kindern 689 € (18 Jahre KEZ) derzeit 235 € (9 Jahre KEZ)

  18. Solidarische Alterssicherung Systemwechsel Behauptung: Die Einführung einer einheitlichen Sockelrente ist ein System-wechsel und ein radikaler Bruch mit der GRV in ihrer heuti-gen Ausgestaltung. Es ist besser, Reformen im System zu unterstützen und den Bürgern nicht noch auf einem weiteren Feld der Sozialpolitik einen Systemwechsel zuzumuten. Fakt ist: Die Reformmaßnahmen heute führen zu einem Systemwech-sel und radikalen Bruch mit den Grundprinzipien in der GRV.

  19. Solidarische Alterssicherung Systemwechsel Deutschlands Alterssicherungssystem befindet sich in einem politisch ini-tiierten Umgestaltungsprozess. Der Charakter der GRV wird sich grund-legend wandeln von einem bislang stark durch ein Entsprechungsverhält-nis von Leistung und Gegenleistung geprägten System zu einem steuer-finanzierten, bedarfsgeprüften Basissystem. ... Das Vertrauen in die GVR wurde gezielt – und möglicherweise „nachhaltig“ – untergraben. Prof. Dr. Winfried Schmähl, Professor für Wirtschaftswissenschaft mit Schwerpunkt Sozialpolitik an der Universität Bremen. Die gesetzliche Versicherung beruht im Wesentlichen auf dem Gedanken der Solidarität ihrer Mitglieder sowie des sozialen Ausgleichs. Bundesverfassungsgericht 1987 Fakt ist: Mit dem Rentenmodell werden Solidarität und sozialer Ausgleich in der Gesellschaft gestärkt.

  20. Solidarische Alterssicherung Globalisierung Behauptung: Im globalen Wettbewerb können wir uns den ausufernden Sozialstaat nicht mehr leisten. Fakt ist: Die Bundesrepublik Deutschland ist selbst ein „Global Player“. Globalisierung ist ein politisches Projekt und kann entsprechend gestaltet werden. Dies macht aber grenzüberschreitende Absprachen notwendig, die das Gegeneinanderausspielen von einzelnen Steuerstaaten, Sozialversiche-rungssystemen, und Beschäftigten einschränken. Dazu bedarf es aber natürlich des entsprechenden politischen Willens. Christoph Scherrer, Professor für Politik und Globalisierung an der Universität Kassel

  21. Nur für den internen Gebrauch. Erstellt durch Lucia Schneiders-Adams Referentin des Grundsatzreferates Tel.:(02 21) 77 22 – 218 Fax: (02 21) 77 22 – 116 E-Mail: lucia.schneiders-adams@kab.de Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands Bernhard-Letterhaus-Str. 26 50670 Köln http://www.kab.de Stand: Juli 2005

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